STEUERERMÄSSIGUNG BEI EINKÜNFTEN AUS GEWERBEBETRIEB (§ 35 EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG))

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24. Februar 2025

Betreff: Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG)

Bezug: Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren

Änderung des BMF-Schreibens vom 3. November 2016 (BStBl I S. 1187)

GZ: IV C 6 - S 2296-a/00031/001/005

DOK: COO.7005.100.2.11389918

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(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

In Randnummer 6 des BMF-Schreibens vom 3. November 2016 (BStBl I S. 1187) wird der Satz

„Bei einer Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO besteht die Möglichkeit

einer Änderung des Einkommensteuerbescheides gemäß § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AO.“

durch den Satz „Eine Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO oder eine

Verjährung im Erhebungsverfahren gemäß § 228 AO sind für die Ermittlung des Anrechnungs-

höchstbetrags im Rahmen von § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG nicht zu berücksichtigen.“ ersetzt.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht

Im Auftrag

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.