STANDARDISIERTE GEWINNERMITTLUNG NACH DURCHSCHNITTSSÄTZEN NACH § 13A ABSATZ 3 SATZ 4 EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG); ANLAGE 13A 2025

Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin

Nur per E-Mail

Oberste Finanzbehörden

der Länder

nachrichtlich

Bundeszentralamt für Steuern

ELSTER

Wilhelmstraße 97

10117 Berlin

Tel. +49 30 18 682-0

poststelle@bmf.bund.de

www.bundesfinanzministerium.de

18. September 2025

Betreff: Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Absatz 3

Satz 4 EStG;

Anlage 13a 2025

Anlagen: 7

GZ: IV D 4 - S 2149/00010/012/054

DOK: COO.7005.100.4.13016556

Seite 1 von 2

(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der

Länder gebe ich die Vordrucke der Anlage 13a sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergän-

zungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr

2025 bekannt.

Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 13a Absatz 3 Satz 4 EStG in Verbindung mit

§ 87a Absatz 6 der Abgabenordnung (AO) durch Datenfernübertragung authentifiziert zu über-

mitteln ist, wird nach § 87b Absatz 2 AO im Internet unter www.elster.de zur Verfügung gestellt.

Für die elektronische authentifizierte Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Diese ist

sowohl über Mein ELSTER (www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter

(www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt) möglich. Der Registrierungsvorgang kann abhängig

von der Registrierungsmethode bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Die Anlage AV13a

sowie bei Mitunternehmerschaften die entsprechenden Anlagen sind notwendiger Bestandteil

der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen.

Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die Übermittlung der

standardisierten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach amtlich vorgeschriebenem

Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. § 150 Absatz 8 AO findet hierbei entspre-

chende Anwendung. Für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen sind in diesen Fällen

die Papiervordrucke der Anlage 13a zu verwenden (§ 13a Absatz 3 Satz 5 und 6 EStG).

Seite 2 von 2

Dieses Schreiben wird mit den Anlagen im Bundessteuerblatt Teil I

veröffentlicht.

Im Auftrag

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

2025

202500327001

Anlage 13a

Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft

nach § 13a EStG

Bitte für jeden Betrieb eine gesonderte Anlage 13a abgeben.

Allgemeine Angaben zum Betrieb

15

1

(Betriebs-) Steuernummer

2

Name der steuerpflichtigen Person/Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft

3

Vorname

4

Straße, Hausnummer

5

Postleitzahl

Ort

6 Betriebsinhaber

104

1 = Steuerpflichtige Person Ehemann/Person A/Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft

2 = Ehefrau/Person B

3 = Beide Ehegatten/Lebenspartner

7 Rechtsform des Betriebs

7a

Wirtschafts-

Identifikationsnummer 101 D E

-

8

Beginn des Wirt-

schaftsjahres

131

2025

T T M M

Ende des Wirt-

schaftsjahres

132 T T M M J J J J

9 Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb beendet?

111

1 = Veräußerung oder Aufgabe (bitte Zeile 98 beachten)

2 = Unentgeltliche Übertragung

1. Gewinnermittlung

Landwirtschaftliche Nutzung

20

Grundbetrag für die selbst bewirtschafteten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung

10

Eigentumsflächen des Betriebsvermögens, die am 15. Mai des Wirtschaftsjahres der landwirt-

schaftlichen Nutzung dienen (ohne Sondernutzungen)

100

H A A R Q M

11

Hof-/Gebäudeflächen (ohne Grund und Boden für Wohngebäude), die am 15. Mai des Wirtschafts-

jahres der landwirtschaftlichen Nutzung dienen oder ihr zugeordnet werden

101 + H A A R Q M

12

In den Zeilen 10 und 11 nicht enthaltene, am 15. Mai des Wirtschaftsjahres zugepachtete oder un-

entgeltlich von Dritten überlassene Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung

102 + H A A R Q M

13

In den Zeilen 10 bis 12 enthaltene, am 15. Mai des Wirtschaftsjahres verpachtete oder unentgelt-

lich an Dritte überlassene Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung

103 − H A A R Q M

14 Selbst bewirtschaftete Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung am 15. Mai des Wirtschaftsjahres

H A A R Q M

15

Grundbetrag für die selbst bewirtschafteten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung (Fläche laut Zeile

14 x 350 € / ha x begonnene Monate des Wirtschaftsjahres / 12)

EUR

,–

Zuschlag für Tierzucht und Tierhaltung

16

Tierbestand des Betriebs - Gesamtsumme der Vieheinheiten (VE)

laut Anlage L/FG-L/FE-L (gegebenenfalls "0")

110

VE

17 Im Rahmen von Tätigkeiten laut Zeile 73 berücksichtigter Tierbestand

111 −

18 Maßgebender Tierbestand (Zeile 16 abzüglich Zeile 17)

19 Für den Zuschlag für Tierzucht und Tierhaltung maßgebender Tierbestand (Zeile 18 abzüglich 25,00 VE)

20

Zuschlag für Tierzucht und Tierhaltung (Tierbestand laut Zeile 19 x 300 € / VE x begonnene Monate des

Wirtschaftsjahres / 12)

EUR

,–

21 Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (Zeile 15 zuzüglich Zeile 20; Übertrag in Zeile 91)

,–

,

,

,

,

— Eingangsstempel —

2025Anl13a271

- Juli 2025 -

2025Anl13a271

Steuernummer

- 2 -

Forstwirtschaftliche Nutzung

21

31

32

33

34

35

36

37

38

39

40

41

42

43

44

45

46

47

48

49

50

51

52

53

54

54a

55

56

57

58

59

(nach § 51 EStDV ermittelter Gewinn)

120

H A

A R

Q M

Selbst bewirtschaftete Flächen der forstwirtschaftlichen Nutzung am 15. Mai des Wirtschaftsjahres

EUR

121

Betriebseinnahmen aus der Verwertung von Holz auf dem Stamm

,–

Pauschale Betriebsausgaben aus der Verwertung von Holz auf dem Stamm (Zeile 32 x 20 %)

,–

122 +

Betriebseinnahmen aus der Verwertung von eingeschlagenem Holz

,–

Pauschale Betriebsausgaben aus der Verwertung von eingeschlagenem Holz (Zeile 34 x 55 %)

,–

123 −

Wiederaufforstungskosten und Minderung des Buchwerts des Wirtschaftsguts Baumbestand

,–

124 +

Betriebseinnahmen aus der übrigen Forstwirtschaft

,–

125 −

Betriebsausgaben aus der übrigen Forstwirtschaft

,–

Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (Übertrag in Zeile 92)

,–

Sondernutzungen

22

Sondernutzungen nach Anlage 1a Nummer 2 zu § 13a EStG (pauschaler Gewinn nach § 13a Absatz 6 EStG)

Am 15. Mai des Wirt-

schaftsjahres selbst be-

Gewinn der Son-

wirtschaftete Fläche

dernutzung

130 H A A R Q M

Weinbau

,–

131 H A A R Q M

Obstbau

,–

132 H A A R Q M

Gemüsebau Freiland

,–

133 H A A R Q M

Gemüsebau Unterglas

,–

134 H A A R Q M

Zierpflanzenbau Freiland

,–

135 H A A R Q M

Zierpflanzenbau Unterglas

,–

136 H A A R Q M

Baumschulen

,–

137 H A A R Q M

Hopfenbau

,–

138 H A A R Q M

Teichwirtschaft

,–

139 H A A R Q M

Spargelbau

,–

140 H A A R Q M

Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft

,–

141 H A A R Q M

Weihnachtsbaumkulturen

,–

Jahresfang in kg

142

Binnenfischerei

,–

Anzahl der Völ-

ker

143

Imkerei

,–

Anzahl der Mut-

terschafe

144

Wanderschäferei

,–

Gewinn der Sondernutzungen nach Anlage 1a Nummer 2 zu § 13a EStG (Ergebnis der Zeilen 40 bis 54 x

begonnene Monate des Wirtschaftsjahres / 12)

,–

Weitere Sondernutzungen (nach § 4 Absatz 3 EStG ermittelter Gewinn)

EUR

151

Tabakanbau

,–

152

Kurzumtriebsplantagen

,–

Art

153

,–

Art

154

,–

Gewinn der Sondernutzungen (Ergebnis der Zeilen 54a bis 58; Übertrag in Zeile 93)

,–

2025Anl13a272

2025Anl13a272

202500327002

Steuernummer

- 3 -

Sondergewinne

23

202500327003

Gewinne aus der Veräußerung/Entnahme von Grund und Boden, dazugehörigem Aufwuchs, Gebäuden, immateriellen Wirt-

schaftsgütern und Beteiligungen

EUR

200

61

Veräußerungspreis/Entnahmewert

,–

EUR

201 −

62

davon abziehbare Betriebsausgaben

,–

=

,–

darin nicht enthaltener steuerfreier Teil des Ge-

winns, für den das Teileinkünfteverfahren bzw.

213

62a

§ 8b KStG gilt

,–

Gewinne aus der Veräußerung/Entnahme von übrigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und von Tieren (Veräuße-

rungspreis/Entnahmewert je Wirtschaftsgut brutto mehr als 15.000 €)

202

63

Veräußerungspreis/Entnahmewert

,–

203 −

64

davon abziehbare Betriebsausgaben

,–

=

,–

Gewinne aus Entschädigungen für den Verlust, den Untergang oder die Wertminderung der in den Zeilen 61 bis 64 genann-

ten Wirtschaftsgüter

204

65

Entschädigungen

,–

205 −

66

davon abziehbare Betriebsausgaben

,–

=

,–

Bildung von Rücklagen, Übertragung von stillen Reserven (§ 6c EStG, R 6.6 EStR; Übertrag aus

67

Zeile 102)

,–

+

68 Gewinne aus der Auflösung von Rücklagen (§ 6c EStG, R 6.6 EStR; Übertrag aus Zeile 102)

,–

212 +

69 Gewinnzuschlag § 6c in Verbindung mit § 6b Absatz 7 und 10 EStG

,–

206 +

70 Betriebseinnahmen nach § 9b Absatz 2 EStG

,–

207 −

71 Betriebsausgaben nach § 9b Absatz 2 EStG

,–

Einnahmen aus dem Grunde nach gewerblichen Tätigkeiten, die der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet werden

EUR

Einnahmen aus dem Absatz von Erzeugnissen

208

72

gemäß R 15.5 Absatz 3 bis 8 EStR

,–

Einnahmen aus Dienstleistungen gemäß R 15.5

209 +

73

Absatz 9 und 10 EStR

,–

214 +

73a

Vereinnahmte Umsatzsteuer zu Zeile 72 und 73

,–

74

Summe der Einnahmen

,–

75

Pauschale Betriebsausgaben (Zeile 74 x 60 %)

,–

=

,–

Einnahmen des Betriebs im Sinne der R 15.5 Ab-

satz 11 EStR (netto; nur erforderlich, wenn die Zei-

210

76

len 72 bis 74 auszufüllen sind)

,–

211 +

77 Rückvergütungen nach § 22 KStG aus Hilfs- und Nebengeschäften

,–

78 Sondergewinne (Ergebnis der Zeilen 62 bis 77; Übertrag in Zeile 94)

,–

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens

24

EUR

220

79 Einnahmen aus Vermietung von bebauten Grundstücken

,–

221 +

80 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von unbebauten Grundstücken

,–

222 +

81 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von übrigen Wirtschaftsgütern

,–

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirt-

82 schaftlichen Betriebsvermögens (Übertrag in Zeile 95)

,–

2025Anl13a273

2025Anl13a273

Steuernummer

- 4 -

Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörend

25

83

Einnahmen aus Kapitalvermögen, die nach § 3 Nummer 40

EStG oder § 8b KStG (teilweise) steuerfrei sind (Eintrag in

voller Höhe)

230

EUR

,–

84

Nach § 3 Nummer 40 EStG oder § 8b KStG steuerfreier

Teil

231 −

,–

EUR

=

,–

85 Einnahmen aus Kapitalvermögen, die in voller Höhe steuerpflichtig sind

232 +

,–

86

Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

gehören (§ 20 Absatz 8 EStG; Übertrag in Zeile 96)

,–

Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen

26

91 Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (Übertrag aus Zeile 21)

EUR

,–

92 Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (Übertrag aus Zeile 39)

+

,–

93 Gewinn der Sondernutzungen (Übertrag aus Zeile 59)

+

,–

94 Sondergewinne (Übertrag aus Zeile 78)

+

,–

95

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirt-

schaftlichen Betriebsvermögens (Übertrag aus Zeile 82)

+

,–

96

Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

gehören (Übertrag aus Zeile 86)

+

,–

97 Nach Durchschnittssätzen ermittelter Gewinn (§ 13a EStG) für das Wirtschaftsjahr 2025/2026 (2025)

,–

98

Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

(Erläuterungen lt. gesonderter Aufstellung)

290 +/−

,–

99 Steuerpflichtiger Gewinn

,–

2. Ergänzende Angaben

Rücklagen und stille Reserven

27

Bildung/Übertragung

Auflösung

260

262

100

Rücklagen nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG,

R 6.6 EStR

EUR

,–

EUR

,–

261

101

Übertragung von stillen Reserven nach § 6c in Verbin-

dung mit § 6b EStG, R 6.6 EStR

,–

102 Gesamtsumme

,–

,–

(Übertrag in Zeile 67)

(Übertrag in Zeile 68)

Datenschutzhinweis und Mitwirkung

Datenschutzhinweis: Die mit der Gewinnermittlung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149 und 150 AO in Verbindung

mit § 13a Absatz 3 Satz 4 und Absatz 7 Satz 4 EStG verlangt.

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Daten-

schutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informations-

schreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“)

oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Bei der Anfertigung dieser Gewinnermittlung hat mitgewirkt:

103

Name

104

Vorname

105

Straße, Hausnummer, Postfach

106

Postleitzahl, Ort

107

Telefon

108

zusätzliche Angaben

109

Mandantennummer

110

Bearbeiterkennzeichen

202500327004

2025Anl13a274

2025Anl13a274

2025

202500328001

Name der steuerpflichtigen Person/Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft

Anlage AV13a

1

Vorname

zur Anlage 13a

2

(Betriebs-) Steuernummer

3

Wirtschafts-Identifikationsnummer

D E

-

3a

Anlageverzeichnis für das Wirtschaftsjahr 2025/2026 (2025)

Grund und Boden

40

Bewertung nach § 55 Absatz 2 bis 4 EStG

EUR

100

4 Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

,–

101

5 Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

,–

102 +

6 Zugänge

,–

104 −

7 Abgänge

,–

8 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

,–

Bewertung mit dem höheren Teilwert (§ 55 Absatz 5 EStG)

110

9 Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

,–

111

10 Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

,–

112 +

11 Zugänge

,–

114 −

12 Abgänge

,–

13 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

,–

Ansatz mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

120

14 Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

,–

121

15 Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

,–

122 +

16 Zugänge

,–

124 −

17 Abgänge

,–

18 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

Aufwuchs

,–

Baumbestände

130

19 Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

,–

131

20 Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

,–

132 +

21 Zugänge

,–

134 −

22 Abgänge

,–

23 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

,–

2025AnlAV13a281

- Juli 2025 -

2025AnlAV13a281

140

150

160

170

180

Steuernummer

- 2 -

Dauerkulturen

EUR

24 Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

,–

141

25 Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

,–

142 +

26 Zugänge

,–

143 −

27 Absetzung für Abnutzung (AfA)

,–

144 −

28 Abgänge

,–

29 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

,–

Gebäude

Wirtschaftsgebäude

30

31

32

33

34

Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

Zugänge

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Abgänge

151

152

153

154

+

,–

,–

,–

,–

,–

35 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

Wohngebäude

,–

36

37

38

39

40

Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

Zugänge

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Abgänge

161

162

163

164

+

,–

,–

,–

,–

,–

41 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

,–

Immaterielle Wirtschaftsgüter

Abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter

42

43

44

45

46

Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

Zugänge

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Abgänge

171

172

173

174

+

,–

,–

,–

,–

,–

47 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

Nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter

,–

48

49

50

51

Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

Zugänge

Abgänge

181

182

184

+

,–

,–

,–

,–

52 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

,–

202500328002

2025AnlAV13a282

2025AnlAV13a282

Steuernummer

- 3 -

Beteiligungen

EUR

202500328003

190

53 Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

,–

191

54 Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

,–

192 +

55 Zugänge

,–

194 −

56 Abgänge

,–

57 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

,–

2025AnlAV13a283

2025AnlAV13a283

202500354001

2025

Name des Gesellschaft/Gemeinschaft

Anlage ER13a zur Anlage 13a

1

(Betriebs-) Steuernummer

Wirtschafts-Identifikationsnummer

D E

-

2

Angaben zum Beteiligten

Nummer des Beteiligten laut Zeile 3

3 der Anlage FB

010

4 Name, Vorname des Beteiligten

012

5 Steuernummer des Beteiligten

Identifikationsnummer des Beteilig-

6

014

ten (nur bei natürlichen Personen)

75

Mehrbeträge für

Mehrbeträge zu Beginn

Gewinnneutrale

Gewinnwirksame Erhöhung

des Wirtschaftsjahres

Zu- und Abgänge¹

und Minderung der Mehrbeträge¹

Grund und Boden

EUR

EUR

EUR

101

102

Bewertung nach § 55 Absatz 2 bis 4 EStG

100

7

,–

,–

,–

Bewertung mit dem höheren Teilwert

8

111

112

(§ 55 Absatz 5 EStG)

110

,–

,–

,–

Ansatz mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten

9

121

122

oder an deren Stelle tretender Wert

120

,–

,–

,–

Aufwuchs

131

132

Baumbestände

130

10

,–

,–

,–

141

142

Dauerkulturen

140

11

,–

,–

,–

Gebäude

151

152

Wirtschaftsgebäude

150

12

,–

,–

,–

161

162

Wohngebäude

160

13

,–

,–

,–

Immaterielle Wirtschaftsgüter

171

172

Abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter

170

14

,–

,–

,–

181

182

Nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter

180

15

,–

,–

,–

2025AnlER13a541

- Juli 2025 -

2025AnlER13a541

202500354002

Steuernummer

- 2 -

Beteiligungen und Sonstiges

EUR

EUR

EUR

,–

191

Beteiligungen

190

16

,–

192

,–

,–

201

Rücklagen nach § 6c i. V. m. § 6b EStG, R 6.6 EStR

200

17

,–

202

,–

,–

211

Sonstige Korrekturen

210

18

,–

212

,–

=

19

Gesamtsumme (Übertrag in Zeile 33 einschließlich Vorzeichen)

Minderbeträge für

,–

Minderbeträge zu Beginn

Gewinnneutrale

Gewinnwirksame Erhöhung

des Wirtschaftsjahres

Zu- und Abgänge¹

und Minderung der Minderbeträge¹

Grund und Boden

EUR

EUR

EUR

,–

106

Bewertung nach § 55 Absatz 2 bis 4 EStG

105

20

,–

107

,–

Bewertung mit dem höheren Teilwert

21

,–

116

(§ 55 Absatz 5 EStG)

115

,–

117

,–

Ansatz mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten

22

,–

126

oder an deren Stelle tretender Wert

125

,–

127

,–

Aufwuchs

,–

136

Baumbestand

135

23

,–

137

,–

,–

146

Dauerkulturen

145

24

,–

147

,–

Gebäude

,–

156

Wirtschaftsgebäude

155

25

,–

157

,–

,–

166

Wohngebäude

165

26

,–

167

,–

Immaterielle Wirtschaftsgüter

,–

176

Abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter

175

27

,–

177

,–

,–

186

Nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter

185

28

,–

187

,–

2025AnlER13a542

2025AnlER13a542

202500354003

Steuernummer

- 3 -

Beteiligungen und Sonstiges

EUR

EUR

196

Beteiligungen

195

29

,–

,–

206

Rücklagen nach § 6c i. V. m. § 6b EStG, R 6.6 EStR

205

30

,–

,–

216

Sonstige Korrekturen

215

31

,–

,–

32

Gesamtsumme (Übertrag in Zeile 34 einschließlich Vorzeichen)

EUR

197

,–

207

,–

217

,–

=

,–

Gewinnauswirkungen

33 Gewinnauswirkung aller Erhöhungen und Minderungen der Mehrbeträge (Übertrag aus Zeile 19 einschließlich Vorzeichen)

34 Gewinnauswirkung aller Erhöhungen und Minderungen der Minderbeträge (Übertrag aus Zeile 32 einschließlich Vorzeichen)

35 Gewinnauswirkung aller Erhöhungen und Minderungen der Mehr- und Minderbeträge

EUR

,–

,–

=

,–

Steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust der Ergänzungsrechnung

EUR

EUR

Gesamtbetrag

Korrekturbetrag

862 −

Bereits berücksichtigte Beträge, für die das Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b KStG gilt

861

36

,–

,–

=

37 Steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust der Ergänzungsrechnung

,–

1) Abgänge und Minderungen mit negativem Vorzeichen

2025AnlER13a543

2025AnlER13a543

2025

202500351001

Name der Gesellschaft/Gemeinschaft

Anlage SE13a

1

(Betriebs-) Steuernummer

zur Anlage 13a

2

Wirtschafts-Identifikationsnummer

D E

-

2a

Angaben zum Beteiligten

50

Nummer des Beteiligten laut Zeile 3 der

3 Anlage FB

010

4 Name, Vorname des Beteiligten

012

5 Steuernummer des Beteiligten

Identifikationsnummer des Beteilig-

014

6 ten (nur bei natürlichen Personen)

1. Sonderberechnung des Beteiligten

Sondergewinne des Beteiligten

53

Gewinne aus der Veräußerung/Entnahme von Grund und Boden, dazugehörigem Aufwuchs, Gebäuden, immateriellen Wirt-

schaftsgütern und Beteiligungen

EUR

200

7

Veräußerungspreis/Entnahmewert

,–

EUR

201 −

8

davon abziehbare Betriebsausgaben

,–

=

,–

darin nicht enthaltener steuerfreier Teil des Ge-

winns, für den das Teileinkünfteverfahren bzw.

213

9

§ 8b KStG gilt

,–

Gewinne aus der Veräußerung/Entnahme von übrigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und von Tieren (Veräuße-

rungspreis/Entnahmewert je Wirtschaftsgut brutto mehr als 15.000 €)

202

10

Veräußerungspreis/Entnahmewert

,–

203 −

11

davon abziehbare Betriebsausgaben

,–

=

,–

Gewinne aus Entschädigungen für den Verlust, den Untergang oder die Wertminderung der in den Zeilen 7 bis 11 genannten

Wirtschaftsgüter

204

12

Entschädigungen

,–

205 −

13

davon abziehbare Betriebsausgaben

,–

=

,–

Bildung von Rücklagen, Übertragung von stillen Reserven (§ 6c EStG, R 6.6 EStR; Übertrag aus

14

Zeile 30)

,–

+

15 Gewinne aus der Auflösung von Rücklagen (§ 6c EStG, R 6.6 EStR; Übertrag aus Zeile 30)

,–

212 +

16 Gewinnzuschlag § 6c in Verbindung mit § 6b Absatz 7 und 10 EStG

,–

206 +

17 Betriebseinnahmen nach § 9b Absatz 2 EStG

,–

207 −

18 Betriebsausgaben nach § 9b Absatz 2 EStG

,–

2025AnlSE13a511

- Juli 2025 -

2025AnlSE13a511

Steuernummer

- 2 -

Einnahmen aus dem Grunde nach gewerblichen Tätigkeiten, die der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet werden

19

20

20a

Einnahmen aus dem Absatz von Erzeugnissen

gemäß R 15.5 Absatz 3 bis 8 EStR

Einnahmen aus Dienstleistungen gemäß R 15.5

Absatz 9 und 10 EStR

Vereinnahmte Umsatzsteuer zu Zeile 19 und 20

208

209

214

+

+

EUR

,–

,–

,–

21

22

Summe der Einnahmen

Pauschale Betriebsausgaben (Zeile 21 x 60 %)

,–

,–

=

,–

23 Rückvergütungen nach § 22 KStG aus Hilfs- und Nebengeschäften

211 +

,–

24 Sondergewinne (Ergebnis der Zeilen 7 bis 23; Übertrag in Zeile 25)

,–

Ermittlung des Gewinns der Sonderberechnung

56

25

26

Sondergewinne (Übertrag aus Zeile 24)

Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

(Erläuterungen lt. gesonderter Aufstellung)

290 +/−

,–

,–

27 Steuerpflichtiger Gewinn

,–

2. Ergänzende Angaben

Rücklagen und stille Reserven

57

Bildung/Übertragung

Auflösung

EUR

EUR

Rücklagen nach § 6c in Verbindung mit § 6b EStG,

260

262

28 R 6.6 EStR

,–

,–

Übertragung von stillen Reserven nach § 6c in Verbin-

261

29 dung mit § 6b EStG, R 6.6 EStR

,–

30 Gesamtsumme

,–

,–

(Übertrag in Zeile 14)

(Übertrag in Zeile 15)

202500351002

2025AnlSE13a512

2025AnlSE13a512

202500353001

2025

Name der Gesellschaft/Gemeinschaft

Anlage AVSE13a

1

(Betriebs-) Steuernummer

zur Anlage

2

Wirtschafts-Identifikationsnummer

SE13a

D E

-

2a

Anlageverzeichnis für das Wirtschaftsjahr 2025/2026 (2025)

Angaben zum Beteiligten

70

Nummer des Beteiligten laut Zeile 3

3 der Anlage FB

010

4 Name, Vorname des Beteiligten

012

5 Steuernummer des Beteiligten

Identifikationsnummer des Beteilig-

014

6 ten (nur bei natürlichen Personen)

Grund und Boden

Bewertung nach § 55 Absatz 2 bis 4 EStG

EUR

100

7 Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

,–

101

8 Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

,–

102 +

9 Zugänge

,–

104 −

10 Abgänge

,–

11 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

,–

Bewertung mit dem höheren Teilwert (§ 55 Absatz 5 EStG)

110

12 Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

,–

111

13 Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

,–

112 +

14 Zugänge

,–

114 −

15 Abgänge

,–

16 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

,–

Ansatz mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

17

18

19

20

Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

Zugänge

Abgänge

120

121

122

124

+

,–

,–

,–

,–

21

22

23

24

25

Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

Aufwuchs

Baumbestände

Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

Zugänge

Abgänge

130

131

132

134

+

,–

,–

,–

,–

,–

26 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

,–

2025AnlAVSE13a531

- Juli 2025 -

2025AnlAVSE13a531

140

150

160

170

180

Steuernummer

- 2 -

Dauerkulturen

EUR

27 Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

,–

141

28 Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

,–

142 +

29 Zugänge

,–

143 −

30 Absetzung für Abnutzung (AfA)

,–

144 −

31 Abgänge

,–

32 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

,–

Gebäude

Wirtschaftsgebäude

33

34

35

36

37

Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

Zugänge

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Abgänge

151

152

153

154

+

,–

,–

,–

,–

,–

38 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

Wohngebäude

,–

39

40

41

42

43

Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

Zugänge

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Abgänge

161

162

163

164

+

,–

,–

,–

,–

,–

44 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

,–

Immaterielle Wirtschaftsgüter

Abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter

45

46

47

48

49

Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

Zugänge

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Abgänge

171

172

173

174

+

,–

,–

,–

,–

,–

50 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

Nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter

,–

51

52

53

54

Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

Zugänge

Abgänge

181

182

184

+

,–

,–

,–

,–

55 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

,–

202500353002

2025AnlAVSE13a532

2025AnlAVSE13a532

Steuernummer

- 3 -

Beteiligungen

EUR

202500353003

190

56 Anschaffungs-/Herstellungskosten oder an deren Stelle tretender Wert

,–

191

57 Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres

,–

192 +

58 Zugänge

,–

194 −

59 Abgänge

,–

60 Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres

,–

2025AnlAVSE13a533

2025AnlAVSE13a533

Anleitung zum Vordruck

2025

"Ermittlung des Gewinns aus Land- und

Forstwirtschaft nach § 13a EStG - Anlage

13a"

Die Anleitung soll Ihnen das Ausfüllen der Anlage 13a erleichtern.

Abkürzungsverzeichnis

AO

Abgabenordnung

BewG

Bewertungsgesetz

BMF

Bundesministerium der Finanzen

BStBl

Bundessteuerblatt

DMBilG

Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung

EStDV

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

EStG

Einkommensteuergesetz

EStR

Einkommensteuer-Richtlinien

KStG

Körperschaftsteuergesetz

KStR

Körperschaftsteuer-Richtlinien

R

Richtlinien (in Amtlichen Handbüchern)

UStG

Umsatzsteuergesetz

Einleitung

Die Anlage 13a mit ihrer Anlage AV13a ist nach § 13a

Absatz 3 Satz 4 EStG elektronisch an die Finanzver­

waltung zu übermitteln. Für die elektronische authenti­

fizierte Übermittlung ist eine Registrierung erforderlich.

Diese ist sowohl über Mein ELSTER (www.elster.de)

als auch über Software anderer Anbieter (www.els

ter.de/elsterweb/softwareprodukt) möglich. Bitte be­

achten Sie, dass der Registrierungsvorgang abhängig

von der Registrierungsmethode bis zu 2 Wochen dau­

ern kann. Die Abgabe der Anlage 13a in Papierform

ist nur noch in Härtefällen zulässig. Für jeden Betrieb

ist eine separate Ermittlung des Gewinns aus Land-

und Forstwirtschaft nach § 13a EStG zu übermit­

teln/abzugeben. Bitte füllen Sie Zeilen/Felder, von

denen Sie nicht betroffen sind, nicht aus (auch nicht

mit dem Wert 0, außer es ist im Vordruck gefordert).

Sofern für eine ausländische Betriebsstätte die Ver­

pflichtung zur Erstellung einer Hilfs- und Nebenrech­

nung nach § 3 Betriebsstättengewinnaufteilungsver­

ordnung besteht, ist diese spätestens mit der Steuer­

erklärung zu erstellen.

BMF-Schreiben

Weitere Erläuterungen zu der Gewinnermittlung nach 10.11.2015, BStBl I 2015 S. 877 und vom 04.01.2023,

§ 13a EStG können Sie den BMF-Schreiben vom BStBl I 2023 S. 175 entnehmen.

Datenschutz-

Informationen über die Verarbeitung personenbezoge -

ben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschrei -

Hinweis

ner Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre ben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Ru -

Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie brik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Fi -

über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen ent -

nanzamt.

nehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschrei -

Anleitung zur Anlage 13a - Juli 2025

- 2 -

Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 9)

Tragen Sie die Steuernummer, unter der der Betrieb wirt(in) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in die

geführt wird, die Adressangaben des Betriebs sowie entsprechenden Felder ein.

die Rechtsform des Betriebs (z. B. Land- und Forst-

Zeile 6

Grundsätzlich ist hier der Wert „1“ einzutragen. Nur in übermittelt wird und der Betrieb nicht ausschließlich

Fällen zusammenveranlagter Ehegatten/Lebenspart -

dem Ehemann/Person A zuzurechnen ist, ist ein ande -

ner(innen), bei denen die Anlage 13a unter de