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24. Februar 2025
Betreff: Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG)
Bezug: Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren
Änderung des BMF-Schreibens vom 3. November 2016 (BStBl I S. 1187)
GZ: IV C 6 - S 2296-a/00031/001/005
DOK: COO.7005.100.2.11389918
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(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
In Randnummer 6 des BMF-Schreibens vom 3. November 2016 (BStBl I S. 1187) wird der Satz
„Bei einer Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO besteht die Möglichkeit
einer Änderung des Einkommensteuerbescheides gemäß § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AO.“
durch den Satz „Eine Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO oder eine
Verjährung im Erhebungsverfahren gemäß § 228 AO sind für die Ermittlung des Anrechnungs-
höchstbetrags im Rahmen von § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG nicht zu berücksichtigen.“ ersetzt.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.