VORDRUCKE ZUR ANWENDUNG DER HINZURECHNUNGSBESTEUERUNG  NACH DEN §§ 7 FF. AUSSENSTEUERGESETZ (ASTG)

Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin

Nur per E-Mail

Oberste Finanzbehörden

der Länder

nachrichtlich:

Bundeszentralamt für Steuern

Bundesfinanzakademie im

Bundesministerium der Finanzen

Wilhelmstraße 97

10117 Berlin

Tel. +49 30 18 682-0

poststelle@bmf.bund.de

www.bundesfinanzministerium.de

27. März 2026

Betreff: Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff.

Außensteuergesetz (AStG);

Überarbeitete Vordruckmuster

Bezug: BMF-Schreiben vom 25. Juni 2024

- IV B 5 - S 1369/19/10001 :004 (2024/0506584) -

Anlagen: 4

GZ: IV B 5 - S 1369/00008/003/327

DOK: COO.7005.100.2.14490359

Seite 1 von 2

(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Die mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Juni 2024 im

Bundessteuerblatt (BStBl I 2024 S. 984) veröffentlichten Vordruckmuster zur Anwendung der

Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG), für die

Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem

31. Dezember 2021 beginnen, wurden aufgrund der ab dem Veranlagungszeitraum 2025

bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach amtlichem

Datensatz durch Datenfernübertragung überarbeitet und an die technischen Anforderungen

angepasst.

Die überarbeiteten und mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten

bundeseinheitlichen elektronischen Vordrucke Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls

einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 Außensteuergesetz für Wirtschaftsjahre, die

nach dem 31.12.2021 beginnen, und Anlage FB-ASt - Angaben zum Feststellungsbeteiligten

nebst Anleitung zur Feststellungserklärung nach § 18 AStG stehen in ELSTER bereit. Sie werden

dementsprechend weder bekannt gemacht noch im Formular-Management-System

bereitgestellt.

Die Abfragen aus den Vordrucken Anlage NaP - Angaben zu nahestehenden Personen,

Anlage Erwb - Angaben zu erweitert beschränkt steuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten und

Anlage MT - Geltendmachung des Motivtests nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in

Seite 2 von 2

Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) wurden – soweit erforderlich – in diese Vordrucke integriert.

Einige der Abfragen aus den bisher geltenden Vordrucken mussten aufgrund der

programmtechnischen Vorgaben in ELSTER in einen neu entwickelten Fragebogen zur Prüfung

der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG verschoben werden. Der Fragebogen soll der Prüfung

dienen, ob die Voraussetzungen für die (Hin-)Zurechnungsbesteuerung vorliegen und

gegebenenfalls eine Steuernummer für Zwecke der Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG zu

erteilen ist, sofern Steuerpflichtige aufgrund ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung

an einer ausländischen Gesellschaft für Zwecke der Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG

noch nicht steuerlich erfasst sind.

Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit folgende

Vordruckmuster bekannt gegeben:

1. Die überarbeitete Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der

Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG)

erfüllt ist, nebst Anleitung.

2. Der Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG nebst

Ausfüllhilfe.

Die Arbeiten zur Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Abgabe der vorgenannten

Anzeige und des Fragebogens nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich

bestimmte Schnittstelle sind noch nicht abgeschlossen. Bis zum Abschluss dieser Arbeiten sind

für Veranlagungszeiträume ab 2025 die mit diesem Schreiben neu bekannt gegebenen Vordrucke

zu verwenden. Die Vordrucke stehen voraussichtlich ab dem 6. April 2026 im Formular-

Management-System (FMS) als ausfüllbares Formular bereit.

Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster zu erstellen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Im Auftrag

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Anzeige

nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass

der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in

Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist

1

Steuernummer

2

Feststellungsjahr

3 X

Berichtigte Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG

Allgemeine Angaben zur ausländischen Gesellschaft

4 bis

9 frei

10

Bezeichnung der ausländischen Gesellschaft

11

Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO

Staat

12

Ort des Sitzes nach § 11 AO

Staat

13 frei

14

Inländische Steuernummer bei beschränkter Körperschaftsteuerpflicht der ausländischen Gesellschaft

15

Rechtsform

16

Die ausländische Gesellschaft ist optierende Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG.

1 = Ja

17

Die ausländische Gesellschaft erzielt Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 1 AStG.

1 = Ja

18

Die ausländische Gesellschaft erzielt (nahezu) ausschließlich Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter und mit der

Hauptgattung der Aktien der ausländischen Gesellschaft findet kein wesentlicher und regelmäßiger Handel an einer

anerkannten Börse im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 4 AStG statt.

1 = Ja

19

Es haben sich Änderungen im Gesellschafterbestand, in der Beteiligungshöhe und/oder in der Beteiligungsstruktur in

den nachfolgend erklärten Wirtschaftsjahren ergeben (falls ja: bitte ein Organigramm mit den Beteiligungsquoten des

§ 7 AStG beifügen)

1 = Ja

2 = Nein

Wirtschaftsjahrbezogene Angaben

1

20 bis

29 frei

30

Beginn des Wirtschaftsjahres

Ende des Wirtschaftsjahres

2

Nachweis einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit

§ 13 Absatz 4 AStG) - Motivtest

Allgemeine Angaben

31 bis

39 frei

40

Anzahl der Arbeitnehmer der ausländischen Gesellschaft (ohne Geschäftsführung/Aufsichtsrat)

Mitglieder der Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrats

1. Person

41

Funktion

1 = Geschäftsführung

2 = Aufsichtsrat

42

Name

43

Anschrift

Staat

44

Höhe der Vergütungen im Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft

EUR

— Eingangsstempel —

- Oktober 2025 -

- 2 -

45

Die Tätigkeit wird für diese ausländische Gesellschaft in Vollzeit ausgeübt

1 = Ja

2 = Nein

46

Qualifikation für diese Tätigkeit

3

2. Person

47

Funktion

1 = Geschäftsführung

2 = Aufsichtsrat

48

Name

49

Anschrift

Staat

50

Höhe der Vergütungen im Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft

EUR

51

Die Tätigkeit wird für diese ausländische Gesellschaft in Vollzeit ausgeübt

1 = Ja

2 = Nein

52

Qualifikation für diese Tätigkeit

3

- 3 -

Wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit, für die die Anwendung des § 8 Absatz 2 bis 4 AStG geltend gemacht wird

53 bis

59 frei

60

Erstmalige Aufnahme der Tätigkeit am

61

Art der Tätigkeit

1 = Land- und Forstwirtschaft

2 = Gewerbliche Herstellung, Gewinnung und Verarbeitung oder Montage, Exploration

3 = Kredit-/Finanzinstitut oder Versicherungsunternehmen

4 = Handel

5 = Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, Erfahrungen und Erkenntnissen

6 = Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

7 = Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen

8 = Finanzierung

9 = Verwaltung

10 = Dienstleistung, soweit nicht von anderen Nummern umfasst

11 = Holdingtätigkeit

12 = Tätigkeit im Sinne des § 13 Absatz 2 AStG

13 = Sonstiges

62

Detaillierte Beschreibung der Tätigkeit

63

Bei der Ausführung der Tätigkeit wirkt eine steuerpflichtige Person im Sinne des § 7 AStG oder eine ihr nahestehen -

de Person mit.

1 = Ja

2 = Nein

64

Von einer steuerpflichtigen Person im Sinne des § 7 AStG wurden für die Tätigkeit Arbeitnehmer an die ausländische

Gesellschaft entsandt.

1 = Ja

2 = Nein

65

Es erfolgt eine dauerhafte Teilnahme am Markt des Sitz- oder Geschäftsleitungsstaats der ausländischen Gesell -

schaft.

4

1 = Ja

2 = Nein

Angaben zur wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit

66 bis

69 frei

70

Für die Tätigkeit wird einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit in dem Staat nachgegangen, in dem sich der

Sitz/Ort der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft befindet (bitte fügen Sie Nachweise und Erläuterungen

bei).

5

1 = Ja

2 = Nein

71

Falls Zeile 70 mit „Ja“ beantwortet wurde: Die Einkünfte wurden durch die wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit erzielt

und sind ihr zuzuordnen.

1 = Ja

2 = Nein

72

Falls Zeile 70 mit „Ja“ beantwortet wurde: Der Fremdvergleichsgrundsatz wurde für die Ermittlung dieser Einkünfte

beachtet.

6

1 = Ja

2 = Nein

Sachliche und personelle Ausstattung für die Ausübung der Tätigkeit

Die Tätigkeit wird an folgenden Orten ausgeübt

73 bis

79 frei

80

Anschrift

81

Staat

82

Sachliche Ausstattung (insbesondere Räumlichkeiten, Vermögenswerte)

7

83

Größe der Räumlichkeiten in Quadratmetern

84

Die Räumlichkeiten stehen zur alleinigen Verfügung.

8

1 = Ja

2 = Nein

85

Telefonnummer

86

Domain der ausländischen Gesellschaft

- 4 -

Personal

87 bis

89 frei

90

Die wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit wird

überwiegend ausgeführt

1 = selbständig und eigenverantwortlich

2 = durch nahestehende Personen im Sitzstaat der Gesellschaft/im gleichen Staat

3 = durch Dritte

91

Anzahl der Arbeitnehmer für diese Tätigkeit (ohne Geschäftsführung/Aufsichtsrat)

92

Qualifikation der Arbeitnehmer (Bitte machen Sie hier genaue Angaben und fügen Sie Nachweise bei)

9

- 5 -

Angaben zu den Beteiligten

1. Beteiligter

93 bis

99 frei

100

Bei dem Beteiligten handelt es sich um eine

1 = Körperschaft

2 = natürliche Person

101

Anrede

1 = Herr

2 = Frau

3 = Firma

102

Namenszeile 1

103

Namenszeile 2

104

Straße

Hausnummer

Hausnummerzusatz

105

Adressergänzung

106

Postleitzahl (Inland)

Ort (Inland)

107

Postleitzahl (Ausland) Ort (Ausland)

Staat

108

Steuernummer des Beteiligten 10

109

Geburtsdatum

Identifikationsnummer (natürliche Person)

110

Handelsregisternummer

Wirtschafts-Identifikationsnummer

D E

Benennung eines Empfangsbevollmächtigten

111 bis

119 frei

120

Namenszeile 1

121

Namenszeile 2

122

Straße/Postfach

123

Postleitzahl und Ort (Inland)

-

- 6 -

2. Beteiligter

124

Bei dem Beteiligten handelt es sich um eine

1 = Körperschaft

2 = natürliche Person

125

Anrede

1 = Herr

2 = Frau

3 = Firma

126

Namenszeile 1

127

Namenszeile 2

128

Straße

Hausnummer

Hausnummerzusatz

129

Adressergänzung

130

Postleitzahl (Inland)

Ort (Inland)

131

Postleitzahl (Ausland) Ort (Ausland)

Staat

132

Steuernummer des Beteiligten 10

133

Geburtsdatum

Identifikationsnummer (natürliche Person)

134

Handelsregisternummer

Wirtschafts-Identifikationsnummer

D E

Benennung eines Empfangsbevollmächtigten

135 bis

143 frei

144

Namenszeile 1

145

Namenszeile 2

146

Straße/Postfach

147

Postleitzahl und Ort (Inland)

Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

11

Ich bin/wir sind Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung nach §§ 138d ff. AO im Zusammenhang mit

ausländischen Gesellschaften (im Sinne der §§ 7 ff. AStG), deren steuerlicher Vorteil sich erstmals im Wirtschafts -

jahr auswirken soll. Für diese wurden mir/uns folgende Registernummer und Offenlegungsnummer zugeteilt:

148 und

149 frei

150

Registernummer

151

Offenlegungsnummer

152

Ich habe/wir haben im Wirtschaftsjahr mindestens eine grenzüberschreitende Steuergestaltung verwirklicht, für die

mir/uns noch keine Registernummer und Offenlegungsnummer vorliegt.

1 = Ja

-

- 7 -

153

Erläuterungen zur Steuergestaltung nehmen Sie ggf. bitte auf einer gesonderten Anlage mit der Überschrift “Ergänzende Angaben zur

Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG“ vor.

Eine Eintragung ist in Zeile 160 nur vorzunehmen, wenn einer der dort genannten Sachverhalte erfolgt ist.

In diesem Fall erläutern Sie bitte diese Sachverhalte in den „ Ergänzenden Angaben zur Anzeige“. Die ergänzenden Angaben werden

gesondert geprüft. Dies kann die Bearbeitungsdauer verlängern.

Falls Sie mit der Abgabe der Anzeige lediglich Belege und Aufstellungen übermitteln, ist in Zeile 160 keine Eintragung vorzunehmen.

Ergänzende Angaben zur Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG

154 bis

159 frei

160

In dieser Anzeige

1 = konnten steuererhebliche Sachverhalte nicht erklärt werden.

2 = wird bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung vertreten.

3 = sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden.

4 = liegen mehrere der vorgenannten Gründe vor (Mehrfachauswahl).

Hinweis: Bitte übermitteln Sie Ihre ergänzenden Angaben nur für die vorstehend genannten Sachverhalte mit einer gesonderten An -

lage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Anzeige“

Bei der Anfertigung der Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG und der Anlagen hat mitgewirkt

161

Name

162

Anschrift

163

Telefonnummer

Anlagen

Folgende Anlagen sind beigefügt

164 bis

179 frei

180 X

Jahresabschluss nach ausländischem Recht

181 X

Konzernverzeichnis/Organigramm

182 X

Miet-, Telefon- und Energieverträge

183 X

Nachweise über die Qualifikation des Personals

184 X

Arbeitsverträge

185 X

Nachweise und Erläuterungen zur Ausübung der wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit

Unterschrift

186 bis

189 frei

190

Datum

Ort

191

Unterschrift aller Beteiligten, für die diese Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG abgegeben wird. Die Anzeige ist eigenhändig zu

unterschreiben.

Hinweis

Die mit der Anzeige angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 90, 93 und 149 AO sowie des § 17 Absatz 1 und des § 18 Absatz 3

AStG erhoben. Das zuständige Finanzamt kann in den Fällen, in denen nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit

§ 13 Absatz 4 AStG) geltend gemacht wird, dass eine Hinzurechnung unterbleibt, die Abgabe einer Erklärung zur gesonderten Fest -

stellung nach § 18 Absatz 3 Satz 1 AStG verlangen.

Datenschutzhinweis

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Daten -

schutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informations -

schreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“)

oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Anleitung zur Anzeige nach § 18 Absatz 3

Satz 2 AStG

zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) er­

füllt ist.

Allgemeine

Erstmalige Abgabe für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen.

Hinweise

In den Fällen, in denen nach § 8 Absatz 2 AStG geltend gemacht wird, dass eine Hinzurechnung unterbleibt, ist

dies abweichend von § 18 Absatz 3 Satz 1 AStG für Veranlagungszeiträume bis 2024 nach amtlich vorgeschrie­

benem Vordruck und für Veranlagungszeiträume ab 2025 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die

amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch nur anzuzeigen; für diese Anzeige gelten die für die Erklärung zur

gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Absatz 3 Satz 1 AStG maßgeblichen Fristen entspre­

chend (§ 18 Absatz 3 Satz 2 AStG). Die erleichterte Erklärungspflicht in Form einer Anzeige gilt nur in den Fäl­

len, in denen der Steuerpflichtige geltend macht, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG erfüllt ist. Die Ab­

gabe der Anzeige in Papierform ist ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nur noch in Härtefällen zulässig.

Der Motivtest ist ausgeschlossen für ausländische Gesellschaften, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in

einem EU- oder EWR-Staat haben. In Fällen des § 13 Absatz 4 Satz 1 AStG ist der Motivtest jedoch auch mög­

lich, wenn die Kapitalanlagegesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Drittstaat hat. Für aus­

ländische Gesellschaften, die in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässig sind, ist der Motivtest

grundsätzlich ausgeschlossen (siehe § 9 StAbwG und Tz. 8.3.3 AEAStG 2023).

In den Fällen, in denen die ausländische Gesellschaft aus mehreren Tätigkeiten Zwischeneinkünfte erzielt und

nicht in Bezug auf jede dieser Tätigkeiten geltend gemacht wird, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG er­

füllt ist, kann der Motivtest nicht in Form einer Anzeige geführt werden. In diesen Fällen und in den Fällen des §

9 StAbwG ist eine Erklärung zur gesonderten – und einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 3 Satz 1

AStG abzugeben.

Übermitteln Sie bitte die erforderlichen Nachweise und Erläuterungen gesondert. Die Verletzung der Mitwir­

kungspflichten kann zur Schätzung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft führen (§ 17 Absatz 2 AStG).

Bitte übermitteln Sie auch Belege und andere Dokumente zur Anzeige elektronisch (Belegnachreichung zur An­

zeige). Dies ist sowohl über https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/belegnachreichung

als auch über andere Softwareanbieter möglich.

Sind mehrere Personen beteiligt, sollen sie einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten in entsprechender

Anwendung des § 183a AO bestellen. Bitte nehmen Sie die Bestellung formlos gegenüber dem zuständigen Fi­

nanzamt vor.

Bescheid

Verlangt das zuständige Finanzamt auf Grundlage der Anzeige keine Abgabe der Erklärung zur gesonderten

und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Absatz 3 Satz 1 AStG, ergeht kein negativer Bescheid.

1

Enden im Feststellungsjahr mehrere Wirtschaftsjahre der ausländischen Gesellschaft (z. B. durch Bildung eines

Rumpfwirtschaftsjahres), ist dieser Abschnitt zweifach auszufüllen. Bei Abgabe der Anzeige in Papierform rei­

chen Sie bitte für das zweite Wirtschaftsjahr einen zusätzlichen Vordruck mit den entsprechenden Angaben ein.

2

Tragen Sie hier bitte das im Feststellungsjahr endende Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft ein

(maßgebendes Wirtschaftsjahr).

3

Reichen Sie bitte Erläuterungen zur Qualifikation der Geschäftsführung auf einer gesonderten Anlage ein und

fügen Sie entsprechende Nachweise als Anlage bei (vergleiche Rn. 449 AEAStG 2023).

4

Zum Merkmal der Teilnahme am Markt des Sitz- oder Geschäftsleitungsstaats der ausländischen Gesellschaft

vergleiche Tz. 8.1.4.3.1 AEAStG 2023.

5

Fügen Sie bitte Erläuterungen und Nachweise zur wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sitz- oder Ge­

schäftsleitungsstaat der ausländischen Gesellschaft als Anlage bei (vergleiche Rn. 440 bis 442 AEAStG 2023).

6

Zur Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes vergleiche Tz. 8.2.4.2 AEAStG 2023.

Anleitung Außensteuer-Erklärung - Oktober 2025

7

- 2 ­

Zu der für den Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG erforderlichen sachlichen Ausstattung gehören vor allem tätig­

keitsadäquate Räumlichkeiten einschließlich des Zubehörs und des Inventars sowie sonstige Vermögenswerte,

welche die jeweilige wirtschaftliche Tätigkeit erfordert. Sie ist nur dann gegeben, wenn die ausländische Gesell­

schaft durch deren Einsatz in der Lage ist, die angestrebten wirtschaftlichen Funktionen selbständig auszu­

üben. Nicht ausreichend ist beispielsweise das bloße Vorhalten von Büroräumlichkeiten bzw. eine nur geringfü­

gige Wahrnehmung von Funktionen, insbesondere, wenn die Wahrnehmung dieser Funktionen nicht ortsgebun­

den ist (vergleiche Rn. 446 und 447 AEAStG 2023). Bitte reichen Sie die Angaben auf einer gesonderten Anla­

ge ein.

8

Falls Sie hier eine „2“ eingetragen haben, erläutern Sie dies bitte gesondert.

9

Erläutern Sie bitte den Tätigkeitsumfang und die Qualifikation der Arbeitnehmer (vergleiche Rn. 449 und 450

AEAStG 2023).

10

Tragen Sie hier bitte die persönliche Steuernummer des Beteiligten ein.

11

Sie sind Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung nach den §§ 138d ff. AO im Zusammenhang mit

ausländischen Gesellschaften (im Sinne der §§ 7 ff. AStG), deren steuerlicher Vorteil sich erstmals im Wirt­

schaftsjahr bei Ihnen auswirken soll? Dann tragen Sie bitte die Ihnen oder dem für Sie tätigen Intermediär vom

Bundeszentralamt für Steuern oder von der zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats zugeteilte

Registriernummer in Zeile 150 und die Offenlegungsnummer in Zeile 151 ein.

Sie haben im Wirtschaftsjahr mehrere grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Zusammenhang mit aus­

ländischen Gesellschaften (im Sinne der §§ 7 ff. AStG) verwirklicht, die sich erstmals im Wirtschaftsjahr steuer­

lich auswirken sollen und für die bereits die Registriernummer und die Offenlegungsnummer vorliegen? Dann

reichen Sie bitte eine formlose Anlage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Anzeige“ mit den entspre­

chenden Angaben ein und tragen in Zeile 160 eine „1“ ein.

Sie haben im Wirtschaftsjahr mindestens eine grenzüberschreitende Steuergestaltung im Zusammenhang mit

ausländischen Gesellschaften (im Sinne der §§ 7 ff. AStG) verwirklicht, die sich erstmals im Wirtschaftsjahr

auswirken soll und für die noch keine Registriernummer und Offenlegungsnummer vorliegt? Dann tragen Sie in

Zeile 152 eine „1“ ein. Bitte tragen Sie entsprechende Erläuterungen in Zeile 153 ein bzw. reichen Sie diese in

einer formlosen Anlage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Anzeige“ ein und tragen in Zeile 160 eine

„1“ ein.

Abkürzungsverzeichnis

(Soweit im Text nicht gesondert vermerkt, bezeichnen die Abkürzungen die Gesetze in der jeweils aktuellen Fassung)

AEAStG 2023 = BMF-Schreiben vom 22.12.2023,

KStG = Körperschaftsteuergesetz

Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergeset­

zes, BStBl 2023 Sondernummer 1

StAbwG = Steueroasen-Abwehrgesetz

AStG = Außensteuergesetz

BStBl = Bundessteuerblatt

AO = Abgabenordnung

Rn. = Randnummer/Randnummern

Tz. = Textziffer/Textziffern

Fragebogen zur Prüfung der

Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG

Allgemeine Angaben zur ausländischen Gesellschaft

1

Name der ausländischen Gesellschaft

2

Steuernummer (bei beschränkter Steuerpflicht im Inland)

Rechtsform

3

ausländische Rechtsform

4

Die ausländische Rechtsform entspricht

1 = einer deutschen Kapitalgesellschaft

2 = einer deutschen Personengesell -

schaft

5

Es wird/wurde ein Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG gestellt.

1

1 = Ja

Anschrift der ausländischen Gesellschaft

6

Straße (gegebenenfalls Domizilvermerk)

Hausnummer

Hausnummerzusatz

Adressergänzung

7

Staat

Postleitzahl

Ort

Postfachadresse

2

8

Ort

Postleitzahl

Postfach

Sitz der ausländischen Gesellschaft nach § 11 AO

3

9 X

Der Sitz der ausländischen Gesellschaft entspricht den Angaben laut Zeilen 6 und 7.

10

Straße (gegebenenfalls Domizilvermerk)

Hausnummer

Hausnummerzusatz

Adressergänzung

11

Staat

Ort

Postleitzahl

Postfachadresse

2

12

Postfach

Postleitzahl

Ort

Ort der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft nach § 10 AO

13 X

Der Ort der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft entspricht den Angaben laut Zeilen 6 und 7.

3

14 X

Der Ort der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft entspricht den Angaben laut Zeilen 10 und 11.

4

15

Straße (gegebenenfalls Domizilvermerk)

Hausnummer

Hausnummerzusatz

Adressergänzung

16

Staat

Postleitzahl

Ort

Kommunikationsverbindungen

17

Vorwahl interna -

tional

Vorwahl national

Rufnummer

— Eingangsstempel —

- Oktober 2025 -

- 2 -

18

Internetadresse

Zusätzliche Angaben

19

Datum der Gründung

20

Die Gesellschaft ist in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet im Sinne der §§ 2 und 3 StAbwG ansässig. Die

Voraussetzungen einer verschärften Hinzurechnungsbesteuerung im Sinne des § 9 StAbwG sind erfüllt.

5

1 = Ja

Eintrag in einem ausländischen Register

Fügen Sie bitte den Auszug aus dem ausländischen Register bei.

21

Registernummer der Gesellschaft

22

Register und Ort

Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft

22

Es liegt ein vom Kalenderjahr ab -

weichendes Wirtschaftsjahr vor.

1 = Ja

23

Beginn des abweichenden Wirt -

schaftsjahres

Ende des abweichenden Wirt -

schaftsjahres

Angaben zur Beherrschung

6

7

24

Maßgebende Bezugsgröße für die Beherr -

schung im Sinne des § 7 Absatz 2 AStG

1 = Nennkapital am Ende des letzten vollendeten Wirtschaftsjahres der Gesellschaft

2 = Stimmrechte am Ende des letzten vollendeten Wirtschaftsjahres der Gesellschaft

3 = Gewinn im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 3 AStG und § 7 Absatz 2 AStG (gesamt)

4 = Liquidationserlös im Sinne des § 7 Absatz 2 AStG (gesamt)

25

Maßgebender Wert zu Zeile 24

- 3 -

1. Betriebsstätte

30

Bezeichnung der Betriebsstätte

Inländische Steuernummer

31

Straße

Hausnummer

Hausnummerzusatz

Adressergänzung

32

Postleitzahl

Ort

33

Vorwahl inter -

national

Vorwahl national

Rufnummer

34

Internetadresse

Tätigkeiten der ausländischen Gesellschaft

35

Die Gesellschaft erzielt Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 1 AStG.

1 = Ja

1. Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft

40

Datum der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit

41

Art der wirtschaftlichen Tätigkeit

1 = Land- und Forstwirtschaft

2 = Gewerbliche Herstellung, Gewinnung, Verarbeitung und Montage

3 = Kreditinstitut, Finanzinstitut oder Versicherungsunternehmen

4 = Handel

5 = Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern

6 = Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

7 = Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen

8 = Finanzierung

9 = Verwaltung

10 = Sonstige Dienstleistung

11 = Holding

12 = Tätigkeit im Sinne des § 13 Absatz 2 AStG

13 = Sonstiges

42

Bitte beschreiben Sie ausführlich die wirtschaftliche Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft vor Ort.

43

Es handelt sich hierbei um die Schwerpunkttätigkeit der ausländischen Gesellschaft.

1 = Ja

2 = Nein

44

Bei der Ausführung der Tätigkeit wirkt eine steuerpflichtige Person im Sinne des § 7 AStG oder eine ihr nahestehen -

de Person mit.

1 = Ja

2 = Nein

45

Von einem inländischen Unternehmen wurden Arbeitnehmer an die ausländische Gesellschaft entsandt.

1 = Ja

2 = Nein

46

Bei der Tätigkeit handelt es sich um eine ak -

tive Tätigkeit im Sinne des § 8 Absatz 1

Nummer

1 = Land- und Forstwirtschaft nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 AStG

2 = Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sa -

chen, der Erzeugung von Energie sowie dem Aufsuchen und

der Gewinnung von Bodenschätzen nach § 8 Absatz 1 Nummer

2 AStG

3 = Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Fi -

nanzdienstleistungsinstituten mit wesentlicher wirtschaftlicher

Tätigkeit nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 AStG

4 = Handel nach § 8 Absatz 1 Nummer 4 AStG

5 = Dienstleistungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 5 AStG

6a = Überlassung von immateriellen Werten nach § 8 Absatz 1 Num -

mer 6 Buchstabe a AStG

6b = Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nach § 8 Ab -

satz 1 Nummer 6 Buchstabe b AStG

6c = Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen nach §

8 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe c AStG

7 = Bezüge nach § 8b Absatz 1 KStG, die nach § 8 Absatz 1 Num -

mer 7 AStG begünstigt sind

7a,aa = Bezüge nach § 8b Absatz 1 KStG, die nach § 8 Absatz 1 Num -

mer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa AStG begünstigt sind

7a,bb = Bezüge nach § 8b Absatz 1 KStG, die nach § 8 Absatz 1 Num -

mer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb AStG begünstigt sind

8 = Veräußerung von Anteilen an anderen Gesellschaften nach § 8

Absatz 1 Nummer 8 AStG

Die Tätigkeit ist den folgenden Betriebsstätten zuzuordnen (Bezeichnungen der Zeile(n) 30 verwenden):

47

Betriebsstätte

- 4 -

Mitglieder der Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrats

1. Person

49

Funktion

1 = Geschäftsführung

2 = Aufsichtsrat

50

Name

Vorname

51

Straße

Hausnummer

Hausnummerzusatz

52

Staat

Postleitzahl

Ort

53

Höhe der Vergütung im letzten vollendeten Wirtschaftsjahr der Gesellschaft

Währung

54

Bitte machen Sie genaue Angaben in welcher Weise, in welchem Umfang und an welchem Ort die Geschäftsführung/ der Aufsichtsrat

bei der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Ausführung der Geschäfte der ausländischen Gesellschaft mitwirkt.

- 5 -

Angaben zu den Beteiligten

Beteiligter

100

Art der Steuerpflicht im Inland

1 = unbeschränkte Steuerpflicht

2 = beschränkte Steuerpflicht

3 = erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Natürliche Person

101

Anrede

1 = Herr

2 = Frau

Titel

102

Vorname

Name

103

Identifikationsnummer

Geburtsdatum

T

T M M J

J

J

J

Beruf, Tätigkeit

Nicht natürliche Person

104

Name

105

Art des Betriebes

Adresse

106

Straße

Hausnummer

Hausnummerzusatz

Adressergänzung

107

Staat

Postleitzahl

Ort

Angaben zum Ordnungskriterium des Beteiligten

108

Wirtschafts-Identifikationsnummer

D E

-

Steuernummer

Erwerb der Anteile

1. Erwerb

110

Datum des Erwerbs der An -

teile

Kaufpreis in Höhe von

Währung

Nennwert des erworbenen Anteils

Angaben zum Veräußerer

111

Name der die Anteile veräußernden oder übertragenden Person/Firma

112

Straße

Hausnummer

Hausnummerzusatz

113

Postleitzahl

Ort

Staat

- 6 -

Angaben zur Beherrschung

6

120

Maßgebende Bezugsgröße für die Beherr -

schung im Sinne des § 7 Absatz 2 AStG

1 = Nennkapital am Ende des letzten vollendeten Wirtschaftsjahres der Gesellschaft

2 = Stimmrechte am Ende des letzten vollendeten Wirtschaftsjahres der Gesellschaft

3 = Gewinn im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 3 AStG und § 7 Absatz 2 AStG

4 = Liquidationserlös im Sinne des § 7 Absatz 2 AStG

Beteiligung (1. Angabe)

121

Art der Beteiligung

8

9

10

1 = unmittelbar

2 = mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften

3 = mittelbar über eine oder mehrere Kapitalgesellschaften (vermittelnde ausschüttende Gesellschaft)

4 = Für die Berechnung der Beherrschungsquote ist die Beziehung zu einer nahestehenden Person zu berücksichtigen

122

Auf die Beteiligung entfallender Wert der Bezugsgröße laut Zeile 120

Falls in Zeile 121 der Wert „2“ oder „3“ angegeben wurde:

123

Name der Kapitalgesellschaft/Personengesellschaft, an der der Beteiligte unmittelbar beteiligt ist

9

124

Bei der Kapitalgesellschaft/Personengesellschaft laut Zeile 123 handelt es sich um eine nahestehende Person.

1 = Ja

2 = Nein

125

Falls Zeile 124 mit „Ja“ beantwortet wurde:

Das nahestehende Verhältnis wird begründet gemäß

1 = § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a AStG

2 = § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b AStG

3 = § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AStG

4 = § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a gegebenenfalls in Verbindung mit Satz 2 AStG

5 = § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b gegebenenfalls in Verbindung mit Satz 2 AStG

6 = § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c gegebenenfalls in Verbindung mit Satz 2 AStG

7 = § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 AStG

8 = § 7 Absatz 4 Satz 1 AStG

9 = § 7 Absatz 4 Satz 2 AStG

Falls Zeile 121 mit Wert „4“ angegeben wurde:

Nahestehende Person

126

Name der dem Beteiligten nahestehenden Person,