MUSTER DER UMSATZSTEUERERKLÄRUNG 2026

Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin

Nur per E-Mail

Oberste Finanzbehörden

der Länder

nachrichtlich

Verfahren ELSTER

Wilhelmstraße 97

10117 Berlin

Tel. +49 30 18 682-0

poststelle@bmf.bund.de

www.bundesfinanzministerium.de

29. Dezember 2025

- E-Mail-Verteiler U 1 -

Betreff: Muster der Umsatzsteuererklärung 2026

Anlagen: 5

GZ: III C 3 - S 7344/00040/008/034

DOK: COO.7005.100.3.13669962

Seite 1 von 3

(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Inhaltsverzeichnis

I.

Vordruckmuster ................................................................................................................................................................1

II.

Änderungen .........................................................................................................................................................................1

III.

Herstellung und Übermittlung der Vordruckmuster................................................................................3

Schlussbestimmungen ..............................................................................................................................................................3

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der

Länder gilt Folgendes:

I.

Vordruckmuster

1

Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2026 werden die folgenden Vordruckmuster

eingeführt:

- USt 2 A

Umsatzsteuererklärung 2026

- Anlage UN

zur Umsatzsteuererklärung 2026

- Anlage FV

zur Umsatzsteuererklärung 2026

- USt 2 E

Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2026

- USt 6 E

Anleitung zur Anlage UN 2026

II.

Änderungen

Seite 2 von 3

2

Durch Artikel 4 Nummer 2 i. V. m. Artikel 23 Absatz 2 des Gesetzes zur Modernisierung und

Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 29 Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 369) tritt

mit Wirkung zum 1. Januar 2026 eine Übergangsregelung in § 27 Absatz 40a UStG für bis zum 1.

Januar 2026 nach § 4 Nummer 4a UStG eingelagerte und nach dem 31. Dezember 2025

ausgelagerte Gegenstände in Kraft. Die materiell-rechtlichen Vorgaben zur Auslagerung und der

damit einhergehenden Besteuerung der einer Auslagerung nach dem 31. Dezember 2025

vorangegangenen Umsätze bleiben für einen Übergangszeitraum bis einschließlich 31. Dezember

2029 erhalten.

3

Der auf die jeweilige Bemessungsgrundlage anzuwendende Durchschnittssatz für Land- und

Forstwirte (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG; im Kalenderjahr 2026: 19%) ist um den zum

Zeitpunkt des Umsatzes aktuellen Satz1 für den pauschalierten Vorsteuerbetrag (§ 24 Absatz 1

Satz 3 i.V.m. Satz 1 Nummer 2 UStG) zu vermindern. Der danach berechnete Prozentsatz ist auf

die Bemessungsgrundlage anzuwenden und das Ergebnis als Steuerbetrag in der Zeile 35

(Kennzahl – Kz. – 347) des Vordruckmusters USt 2 A einzutragen.

4

Im Ausland ansässige Unternehmer müssen in den „allgemeinen Angaben“ nun ihre

Auslandsanschrift für die Bekanntgabe von Umsatzsteuerbescheiden angeben.

5

Unternehmer, die Umsätze nach Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates

vom 27. Mai 2025 zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE)

durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“ erbringen, haben diese in Zeile 48

und Kz. 237 zu erklären.

6

Erbringt der Unternehmer Reiseleistungen (§ 25 UStG), ist die Bemessungsgrundlage (Kz. 308)

und die entsprechende Steuer (Kz. 309) in der Zeile 37 des Vordruckmusters USt 2 A zu erklären.

7

Wendet der Unternehmer die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) an, ist die

Bemessungsgrundlage in Kz. 310 in der Zeile 38 des Vordruckmusters USt 2 A zu erklären.

8

Hat der Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb als erster Abnehmer im Rahmen

eines Dreiecksgeschäfts (§ 25b Absatz 3 UStG), ist die Bemessungsgrundlage in Zeile 55 (Kz. 789)

zu erklären.

9

Ist der Unternehmer ein Fiskalvertreter (§ 22a UStG) und wurde ihm eine EORI-Nummer

(Economic Operators´ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und

Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) zugeteilt, ist diese in Zeile 2 des Vordruckmusters

Anlage FV einzutragen.

10

Die übrigen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Mustern des

Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

1 Die Sätze werden jährlich überprüft und erforderlichenfalls durch Rechtsverordnung angepasst (§ 24

Absatz 5 UStG).

Seite 3 von 3

III.

Herstellung und Übermittlung der Vordruckmuster

11

Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.

12

Die Umsatzsteuererklärung ist grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die

amtlich bestimmte Schnittstelle authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Absatz 3 Satz 1 UStG i. V. m.

§ 87a Absatz 6 Satz 1 AO). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de

erhältlich.

Schlussbestimmungen

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

2026

202602050001

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21

22

Umsatzsteuererklärung

An das Finanzamt

Steuernummer

Berichtigte Steuererklärung

110

1 = Ja

A. Allgemeine Angaben

11 / 86

Wirtschafts-Identifikationsnummer

D E

Name des Unternehmers

ggf. abweichender Firmenname

Art des Unternehmens

Straße

Hausnummer

Hausnummerzusatz

Adressergänzung

Postleitzahl (Inland)

Postleitzahl (Ausland)

Ort

Postleitzahl

Postfach

Staat (falls Anschrift im Ausland)

Telefon

E-Mail-Adresse

Im Ausland ansässiger Unternehmer

Bitte tätigen Sie in diesem Fall auch Angaben auf der Anlage UN.

125

1 = Ja

Fiskalvertreter

Bitte tätigen Sie in diesem Fall auch Angaben auf der Anlage FV.

126

1 = Ja

Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung

Datum des Wechsels

136 T T M M J J J J

Dauer der Unternehmereigenschaft

(falls nicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026)

1. Zeitraum

vom

bis zum

T T M M

T T M M

2. Zeitraum

T T M M

T T M M

Die Steuer wurde berechnet nach

133

1 = vereinbarten Entgelten (§ 16 Absatz 1 Satz 1 UStG)

2 = vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)

3 = vereinnahmten Entgelten nur für einzelne Unternehmensteile (§ 20 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Satz 2 oder § 20 Satz 1 Nummer 3 UStG)

Die Abschlusszahlung ist innerhalb eines Monats nach der Abgabe der Steuererklärung zu entrichten (§ 18 Absatz 4 UStG).

Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen, soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrech-

net wird.

Verrechnung des Erstattungsbetrages erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten

129

1 = Ja

Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem besonderen Blatt an oder auf dem beim Finanzamt erhältli-

chen Vordruck „Verrechnungsantrag“.

— Eingangsstempel —

121

11

2026USt2A501

- Dezember 2025 -

2026USt2A501

23

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27

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29

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33

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35

36

37

38

Steuernummer

- 2 -

Ergänzende Angaben zur Steuererklärung

Eine Eintragung ist in Zeile 23 nur vorzunehmen, wenn einer der dort genannten Sachverhalte vorliegt. In diesem Fall erläutern Sie

bitte diese Sachverhalte in den „Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung“. Die ergänzenden Angaben werden gesondert geprüft.

Dies kann die Bearbeitungsdauer verlängern. Falls Sie mit der Abgabe der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen über-

mitteln, ist in Zeile 23 keine Eintragung vorzunehmen.

1 = konnten steuererhebliche Sachverhalte nicht erklärt werden.

2 = wird bewusst eine von der Verwaltungsmeinung abweichende Rechtsauffassung vertreten.

3 = sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden.

500

In dieser Steuererklärung

4 = liegen mehrere der vorgenannten Gründe vor (Mehrfachauswahl).

Hinweis: Bitte übermitteln Sie Ihre ergänzenden Angaben nur für die vorstehend genannten Sachverhalte mit einer gesonderten An-

lage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“.

B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben

11

Bemessungsgrundlage

ohne Umsatzsteuer

Steuer

Umsätze zum allgemeinen Steuersatz

Lieferungen und sonstige Leistungen

zu 19 %

Unentgeltliche Wertabgaben

Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG

zu 19 %

Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a

UStG zu 19 %

177

178

179

EUR

,–

,–

,–

EUR

,

,

,

Ct

Umsätze zum ermäßigten Steuersatz

von 7 %

Lieferungen und sonstige Leistungen

zu 7 %

Unentgeltliche Wertabgaben

Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG

zu 7 %

Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a

UStG zu 7 %

275

195

196

,–

,–

,–

,

,

,

Umsätze zum ermäßigten Steuersatz

von 0 %

Lieferungen und sonstige Leistungen

zu 0 %

Unentgeltliche Wertabgaben

Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG

zu 0 %

Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a

UStG zu 0 %

157

158

159

,–

,–

,–

EUR

Ct

Umsätze zu anderen Steuersätzen

155

,– 156

,

Umsätze land- und forstwirtschaftlicher

Betriebe nach § 24 UStG

Lieferungen in das übrige Gemeinschafts-

gebiet an Abnehmer mit Umsatzsteuer-

Identifikationsnummer

Steuerpflichtige Umsätze (einschließlich un-

entgeltlicher Wertabgaben), für die eine

Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist

(Sägewerkserzeugnisse, Getränke und al-

koholische Flüssigkeiten, z. B. Wein)

Übrige steuerpflichtige Umsätze land- und

forstwirtschaftlicher Betriebe, für die keine

Steuer zu entrichten ist

777

346

361

,–

,–

,–

347

EUR

,

Ct

Umsätze nach § 25 UStG (Reiseleistun-

gen)

EUR

Ct

Steuerpflichtige Umsätze nach § 25 UStG

308

,– 309

,

Umsätze nach § 25a UStG (Differenzbe-

steuerung)

EUR

Ct

Steuerpflichtige Umsätze nach § 25a UStG

310

,–

,

Wechsel von der Kleinunternehmer-Re-

gelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteue-

rung beziehungsweise Durchschnitts-

satzbesteuerung (§ 24 UStG)

Steuer (Nachsteuer) auf vereinnahmte An-

zahlungen infolge des Wechsels der Be-

steuerungsform

317

EUR

,

Ct

202602050002

39

2026USt2A502

2026USt2A502

EUR

Ct

Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen

319

und ähnlichem wegen Steuersatzänderung

,

Summe der Steuer (zu übertragen in

Zeile 109)

,

C. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben

202602050003

40

41

42

43

44

45

46

47

48

49

50

51

52

53

54

55

56

57

58

59

60

61

62

Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug

a) Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG)

741

an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

744

neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

749

neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG)

b) Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (z. B. nach § 4 Nummer 1 Buch-

stabe a, 2 bis 7 UStG)

752

Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe a UStG)

UStG

Umsätze nach §

Umsätze im Sinne des Offshore-Steuerabkommens, des Zusatzabkommens zum NATO-

Truppenstatut und des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Haupt-

quartiere

Umsätze nach Verordnungen der EU

Reiseleistungen nach § 25 Absatz 2 UStG

237

Summe der Zeilen 46 bis 49

Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug

a) nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) gehörend

286

nach § 4 Nummer 12 UStG (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken)

UStG

287

nach § 4 Nummer

b) zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) gehörend

236

nach § 19 Absatz 1 UStG

UStG

240

nach §

D. Innergemeinschaftliche Erwerbe

Innergemeinschaftliche Erwerbe des ers-

ten Abnehmers im Rahmen eines Drei-

ecksgeschäfts nach § 25b Absatz 3 UStG

Steuerfreie innergemeinschaftliche Er-

werbe von bestimmten Gegenständen und

Anlagegold nach §§ 4b und 25c UStG

789

791

Bemessungsgrundlage

ohne Umsatzsteuer

EUR

,–

,–

Steuerpflichtige innergemeinschaftliche

Erwerbe (§ 1a UStG)

zum Steuersatz von 19 %

zum Steuersatz von 7 %

zum Steuersatz von 0 %

781

793

780

,–

,–

,–

zu anderen Steuersätzen

neuer Fahrzeuge (§ 1b Absatz 2 und 3

UStG) von Lieferern ohne Umsatzsteuer-

Identifikationsnummer zum allgemeinen

Steuersatz

798

794

,–

,–

799

796

Bemessungsgrundlage

ohne Umsatzsteuer

EUR

Steuer

EUR

Ct

,

,

EUR

Ct

,

,

Summe der Steuer (zu übertragen in

Zeile 110)

,

,–

,–

,–

,–

,–

,–

,–

,–

,–

,–

,–

,–

,–

Steuernummer

- 3 ­

2026USt2A503

2026USt2A503

Steuernummer

- 4 ­

65

63

64

66

67

68

69

70

71

72

73

74

75

76

77

78

79

80

81

82

83

84

E. Steuerschuldner bei Auslagerung (§ 27 Absatz 40a UStG)

Bemessungsgrundlage

ohne Umsatzsteuer

Steuer

Lieferungen, die der Auslagerung vorange-

gangen sind (§ 27 Absatz 40a UStG)

852

EUR

,– 853

EUR

Ct

Summe der Steuer (zu übertragen in

Zeile 111)

F. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (§ 25b UStG)

Bemessungsgrundlage

ohne Umsatzsteuer

Steuer

Lieferungen des ersten Abnehmers

742

EUR

,–

Lieferungen, für die der letzte Abnehmer

die Umsatzsteuer schuldet

zum Steuersatz von 19 %

751

,–

EUR

Ct

zum Steuersatz von 7 %

746

,–

zum Steuersatz von 0 %

750

,–

zu anderen Steuersätzen

747

,– 748

EUR

Ct

Summe der Steuer (zu übertragen in

Zeile 112)

G. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)

Bemessungsgrundlage

ohne Umsatzsteuer

Steuer

Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2

UStG eines im übrigen Gemeinschaftsge-

biet ansässigen Unternehmers (§ 13b Ab-

satz 1 UStG)

846

EUR

,– 847

EUR

Ct

Umsätze, die unter das GrEStG fallen

(§ 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG)

873

,– 874

Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Num-

mer 1, 2, 4 bis 12 UStG)

877

,– 878

Summe der Steuer (zu übertragen in

Zeile 113)

H. Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Betrag

Umsätze, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig

behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten)

EUR

,–

Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger

die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet

209

,–

Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektroni-

schem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässi-

ge Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemein-

schaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Ab-

satz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in Abschnitt B oder C enthalten)

213

,–

Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektroni-

schem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässi-

ge Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemein-

schaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Ab-

satz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in anderen EU-Mitgliedstaaten zu versteuern)

214

,–

Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Absatz 1a UStG

211

,–

Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG

721

,–

Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)

205

,–

In den Zeilen 78, 80 und 81 enthaltene Umsätze, die nach § 15 Absatz 2 und 3 UStG den

Vorsteuerabzug ausschließen

204

,–

Auf den inländischen Streckenanteil entfallende Umsätze grenzüberschreitender Perso-

nenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Absatz 3 UStG)

212

,–

Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Ab-

satz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte (in Abschnitt B ent-

halten)

650

,–

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

202602050004

2026USt2A504

2026USt2A504

Steuernummer

- 5 ­

202602050005

85

86

87

88

89

90

91

92

93

94

95

96

97

98

99

100

101

102

103

104

105

106

107

108

I. Abziehbare Vorsteuerbeträge

(ohne die Berichtigung nach § 15a UStG)

Steuer

EUR

Ct

Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern

320

(§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG)

,

Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen

761

(§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG)

,

762

Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG)

,

Vorsteuerabzug für die Steuer, die der Abnehmer als Auslagerer schuldet (§ 27 Absatz

466

40a UStG)

,

Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG

467

(§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)

,

Vorsteuerbeträge nach dem Durchschnittssatz für bestimmte Körperschaften, Perso-

334

nenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 23a UStG)

,

Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb

eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Ab-

759

satz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG)

,

Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften

760

(§ 25b Absatz 5 UStG)

,

Summe der Vorsteuerbeträge (zu übertragen in Zeile 115)

,

Ergänzende Angabe

Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach § 17 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung

637

mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG (in den Zeilen 85, 90 und 91 enthalten)

J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)

,

Sind im Kalenderjahr 2026 Grundstücke, Grundstücksteile, Gebäude oder Gebäudeteile, für die Vorsteuer ab-

1 = Ja

370

gezogen worden ist, erstmals tatsächlich verwendet worden?

(Geben Sie bitte auf einem besonderem Blatt für jedes Grundstück oder Gebäude gesondert an: Lage, Zeitpunkt der erstmaligen tat-

sächlichen Verwendung, Art und Umfang der Verwendung im Erstjahr, insgesamt angefallene Vorsteuer, in den Vorjahren – Investiti-

onsphase – bereits abgezogene Vorsteuer)

Haben sich im Jahr 2026 die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert bei

1. Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die innerhalb der letzten 10 Jahre

1 = Ja

371

erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind?

2. anderen Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erstmals tatsäch-

1 = Ja

372

lich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind?

3. Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet

1 = Ja

369

worden sind?

Die Verhältnisse, die ursprünglich für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs maßgebend waren, haben sich seitdem geändert durch:

X Veräußerung

X Lieferung im Sinne des § 3 Absatz 1b UStG

X Wechsel der Besteuerungsform, § 15a Absatz 7 UStG

X Wechsel der Besteuerungsform im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung

X Nutzungsänderung, und zwar

Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt beziehungsweise Änderung des Verwen-

X dungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken (insbesondere bei Mieterwechsel).

steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt; Übergang von einer Vermietung für

X NATO- oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfreien Vermietung.

X

Vorsteuerberichtigungsbeträge

nachträglich abziehbar

zurückzuzahlen

EUR

Ct

EUR

Ct

zu 1. (z. B. Grundstücke,

§ 15a Absatz 1 Satz 2 UStG)

,

,

zu 2. (z. B. andere Wirtschaftsgüter,

§ 15a Absatz 1 Satz 1 UStG)

,

,

zu 3. (z. B. Wirtschaftsgüter,

§ 15a Absatz 2 UStG)

,

,

357

359

Summe

,

,

zu übertragen in Zeile 116

zu übertragen in Zeile 118

2026USt2A505

2026USt2A505

Steuernummer

- 6 ­

K. Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

Steuer

109

110

111

112

113

Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unent-

geltliche Wertabgaben (aus Zeile 41)

Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe (aus Zeile 62)

Umsatzsteuer, die vom Auslagerer oder Lagerhalter geschuldet wird (§ 27 Absatz 40a

UStG) (aus Zeile 64)

Umsatzsteuer, die vom letzten Abnehmer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft

geschuldet wird (§ 25b Absatz 2 UStG) (aus Zeile 70)

Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird (aus

Zeile 74)

EUR

,

,

,

,

,

Ct

114

115

116

Zwischensumme

Abziehbare Vorsteuerbeträge (aus Zeile 93)

Vorsteuerbeträge, die auf Grund des § 15a UStG nachträglich abziehbar sind (aus

Zeile 108)

,

,

,

117

118

119

120

121

122

123

124

125

126

Verbleibender Betrag

Vorsteuerbeträge, die auf Grund des § 15a UStG zurückzuzahlen sind (aus Zeile 108)

In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§ 14c UStG)

sowie Steuerbeträge, die nach § 6a Absatz 4 Satz 2 UStG geschuldet werden

Steuerbeträge, die nach § 17 Absatz 1 Satz 7 UStG geschuldet werden

Steuer- und Vorsteuerbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen (nur für

Kleinunternehmer, die § 19 Absatz 1 UStG anwenden)

Umsatzsteuer

Überschuss - bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen -

Anrechenbare Beträge (aus Zeile 18 der Anlage UN)

Verbleibende Umsatzsteuer

Verbleibender Überschuss - bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen -

(bitte in jedem Fall ausfüllen)

Vorauszahlungssoll 2026 (einschließlich Sondervorauszahlung)

Noch an die Finanzkasse zu entrichten - Abschlusszahlung -

Erstattungsanspruch - bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen -

(bitte in jedem Fall ausfüllen)

318

331

391

816

820

,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer abgewichen wird.

Unterschrift

Die Steuererklärung wurde unter Mitwirkung einer selbständig und eigenverantwortlich tätigen und zur Hilfeleistung in

1 = Ja

127 Steuersachen nach §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes befugten Person oder Vereinigung angefertigt.

Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung einschließlich der Anlagen hat mitgewirkt:

128

129

Datum, eigenhändige Unterschrift des Unternehmers

Datenschutzhinweis:

Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149, 150 AO sowie der §§ 18, 18b UStG erhoben. Die

Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse ist freiwillig. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in

der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Daten-

schutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben fin-

den Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Bearbeitungshinweis

1. Die aufgeführten Daten sind mit Hilfe des geprüften und genehmigten Programms sowie ggf. unter Berücksichtigung der gespei-

cherten Daten maschinell zu verarbeiten.

2. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach den Ergebnissen der maschinellen Verarbeitung.

Kontrollzahl und/oder Datenerfassungsvermerk

202602050006

2026USt2A506

2026USt2A506

2026

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

Steuernummer

zur Umsatzsteuererklärung für im Ausland ansässige Unter-

nehmer

Anlage UN

A. Allgemeine Angaben

Wirtschafts-Identifikationsnummer

D E

IBAN

BIC (nur bei Bankverbindungen außerhalb des Euro-

päischen Wirtschaftsraums)

Name des Geldinstituts (Zweigstelle) und Ort

Kontonummer (nur bei Bankverbindungen außerhalb des Europäischen Zahlungsverkehrsraums - SEPA)

Kontoinhaber ist der

Unternehmer laut

Zeile 5 auf Vordruck

USt2A

X

Name des Kontoinhabers

Zur Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten und Rechte als

Bevollmächtigter (§ 80 AO) ist bestellt:

X

Zum Empfang von Schriftstücken als Empfangsbevoll-

mächtigter (§ 123 AO) ist bestellt:

X

Name

Straße

Hausnummer

Hausnummerzusatz

Adressergänzung

Postleitzahl

Ort

Postleitzahl

Postfach

Telefon

E-Mail-Adresse

Die Umsatzsteuererklärung wurde vom Bevollmächtigten unterschrieben. Die Voraussetzungen des § 150 Absatz 3 AO liegen vor.

X

B. Vorsteuer-Vergütungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern

11

Ist für das Kalenderjahr 2026 die Vergütung von Vorsteuern in einem besonderen Verfahren (§ 18 Absatz 9

UStG, §§ 59 bis 61a UStDV) beantragt worden?

870

1 = Ja

2 = Nein

C. Anrechenbare Beträge

Bei der Beförderungseinzelbesteuerung entrichtete Umsatzsteuer

(§ 18 Absatz 5b Satz 2 UStG) – Belege bitte gesondert übermitteln -

(zu übertragen in Zeile 123 der Umsatzsteuererklärung)

888

EUR

Ct

D. Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Bemessungsgrundlage

ohne Umsatzsteuer

In den steuerpflichtigen Umsätzen enthaltene Umsätze

Innergemeinschaftliche Fernverkäufe aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (§ 3c UStG)

898

EUR

,–

,

202602051001

19

2026AnlageUN511

- Dezember 2025 -

2026AnlageUN511

2026

Anlage FV zur

Umsatzsteuererklärung

1

Steuernummer des Fiskalvertreters

Name des Fiskalvertreters

2

Wirtschafts-Identifikationsnummer

D E

EORI-Nummer

D E

Aufstellung aller vertretenen Unternehmer

3

Lfd.

Nr.

Name des vertretenen Unternehmers

Anschrift des vertretenen Unternehmers

Falls vorhanden: Umsatz -

steuer-Identifikationsnummer

des vertretenen Unterneh -

mers

Summe der jeweiligen Bemes -

sungsgrundlagen

EUR

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

Summe

2026AnlageFV001

- Dezember 2025 -

2026AnlageFV001

Anleitung zur Umsatzsteuererklärung

2026

Abgabefrist: bis 31. Juli 2027

Abkürzungen:

AO = Abgabenordnung

UStDV = Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

UStAE = Umsatzsteuer-Anwendungserlass

UStG = Umsatzsteuergesetz

Diese Anleitung soll Sie informieren, wie Sie die Vordrucke richtig ausfüllen.

Die Anleitung kann allerdings nicht auf alle Fragen eingehen.

Wesentliche Änderungen gegenüber der Anleitung des Vorjahres sind mit „Neu!“ gekennzeichnet.

Abgabe der Umsatzsteuererklärung:

Die Umsatzsteuererklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authen­

tifiziert zu übermitteln (§ 18 Absatz 3 Satz 1 UStG in Verbindung mit § 87a Absatz 6 Satz 1 AO).

Zur Umsatzsteuererklärung gehören der Hauptvordruck USt 2 A, die Anlage UN sowie die Anlage FV. Die Anla­

ge UN ist nur von Unternehmern zu übermitteln, die im Ausland ansässig sind; Hinweise zum Ausfüllen der An­

lage UN finden Sie im Vordruck USt 6 E. Die Anlage FV ist nur von Fiskalvertretern im Sinne des § 22a UStG

zu übermitteln. Weitere Anlagen können in besonderen Fällen erforderlich sein, auf die in den Vordrucken hin­

gewiesen wird.

Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie nach kosten­

loser Registrierung unter www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern

kann. Unter www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt finden Sie Programme zur elektronischen Übermittlung.

Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzich­

ten.

So werden die Vordrucke ausgefüllt:

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient der eindeutigen Identifizierung von juristischen Personen, Perso­

nenvereinigungen und natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Sie wird schrittweise vom Bundeszen­

tralamt für Steuern zugeteilt. Tragen Sie die Wirtschafts-Identifikationsnummer in Zeile 4 nur ein, wenn diese

Ihnen bereits bekannt ist.

Bitte tragen Sie aus erfassungstechnischen Gründen die Steuernummer auf jeder Vordruckseite (oben) ein.

Füllen Sie bitte nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus, bei denen Sie Angaben zu er­

klären haben; nicht benötigte Felder lassen Sie bitte frei und sehen von Streichungen ab. Als Bemessungs­

grundlage tragen Sie bitte die Entgelte für Umsätze sowie die Anzahlungen ein. Bitte berücksichtigen Sie Ent­

gelterhöhungen und Entgeltminderungen bei den Bemessungsgrundlagen. Kennzeichnen Sie negative Be­

träge durch ein Minuszeichen. Sollte die vorgesehene Stellenanzahl der weißen Felder nicht ausreichen, ist

eine Eintragung zwischen den weißen Feldern in Ausnahmefällen unschädlich. Reicht der vorgesehene Platz

darüber hinaus nicht aus, verwenden Sie bitte für weitere Angaben ein gesondertes Blatt. Fügen Sie bitte die

erforderlichen Anlagen oder Einzelaufstellungen bei.

Tragen Sie bei den Bemessungsgrundlagen bitte nur Beträge in vollen Euro ein; bei den Steuer- und Vorsteuer­

beträgen ist dagegen stets auch die Eintragung von Centbeträgen erforderlich. Werte in fremder Währung rech­

nen Sie bitte in Euro um.

Die Umsatzsteuererklärung ist vom Unternehmer eigenhändig zu unterschreiben.

Allgemeine Angaben

Zeile 18

Für im Inland ansässige Unternehmer gilt:

Bitte tragen Sie nur in folgenden Fällen das Datum

des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung

zur Regelbesteuerung ein, wenn:

– Sie Ihr Unternehmen im laufenden Kalenderjahr

gegründet haben und Ihr Gesamtumsatz nach

§ 19 Absatz 2 UStG 25.000 € überschreitet (§ 19

Absatz 1 UStG). In diesem Fall tragen Sie bitte

das Datum des Umsatzes, mit dem die Grenze in

Höhe von 25.000 € überschritten wurde, in Zeile

18 ein.

– Ihr Gesamtumsatz nach § 19 Absatz 2 UStG im

USt 2 E - Anleitung zur Umsatzsteuererklärung - Dezember 2025

laufenden Kalenderjahr 100.000 € überschreitet

(§ 19 Absatz 1 UStG). In diesem Fall tragen Sie

bitte das Datum des Umsatzes, mit dem die Gren­

ze in Höhe von 100.000 € überschritten wurde, in

Zeile 18 ein.

– Sie ab Beginn des laufenden Kalenderjahres auf

die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung

nach § 19 Absatz 3 UStG verzichten. In diesem

Fall tragen Sie bitte in Zeile 18 den 1. Januar 2026

ein. Den Verzicht können Sie gegenüber dem Fi­

nanzamt bis zum letzten Tag des Monats Februar

2028 erklären. Ihre Umsätze unterliegen dann der