STANDARDISIERTE EINNAHMENÜBERSCHUSSRECHNUNG NACH § 60 ABSATZ 4 EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV); ANLAGE EÜR 2025

Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin

Nur per E-Mail

Oberste Finanzbehörden

der Länder

nachrichtlich:

Bundeszentralamt für Steuern

Wilhelmstraße 97

10117 Berlin

Tel. +49 30 18 682-0

poststelle@bmf.bund.de

www.bundesfinanzministerium.de

29. August 2025

Betreff: Standardisierte Einnahmenüberschussrechung nach § 60 Absatz 4 EStDV;

Anlage EÜR 2025

Anlagen: 9

GZ: IV C 6 - S 2142/00023/010/001

DOK: COO.7005.100.2.12649485

Seite 1 von 2

(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der

Länder gebe ich die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und

Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für

das Jahr 2025 bekannt.

Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 60 Absatz 4 Satz 1 Einkommensteuer-

Durchführungsverordnung (EStDV) in Verbindung mit § 87a Absatz 6 der Abgabenordnung (AO)

durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln ist, wird nach § 87b Absatz 2 AO im

Internet unter www.elster.de zur Verfügung gestellt. Für die authentifizierte Übermittlung ist ein

Zertifikat notwendig. Dieses wird nach Registrierung unter www.elster.de ausgestellt.

Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Die Anlage AVEÜR sowie bei Mitunternehmerschaften die entsprechenden Anlagen sind

notwendiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung. Übersteigen die im Wirtschafts-

jahr angefallenen Schuldzinsen, ohne die Berücksichtigung der Schuldzinsen für Darlehen zur

Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlage-

vermögens, den Betrag von 2.050 Euro, sind bei Einzelunternehmen die in der Anlage SZ

(Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) enthaltenen Angaben als notwendiger

Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

In der Anlage LuF können die Richtbeträge für Weinbaubetriebe und pauschale Betriebsaus-

gaben für Holznutzungen nach § 51 EStDV geltend gemacht werden.

Seite 2 von 2

Körperschaften übermitteln auf der Anlage EÜR (ggf. neben der Anlage AVEÜR und/oder

Anlage LuF) die Betriebseinnahmen und -ausgaben bis zu Zeile 75. Die weitere Ermittlung der

Einkünfte wird auf der Anlage GK zur Körperschaftsteuererklärung vorgenommen.

Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die Übermittlung der

standardisierten Einnahmenüberschussrechnung für 2025 nach amtlich vorgeschriebenem

Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. § 150 Absatz 8 AO findet hierbei entspre-

chend Anwendung. Für die Einnahmenüberschussrechnung sind in diesen Fällen Papiervor-

drucke zur Anlage EÜR zu verwenden (§ 60 Absatz 4 Satz 2 und 3 EStDV).

Dieses Schreiben wird mit den Anlagen im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Im Auftrag

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

202500380001

2025

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3

4

5

6

7

8

9

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11

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15

16

17

18

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20

21

22

23

24

25

26

27

28

Name des Steuerpflichtigen bzw. der Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft

Vorname

(Betriebs-)Steuernummer

Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

Anlage EÜR

Bitte für jeden Betrieb eine gesonderte

Anlage EÜR übermitteln!

Kalenderjahr 2025

15

davon abweichender Beginn 131 T T M M

2025

davon abweichendes Ende 132 T T M M J J J J

Allgemeine Angaben zum Betrieb

Wirtschafts-Identifikationsnummer

101 D E

-

Art des Betriebs

100

Rechtsform des Betriebs

Einkunftsart

103

1 = Land- und Forstwirtschaft

2 = Gewerbebetrieb

3 = Selbständige Arbeit

Betriebsinhaber

104

1 = Steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A (Ehegatte A/Lebenspartner[in] A)/Gesellschaft/Körperschaft

2 = Ehefrau/Person B (Ehegatte B/Lebenspartner[in] B)

3 = Beide Ehegatten/Lebenspartner[innen]

Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb beendet?

111

1 = Veräußert oder Aufgabe (Bitte Zeile 89 beachten)

2 = Unentgeltliche Übertragung

Wurden im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte entnommen oder veräußert?

120

1 = Ja

2 = Nein

(einschließlich steuerfreier Betriebseinnahmen)

1. Betriebseinnahmen

20

Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer

(nach § 19 Abs. 1 UStG) ohne Beträge laut Zeilen 18 bis 22

111

EUR

Ct

davon nicht steuerbare Umsätze

sowie Umsätze nach § 19 Abs. 2

Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie Satz 2

UStG

119

(weiter ab Zeile 18)

Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt, soweit die Durchschnitts-

satzbesteuerung nach § 24 UStG angewandt wird

104

Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

(ohne solche zum ermäßigten Steuersatz von 0 %)

112

Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei (§ 4 UStG) oder nicht umsatzsteuerbar

sind oder nach § 12 Abs. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 0 % unterliegen

oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet

103

Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben

140

Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum

10-Tageszeitraum - § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG - ist zu beachten.)

141

Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen

102

Private Kfz-Nutzung

106

Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen

108

Auflösung von Rücklagen und/oder Ausgleichsposten (Übertrag aus Zeile 105)

Summe Betriebseinnahmen (Übertrag in Zeile 76)

159 =

(einschließlich auf steuerfreie Betriebseinnahmen entfallende Betriebsausgaben)

2. Betriebsausgaben

25

Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen

195

EUR

Ct

Sachlicher Bebauungskostenrichtbetrag und Ausbaukostenrichtbeträge für Weinbaube-

triebe (Übertrag aus Zeile 13 der Anlage LuF)

Betriebsausgabenpauschale für Forstwirte (Übertrag aus Zeile 17 der Anlage LuF)

Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten

100

Übertrag (Summe Zeilen 24 bis 27)

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

2025AnlEÜR801

- August 2025 -

2025AnlEÜR801

(Betriebs-)Steuernummer

- 2 -

28

29

30

31

32

33

34

35

36

37

38

39

40

41

42

43

44

45

46

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48

49

50

51

52

53

54

55

56

57

58

59

60

61

Übertrag (Summe Zeilen 24 bis 27)

,

110

Bezogene Fremdleistungen

120

Ausgaben für eigenes Personal (z. B. Gehälter, Löhne und Versicherungsbeiträge)

,

,

Absetzung für Abnutzung (AfA)

AfA auf Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte (Übertrag aus Zeile 22 der Anla-

136

ge AVEÜR)

131

AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter (Übertrag aus Zeile 37 der Anlage AVEÜR)

130

AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (Übertrag aus Zeile 63 der Anlage AVEÜR)

Sonderabschreibungen nach § 7b EStG und § 7g Abs. 5 und 6 EStG (Übertrag der

134

Summe der Zeilen 12 und 62 der Anlage AVEÜR)

Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 3 EStG

138

(Erläuterungen auf gesondertem Blatt)

132

Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG

Auflösung Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG

137

(Übertrag aus Zeile 82 der Anlage AVEÜR)

Restbuchwerte der ausgeschiedenen Anlagegüter (Übertrag der Summe der Beträ-

135

ge aus Zeilen 7, 14, 20, 26, 32, 38, 45, 53, 60, 86, 91 der Anlage AVEÜR)

,

,

,

,

,

,

,

,

Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen

(ohne häusliches Arbeitszimmer)

150

Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke

152

Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung (z. B. Miete)

Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke

151

(ohne Schuldzinsen und AfA)

in Zeile 41 enthaltene Erhaltungs-

153

aufwendungen

,

,

,

,

Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

280

Aufwendungen für Telekommunikation (z. B. Telefon, Internet)

221

Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen

281

Fortbildungskosten (ohne Reisekosten)

194

Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung

222

Miete/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Kfz)

Erhaltungsaufwendungen (z. B. Instandhaltung, Wartung, Reparatur; ohne solche

225

für Gebäude und Kfz)

Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und

223

Kfz)

228

Laufende EDV-Kosten (z. B. Beratung, Wartung, Reparatur)

229

Arbeitsmittel (z. B. Bürobedarf, Porto, Fachliteratur)

226

Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung

227

Kosten für Verpackung und Transport

224

Werbekosten (z. B. Inserate, Werbespots, Plakate)

Schuldzinsen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten von

232

Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (ohne häusliches Arbeitszimmer)

234

Übrige Schuldzinsen

185

Gezahlte und nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuerbeträge

An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum

186

10-Tageszeitraum - § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG - ist zu beachten.)

Rücklagen, stille Reserven und/oder Ausgleichsposten (Übertrag aus Zeile 102)

Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

183

(auch zurückgezahlte Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie)

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

Übertrag (Summe Zeilen 24 bis 27 und Zeilen 29 bis 60)

,

202500380002

2025AnlEÜR802

2025AnlEÜR802

(Betriebs-)Steuernummer

- 3 -

202500380003

61

62

63

64

65

66

67

68

69

70

71

72

73

74

75

76

77

78

79

80

81

82

83

84

85

86

87

88

89

90

Übertrag (Summe Zeilen 24 bis 27 und Zeilen 29 bis 60)

,

Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

nicht abziehbar

EUR

Ct

174

Geschenke

164

,

175

Bewirtungsaufwendungen

165

,

171

Verpflegungsmehraufwendungen

Aufwendungen für ein häusli-

ches Arbeitszimmer

162

172

(siehe Anleitung)

,

163

Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (siehe Anleitung)

Sonstige beschränkt abzieh-

168

177

bare Betriebsausgaben

,

Kfz-Kosten und andere Fahrtkosten

144

Leasingkosten

145

Steuern, Versicherungen und Maut

Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (z. B. Reparaturen, War-

146

tungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)

Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge

147

(Nutzungseinlage)

Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familien-

142 −

heimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)

Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster

176 +

Betriebsstätte (Entfernungspauschale); Familienheimfahrten

139 −

Nicht abziehbare Beträge (Beispiele siehe Anleitung)

,

199 =

Summe Betriebsausgaben (Übertrag in Zeile 77)

,

3. Ermittlung des Gewinns

abziehbar

EUR

,

,

,

,

,

,

(nicht für Körperschaften)

Summe der Betriebseinnahmen (Übertrag aus Zeile 23)

abzüglich Summe der Betriebsausgaben (Übertrag aus Zeile 75)

abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG

abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 EStG (ohne Nr. 26, 26a, 26b und

Teileinkünfteverfahren)

abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3a EStG

zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuer-

freien Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG

zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 1 EStG

zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 4 EStG

zuzüglich Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2

Satz 1 EStG aus 2022 (Erläuterungen auf gesondertem Blatt)

zuzüglich Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2

Satz 1 EStG aus 2023 (Erläuterungen auf gesondertem Blatt)

zuzüglich Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2

Satz 1 EStG aus 2024 (Erläuterungen auf gesondertem Blatt)

zuzüglich Gewinnzuschlag nach § 6c i. V. m. § 6b Abs. 7 und 10 EStG

abzüglich Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG

Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

(Erläuterungen auf gesondertem Blatt)

240 −

241 −

242 −

243 +

244 +

245 +

180 +

181 +

182 +

123 +

187 −

250 +/−

EUR

Ct

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

Übertrag (Summe/Differenz Zeilen 76 bis 89)

,

Ct

,

,

,

,

,

,

2025AnlEÜR803

2025AnlEÜR803

(Betriebs-)Steuernummer

- 4 -

90

91

92

93

94

95

96

97

98

99

100

101

102

103

104

105

106

107

EUR

Ct

Übertrag (Summe/Differenz Zeilen 76 bis 89)

,

Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften

255 +/−

(auch Kostenträgergemeinschaften)

,

290 =

Korrigierter Gewinn/Verlust

,

Bereits berücksichtigte Be-

träge, für die Steuerbefrei-

ungen nach InvStG gelten

(ohne Beträge lt. Zeile 94;

Gesamtbetrag

Korrekturbetrag

Erläuterungen auf geson-

dertem Blatt)

263

264 +/−

,

,

Bereits berücksichtigte Be-

träge, für die das Teilein-

künfteverfahren bzw.

§ 8b KStG gilt

261

262 +/−

,

,

293 =

Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG

,

271 +

Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG

,

219 =

Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust

,

Nur bei Personengesellschaften/gesonderten Feststellungen

Anzusetzender steuerpflichtiger Gewinn/Verlust nach Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG

ohne Berücksichtigung des InvStG, des Teileinkünfteverfahrens bzw. § 8b KStG (Betrag

lt. Zeile 92 zuzüglich Betrag lt. Zeile 96)

,

(zu erfassen auf der Anlage FE-L, FE-G, FE-S bzw.

der Anlage FG-L, FG-G, FG-S; siehe Anleitung)

4. Ergänzende Angaben

27

Rücklagen, stille Reserven und Ausgleichsposten

(Erläuterungen auf gesondertem Blatt)

Bildung/Übertragung

EUR

Ct

187

Rücklagen nach § 6c i. V. m. § 6b EStG, R 6.6 EStR

,

Übertragung von stillen Reserven nach § 6c i. V. m. § 6b EStG, R 6.6 EStR

170

,

191

Ausgleichsposten nach § 4g EStG

,

190 =

Gesamtsumme (Übertrag in Zeile 59)

,

Auflösung

120

Rücklagen nach § 6c i. V. m. § 6b EStG, R 6.6 EStR

,

125

Ausgleichsposten nach § 4g EStG

,

124 =

Gesamtsumme (Übertrag in Zeile 22)

,

5. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

29

Entnahmen und Einlagen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG

EUR

Ct

122

Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen

,

123

Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen

,

202500380004

2025AnlEÜR804

2025AnlEÜR804

40

2025

202500381001

1

2

3

Name des Steuerpflichtigen bzw. der Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft

(Betriebs-)Steuernummer

Wirtschafts-

D E

Identifikationsnummer

-

Anlage AVEÜR

Anlageverzeichnis/Ausweis des

Umlaufvermögens

zur Anlage EÜR

4

5

6

7

8

Grund und Boden

Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte

Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

Summe Zugänge

Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)

Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

Gebäude

100

101

102 +

105 −

106 =

EUR

,

,

,

,

,

Ct

9

10

11

12

13

14

15

Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte

Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

Summe Zugänge

Summe Sonderabschreibungen nach § 7b EStG

(zu erfassen in Zeile 34 der Anlage EÜR)

Summe AfA

Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)

Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

Andere (z. B. grundstücksgleiche Rechte)

110

111

112 +

113 −

114 −

115 −

116 =

,

,

,

,

,

,

,

16

17

18

19

20

21

22

Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte

Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

Summe Zugänge

Summe AfA

Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)

Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

Summe

Summe AfA aller Grundstücke/grundstücksgleichen Rechte

(Summe der Zeilen 13 und 19; Übertrag in Zeile 31 der Anlage EÜR)

120

121

122 +

124 −

125 −

126 =

190

,

,

,

,

,

,

,

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

2025AnlAVEÜR811

- August 2025 -

2025AnlAVEÜR811

Häusliches Arbeitszimmer

Anteil Grund und Boden

EUR

Ct

23 Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte

200

,

24 Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

201

,

25 Summe Zugänge

202 +

,

26 Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)

205 −

,

27 Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

206 =

,

Gebäudeteil

28 Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte

210

,

29 Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

211

,

30 Summe Zugänge

212 +

,

31 Summe AfA (zu erfassen in Zeile 65 der Anlage EÜR)

214 −

,

32 Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)

215 −

,

33 Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

216 =

,

(z. B. erworbene Firmen-, Geschäfts- oder Praxiswerte)

34 Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte

320

,

35 Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

321

,

36 Summe Zugänge

322 +

,

37 Summe AfA (Übertrag in Zeile 32 der Anlage EÜR)

324 −

,

38 Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)

325 −

,

39 Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

326 =

,

Kfz

40 Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte

400

,

41 Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

401

,

42 Summe Zugänge

402 +

,

43 Summe Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG

403 −

,

44 Summe AfA

404 −

,

45 Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)

405 −

,

46 Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

406 =

,

47 Es ist mindestens ein Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug vorhanden.

407

1 = Ja

2 = Nein

Immaterielle Wirtschaftsgüter

Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne geringwertige Wirtschaftsgüter)

202500381002

- 2 -

2025AnlAVEÜR812

2025AnlAVEÜR812

- 3 -

Büroausstattung

EUR

Ct

Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte

410

,

Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

411

,

Summe Zugänge

412 +

,

Summe Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG

413 −

,

Summe AfA

414 −

,

Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)

415 −

,

Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

416 =

,

Andere

Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte

420

,

Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

421

,

Summe Zugänge

422 +

,

Summe Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG

423 −

,

Summe AfA

424 −

,

Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)

425 −

,

Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

426 =

,

202500381003

48

49

50

51

52

53

54

55

56

57

58

59

60

61

62

63

64

65

66

67

68

69

70

71

72

73

74

75

76

77

78

Summe

Summe Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG aller beweglichen

Wirtschaftsgüter (Summe der Zeilen 43, 51 und 58; zu erfassen in Zeile 34 der An-

lage EÜR)

Summe AfA aller beweglichen Wirtschaftsgüter (Summe der Zeilen 44, 52 und 59;

Übertrag in Zeile 33 der Anlage EÜR)

Sammelposten aus 2025

Bildung

Auflösungsbetrag

Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

434

436

480

,

490

,

Sammelposten aus 2024

440

Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert

,

441

Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

,

444 −

Auflösungsbetrag

,

446 =

Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

Sammelposten aus 2023

,

450

Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert

,

451

Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

,

454 −

Auflösungsbetrag

,

456 =

Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

,

Sammelposten aus 2022

460

Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert

,

461

Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

,

464 −

Auflösungsbetrag

,

466 =

Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

,

432

,

,

=

,

2025AnlAVEÜR813

2025AnlAVEÜR813

- 4 -

Sammelposten aus 2021

EUR

Ct

470

79 Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert

,

471

80 Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

,

474 −

81 Auflösungsbetrag

,

Summe

Summe Auflösungsbeträge (Summe der Zeilen 65, 69, 73, 77, 81; Übertrag in Zeile

499

82 37 der Anlage EÜR)

Finanzanlagen

,

Anteile an Unternehmen etc., für deren Erträge das Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b KStG gilt

500

83 Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte

,

501

84 Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

,

502 +

85 Summe Zugänge

,

505 −

86 Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)

,

506 =

87 Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

,

Andere

510

88 Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte

,

511

89 Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

,

512 +

90 Summe Zugänge

,

515 −

91 Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 38 der Anlage EÜR)

,

516 =

92 Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

Umlaufvermögen

,

i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG (z. B. Wertpapiere, Grund und Boden sowie Gebäude) bzw. § 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 Buchsta-

be c EStG

600

93 Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewerte

,

602 +

94 Summe Zugänge

,

605 −

95 Summe Abgänge (zu erfassen in Zeile 27 der Anlage EÜR)

,

606 =

96 Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

,

202500381004

2025AnlAVEÜR814

2025AnlAVEÜR814

2025

202500382001

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

23

24

Name des Steuerpflichtigen

Vorname

(Betriebs-)Steuernummer

Wirtschafts-

Identifikationsnummer

D E

-

Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen

für Einzelunternehmen

Anlage SZ

zur Einnahmen-

überschussrechnung

1. Ermittlung des maßgeblichen Gewinns/Verlusts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG

43

Betriebseinnahmen (Übertrag aus Zeile 23 der Anlage EÜR)

EUR

Ct

abzüglich Betriebsausgaben (Übertrag aus Zeile 75 der Anlage EÜR)

zuzüglich steuerfreie Gewinne, die nicht in der Anlage EÜR enthalten sind

151 +

abzüglich nicht abziehbare Betriebsausgaben1)

152 −

zuzüglich Gewinne bzw. abzüglich Verluste aus Beteiligungen an vermögens-

verwaltenden Personengesellschaften und abzüglich Ergebnisanteile aus Kos-

tenträgergemeinschaften (in Zeile 91 der Anlage EÜR enthalten)

153 +/−

zuzüglich Veräußerungs-/Aufgabegewinn bzw. abzüglich Veräußerungs-/Aufga-

beverlust und zuzüglich Hinzu- bzw. abzüglich Abrechnungen beim Wechsel

der Gewinnermittlungsart2)

154 +/−

Maßgeblicher Gewinn/Verlust für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG

(in Zeile 13 eintragen)

=

2. Ermittlung der Über-/Unterentnahmen

Entnahmen (Übertrag aus Zeile 106 der Anlage EÜR)

100

EUR

Ct

+

abzüglich Gewinn/zuzüglich Verlust (Betrag aus Zeile 11)

−/+

Einlagen (Übertrag aus Zeile 107 der Anlage EÜR)

210 −

Über-/Unterentnahme des laufenden Wirtschaftsjahres

=

zuzüglich Über-/abzüglich Unterentnahmen der vorangegangenen Wirtschafts-

jahre (Betrag aus Zeile 17 der Anlage SZ des Vorjahres )

3)

315 +/−

Kumulierte Über-/Unterentnahmen

=

3. Ermittlung des Entnahmenüberschusses

Entnahmen des laufen-

den Wirtschaftsjahres

(Betrag aus Zeile 12)

EUR

Ct

325

Entnahmen der vorange-

gangenen Wirtschaftsjah-

re (Betrag aus Zeile 20

der Anlage SZ des Vor-

jahres )

3)

+

Kumulierte Entnahmen

=

EUR

Ct

Einlagen des laufenden

Wirtschaftsjahres (Betrag

aus Zeile 14)

EUR

Ct

335

Einlagen der vorangegan-

genen Wirtschaftsjahre

(Betrag aus Zeile 23 der

Anlage SZ des Vorjah-

res )

3)

+

Kumulierte Einlagen

=

Kumulierter

Entnahmenüberschuss

=

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

2025AnlSZ821

- August 2025 -

2025AnlSZ821

4. Nicht abziehbare Schuldzinsen

- 2 -

25

26

27

28

29

30

6 % des niedrigeren Betrags aus Zeile 17 oder 24

(Ergibt sich in Zeile 17 oder 24 ein negativer Betrag, ist hier der Wert „0“ einzutragen.)

Übrige Schuldzinsen (Übertrag aus Zeile 56 der Anlage EÜR)

Korrekturbetrag zu den übrigen Schuldzinsen (siehe Anleitung zur

405

Anlage EÜR)

Kürzungsbetrag gem. § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG

Höchstbetrag der nicht abziehbaren Schuldzinsen

(Ergibt sich ein negativer Betrag, ist hier der Wert „0“ einzutragen.)

Niedrigerer Betrag aus Zeile 25 oder 29

(Übertrag in Zeile 96 der Anlage EÜR)

=

EUR

EUR

2

EUR

0 5

Ct

,

Ct

,

,

0 0 0

,

,

Ct

,

1) Nicht abziehbare Betriebsausgaben sind den Zeilen 62 bis 67, 72 (abzüglich Zeile 73) und ggf. Zeile 74 der Anlage EÜR zu entnehmen.

2) Hinzu- und Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart sind der Zeile 89 der Anlage EÜR zu entnehmen.

3) Sofern im Vorjahr keine Anlage SZ übermittelt wurde, sind die Beträge aus den Vorjahren zu ermitteln.

5. Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG

202500382002

2025AnlSZ822

2025AnlSZ822

202500387001

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

2025

Name des Steuerpflichtigen bzw. der Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft

Anlage LuF

Vorname

zur Einnahmen-

überschussrechnung

(Betriebs-)Steuernummer

Wirtschafts-

D E

-

Identifikationsnummer

1. Allgemeine Angaben

13

Sofern im Folgenden Richtbeträge oder pauschale Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sind die pauschal

abgegoltenen Betriebsausgaben nicht in der Anlage EÜR enthalten oder, soweit enthalten, in Zeile 74 der Anla-

1 = Ja

20

ge EÜR wieder hinzugerechnet.

2. Weinbau – Richtbeträge für Betriebsausgaben

Ab dem Wirtschaftsjahr 2025/2026 werden unwiderruflich die tatsächlichen Betriebsausgaben auf der Anla-

1 = Ja

113

ge EÜR geltend gemacht (Eintrag in den Zeilen 7 bis 13 entfällt).

Richtbetrag für die Bebauung im Wirtschaftsjahr 2025/2026

(Kosten für Traubenerzeugung einschließlich Transport zur Kelter, zur Erzeugergemeinschaft, zur Genossenschaft oder zum Handels-

betrieb)

Für die bestockte Rebfläche - ohne Jungfelder - ist der Bebauungskostenrichtbetrag anzusetzen

Richtbetrag

Fläche

in EUR/Hektar

in Hektar

EUR

Ct

120

X

121

=

,–

,

,

Nur bei Most-, Fass- und Flaschenweinerzeugung:

Richtbetrag für Ausbau- und Vertriebskosten im Wirtschaftsjahr 2025/2026

Richtbetrag

in EUR/Liter

Liter

EUR

Ct

Richtbetrag für den Most

142

X

122

=

,

,

Richtbetrag für den Ausbau von Most zu Fasswein

143

X

123

=

,

,

Richtbetrag für den Ausbau von Fasswein zu Flaschenwein für die abgefüllte und ausgestattete 1-Liter-Flasche

144

X

124

=

,

,

Richtbetrag für die abgefüllte und ausgestattete 0,75-Liter-Flasche

145

X

125

=

,

,

für andere abgefüllte und ausgestattete Flaschen mit Richtbeträgen (z. B. fränkischer Bocksbeutel)

147

X

127

=

,

,

126 =

Summe der Zeilen 7 bis 12 (Übertrag in Zeile 25 der Anlage EÜR)

3. Forstwirtschaft – Pauschale Betriebsausgaben nach § 51 EStDV

,

Die pauschale Abgeltung der Betriebsausgaben für Holznutzungen nach § 51 EStDV wird beantragt, da die

1 = Ja

313

forstwirtschaftlich genutzte Fläche 50 Hektar nicht überschreitet.

Einnahmen (bereits in den Zeilen 12

bis 17 und 21 der Anlage EÜR ent-

halten)

pauschale Betriebsausgaben

Verwertung von Holz auf dem Stamm

davon

EUR

Ct

EUR

Ct

320

20 %

=

,

,

Verwertung von eingeschlagenem Holz

321

55 %

=

,

,

Summe der pauschalen Betriebsausgaben nach § 51 EStDV

322 =

(Übertrag in Zeile 26 der Anlage EÜR)

,

2025AnlLuF871

- August 2025 -

2025AnlLuF871

Anleitung

2025

zum Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR“

(Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)

Die Anleitung soll Ihnen das Ausfüllen der Anlage EÜR erleichtern.

Abkürzungsverzeichnis

Abs.

Absatz

GWG

Geringwertige Wirtschaftsgüter

AfA

Absetzung für Abnutzung

InvStG

Investmentsteuergesetz

AO

Abgabenordnung

Kj.

Kalenderjahr

AStG

Außensteuergesetz

KStG

Körperschaftsteuergesetz

BMF

Bundesministerium der Finanzen

R

Richtlinien (im Amtlichen Einkommensteuer-

Handbuch)

BStBl

Bundessteuerblatt

sog.

sogenannte(n)

EStDV

Einkommensteuer-Durchführungs-

UStG

Umsatzsteuergesetz

verordnung

EStG

Einkommensteuergesetz

Wj.

Wirtschaftsjahr

EStR

Einkommensteuer-Richtlinien

Einleitung

Die Anlage EÜR mit ihren Anlagen ist nach § 60 Abs. 4 EStDV elektronisch an die Finanzverwaltung zu über ­

mitteln. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im

Anschluss an Ihre Registrierung auf der Internetseite www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass der Registrie ­

rungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann. Programme zur elektronischen Übermittlung finden Sie unter

https://www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt. Die Abgabe der Anlage EÜR in Papierform ist nur noch in Här ­

tefällen zulässig. Für jeden Betrieb ist eine separate Anlage EÜR zu übermitteln/abzugeben.

Bitte füllen Sie Zeilen/Felder, von denen Sie nicht betroffen sind, nicht aus (auch nicht mit dem Wert 0,00).

Nur bei Gesellschaften/Gemeinschaften:

Für jeden betroffenen Beteiligten sind die Ermittlungen der Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben

sowie die Ergänzungsrechnungen zusätzlich zur für die Gesamthand der Gesellschaft/Gemeinschaft

elektronisch authentifiziert übermittelten Anlage EÜR mit den Anlagen ER, SE und AVSE zu übermitteln.

Einzelheiten können Sie der Anleitung zu den Anlagen ER, SE und AVSE entnehmen.

Wenn Sie Einnahmen oder Bezüge erhalten, die nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG ganz oder teilweise

steuerfrei sind (insbesondere bei ehrenamtlicher Tätigkeit), müssen Sie für diese begünstigte Tätigkeit keine

Anlage EÜR übermitteln, wenn Sie

– keine Betriebsausgaben geltend machen wollen und

– die Einnahmen oder Bezüge sowie den davon steuerfreien Betrag in Ihrer Einkommensteuererklärung ein­

tragen.

Das gilt auch, wenn Sie neben den Einnahmen oder Bezügen aus der begünstigten Tätigkeit noch weitere steu­

erfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 13 EStG erhalten.

Die Anlage EÜR ist des Weiteren nicht zu verwenden, sofern lediglich Betriebsausgaben festgestellt werden

(z. B. bei Kostenträgergemeinschaften).

Die Abgabepflicht gilt für Körperschaften (§ 31 KStG), die nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Dabei sind

(ggf. neben der Anlage A