Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
Nur per E-Mail
Oberste Finanzbehörden
der Länder
nachrichtlich
Verfahren ELSTER
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Tel. +49 30 18 682-0
poststelle@bmf.bund.de
www.bundesfinanzministerium.de
29. Dezember 2025
- E-Mail-Verteiler U 1 -
Betreff: Umsatzsteuer; Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -
Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2026
Anlagen: 4
GZ: III C 3 - S 7344/00039/007/036
DOK: COO.7005.100.2.13663409
Seite 1 von 3
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Inhaltsverzeichnis
I.
Vordruckmuster ................................................................................................................................................................1
II.
Änderungen .........................................................................................................................................................................2
III.
Herstellung und Übermittlung der Vordruckmuster................................................................................2
Schlussbestimmungen ..............................................................................................................................................................3
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
I.
Vordruckmuster
1
Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voran-
meldungszeiträume ab Januar 2026 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:
- USt 1 A
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026
- USt 1 H
Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung
2026
- USt 1 E
Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026
- USt 5 E
Anleitung zum Antrag auf Dauerfristverlängerung/zur Anmeldung der
Sondervorauszahlung 2026
Seite 2 von 3
II.
Änderungen
2
Durch Artikel 4 Nummer 2 i. V. m. Artikel 23 Absatz 2 des Gesetzes zur Modernisierung und
Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 29. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 369)
tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2026 eine Übergangsregelung in § 27 Absatz 40a UStG für bis
zum 1. Januar 2026 nach § 4 Nummer 4a UStG eingelagerte und nach dem 31. Dezember 2025
ausgelagerte Gegenstände in Kraft. Die materiell-rechtlichen Vorgaben zur Auslagerung und der
damit einhergehenden Besteuerung der einer Auslagerung nach dem 31. Dezember 2025
vorangegangenen Umsätze bleiben für einen Übergangszeitraum bis einschließlich 31. Dezember
2029 erhalten.
3
Der auf die jeweilige Bemessungsgrundlage anzuwendende Durchschnittssatz für Land- und
Forstwirte (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG; im Kalenderjahr 2026: 19 %) ist um den zum
Zeitpunkt des Umsatzes aktuellen Satz1 für den pauschalierten Vorsteuerbetrag (§ 24 Absatz 1
Satz 3 i.V.m. Satz 1 Nummer 2 UStG) zu vermindern. Der danach berechnete Prozentsatz ist auf
die Bemessungsgrundlage anzuwenden und das Ergebnis als Steuerbetrag in der Zeile 18
(Kennzahl - Kz. - 76/80) des Vordruckmusters USt 1 A einzutragen.
4
Unternehmer, die Umsätze nach Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates
vom 27. Mai 2025 zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE)
durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“ erbringen, haben diese in Zeile 22
in der Kz. 43 zu erklären.
5
Die übrigen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Mustern des
Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.
III.
Herstellung und Übermittlung der Vordruckmuster
6
Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.
7
Die Umsatzsteuervoranmeldung sowie der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung
der Sondervorauszahlung sind grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die
amtlich bestimmte Schnittstelle authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Absatz 1 Satz 1 UStG i. V. m.
§ 48 Absatz 1 Satz 2 UStDV). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de
erhältlich.
1 Die Sätze werden jährlich überprüft und erforderlichenfalls durch Rechtsverordnung angepasst (§ 24
Absatz 5 UStG).
Seite 3 von 3
Schlussbestimmungen
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
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14
15
16
17
18
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Steuernummer
Wirtschafts-Identifikationsnummer
D E
An das Finanzamt
Unternehmer – ggf. abweichende Firmenbezeichnung – Anschrift – Telefon – E-Mail-Adresse
Voranmeldungszeitraum
bei monatlicher Abgabe bitte hier ankreuzen
bei vierteljährlicher Abgabe bitte hier ankreuzen
X
Januar
X
Mai
X
September
X
I. Kalendervierteljahr
X
Februar
X
Juni
X
Oktober
X
II. Kalendervierteljahr
X
März
X
Juli
X
November
X
III. Kalendervierteljahr
X
April
X
August
X
Dezember
X
IV. Kalendervierteljahr
Berichtigte Anmeldung
10
1 = Ja
Belege (z. B. Verträge, Rechnungen) sind beigefügt bzw. werden gesondert eingereicht
22
1 = Ja
Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung
Datum des Wechsels
70
Bemessungsgrundlage
ohne Umsatzsteuer
Steuer
EUR
EUR
Ct
A. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leis-
tungen und unentgeltliche Wertabgaben
Steuerpflichtige Umsätze
zum Steuersatz von 19 %
81
zum Steuersatz von 7 %
86
zum Steuersatz von 0 %
87
zu anderen Steuersätzen
35
36
Lieferungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach
§ 24 UStG an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikations-
nummer
77
Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten
ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüs-
sigkeiten, z. B. Wein)
76
80
B. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistun-
gen und unentgeltliche Wertabgaben
Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug
Innergemeinschaftliche Lieferungen
(§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG)
an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
41
neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifi-
kationsnummer
44
— Eingangsstempel —
30
11
19
20
2026
2026USt1A561
- Dezember 2025 -
2026USt1A561
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
Bemessungsgrundlage
ohne Umsatzsteuer
Steuer
EUR
EUR
Ct
neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens
(§ 2a UStG)
49
Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug
z. B. Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach § 4 Num-
mer 2 bis 7 UStG, Umsätze nach Verordnungen der EU
43
Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
z. B. Umsätze nach § 4 Nummer 8 bis 29 oder
§ 19 Absatz 1 UStG
48
C. Innergemeinschaftliche Erwerbe
Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe
von bestimmten Gegenständen und Anlagegold
(§§ 4b und 25c UStG)
91
Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe
zum Steuersatz von 19 %
89
zum Steuersatz von 7 %
93
zum Steuersatz von 0 %
90
zu anderen Steuersätzen
95
98
neuer Fahrzeuge (§ 1b Absatz 2 und 3 UStG) von Lieferern
ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zum allgemeinen
Steuersatz
94
96
D. Leistungsempfänger als Steuerschuldner
(§ 13b UStG)
Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übri-
gen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers
(§ 13b Absatz 1 UStG)
46
47
Umsätze, die unter das GrEStG fallen
(§ 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG)
73
74
Andere Leistungen
(§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG)
84
85
E. Ergänzende Angaben zu Umsätzen
Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftli-
chen Dreiecksgeschäften (§ 25b UStG)
42
Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für
die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b
Absatz 5 UStG schuldet
60
Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1
Nummer 2 UStG
21
Übrige nicht steuerbare Umsätze
(Leistungsort nicht im Inland)
45
Umsatzsteuer (Summe der Zeilen 13 bis 18 und 25 bis 32)
F. Abziehbare Vorsteuerbeträge und Berichti-
gung des Vorsteuerabzugs
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unterneh-
mern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG), aus Leistun-
gen im Sinne des § 27 Absatz 40a UStG und aus innerge-
meinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG)
66
Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb
von Gegenständen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG)
61
Entstandene Einfuhrumsatzsteuer
(§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG)
62
Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG
(§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)
67
Steuernummer
- 2
2026USt1A562
2026USt1A562
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
G. Andere Steuerbeträge
H. Vorauszahlung/Überschuss
I. Ergänzende Angaben zu Minderungen nach
§ 17 Absatz 1 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit
Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG
ohne Umsatzsteuer
EUR
EUR
Ct
Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen
berechnet sind (§ 23a UStG)
Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen
neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens
(§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des
§ 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG)
63
59
Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)
64
Verbleibender Betrag
(Zeile 37 abzüglich der Zeilen 38 bis 44)
Steuer infolge des Wechsels der Besteuerungsform sowie
Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen und ähnlichem
wegen Steuersatzänderung
In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene
Steuerbeträge (§ 14c UStG) sowie Steuerbeträge, die nach
§ 6a Absatz 4 Satz 2, § 17 Absatz 1 Satz 7, § 25b Absatz 2
UStG oder von einem Auslagerer oder Lagerhalter nach § 27
Absatz 40a UStG geschuldet werden
Umsatzsteuer-Vorauszahlung/Überschuss
(Summe der Zeilen 45 bis 47)
Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauer-
fristverlängerung (in der Regel nur in der letzten Voranmel-
dung des Besteuerungszeitraums auszufüllen)
Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung
Verbleibender Überschuss – bitte dem Betrag ein Minus
voranstellen -
(Bitte in jedem Fall ausfüllen)
65
69
39
83
Minderung der Bemessungsgrundlage
(in den Zeilen 13 bis 18 enthalten)
Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge
(in der Zeile 38 aus Rechnungen von anderen Unternehmen
(§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) sowie in den Zei-
len 42 und 43 enthalten)
50
37
J. Sonstige Angaben
11 / 86
Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen, soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrech-
net wird.
Verrechnung des Erstattungsbetrags erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten.
Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem gesonderten Blatt an oder auf dem beim Finanzamt erhältli-
1 = Ja
29
chen Vordruck „Verrechnungsantrag“.
Das SEPA-Lastschriftmandat soll ausnahmsweise (z. B. wegen Verrechnungswünschen) für diesen Voranmel-
dungszeitraum nicht verwendet werden (falls ja, bitte eine „1“ eintragen).
1 = Ja
26
Ein ggf. verbleibender Restbetrag ist gesondert zu entrichten.
Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung
Eine Eintragung ist in Zeile 55 nur vorzunehmen, wenn einer der dort genannten Sachverhalte vorliegt. In diesem Fall erläutern Sie
bitte diese Sachverhalte in den „Ergänzenden Angaben zur Steueranmeldung“. Die ergänzenden Angaben werden gesondert geprüft.
Dies kann die Bearbeitungsdauer verlängern. Falls Sie mit der Abgabe der Steueranmeldung lediglich Belege und Aufstellungen über-
mitteln, ist in Zeile 55 keine Eintragung vorzunehmen.
1 = konnten steuererhebliche Sachverhalte nicht erklärt werden.
In dieser
2 = wird bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung vertreten.
500
Steueranmeldung
3 = sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden.
4 = liegen mehrere der vorgenannten Gründe vor (Mehrfachauswahl).
Hinweis: Bitte übermitteln Sie Ihre ergänzenden Angaben nur für die vorstehend genannten Sachverhalte mit einer gesonderten An-
lage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“.
Datenschutzhinweis:
Die mit der Steueranmeldung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149, 150 AO und der §§ 18, 18b UStG erhoben. Die An-
gabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse ist freiwillig. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der
Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfra-
gen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie
unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Datum, Unterschrift
55
56
Bemessungsgrundlage
Steuer
Steuernummer
- 3 -
2026USt1A563
2026USt1A563
2026
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Antrag auf Dauerfristverlängerung
Anmeldung der Sondervorauszahlung
(§§ 46 bis 48 UStDV)
Steuernummer
Zur Beachtung
für Unternehmer, die ihre Voranmeldungen vierteljährlich zu übermitteln haben:
Der Antrag auf Dauerfristverlängerung ist nicht zu stellen, wenn Dauerfristverlänge-
rung bereits gewährt worden ist. Er ist nicht jährlich zu wiederholen. Eine Sonder-
vorauszahlung ist nicht zu berechnen und anzumelden.
Wirtschafts-Identifikationsnummer
D E
An das Finanzamt
Unternehmer – ggf. abweichende Firmenbezeichnung – Anschrift – Telefon – E-Mail-Adresse
I. Antrag auf Dauerfristverlängerung
(Dieser Abschnitt ist gegenstandslos, wenn Dauerfristverlängerung bereits gewährt worden ist.)
Ich beantrage, die Fristen für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und für die Entrichtung der Umsatzsteuer-Vor-
auszahlungen um einen Monat zu verlängern.
II. Berechnung und Anmeldung der Sondervorauszahlung auf die Steuer für das Kalenderjahr 2026 von
Unternehmern, die ihre Voranmeldungen monatlich zu übermitteln haben
Berichtigte Anmeldung
10
1 = Ja
1. Summe der verbleibenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen zuzüglich der zu berücksichtigenden Son-
dervorauszahlung für das Kalenderjahr 2025
EUR
2. Davon 1/11 = Sondervorauszahlung 2026
38
III. Sonstige Angaben
11 / 86
Verrechnung des Erstattungsbetrags erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten
Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem gesonderten Blatt an oder auf dem beim Finanzamt
erhältlichen Vordruck „Verrechnungsantrag“.
29
1 = Ja
Das SEPA-Lastschriftmandat soll ausnahmsweise (z. B. wegen Verrechnungswünschen) für die Sondervoraus-
zahlung dieses Jahres nicht verwendet werden (falls ja, bitte eine „1“ eintragen).
Ein ggf. verbleibender Restbetrag ist gesondert zu entrichten.
26
1 = Ja
Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung
Eine Eintragung ist in Zeile 12 nur vorzunehmen, wenn einer der dort genannten Sachverhalte vorliegt. In diesem Fall erläutern Sie
bitte diese Sachverhalte in den „Ergänzenden Angaben zur Steueranmeldung“. Die ergänzenden Angaben werden gesondert geprüft.
Dies kann die Bearbeitungsdauer verlängern. Falls Sie mit der Abgabe der Steueranmeldung lediglich Belege und Aufstellungen über-
mitteln, ist in Zeile 12 keine Eintragung vorzunehmen.
In dieser
Steueranmeldung
500
1 = konnten steuererhebliche Sachverhalte nicht erklärt werden.
2 = wird bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung vertreten.
3 = sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden.
4 = liegen mehrere der vorgenannten Gründe vor (Mehrfachauswahl).
Hinweis: Bitte übermitteln Sie Ihre ergänzenden Angaben nur für die vorstehend genannten Sachverhalte mit einer gesonderten An-
lage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“.
Datenschutzhinweis:
Die mit der Steueranmeldung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149, 150 der Abgabenordnung und des § 18 des Um-
satzsteuergesetzes erhoben. Die Angabe der Telefonnummern und der E-Mail-Adressen ist freiwillig. Informationen über die Verar-
beitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie
über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung.
Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Fi-
nanzamt.
Datum, Unterschrift
— Eingangsstempel —
30
11
12
13
2026USt1H571
- Dezember 2025 -
2026USt1H571
Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026
Abkürzungen:
AO = Abgabenordnung
UStDV = Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
UStAE = Umsatzsteuer-Anwendungserlass
UStG = Umsatzsteuergesetz
Diese Anleitung soll Sie informieren, wie Sie die Vordrucke richtig ausfüllen.
Die Anleitung kann allerdings nicht auf alle Fragen eingehen. Wesentliche Änderungen gegenüber der Anlei
tung des Vorjahres sind mit „Neu!“ gekennzeichnet.
Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung auf elektronischem Weg
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung
authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Absatz 1 Satz 1 UStG in Verbindung mit § 87a Absatz 6 Satz 1 AO). Für die
elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie nach kostenloser
Registrierung unter www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Unter www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt finden Sie Programme zur elektronischen Übermittlung. Auf An
trag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten.
So werden die Vordrucke ausgefüllt:
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient der eindeutigen Identifizierung von juristischen Personen, Perso
nenvereinigungen und natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Sie wird schrittweise vom Bundeszen
tralamt für Steuern zugeteilt. Tragen Sie die Wirtschafts-Identifikationsnummer in Zeile 1 nur ein, wenn diese
Ihnen bereits bekannt ist.
Bitte tragen Sie aus erfassungstechnischen Gründen die Steuernummer auf jeder Vordruckseite (oben) ein.
Füllen Sie bitte nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus, bei denen Sie Angaben zu er
klären haben; nicht benötigte Felder lassen Sie bitte frei und sehen von Streichungen ab.
Als Bemessungsgrundlagen tragen Sie bitte die Entgelte für Umsätze sowie die Anzahlungen für steuerpflichti
ge Umsätze ein. Bitte berücksichtigen Sie Entgelterhöhungen und Entgeltminderungen bei den Bemes
sungsgrundlagen. Kennzeichnen Sie negative Beträge durch ein Minuszeichen. Werte in fremder Währung
rechnen Sie bitte in Euro um.
Werden Belege (Verträge, Rechnungen usw.) eingereicht, tragen Sie bitte in Zeile 11 eine „1“ ein.
Tragen Sie bei den Bemessungsgrundlagen bitte nur Beträge in vollen Euro ein; bei den Umsatzsteuer- und
Vorsteuerbeträgen ist dagegen stets auch die Eintragung von Centbeträgen erforderlich.
Haben Sie meldepflichtige grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Warenbewegungen durchgeführt?
Dann melden Sie bitte dem Statistischen Bundesamt monatlich die Umsätze dieser Warenbewegungen für die
Intrahandelsstatistik. Nähere Informationen zur Intrahandelsstatistik erhalten Sie beim Statistischen Bundes
amt unter www.destatis.de.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist von Ihnen als Unternehmer oder Ihrem Bevollmächtigten zu unterschrei
ben.
Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung
Zeile 12
Für im Inland ansässige Unternehmer gilt:
Bitte tragen Sie nur in folgenden Fällen das Datum
des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung
zur Regelbesteuerung ein, wenn:
– Sie Ihr Unternehmen im laufenden Kalenderjahr
gegründet haben und Ihr Gesamtumsatz nach
§ 19 Absatz 2 UStG 25.000 € überschreitet (§ 19
Absatz 1 UStG). In diesem Fall tragen Sie bitte
das Datum des Umsatzes, mit dem die Grenze in
Höhe von 25.000 € überschritten wurde, in Zeile
12 ein.
– Ihr Gesamtumsatz nach § 19 Absatz 2 UStG im
laufenden Kalenderjahr 100.000 € überschreitet (§
19 Absatz 1 UStG). In diesem Fall tragen Sie bitte
das Datum des Umsatzes, mit dem die Grenze in
Höhe von 100.000 € überschritten wurde, in Zeile
12 ein.
– Sie ab Beginn des laufenden Kalenderjahres auf
die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung
nach § 19 Absatz 3 UStG verzichten. In diesem
Fall tragen Sie bitte in Zeile 12 den 1. Januar 2026
ein. An den Verzicht sind Sie für mindestens fünf
Jahre gebunden (§ 19 Absatz 3 UStG).
Hat Ihr Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) in 2025
den Betrag von 25.000 € überschritten, unterliegen
Ihre Umsätze ab dem 1. Januar 2026 der Regelbe
steuerung. In diesem Fall tragen Sie bitte in Zeile 12
kein Datum ein.
USt 1 E - Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung - Dezember 2025
- 2 -
Für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unter-
auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung
nehmer gilt:
erklären Sie bitte gegenüber dem Mitgliedstaat, in dem
Sie ansässig sind.
Bitte füllen Sie die Zeile 12 nicht aus. Einen Verzicht
Steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen
Zeilen 13 bis 16
Bitte tragen Sie hier die Bemessungsgrundlagen Ihrer
Umsätze und die erhaltenen Anzahlungen ein, für die
die Umsatzsteuer entstanden ist. Bemessungsgrund
lagen sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer),
die in vollen Euro (ohne Centbeträge) anzugeben sind.
Soweit die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage
(§ 10 Absatz 5 UStG) anzuwenden ist, tragen Sie bitte
die hiernach ermittelte Bemessungsgrundlage ein.
Sofern Sie als leistender Unternehmer Umsätze er
bracht haben, für die Ihr Leistungsempfänger die Um
satzsteuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet, tragen
Sie diese bitte in Zeile 34 ein. Weitere Erläuterungen
zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
finden Sie in den Hinweisen zu den Zeilen 30 bis 32
und 34.
Bitte tragen Sie hier auch unentgeltliche Wertabgaben
ein. Zu den unentgeltlichen Wertabgaben zählen:
– die unentgeltliche Abgabe von Gegenständen,
– die unentgeltliche Abgabe oder Ausführung von
sonstigen Leistungen sowie
– die unentgeltlichen Sachzuwendungen und die
sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer.
Bitte tragen Sie auch die Umsätze bei der Lieferung
von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager ein,
wenn dem liefernden Unternehmer die Auslagerung
zuzurechnen ist.
In allen anderen Fällen der Auslagerung – insbeson
dere, wenn dem Abnehmer die Auslagerung zuzurech
nen ist – tragen Sie die Steuerbeträge bitte in Zeile 47
ein.
Bitte tragen Sie die Umsätze und erhaltenen Anzah
lungen zum ermäßigten Steuersatz von 0 % (§ 12 Ab
satz 3 UStG) in die Zeile 15 ein. Diesem Steuersatz
unterliegen ausschließlich die Lieferung, Installation
und unentgeltliche Wertabgabe von
– Solarmodulen,
– wesentlichen Komponenten für den Betrieb einer
Photovoltaikanlage und
– Speichern, die dazu dienen, den mit den Solarmo
dulen erzeugten Strom zu speichern,
an den Betreiber einer Photovoltaikanlage.
Voraussetzung dafür ist, dass die Photovoltaikanlage
auf oder in der Nähe von
– Privatwohnungen,
– Wohnungen sowie
– öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem
Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden,
installiert wird. Diese Voraussetzungen gelten als er
füllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovol
taikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr
als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. Zu den
weiteren Voraussetzungen beachten Sie bitte die Ab
schnitte 3.2 Absatz 3 und 12.18 UStAE.
Änderungen von Bemessungsgrundlagen (§ 17 UStG)
für Umsätze, die den vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezem
ber 2020 geltenden Steuersätzen von 16 % bzw. 5 %
unterlegen haben, tragen Sie bitte zusammen mit dem
selbst berechneten Steuerbetrag in Zeile 16 zu den
Umsätzen ein, die anderen Steuersätzen unterliegen.
Sofern aufgrund besonderer Genehmigung die soge
nannte Istversteuerung (Besteuerung nach verein
nahmten Entgelten) anzuwenden ist, tragen Sie bitte
im aktuellen Voranmeldungszeitraum vereinnahmte
Beträge für nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1.
Januar 2021 ausgeführte Umsätze in Zeile 16 ein.
Die Nachversteuerung von nach dem 30. Juni 2020
und vor dem 1. Januar 2021 vereinnahmten und ver
steuerten Anzahlungen für nach dem 31. Dezember
2025 ausgeführte Umsätze, nehmen Sie bitte in Zeile
46 vor. Weitere Erläuterungen zur Nachversteuerung
finden Sie in den Hinweisen zu der Zeile 46.
Im Inland steuerpflichtige Umsätze, die in den beson
deren Besteuerungsverfahren nach §§ 18i, 18j oder
18k UStG erklärt werden, tragen Sie hier bitte nicht
ein. Informationen zu den besonderen Besteuerungs
verfahren erhalten Sie unter www.bzst.de.
Zeilen 17 und 18
Bitte beachten Sie, dass für land- und forstwirt
schaftliche Betriebe, die ihre Umsätze nach den
Durchschnittssätzen des § 24 Absatz 1 UStG versteu
ern, Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet
an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
getrennt von den sonstigen Umsätzen aufzuzeichnen
sind. Tragen Sie diese Entgelte bitte in Zeile 17 ein.
Über diese Lieferungen übermitteln Sie bitte Zusam
menfassende Meldungen an das Bundeszentralamt
für Steuern. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie
beim
Bundeszentralamt
für
Steuern
unter
www.bzst.de.
Sind Sie Land- oder Forstwirt und versteuern Ihre
Umsätze nach den Durchschnittssätzen des § 24 Ab
satz 1 UStG, tragen Sie bitte Ihre steuerpflichtigen
Umsätze von alkoholischen Flüssigkeiten (z. B. Wein)
sowie von in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführ
ten Sägewerkserzeugnissen und Getränken in Zeile
18 ein. Bitte mindern Sie die auf die jeweilige Bemes
sungsgrundlage anzuwendenden Durchschnittssätze
(§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG; im Kalender
jahr 2026: 19 %) um die zum Zeitpunkt des Umsatzes
aktuellen Sätze für pauschalierte Vorsteuerbeträge
(§ 24 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 Num
mer 2 UStG). Den danach berechneten Prozentsatz
wenden Sie bitte auf die Bemessungsgrundlage an
und tragen das Ergebnis als Steuerbetrag ein.
Sind Sie Land- oder Forstwirt und versteuern Ihre Um
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sätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als
(Regelbesteuerung), tragen Sie diese bitte in den Zei-
600.000 € betragen hat, müssen Sie die Umsätze
len 13 bis 16 und 19 bis 23 ein. Sofern nach § 24 Ab-
zwingend nach der Regelbesteuerung versteuern.
satz 1 Satz 1 UStG der Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2
Steuerfreie Lieferungen und sonstige Leistungen
Bitte tragen Sie die steuerfreien innergemeinschaft
lichen Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b in
Verbindung mit § 6a Absatz 1 und 2 UStG) an Abneh
mer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Zeile
19 ein. Dies gilt nicht für Kleinunternehmer, deren Um
sätze nach § 19 Absatz 1 UStG steuerfrei sind, ausge
nommen für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer
Fahrzeuge. Tragen Sie die nach § 19 Absatz 1 UStG
steuerfreien Umsätze bitte in Zeile 23 ein.
Sie müssen steuerfreie innergemeinschaftliche Liefe
rungen in dem Voranmeldungszeitraum erklären, in
dem die Rechnung ausgestellt wird; spätestens jedoch
in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der Monat
endet, der auf die Lieferung folgt (§ 18b UStG).
Über die in Zeile 19 einzutragenden Lieferungen über
mitteln Sie bitte Zusammenfassende Meldungen an
das Bundeszentralamt für Steuern.
Innergemeinschaftliche Lieferungen, die Sie nicht,
unrichtig oder unvollständig in der Zusammenfassen
den Meldung für den betreffenden Meldezeitraum an
gegeben haben, sind steuerpflichtig (vergleiche Ab
schnitt 4.1.2 Absatz 2 und 3 UStAE). Tragen Sie diese
bitte ausschließlich in den Zeilen 13 bis 16 bzw. 46
ein. Nähere Informationen zu diesem Verfahren erhal
ten Sie beim Bundeszentralamt für Steuern unter
www.bzst.de.
Anzahlungen zu steuerfreien innergemeinschaftlichen
Lieferungen tragen Sie bitte nicht ein. Den Gesamtbe
trag (Anzahlungen und Restzahlung) geben Sie bitte
nach Leistungsausführung im zutreffenden Voranmel
dungszeitraum (§ 18b Satz 2 UStG) an.
Über die in den Zeilen 20 und 21 einzutragenden Um
sätze übermitteln Sie bitte für jede innergemeinschaft
liche Lieferung eines neuen Fahrzeugs an einen Ab
nehmer
ohne
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
eine Meldung nach der Fahrzeuglieferungs-Melde
pflichtverordnung an das Bundeszentralamt für
Steuern.
Nähere Informationen zu den vorgenannten Verfahren
erhalten Sie beim Bundeszentralamt für Steuern
(www.bzst.de).
Zeilen 19 bis 21
Tragen Sie bitte in Zeile 22 neben steuerfreien Aus
fuhrlieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe a, § 6
UStG) weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerab
zug ein, z. B.:
– Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
(§ 4 Nummer 1 Buchstabe a, § 7 UStG);
– Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt
(§ 4 Nummer 2, § 8 UStG);
– grenzübersch