Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
Nur per E-Mail
Oberste Finanzbehörden
der Länder
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Tel. +49 30 18 682-0
poststelle@bmf.bund.de
www.bundesfinanzministerium.de
25. August 2025
- E-Mail-Verteiler U 1 -
Betreff: Umsatzsteuer; Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
Bezug:
BMF-Schreiben vom 26. Januar 2022 - III C 3 - S 7352-a/20/10002 :002 (2022/0075235) -
Anlagen: 3
GZ: III C 3 - S 7352-a/00004/003/061
DOK: COO.7005.100.4.12798601
Seite 1 von 3
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines ................................................................................................................................................................................1
II. Regelungen................................................................................................................................................................................2
I. Allgemeines
1
Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen
(Onlinezugangsgesetz - OZG) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138) sind Bund und Länder
verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Mit Artikel 16 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294, 2309) wurde
im § 18 Absatz 5a UStG die Möglichkeit geschaffen, die Steuererklärung über den
innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs elektronisch an die Finanzbehörden zu
übermitteln.
2
Im Zusammenhang mit erforderlichen Anpassungen in den bisherigen Vordrucken wurde eine
neue Anleitung zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung konzipiert.
Seite 2 von 3
II. Regelungen
3
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder
gilt Folgendes:
4
Für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG) werden die folgenden Vordruckmuster neu
bekanntgegeben, bzw. neu eingeführt:
- USt 1 B
Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Anlage USt 1B
zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung USt 1 B
- Anleitung USt 1 B
Anleitung zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
5
Der Vordruck USt 1 B ist beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 1b UStG)
insbesondere zu verwenden von
- Privatpersonen,
- nichtunternehmerisch tätigen Personenvereinigungen,
- Unternehmern, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich erwerben.
6
Für jedes erworbene neue Fahrzeug ist jeweils eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.
7
Der Vordruck USt 1 B ist nicht zu verwenden in den Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs
neuer Fahrzeuge durch Unternehmer, die das Fahrzeug für ihren unternehmerischen Bereich
erwerben, oder durch juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die das Fahrzeug nicht
für ihr Unternehmen erwerben (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG). Diese Unternehmer oder juristischen
Personen haben den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge in der Umsatzsteuer-
Voranmeldung (Vordruckmuster USt 1 A) und in der Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr
(Vordruckmuster USt 2 A) anzumelden.
8
Hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge durch ausländische Missionen,
berufskonsularische Vertretungen und deren Mitglieder ist seit dem 1. Januar 2022 das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. In diesen Fällen ist die Umsatzsteuerklärung für die
Fahrzeugeinzelbesteuerung beim BZSt abzugeben. Dafür stellt das BZSt eigene Formulare zur
Verfügung.
9
Wird die Steuerbefreiung des innergemeinschaftlichen Erwerbs eines neuen Kraftfahrzeuges nach
§ 4b Nummer 3 UStG beantragt, sind hierzu Angaben in dem Vordruckmuster Anlage USt 1 B - zur
Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung USt 1 B - zu machen. Die Anlage USt 1 B
ist mit der mit Dienststempel versehenen Erklärung des Leiters der internationalen Organisation oder
seines Stellvertreters abzugeben. Aus dieser Erklärung muss sich ergeben, dass die Voraussetzungen
für die Steuerbefreiung tatsächlich vorliegen. Dabei ist im Fall einer zahlenmäßigen Beschränkung
insbesondere auch die Einhaltung des bestehenden Kontingents zu bestätigen.
10
Die Vordrucke sind auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.
Seite 3 von 3
11
Die Umsatzsteuererklärung ist grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die
amtlich bestimmte Schnittstelle authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Absatz 5a Satz 1 UStG i. V. m.
§ 87a Absatz 6 Satz 1 AO). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de
erhältlich.
Anwendungsregelung
12
Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 26. Januar 2022 - III C 3 - S 7352-
a/20/10002 :002 (2022/0075235) - (BStBl I, S. 166).
Schlussbestimmung
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
23
27
Umsatzsteuererklärung für die
11
Fahrzeugeinzelbesteuerung
An das Finanzamt
1
Steuernummer
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
A. Allgemeine Angaben
Name des Erwerbers
Straße
Postleitzahl
Ort
E-Mail-Adresse
— Eingangsstempel —
30
Abgabe- und Zahlungsfrist:
bis spätestens 10 Tage nach dem Erwerb
10
1 = Ja
Berichtigte Anmeldung
Vorname des Erwerbers
Geburtsdatum
Hausnummer
Telefon
B. Angaben zum innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs (§ 1b UStG)
Fahrzeuglieferer
EU-Mitgliedstaat des Erwerbs
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Bei dem innergemeinschaftlich erworbenen Fahrzeug handelt es sich um:
Tag des Erwerbs
Tag der ersten Inbetriebnahme
X
ein motorbetriebenes Land-
21
fahrzeug
22
Fahrzeug-Identifizierungs-Nr. / amtl. Kennzeichen
Hubraum in ccm
24
Leistung in kW
Km-Stand im Zeitpunkt des Erwerbs
25
Tag des Erwerbs
Tag der ersten Inbetriebnahme
X
ein Wasserfahrzeug
31
36
Schiffs-Identifikations-Nr. (IMO-Nr.) /
amtl. Schiffs-Nr.
Länge in m
Zahl der Betriebsstunden bis zum Erwerb
33
34
35
Tag des Erwerbs
Tag der ersten Inbetriebnahme
X
ein Luftfahrzeug
41
42
Baumusterbezeichnung / Werk-Nr. /
Luftfahrzeug-Kennzeichen
Starthöchstmasse in kg
Zahl der Betriebsstunden bis zum Erwerb
43
44
45
USt 1 B
- August 2025 -
Steuernummer
- 2 -
C. Innergemeinschaftliche Erwerbe
Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe
nach § 4b UStG
EUR
Bemessungsgrundlage (bei Fahrzeugerwerben durch einen bevorrechtigten Bediens-
teten einer internationalen Organisation oder durch dessen Familienangehörige)
18 - bitte Anlage USt 1 B beifügen -
Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe
EUR
19
50
Bemessungsgrundlage zum allgemeinen Steuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG)
EUR
Ct
20
83
Steuer zum allgemeinen Steuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG)
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
Unterschrift
Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung hat mitgewirkt:
Datum, eigenhändige Unterschrift des Erwerbers
Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer abgewichen wird.
Datenschutzhinweis:
Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149, 150 der Abgabenordnung sowie des § 18 Abs. 5a
des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erhoben. Die Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse ist freiwillig. Informationen über
die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung
sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzver-
waltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik ‚‚Datenschutz‘‘) oder erhalten Sie bei
Ihrem Finanzamt.
- Vom Finanzamt auszufüllen -
Erledigt (Datum/Nz)
X
Speicherkonto einrichten (sofern noch nicht vorhanden)
X
Grundkennbuchstabe UFE setzen
1.
X
mit Beanstandung –
ohne Beanstandung X
2. Geprüft
abweichende Festsetzung mit Vordruck USt 1 C/D durchführen
X
Verspätungszuschlag festsetzen
3.
EUR
Tag des Erwerbs
Steuerbetrag
Tag des Eingangs
Verspätungszuschlag
EUR
der Anmeldung
nach § 152 Abs. 1 AO
Festsetzung mit gesondertem Vordruck
EUR
Verspätungszuschlag
geändert auf
Blatt
4. Datenerfassung/Bearbeiterfreigabe (ggf. über die Finanzkasse):
Steuernummer
Progr.-Nr. 500
Zeitraum 1)
Abgabeart
Betrag (Euro/Cent)
Wert/Fälligkeit 2)
Buchungstext 3)
1 1 0
1) Tag des Erwerbs (TTMMJJ)
2) Tag des Eingangs der Anmeldung (TTMMJJ)
MPS
3) 11 = erstmalige Anmeldung; 12 = berichtigte Anmeldung
5. Prüfung durch die Kassenaufsicht
6. Z. d. A.
Kontrollzahl und/oder Datenerfassungsvermerk
Datum
Sachgebietsleiter/in
Bearbeiter/in
1
Steuernummer
2
Erwerber (Name, Vorname)
Nur auszufüllen, sofern ein steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb getätigt wurde.
Anlage USt 1 B
zur Umsatz-
steuererklärung
für die
Fahrzeugeinzel-
besteuerung
A. Ergänzende Angaben zum steuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Kraftfahrzeuge
3
Das Kraftfahrzeug ist zum persönlichen Gebrauch des Erwerbers bestimmt. Der Erwerber übt hier keine private Er -
werbstätigkeit aus.
1 = Ja
4
Der Erwerber ist bevorrechtig -
ter Bediensteter einer interna -
tionalen Organisation
1 = Ja
Der Erwerber ist Familienangehöriger eines bevorrechtigten Be -
diensteten entsprechend dem jeweiligen Sitzstaatabkommen /
Protokollabkommen
1 = Ja
5
Name der internationalen Organisation
6
Sitzstaatabkommen
vom
Der Erwerber ist Inhaber des Ausweises
7
Nummer des Ausweises
Ausstellungsbehörde des Ausweises
Ausstellungsort des Ausweises
8
Ort, Datum, Unterschrift des Leiters der internationalen Organisation oder seines Stellvertreters, Dienststempel der internationalen Organisation
Ich versichere, dass ich eine Veräußerung des im Hauptvordruck USt 1 B (Zeilen 11 – 13) genannten Kraftfahrzeuges unverzüglich
dem Finanzamt anzeigen werde.
Ebenso werde ich jede nichtbegünstigte Verwendung (z. B. vorzeitige Mitnahme in das Ausland infolge Versetzung oder Nutzung des
Kraftfahrzeuges durch fremde Dritte) dem Finanzamt unverzüglich anzeigen.
Mir ist bekannt, dass nach den Sitzstaatabkommen und Protokollabkommen Anzahl und Verwendung sowie Veräußerung gegebenen -
falls beschränkt sind und deshalb die Umsatzsteuer festgesetzt werden kann.
B. Ergänzende Erklärung des Erwerbers
9
Ich versichere, dass ich bisher insgesamt die folgende Anzahl an Kraftfahrzeugen steuer- und abgabenfrei er -
worben habe (ohne Einberechnung des im Hauptvordruck USt 1 B genannten Kraftfahrzeuges)
10
Datum, Unterschrift des Erwerbers
- nur vom Bundeszentralamt für Steuern auszufüllen -
11 X
Kontingent nicht überschritten. Begünstigung ist möglich
X
Kontingent überschritten
Veräußerungsbeschränkung
12 X
a) Keine Veräußerung
X
b) Veräußerung nicht vor dem
13
Datum, Unterschrift, Dienststempel des Bundeszentralamtes für Steuern
Anlage USt 1 B
- August 2025 -
Anleitung
zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
Abkürzungen:
UStAE = Umsatzsteuer-Anwendungserlass
UStG = Umsatzsteuergesetz
Diese Anleitung soll Sie informieren, wie Sie den Vordruck richtig ausfüllen.
Die Anleitung kann allerdings nicht auf alle Fragen eingehen.
Allgemeine Informationen zur Fahrzeugeinzelbesteuerung:
Haben Sie als Privatperson ein neues Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwor
ben, so unterliegt dieser Erwerb in Deutschland der Umsatzbesteuerung (sogenannter innergemeinschaftlicher
Erwerb nach § 1b UStG). Gleiches gilt auch für Fahrzeugerwerbe durch eine nichtunternehmerisch tätige Per
sonenvereinigung und durch Unternehmer, die das Fahrzeug für ihren privaten Bereich erwerben.
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn das neue Fahrzeug bei einer Lieferung an den Abnehmer
aus einem anderen europäischen Mitgliedstaat in das Inland gelangt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der
Lieferer oder der Abnehmer das Fahrzeug in das Inland befördert oder versendet hat.
Bitte erklären Sie Ihre innergemeinschaftlichen Erwerbe neuer Fahrzeuge nicht in der Umsatzsteuererklärung
für die Fahrzeugeinzelbesteuerung, sondern in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung oder in Ihrer Umsatzsteuer
erklärung, wenn Sie das neue Fahrzeug als
– Unternehmer für Ihren unternehmerischen Bereich,
– juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder
– juristische Person nicht für Ihr Unternehmen
erwerben.
Ab 1. Januar 2022 ist für die Durchführung der Fahrzeugeinzelbesteuerung einschließlich der damit im Zusam
menhang stehenden Tätigkeiten für ausländische Missionen, berufskonsularische Vertretungen und deren Mit
glieder das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. In diesen Fällen übermitteln Sie die Umsatzsteuererklä
rung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung nicht an Ihr Finanzamt. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt hierfür
eigene Formulare zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.bzst.de.
Abgabe der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung:
Für jedes erworbene neue Fahrzeug haben Sie als Erwerber eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebe
nem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln oder nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ab
zugeben. In der Steuererklärung müssen Sie als Erwerber die zu entrichtende Steuer selbst berechnen. Die
Steuererklärung ist spätestens bis zum 10. Tag nach dem Tag des Erwerbs zu übermitteln bzw. abzugeben. In
nerhalb dieser Frist müssen Sie als Erwerber auch die Steuer entrichten (§ 18 Absatz 5a UStG, § 16 Ab
satz 5a UStG, § 13 Absatz 1 Nummer 7 UStG).
Bitte fügen Sie Ihrer Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung die Ihnen vom Lieferer ausge
stellte Rechnung bei.
Zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung gehören der Hauptvordruck USt 1 B und in den
nachfolgenden Fällen die Anlage USt 1 B. Die Anlage USt 1 B zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugein
zelbesteuerung muss nur bei Fahrzeugerwerben durch einen bevorrechtigten Bediensteten einer internationa
len Organisation oder durch dessen Familienangehörigen ausgefüllt bzw. übermittelt werden.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie nach kosten
loser Registrierung unter www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern
kann. Unter www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt finden Sie Programme zur elektronischen Übermittlung.
So werden die Vordrucke ausgefüllt:
Bitte tragen Sie aus erfassungstechnischen Gründen die Steuernummer auf jeder Vordruckseite (oben) ein.
Füllen Sie bitte nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus, bei denen Sie Angaben zu er
klären haben; nicht benötigte Felder lassen Sie bitte frei und sehen von Streichungen ab.
Als Bemessungsgrundlage für den Erwerb tragen Sie bitte das Entgelt ein. Tragen Sie bei der Bemessungs
grundlage bitte nur Beträge in vollen Euro ein; bei den Umsatzsteuerbeträgen ist dagegen stets auch die Ein
tragung von Centbeträgen erforderlich. Bei Werten in fremder Währung rechnen Sie bitte die Bemessungs
grundlage nach dem Tageskurs in Euro um, der am Tag des Erwerbs gilt. Weisen Sie bitte den Tageskurs durch
Bankmitteilung oder Kurszettel nach.
Die Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung ist von Ihnen als Erwerber eigenhändig zu un
terschreiben. Nur im Falle einer Abweichung von Ihrer Berechnung erhalten Sie einen Bescheid.
Anleitung USt 1 B – Anleitung zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung - September 2025
- 2
Angaben zum innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs (§ 1b UStG)
Zeilen 11 bis 13
Zu den motorbetriebenen Landfahrzeugen gehören
Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Ku
bikzentimetern oder einer Leistung von mehr als
7,2 Kilowatt (§ 1b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 UStG).
Zu den Landfahrzeugen gehören insbesondere Perso
nenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder, Motorrol
ler, Mopeds, sog. Pocket-Bikes, motorbetriebene
Wohnmobile und Caravans sowie landwirtschaftliche
Zugmaschinen. Die straßenverkehrsrechtliche Zulas
sung ist nicht erforderlich (Abschnitt 1b.1 UStAE).
Als neu gilt ein Landfahrzeug, das nicht mehr als
6.000 km zurückgelegt hat oder dessen erste Inbe
triebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als
sechs Monate zurückliegt (§ 1b Absatz 3 Num
mer 1 UStG).
Als erste Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ist die erste
Nutzung zur Personen- oder Güterbeförderung zu ver
stehen. Bei Fahrzeugen, die einer Zulassung bzw.
Kennzeichnung bedürfen, ist in der Regel davon aus
zugehen, dass der Zeitpunkt der Zulassung bzw.
Kennzeichnung mit dem Zeitpunkt der ersten Inbe
triebnahme identisch ist (Abschnitt 1b.1 UStAE).
Zeilen 14 bis 15
Zu den Wasserfahrzeugen gehören Fahrzeuge mit
einer Länge von mehr als 7,5 Metern (§ 1b Ab
satz 2 Satz 1 Nummer 2 UStG).
Als neu gilt ein Wasserfahrzeug, das nicht mehr als
100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt
hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt
des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt
(§ 1b Absatz 3 Nummer 2 UStG).
Als erste Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ist die erste
Nutzung zur Personen- oder Güterbeförderung zu ver
stehen. Bei Fahrzeugen, die einer Zulassung bzw.
Kennzeichnung bedürfen, ist in der Regel davon aus
zugehen, dass der Zeitpunkt der Zulassung bzw.
Kennzeichnung mit dem Zeitpunkt der ersten Inbe
triebnahme identisch ist (Abschnitt 1b.1 UStAE)
Zeilen 16 bis 17
Zu den Luftfahrzeugen gehören Fahrzeuge deren
Starthöchstmasse mehr als 1.550 Kilogramm beträgt
(§ 1b Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 UStG).
Als neu gilt ein Luftfahrzeug, das nicht länger als 40
Betriebsstunden genutzt worden ist oder dessen erste
Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr
als drei Monate zurückliegt (§ 1b Absatz 3 Num
mer 3 UStG).
Innergemeinschaftliche Erwerbe
Als erste Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ist die erste
Nutzung zur Personen- oder Güterbeförderung zu ver
stehen. Bei Fahrzeugen, die einer Zulassung bzw.
Kennzeichnung bedürfen, ist in der Regel davon aus
zugehen, dass der Zeitpunkt der Zulassung bzw.
Kennzeichnung mit dem Zeitpunkt der ersten Inbe
triebnahme identisch ist (Abschnitt 1b.1 UStAE).
Zeile 18
Tragen Sie bitte die Bemessungsgrundlage für steuer
freie
innergemeinschaftliche
Erwerbe
nach
§ 4b UStG in Zeile 18 ein.
Bemessungsgrundlage für den Erwerb ist das Ent
gelt, das Sie bitte in vollen Euro (ohne Centbeträge)
eintragen. Dies ist in der Regel der Betrag, der Ihnen
in Rechnung gestellt wurde. Zur Bemessungsgrundla
ge gehören auch Nebenkosten (z.B. Beförderungskos
ten und Provisionen), die Ihnen der Lieferer berechnet.
Bei Werten in fremder Währung rechnen Sie bitte die
Bemessungsgrundlage nach dem Tageskurs in Euro
um, der am Tag des Erwerbs gilt. Weisen Sie bitte den
Tageskurs durch Bankmitteilung oder Kurszettel nach.
Bei Fahrzeugerwerben durch einen bevorrechtigten
Bediensteten einer internationalen Organisation
oder durch dessen Familienangehörigen füllen Sie
bitte zusätzlich die Anlage USt 1 B zur Umsatzsteuer
erklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung aus.
Die Anlage USt 1 B ist mit der mit Dienststempel ver
sehenen Erklärung des Leiters der internationalen Or
ganisation oder seines Stellvertreters abzugeben. Aus
dieser Erklärung muss sich ergeben, dass die Voraus
setzungen für die Steuerbefreiung tatsächlich vorlie
gen. Dabei ist im Fall einer zahlenmäßigen Beschrän
kung insbesondere auch die Einhaltung des bestehen
den Kontingents zu bestätigen.
Zeilen 19 bis 20
Tragen Sie bitte die Bemessungsgrundlage für steuer
pflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe in
Zeile 19 ein.
Bemessungsgrundlage für den Erwerb ist das Ent
gelt, das Sie bitte in vollen Euro (ohne Centbeträge)
eintragen. Dies ist in der Regel der Betrag, der Ihnen
in Rechnung gestellt wurde. Zur Bemessungsgrundla
ge gehören auch Nebenkosten (z.B. Beförderungskos
ten und Provisionen), die Ihnen der Lieferer berechnet.
Bei Werten in fremder Währung rechnen Sie bitte die
Bemessungsgrundlage nach dem Tageskurs in Euro
um, der am Tag des Erwerbs gilt. Weisen Sie bitte den
Tageskurs durch Bankmitteilung oder Kurszettel nach.
Tragen Sie bitte die auf die Bemessungsgrundlage
entfallende Steuer in Zeile 20 ein.
Es gilt der allgemeine Steuersatz von 19 % auf die Be
messungsgrundlage (§ 12 Absatz 1 UStG).