Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
Nur per E-Mail
Oberste Finanzbehörden
der Länder
nachrichtlich:
Bundeszentralamt für Steuern
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Tel. +49 30 18 682-0
poststelle@bmf.bund.de
www.bundesfinanzministerium.de
29. August 2025
Betreff: Standardisierte Einnahmenüberschussrechung nach § 60 Absatz 4 EStDV;
Anlage EÜR 2025
Anlagen: 9
GZ: IV C 6 - S 2142/00023/010/001
DOK: COO.7005.100.2.12649485
Seite 1 von 2
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der
Länder gebe ich die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und
Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für
das Jahr 2025 bekannt.
Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 60 Absatz 4 Satz 1 Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung (EStDV) in Verbindung mit § 87a Absatz 6 der Abgabenordnung (AO)
durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln ist, wird nach § 87b Absatz 2 AO im
Internet unter www.elster.de zur Verfügung gestellt. Für die authentifizierte Übermittlung ist ein
Zertifikat notwendig. Dieses wird nach Registrierung unter www.elster.de ausgestellt.
Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Die Anlage AVEÜR sowie bei Mitunternehmerschaften die entsprechenden Anlagen sind
notwendiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung. Übersteigen die im Wirtschafts-
jahr angefallenen Schuldzinsen, ohne die Berücksichtigung der Schuldzinsen für Darlehen zur
Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlage-
vermögens, den Betrag von 2.050 Euro, sind bei Einzelunternehmen die in der Anlage SZ
(Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) enthaltenen Angaben als notwendiger
Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
In der Anlage LuF können die Richtbeträge für Weinbaubetriebe und pauschale Betriebsaus-
gaben für Holznutzungen nach § 51 EStDV geltend gemacht werden.
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Körperschaften übermitteln auf der Anlage EÜR (ggf. neben der Anlage AVEÜR und/oder
Anlage LuF) die Betriebseinnahmen und -ausgaben bis zu Zeile 75. Die weitere Ermittlung der
Einkünfte wird auf der Anlage GK zur Körperschaftsteuererklärung vorgenommen.
Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die Übermittlung der
standardisierten Einnahmenüberschussrechnung für 2025 nach amtlich vorgeschriebenem
Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. § 150 Absatz 8 AO findet hierbei entspre-
chend Anwendung. Für die Einnahmenüberschussrechnung sind in diesen Fällen Papiervor-
drucke zur Anlage EÜR zu verwenden (§ 60 Absatz 4 Satz 2 und 3 EStDV).
Dieses Schreiben wird mit den Anlagen im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
202500380001
2025
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
Name des Steuerpflichtigen bzw. der Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft
Vorname
(Betriebs-)Steuernummer
Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
Anlage EÜR
Bitte für jeden Betrieb eine gesonderte
Anlage EÜR übermitteln!
Kalenderjahr 2025
15
davon abweichender Beginn 131 T T M M
2025
davon abweichendes Ende 132 T T M M J J J J
Allgemeine Angaben zum Betrieb
Wirtschafts-Identifikationsnummer
101 D E
-
Art des Betriebs
100
Rechtsform des Betriebs
Einkunftsart
103
1 = Land- und Forstwirtschaft
2 = Gewerbebetrieb
3 = Selbständige Arbeit
Betriebsinhaber
104
1 = Steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A (Ehegatte A/Lebenspartner[in] A)/Gesellschaft/Körperschaft
2 = Ehefrau/Person B (Ehegatte B/Lebenspartner[in] B)
3 = Beide Ehegatten/Lebenspartner[innen]
Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb beendet?
111
1 = Veräußert oder Aufgabe (Bitte Zeile 89 beachten)
2 = Unentgeltliche Übertragung
Wurden im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte entnommen oder veräußert?
120
1 = Ja
2 = Nein
(einschließlich steuerfreier Betriebseinnahmen)
1. Betriebseinnahmen
20
Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer
(nach § 19 Abs. 1 UStG) ohne Beträge laut Zeilen 18 bis 22
111
EUR
Ct
davon nicht steuerbare Umsätze
sowie Umsätze nach § 19 Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie Satz 2
UStG
119
(weiter ab Zeile 18)
Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt, soweit die Durchschnitts-
satzbesteuerung nach § 24 UStG angewandt wird
104
Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen
(ohne solche zum ermäßigten Steuersatz von 0 %)
112
Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei (§ 4 UStG) oder nicht umsatzsteuerbar
sind oder nach § 12 Abs. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 0 % unterliegen
oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
103
Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben
140
Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum
10-Tageszeitraum - § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG - ist zu beachten.)
141
Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen
102
Private Kfz-Nutzung
106
Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen
108
Auflösung von Rücklagen und/oder Ausgleichsposten (Übertrag aus Zeile 105)
Summe Betriebseinnahmen (Übertrag in Zeile 76)
159 =
(einschließlich auf steuerfreie Betriebseinnahmen entfallende Betriebsausgaben)
2. Betriebsausgaben
25
Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen
195
EUR
Ct
Sachlicher Bebauungskostenrichtbetrag und Ausbaukostenrichtbeträge für Weinbaube-
triebe (Übertrag aus Zeile 13 der Anlage LuF)
Betriebsausgabenpauschale für Forstwirte (Übertrag aus Zeile 17 der Anlage LuF)
Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten
100
Übertrag (Summe Zeilen 24 bis 27)
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
2025AnlEÜR801
- August 2025 -
2025AnlEÜR801
(Betriebs-)Steuernummer
- 2 -
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
Übertrag (Summe Zeilen 24 bis 27)
,
110
Bezogene Fremdleistungen
120
Ausgaben für eigenes Personal (z. B. Gehälter, Löhne und Versicherungsbeiträge)
,
,
Absetzung für Abnutzung (AfA)
AfA auf Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte (Übertrag aus Zeile 22 der Anla-
136
ge AVEÜR)
131
AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter (Übertrag aus Zeile 37 der Anlage AVEÜR)
130
AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (Übertrag aus Zeile 63 der Anlage AVEÜR)
Sonderabschreibungen nach § 7b EStG und § 7g Abs. 5 und 6 EStG (Übertrag der
134
Summe der Zeilen 12 und 62 der Anlage AVEÜR)
Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 3 EStG
138
(Erläuterungen auf gesondertem Blatt)
132
Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG
Auflösung Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG
137
(Übertrag aus Zeile 82 der Anlage AVEÜR)
Restbuchwerte der ausgeschiedenen Anlagegüter (Übertrag der Summe der Beträ-
135
ge aus Zeilen 7, 14, 20, 26, 32, 38, 45, 53, 60, 86, 91 der Anlage AVEÜR)
,
,
,
,
,
,
,
,
Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen
(ohne häusliches Arbeitszimmer)
150
Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke
152
Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung (z. B. Miete)
Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke
151
(ohne Schuldzinsen und AfA)
in Zeile 41 enthaltene Erhaltungs-
153
aufwendungen
,
,
,
,
Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
280
Aufwendungen für Telekommunikation (z. B. Telefon, Internet)
221
Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen
281
Fortbildungskosten (ohne Reisekosten)
194
Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung
222
Miete/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Kfz)
Erhaltungsaufwendungen (z. B. Instandhaltung, Wartung, Reparatur; ohne solche
225
für Gebäude und Kfz)
Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und
223
Kfz)
228
Laufende EDV-Kosten (z. B. Beratung, Wartung, Reparatur)
229
Arbeitsmittel (z. B. Bürobedarf, Porto, Fachliteratur)
226
Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung
227
Kosten für Verpackung und Transport
224
Werbekosten (z. B. Inserate, Werbespots, Plakate)
Schuldzinsen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten von
232
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (ohne häusliches Arbeitszimmer)
234
Übrige Schuldzinsen
185
Gezahlte und nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuerbeträge
An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum
186
10-Tageszeitraum - § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG - ist zu beachten.)
Rücklagen, stille Reserven und/oder Ausgleichsposten (Übertrag aus Zeile 102)
Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
183
(auch zurückgezahlte Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie)
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
Übertrag (Summe Zeilen 24 bis 27 und Zeilen 29 bis 60)
,
202500380002
2025AnlEÜR802
2025AnlEÜR802
(Betriebs-)Steuernummer
- 3 -
202500380003
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
Übertrag (Summe Zeilen 24 bis 27 und Zeilen 29 bis 60)
,
Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben
nicht abziehbar
EUR
Ct
174
Geschenke
164
,
175
Bewirtungsaufwendungen
165
,
171
Verpflegungsmehraufwendungen
Aufwendungen für ein häusli-
ches Arbeitszimmer
162
172
(siehe Anleitung)
,
163
Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (siehe Anleitung)
Sonstige beschränkt abzieh-
168
177
bare Betriebsausgaben
,
Kfz-Kosten und andere Fahrtkosten
144
Leasingkosten
145
Steuern, Versicherungen und Maut
Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (z. B. Reparaturen, War-
146
tungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)
Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge
147
(Nutzungseinlage)
Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familien-
142 −
heimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)
Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster
176 +
Betriebsstätte (Entfernungspauschale); Familienheimfahrten
139 −
Nicht abziehbare Beträge (Beispiele siehe Anleitung)
,
199 =
Summe Betriebsausgaben (Übertrag in Zeile 77)
,
3. Ermittlung des Gewinns
abziehbar
EUR
,
,
,
,
,
,
(nicht für Körperschaften)
Summe der Betriebseinnahmen (Übertrag aus Zeile 23)
abzüglich Summe der Betriebsausgaben (Übertrag aus Zeile 75)
abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG
abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 EStG (ohne Nr. 26, 26a, 26b und
Teileinkünfteverfahren)
abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3a EStG
zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuer-
freien Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG
zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 1 EStG
zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 4 EStG
zuzüglich Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2
Satz 1 EStG aus 2022 (Erläuterungen auf gesondertem Blatt)
zuzüglich Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2
Satz 1 EStG aus 2023 (Erläuterungen auf gesondertem Blatt)
zuzüglich Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2
Satz 1 EStG aus 2024 (Erläuterungen auf gesondertem Blatt)
zuzüglich Gewinnzuschlag nach § 6c i. V. m. § 6b Abs. 7 und 10 EStG
abzüglich Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG
Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
(Erläuterungen auf gesondertem Blatt)
−
240 −
241 −
242 −
243 +
244 +
245 +
180 +
181 +
182 +
123 +
187 −
250 +/−
EUR
Ct
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
Übertrag (Summe/Differenz Zeilen 76 bis 89)
,
Ct
,
,
,
,
,
,
2025AnlEÜR803
2025AnlEÜR803
(Betriebs-)Steuernummer
- 4 -
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
EUR
Ct
Übertrag (Summe/Differenz Zeilen 76 bis 89)
,
Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften
255 +/−
(auch Kostenträgergemeinschaften)
,
290 =
Korrigierter Gewinn/Verlust
,
Bereits berücksichtigte Be-
träge, für die Steuerbefrei-
ungen nach InvStG gelten
(ohne Beträge lt. Zeile 94;
Gesamtbetrag
Korrekturbetrag
Erläuterungen auf geson-
dertem Blatt)
263
264 +/−
,
,
Bereits berücksichtigte Be-
träge, für die das Teilein-
künfteverfahren bzw.
§ 8b KStG gilt
261
262 +/−
,
,
293 =
Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG
,
271 +
Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG
,
219 =
Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust
,
Nur bei Personengesellschaften/gesonderten Feststellungen
Anzusetzender steuerpflichtiger Gewinn/Verlust nach Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG
ohne Berücksichtigung des InvStG, des Teileinkünfteverfahrens bzw. § 8b KStG (Betrag
lt. Zeile 92 zuzüglich Betrag lt. Zeile 96)
,
(zu erfassen auf der Anlage FE-L, FE-G, FE-S bzw.
der Anlage FG-L, FG-G, FG-S; siehe Anleitung)
4. Ergänzende Angaben
27
Rücklagen, stille Reserven und Ausgleichsposten
(Erläuterungen auf gesondertem Blatt)
Bildung/Übertragung
EUR
Ct
187
Rücklagen nach § 6c i. V. m. § 6b EStG, R 6.6 EStR
,
Übertragung von stillen Reserven nach § 6c i. V. m. § 6b EStG, R 6.6 EStR
170
,
191
Ausgleichsposten nach § 4g EStG
,
190 =
Gesamtsumme (Übertrag in Zeile 59)
,
Auflösung
120
Rücklagen nach § 6c i. V. m. § 6b EStG, R 6.6 EStR
,
125
Ausgleichsposten nach § 4g EStG
,
124 =
Gesamtsumme (Übertrag in Zeile 22)
,
5. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen
29
Entnahmen und Einlagen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG
EUR
Ct
122
Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen
,
123
Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen
,
202500380004
2025AnlEÜR804
2025AnlEÜR804
40
2025
202500381001
1
2
3
Name des Steuerpflichtigen bzw. der Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft
(Betriebs-)Steuernummer
Wirtschafts-
D E
Identifikationsnummer
-
Anlage AVEÜR
Anlageverzeichnis/Ausweis des
Umlaufvermögens
zur Anlage EÜR
4
5
6
7
8
Grund und Boden
Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte
Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
Summe Zugänge
Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)
Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
Gebäude
100
101
102 +
105 −
106 =
EUR
,
,
,
,
,
Ct
9
10
11
12
13
14
15
Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte
Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
Summe Zugänge
Summe Sonderabschreibungen nach § 7b EStG
(zu erfassen in Zeile 34 der Anlage EÜR)
Summe AfA
Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)
Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
Andere (z. B. grundstücksgleiche Rechte)
110
111
112 +
113 −
114 −
115 −
116 =
,
,
,
,
,
,
,
16
17
18
19
20
21
22
Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte
Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
Summe Zugänge
Summe AfA
Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)
Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
Summe
Summe AfA aller Grundstücke/grundstücksgleichen Rechte
(Summe der Zeilen 13 und 19; Übertrag in Zeile 31 der Anlage EÜR)
120
121
122 +
124 −
125 −
126 =
190
,
,
,
,
,
,
,
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2025AnlAVEÜR811
- August 2025 -
2025AnlAVEÜR811
Häusliches Arbeitszimmer
Anteil Grund und Boden
EUR
Ct
23 Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte
200
,
24 Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
201
,
25 Summe Zugänge
202 +
,
26 Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)
205 −
,
27 Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
206 =
,
Gebäudeteil
28 Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte
210
,
29 Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
211
,
30 Summe Zugänge
212 +
,
31 Summe AfA (zu erfassen in Zeile 65 der Anlage EÜR)
214 −
,
32 Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)
215 −
,
33 Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
216 =
,
(z. B. erworbene Firmen-, Geschäfts- oder Praxiswerte)
34 Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte
320
,
35 Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
321
,
36 Summe Zugänge
322 +
,
37 Summe AfA (Übertrag in Zeile 32 der Anlage EÜR)
324 −
,
38 Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)
325 −
,
39 Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
326 =
,
Kfz
40 Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte
400
,
41 Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
401
,
42 Summe Zugänge
402 +
,
43 Summe Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG
403 −
,
44 Summe AfA
404 −
,
45 Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)
405 −
,
46 Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
406 =
,
47 Es ist mindestens ein Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug vorhanden.
407
1 = Ja
2 = Nein
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne geringwertige Wirtschaftsgüter)
202500381002
- 2 -
2025AnlAVEÜR812
2025AnlAVEÜR812
- 3 -
Büroausstattung
EUR
Ct
Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte
410
,
Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
411
,
Summe Zugänge
412 +
,
Summe Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG
413 −
,
Summe AfA
414 −
,
Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)
415 −
,
Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
416 =
,
Andere
Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte
420
,
Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
421
,
Summe Zugänge
422 +
,
Summe Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG
423 −
,
Summe AfA
424 −
,
Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)
425 −
,
Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
426 =
,
202500381003
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
Summe
Summe Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG aller beweglichen
Wirtschaftsgüter (Summe der Zeilen 43, 51 und 58; zu erfassen in Zeile 34 der An-
lage EÜR)
Summe AfA aller beweglichen Wirtschaftsgüter (Summe der Zeilen 44, 52 und 59;
Übertrag in Zeile 33 der Anlage EÜR)
Sammelposten aus 2025
Bildung
Auflösungsbetrag
Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
434
436
480
,
490
,
Sammelposten aus 2024
440
Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert
,
441
Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
,
444 −
Auflösungsbetrag
,
446 =
Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
Sammelposten aus 2023
,
450
Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert
,
451
Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
,
454 −
Auflösungsbetrag
,
456 =
Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
,
Sammelposten aus 2022
460
Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert
,
461
Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
,
464 −
Auflösungsbetrag
,
466 =
Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
,
432
,
−
,
=
,
2025AnlAVEÜR813
2025AnlAVEÜR813
- 4 -
Sammelposten aus 2021
EUR
Ct
470
79 Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert
,
471
80 Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
,
474 −
81 Auflösungsbetrag
,
Summe
Summe Auflösungsbeträge (Summe der Zeilen 65, 69, 73, 77, 81; Übertrag in Zeile
499
82 37 der Anlage EÜR)
Finanzanlagen
,
Anteile an Unternehmen etc., für deren Erträge das Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b KStG gilt
500
83 Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte
,
501
84 Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
,
502 +
85 Summe Zugänge
,
505 −
86 Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)
,
506 =
87 Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
,
Andere
510
88 Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte
,
511
89 Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
,
512 +
90 Summe Zugänge
,
515 −
91 Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)
,
516 =
92 Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
Umlaufvermögen
,
i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG (z. B. Wertpapiere, Grund und Boden sowie Gebäude) bzw. § 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 Buchsta-
be c EStG
600
93 Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte
,
602 +
94 Summe Zugänge
,
605 −
95 Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 27 der Anlage EÜR)
,
606 =
96 Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
,
202500381004
2025AnlAVEÜR814
2025AnlAVEÜR814
2025
202500382001
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
Name des Steuerpflichtigen
Vorname
(Betriebs-)Steuernummer
Wirtschafts-
Identifikationsnummer
D E
-
Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
für Einzelunternehmen
Anlage SZ
zur Einnahmen-
überschussrechnung
1. Ermittlung des maßgeblichen Gewinns/Verlusts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG
43
Betriebseinnahmen (Übertrag aus Zeile 23 der Anlage EÜR)
EUR
Ct
abzüglich Betriebsausgaben (Übertrag aus Zeile 75 der Anlage EÜR)
−
zuzüglich steuerfreie Gewinne, die nicht in der Anlage EÜR enthalten sind
151 +
abzüglich nicht abziehbare Betriebsausgaben1)
152 −
zuzüglich Gewinne bzw. abzüglich Verluste aus Beteiligungen an vermögens-
verwaltenden Personengesellschaften und abzüglich Ergebnisanteile aus Kos-
tenträgergemeinschaften (in Zeile 91 der Anlage EÜR enthalten)
153 +/−
zuzüglich Veräußerungs-/Aufgabegewinn bzw. abzüglich Veräußerungs-/Aufga-
beverlust und zuzüglich Hinzu- bzw. abzüglich Abrechnungen beim Wechsel
der Gewinnermittlungsart2)
154 +/−
Maßgeblicher Gewinn/Verlust für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG
(in Zeile 13 eintragen)
=
2. Ermittlung der Über-/Unterentnahmen
Entnahmen (Übertrag aus Zeile 106 der Anlage EÜR)
100
EUR
Ct
+
abzüglich Gewinn/zuzüglich Verlust (Betrag aus Zeile 11)
−/+
Einlagen (Übertrag aus Zeile 107 der Anlage EÜR)
210 −
Über-/Unterentnahme des laufenden Wirtschaftsjahres
=
zuzüglich Über-/abzüglich Unterentnahmen der vorangegangenen Wirtschafts-
jahre (Betrag aus Zeile 17 der Anlage SZ des Vorjahres )
3)
315 +/−
Kumulierte Über-/Unterentnahmen
=
3. Ermittlung des Entnahmenüberschusses
Entnahmen des laufen-
den Wirtschaftsjahres
(Betrag aus Zeile 12)
EUR
Ct
325
Entnahmen der vorange-
gangenen Wirtschaftsjah-
re (Betrag aus Zeile 20
der Anlage SZ des Vor-
jahres )
3)
+
Kumulierte Entnahmen
=
EUR
Ct
Einlagen des laufenden
Wirtschaftsjahres (Betrag
aus Zeile 14)
EUR
Ct
335
Einlagen der vorangegan-
genen Wirtschaftsjahre
(Betrag aus Zeile 23 der
Anlage SZ des Vorjah-
res )
3)
+
Kumulierte Einlagen
=
−
Kumulierter
Entnahmenüberschuss
=
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
2025AnlSZ821
- August 2025 -
2025AnlSZ821
4. Nicht abziehbare Schuldzinsen
- 2 -
25
26
27
28
29
30
6 % des niedrigeren Betrags aus Zeile 17 oder 24
(Ergibt sich in Zeile 17 oder 24 ein negativer Betrag, ist hier der Wert „0“ einzutragen.)
Übrige Schuldzinsen (Übertrag aus Zeile 56 der Anlage EÜR)
Korrekturbetrag zu den übrigen Schuldzinsen (siehe Anleitung zur
405
Anlage EÜR)
Kürzungsbetrag gem. § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG
Höchstbetrag der nicht abziehbaren Schuldzinsen
(Ergibt sich ein negativer Betrag, ist hier der Wert „0“ einzutragen.)
Niedrigerer Betrag aus Zeile 25 oder 29
(Übertrag in Zeile 96 der Anlage EÜR)
−
=
EUR
EUR
−
2
EUR
0 5
Ct
,
Ct
,
,
0 0 0
,
,
Ct
,
1) Nicht abziehbare Betriebsausgaben sind den Zeilen 62 bis 67, 72 (abzüglich Zeile 73) und ggf. Zeile 74 der Anlage EÜR zu entnehmen.
2) Hinzu- und Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart sind der Zeile 89 der Anlage EÜR zu entnehmen.
3) Sofern im Vorjahr keine Anlage SZ übermittelt wurde, sind die Beträge aus den Vorjahren zu ermitteln.
5. Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG
202500382002
2025AnlSZ822
2025AnlSZ822
202500387001
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
2025
Name des Steuerpflichtigen bzw. der Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft
Anlage LuF
Vorname
zur Einnahmen-
überschussrechnung
(Betriebs-)Steuernummer
Wirtschafts-
D E
-
Identifikationsnummer
1. Allgemeine Angaben
13
Sofern im Folgenden Richtbeträge oder pauschale Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sind die pauschal
abgegoltenen Betriebsausgaben nicht in der Anlage EÜR enthalten oder, soweit enthalten, in Zeile 74 der Anla-
1 = Ja
20
ge EÜR wieder hinzugerechnet.
2. Weinbau – Richtbeträge für Betriebsausgaben
Ab dem Wirtschaftsjahr 2025/2026 werden unwiderruflich die tatsächlichen Betriebsausgaben auf der Anla-
1 = Ja
113
ge EÜR geltend gemacht (Eintrag in den Zeilen 7 bis 13 entfällt).
Richtbetrag für die Bebauung im Wirtschaftsjahr 2025/2026
(Kosten für Traubenerzeugung einschließlich Transport zur Kelter, zur Erzeugergemeinschaft, zur Genossenschaft oder zum Handels-
betrieb)
Für die bestockte Rebfläche - ohne Jungfelder - ist der Bebauungskostenrichtbetrag anzusetzen
Richtbetrag
Fläche
in EUR/Hektar
in Hektar
EUR
Ct
120
X
121
=
,–
,
,
Nur bei Most-, Fass- und Flaschenweinerzeugung:
Richtbetrag für Ausbau- und Vertriebskosten im Wirtschaftsjahr 2025/2026
Richtbetrag
in EUR/Liter
Liter
EUR
Ct
Richtbetrag für den Most
142
X
122
=
,
,
Richtbetrag für den Ausbau von Most zu Fasswein
143
X
123
=
,
,
Richtbetrag für den Ausbau von Fasswein zu Flaschenwein für die abgefüllte und ausgestattete 1-Liter-Flasche
144
X
124
=
,
,
Richtbetrag für die abgefüllte und ausgestattete 0,75-Liter-Flasche
145
X
125
=
,
,
für andere abgefüllte und ausgestattete Flaschen mit Richtbeträgen (z. B. fränkischer Bocksbeutel)
147
X
127
=
,
,
126 =
Summe der Zeilen 7 bis 12 (Übertrag in Zeile 25 der Anlage EÜR)
3. Forstwirtschaft – Pauschale Betriebsausgaben nach § 51 EStDV
,
Die pauschale Abgeltung der Betriebsausgaben für Holznutzungen nach § 51 EStDV wird beantragt, da die
1 = Ja
313
forstwirtschaftlich genutzte Fläche 50 Hektar nicht überschreitet.
Einnahmen (bereits in den Zeilen 12
bis 17 und 21 der Anlage EÜR ent-
halten)
pauschale Betriebsausgaben
Verwertung von Holz auf dem Stamm
davon
EUR
Ct
EUR
Ct
320
20 %
=
,
,
Verwertung von eingeschlagenem Holz
321
55 %
=
,
,
Summe der pauschalen Betriebsausgaben nach § 51 EStDV
322 =
(Übertrag in Zeile 26 der Anlage EÜR)
,
2025AnlLuF871
- August 2025 -
2025AnlLuF871
Anleitung
2025
zum Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR“
(Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)
Die Anleitung soll Ihnen das Ausfüllen der Anlage EÜR erleichtern.
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
GWG
Geringwertige Wirtschaftsgüter
AfA
Absetzung für Abnutzung
InvStG
Investmentsteuergesetz
AO
Abgabenordnung
Kj.
Kalenderjahr
AStG
Außensteuergesetz
KStG
Körperschaftsteuergesetz
BMF
Bundesministerium der Finanzen
R
Richtlinien (im Amtlichen Einkommensteuer-
Handbuch)
BStBl
Bundessteuerblatt
sog.
sogenannte(n)
EStDV
Einkommensteuer-Durchführungs-
UStG
Umsatzsteuergesetz
verordnung
EStG
Einkommensteuergesetz
Wj.
Wirtschaftsjahr
EStR
Einkommensteuer-Richtlinien
Einleitung
Die Anlage EÜR mit ihren Anlagen ist nach § 60 Abs. 4 EStDV elektronisch an die Finanzverwaltung zu über
mitteln. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im
Anschluss an Ihre Registrierung auf der Internetseite www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass der Registrie
rungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann. Programme zur elektronischen Übermittlung finden Sie unter
https://www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt. Die Abgabe der Anlage EÜR in Papierform ist nur noch in Här
tefällen zulässig. Für jeden Betrieb ist eine separate Anlage EÜR zu übermitteln/abzugeben.
Bitte füllen Sie Zeilen/Felder, von denen Sie nicht betroffen sind, nicht aus (auch nicht mit dem Wert 0,00).
Nur bei Gesellschaften/Gemeinschaften:
Für jeden betroffenen Beteiligten sind die Ermittlungen der Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben
sowie die Ergänzungsrechnungen zusätzlich zur für die Gesamthand der Gesellschaft/Gemeinschaft
elektronisch authentifiziert übermittelten Anlage EÜR mit den Anlagen ER, SE und AVSE zu übermitteln.
Einzelheiten können Sie der Anleitung zu den Anlagen ER, SE und AVSE entnehmen.
Wenn Sie Einnahmen oder Bezüge erhalten, die nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG ganz oder teilweise
steuerfrei sind (insbesondere bei ehrenamtlicher Tätigkeit), müssen Sie für diese begünstigte Tätigkeit keine
Anlage EÜR übermitteln, wenn Sie
– keine Betriebsausgaben geltend machen wollen und
– die Einnahmen oder Bezüge sowie den davon steuerfreien Betrag in Ihrer Einkommensteuererklärung ein
tragen.
Das gilt auch, wenn Sie neben den Einnahmen oder Bezügen aus der begünstigten Tätigkeit noch weitere steu
erfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 13 EStG erhalten.
Die Anlage EÜR ist des Weiteren nicht zu verwenden, sofern lediglich Betriebsausgaben festgestellt werden
(z. B. bei Kostenträgergemeinschaften).
Die Abgabepflicht gilt für Körperschaften (§ 31 KStG), die nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Dabei sind
(ggf. neben der Anlage A