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10. April 2026
Umsatzsteuer; EuGH-Urteil vom 1. August 2025, C-375/24, Keesing Deutschland;
Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
GZ: III C 2 - S 7225/00009/002/051
DOK: COO.7005.100.3.14545133
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(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
I.
Mit Urteil vom 1. August 2025, C-375/24, Keesing Deutschland, hat der EuGH entschieden, dass
die Position 4902 des Zolltarifs als broschierte Papierhefte beschriebene Waren, die
hauptsächlich gedruckte Sudoku-Rätsel enthalten, bei denen bereits einige Zahlen aus der Reihe
von 1 bis 9 in ein Gittermuster eingetragen und die übrigen Zahlen in bestimmter Reihenfolge
einzutragen sind, und die alle acht Wochen erscheinen, umfasst.
II.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Sudoku-Zeitschriften unterliegen nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 UStG in Verbindung mit
Nummer 49 Buchstabe b der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz, soweit sie die
Anforderungen der Warenbezeichnung und die Einreihung in die Position 4902 des Zolltarifs
erfüllen.
Sudoku-Bücher sind dagegen weiterhin regelmäßig in die Position 4911 des Zolltarifs „Andere
Drucke“ einzureihen. Eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Absatz 2
Nummer 1 UStG in Verbindung mit Nummer 49 der Anlage 2 zum UStG kommt damit nicht in
Betracht.
Bestehen bei der Abgrenzung von Sudoku-Zeitschriften und Sudoku-Büchern Zweifel, kann eine
unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke (uvZTA) bei der zuständigen
Dienststelle des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung eingeholt
werden.
III.
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Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Für vor dem 1. August 2026 ausgeführte Leistungen wird es - auch für Zwecke des
Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers - nicht beanstandet, wenn der leistende Unternehmer
und der Leistungsempfänger bezüglich der Lieferung von Sudoku-Zeitschriften
übereinstimmend den Regelsteuersatz anwenden und die Rechnung insoweit nicht berichtigen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.