Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
Nur per E-Mail
Oberste Finanzbehörden
der Länder
nachrichtlich
Verfahren ELSTER
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Tel. +49 30 18 682-0
poststelle@bmf.bund.de
www.bundesfinanzministerium.de
29. Dezember 2025
- E-Mail-Verteiler U 1 -
Betreff: Muster der Umsatzsteuererklärung 2026
Anlagen: 5
GZ: III C 3 - S 7344/00040/008/034
DOK: COO.7005.100.3.13669962
Seite 1 von 3
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Inhaltsverzeichnis
I.
Vordruckmuster ................................................................................................................................................................1
II.
Änderungen .........................................................................................................................................................................1
III.
Herstellung und Übermittlung der Vordruckmuster................................................................................3
Schlussbestimmungen ..............................................................................................................................................................3
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der
Länder gilt Folgendes:
I.
Vordruckmuster
1
Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2026 werden die folgenden Vordruckmuster
eingeführt:
- USt 2 A
Umsatzsteuererklärung 2026
- Anlage UN
zur Umsatzsteuererklärung 2026
- Anlage FV
zur Umsatzsteuererklärung 2026
- USt 2 E
Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2026
- USt 6 E
Anleitung zur Anlage UN 2026
II.
Änderungen
Seite 2 von 3
2
Durch Artikel 4 Nummer 2 i. V. m. Artikel 23 Absatz 2 des Gesetzes zur Modernisierung und
Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 29 Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 369) tritt
mit Wirkung zum 1. Januar 2026 eine Übergangsregelung in § 27 Absatz 40a UStG für bis zum 1.
Januar 2026 nach § 4 Nummer 4a UStG eingelagerte und nach dem 31. Dezember 2025
ausgelagerte Gegenstände in Kraft. Die materiell-rechtlichen Vorgaben zur Auslagerung und der
damit einhergehenden Besteuerung der einer Auslagerung nach dem 31. Dezember 2025
vorangegangenen Umsätze bleiben für einen Übergangszeitraum bis einschließlich 31. Dezember
2029 erhalten.
3
Der auf die jeweilige Bemessungsgrundlage anzuwendende Durchschnittssatz für Land- und
Forstwirte (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG; im Kalenderjahr 2026: 19%) ist um den zum
Zeitpunkt des Umsatzes aktuellen Satz1 für den pauschalierten Vorsteuerbetrag (§ 24 Absatz 1
Satz 3 i.V.m. Satz 1 Nummer 2 UStG) zu vermindern. Der danach berechnete Prozentsatz ist auf
die Bemessungsgrundlage anzuwenden und das Ergebnis als Steuerbetrag in der Zeile 35
(Kennzahl – Kz. – 347) des Vordruckmusters USt 2 A einzutragen.
4
Im Ausland ansässige Unternehmer müssen in den „allgemeinen Angaben“ nun ihre
Auslandsanschrift für die Bekanntgabe von Umsatzsteuerbescheiden angeben.
5
Unternehmer, die Umsätze nach Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates
vom 27. Mai 2025 zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE)
durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“ erbringen, haben diese in Zeile 48
und Kz. 237 zu erklären.
6
Erbringt der Unternehmer Reiseleistungen (§ 25 UStG), ist die Bemessungsgrundlage (Kz. 308)
und die entsprechende Steuer (Kz. 309) in der Zeile 37 des Vordruckmusters USt 2 A zu erklären.
7
Wendet der Unternehmer die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) an, ist die
Bemessungsgrundlage in Kz. 310 in der Zeile 38 des Vordruckmusters USt 2 A zu erklären.
8
Hat der Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb als erster Abnehmer im Rahmen
eines Dreiecksgeschäfts (§ 25b Absatz 3 UStG), ist die Bemessungsgrundlage in Zeile 55 (Kz. 789)
zu erklären.
9
Ist der Unternehmer ein Fiskalvertreter (§ 22a UStG) und wurde ihm eine EORI-Nummer
(Economic Operators´ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und
Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) zugeteilt, ist diese in Zeile 2 des Vordruckmusters
Anlage FV einzutragen.
10
Die übrigen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Mustern des
Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.
1 Die Sätze werden jährlich überprüft und erforderlichenfalls durch Rechtsverordnung angepasst (§ 24
Absatz 5 UStG).
Seite 3 von 3
III.
Herstellung und Übermittlung der Vordruckmuster
11
Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.
12
Die Umsatzsteuererklärung ist grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die
amtlich bestimmte Schnittstelle authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Absatz 3 Satz 1 UStG i. V. m.
§ 87a Absatz 6 Satz 1 AO). Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de
erhältlich.
Schlussbestimmungen
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
2026
202602050001
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
Umsatzsteuererklärung
An das Finanzamt
Steuernummer
Berichtigte Steuererklärung
110
1 = Ja
A. Allgemeine Angaben
11 / 86
Wirtschafts-Identifikationsnummer
D E
Name des Unternehmers
ggf. abweichender Firmenname
Art des Unternehmens
Straße
Hausnummer
Hausnummerzusatz
Adressergänzung
Postleitzahl (Inland)
Postleitzahl (Ausland)
Ort
Postleitzahl
Postfach
Staat (falls Anschrift im Ausland)
Telefon
E-Mail-Adresse
Im Ausland ansässiger Unternehmer
Bitte tätigen Sie in diesem Fall auch Angaben auf der Anlage UN.
125
1 = Ja
Fiskalvertreter
Bitte tätigen Sie in diesem Fall auch Angaben auf der Anlage FV.
126
1 = Ja
Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung
Datum des Wechsels
136 T T M M J J J J
Dauer der Unternehmereigenschaft
(falls nicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026)
1. Zeitraum
vom
bis zum
T T M M
T T M M
2. Zeitraum
T T M M
T T M M
Die Steuer wurde berechnet nach
133
1 = vereinbarten Entgelten (§ 16 Absatz 1 Satz 1 UStG)
2 = vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)
3 = vereinnahmten Entgelten nur für einzelne Unternehmensteile (§ 20 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Satz 2 oder § 20 Satz 1 Nummer 3 UStG)
Die Abschlusszahlung ist innerhalb eines Monats nach der Abgabe der Steuererklärung zu entrichten (§ 18 Absatz 4 UStG).
Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen, soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrech-
net wird.
Verrechnung des Erstattungsbetrages erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten
129
1 = Ja
Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem besonderen Blatt an oder auf dem beim Finanzamt erhältli-
chen Vordruck „Verrechnungsantrag“.
— Eingangsstempel —
121
11
2026USt2A501
- Dezember 2025 -
2026USt2A501
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
Steuernummer
- 2 -
Ergänzende Angaben zur Steuererklärung
Eine Eintragung ist in Zeile 23 nur vorzunehmen, wenn einer der dort genannten Sachverhalte vorliegt. In diesem Fall erläutern Sie
bitte diese Sachverhalte in den „Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung“. Die ergänzenden Angaben werden gesondert geprüft.
Dies kann die Bearbeitungsdauer verlängern. Falls Sie mit der Abgabe der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen über-
mitteln, ist in Zeile 23 keine Eintragung vorzunehmen.
1 = konnten steuererhebliche Sachverhalte nicht erklärt werden.
2 = wird bewusst eine von der Verwaltungsmeinung abweichende Rechtsauffassung vertreten.
3 = sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden.
500
In dieser Steuererklärung
4 = liegen mehrere der vorgenannten Gründe vor (Mehrfachauswahl).
Hinweis: Bitte übermitteln Sie Ihre ergänzenden Angaben nur für die vorstehend genannten Sachverhalte mit einer gesonderten An-
lage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“.
B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben
11
Bemessungsgrundlage
ohne Umsatzsteuer
Steuer
Umsätze zum allgemeinen Steuersatz
Lieferungen und sonstige Leistungen
zu 19 %
Unentgeltliche Wertabgaben
Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG
zu 19 %
Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a
UStG zu 19 %
177
178
179
EUR
,–
,–
,–
EUR
,
,
,
Ct
Umsätze zum ermäßigten Steuersatz
von 7 %
Lieferungen und sonstige Leistungen
zu 7 %
Unentgeltliche Wertabgaben
Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG
zu 7 %
Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a
UStG zu 7 %
275
195
196
,–
,–
,–
,
,
,
Umsätze zum ermäßigten Steuersatz
von 0 %
Lieferungen und sonstige Leistungen
zu 0 %
Unentgeltliche Wertabgaben
Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG
zu 0 %
Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a
UStG zu 0 %
157
158
159
,–
,–
,–
EUR
Ct
Umsätze zu anderen Steuersätzen
155
,– 156
,
Umsätze land- und forstwirtschaftlicher
Betriebe nach § 24 UStG
Lieferungen in das übrige Gemeinschafts-
gebiet an Abnehmer mit Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer
Steuerpflichtige Umsätze (einschließlich un-
entgeltlicher Wertabgaben), für die eine
Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist
(Sägewerkserzeugnisse, Getränke und al-
koholische Flüssigkeiten, z. B. Wein)
Übrige steuerpflichtige Umsätze land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe, für die keine
Steuer zu entrichten ist
777
346
361
,–
,–
,–
347
EUR
,
Ct
Umsätze nach § 25 UStG (Reiseleistun-
gen)
EUR
Ct
Steuerpflichtige Umsätze nach § 25 UStG
308
,– 309
,
Umsätze nach § 25a UStG (Differenzbe-
steuerung)
EUR
Ct
Steuerpflichtige Umsätze nach § 25a UStG
310
,–
,
Wechsel von der Kleinunternehmer-Re-
gelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteue-
rung beziehungsweise Durchschnitts-
satzbesteuerung (§ 24 UStG)
Steuer (Nachsteuer) auf vereinnahmte An-
zahlungen infolge des Wechsels der Be-
steuerungsform
317
EUR
,
Ct
202602050002
39
2026USt2A502
2026USt2A502
EUR
Ct
Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen
319
und ähnlichem wegen Steuersatzänderung
,
Summe der Steuer (zu übertragen in
Zeile 109)
,
C. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben
202602050003
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug
a) Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG)
741
an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
744
neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
749
neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG)
b) Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (z. B. nach § 4 Nummer 1 Buch-
stabe a, 2 bis 7 UStG)
752
Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe a UStG)
UStG
Umsätze nach §
Umsätze im Sinne des Offshore-Steuerabkommens, des Zusatzabkommens zum NATO-
Truppenstatut und des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Haupt-
quartiere
Umsätze nach Verordnungen der EU
Reiseleistungen nach § 25 Absatz 2 UStG
237
Summe der Zeilen 46 bis 49
Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
a) nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) gehörend
286
nach § 4 Nummer 12 UStG (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken)
UStG
287
nach § 4 Nummer
b) zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) gehörend
236
nach § 19 Absatz 1 UStG
UStG
240
nach §
D. Innergemeinschaftliche Erwerbe
Innergemeinschaftliche Erwerbe des ers-
ten Abnehmers im Rahmen eines Drei-
ecksgeschäfts nach § 25b Absatz 3 UStG
Steuerfreie innergemeinschaftliche Er-
werbe von bestimmten Gegenständen und
Anlagegold nach §§ 4b und 25c UStG
789
791
Bemessungsgrundlage
ohne Umsatzsteuer
EUR
,–
,–
Steuerpflichtige innergemeinschaftliche
Erwerbe (§ 1a UStG)
zum Steuersatz von 19 %
zum Steuersatz von 7 %
zum Steuersatz von 0 %
781
793
780
,–
,–
,–
zu anderen Steuersätzen
neuer Fahrzeuge (§ 1b Absatz 2 und 3
UStG) von Lieferern ohne Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer zum allgemeinen
Steuersatz
798
794
,–
,–
799
796
Bemessungsgrundlage
ohne Umsatzsteuer
EUR
Steuer
EUR
Ct
,
,
EUR
Ct
,
,
Summe der Steuer (zu übertragen in
Zeile 110)
,
,–
,–
,–
,–
,–
,–
,–
,–
,–
,–
,–
,–
,–
Steuernummer
- 3
2026USt2A503
2026USt2A503
Steuernummer
- 4
65
63
64
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
E. Steuerschuldner bei Auslagerung (§ 27 Absatz 40a UStG)
Bemessungsgrundlage
ohne Umsatzsteuer
Steuer
Lieferungen, die der Auslagerung vorange-
gangen sind (§ 27 Absatz 40a UStG)
852
EUR
,– 853
EUR
Ct
Summe der Steuer (zu übertragen in
Zeile 111)
F. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (§ 25b UStG)
Bemessungsgrundlage
ohne Umsatzsteuer
Steuer
Lieferungen des ersten Abnehmers
742
EUR
,–
Lieferungen, für die der letzte Abnehmer
die Umsatzsteuer schuldet
zum Steuersatz von 19 %
751
,–
EUR
Ct
zum Steuersatz von 7 %
746
,–
zum Steuersatz von 0 %
750
,–
zu anderen Steuersätzen
747
,– 748
EUR
Ct
Summe der Steuer (zu übertragen in
Zeile 112)
G. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)
Bemessungsgrundlage
ohne Umsatzsteuer
Steuer
Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2
UStG eines im übrigen Gemeinschaftsge-
biet ansässigen Unternehmers (§ 13b Ab-
satz 1 UStG)
846
EUR
,– 847
EUR
Ct
Umsätze, die unter das GrEStG fallen
(§ 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG)
873
,– 874
Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Num-
mer 1, 2, 4 bis 12 UStG)
877
,– 878
Summe der Steuer (zu übertragen in
Zeile 113)
H. Ergänzende Angaben zu Umsätzen
Betrag
Umsätze, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig
behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten)
EUR
,–
Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger
die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet
209
,–
Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektroni-
schem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässi-
ge Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemein-
schaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Ab-
satz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in Abschnitt B oder C enthalten)
213
,–
Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektroni-
schem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässi-
ge Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemein-
schaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Ab-
satz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in anderen EU-Mitgliedstaaten zu versteuern)
214
,–
Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Absatz 1a UStG
211
,–
Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG
721
,–
Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)
205
,–
In den Zeilen 78, 80 und 81 enthaltene Umsätze, die nach § 15 Absatz 2 und 3 UStG den
Vorsteuerabzug ausschließen
204
,–
Auf den inländischen Streckenanteil entfallende Umsätze grenzüberschreitender Perso-
nenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Absatz 3 UStG)
212
,–
Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Ab-
satz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte (in Abschnitt B ent-
halten)
650
,–
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
202602050004
2026USt2A504
2026USt2A504
Steuernummer
- 5
202602050005
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
I. Abziehbare Vorsteuerbeträge
(ohne die Berichtigung nach § 15a UStG)
Steuer
EUR
Ct
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern
320
(§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG)
,
Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen
761
(§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG)
,
762
Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG)
,
Vorsteuerabzug für die Steuer, die der Abnehmer als Auslagerer schuldet (§ 27 Absatz
466
40a UStG)
,
Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG
467
(§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)
,
Vorsteuerbeträge nach dem Durchschnittssatz für bestimmte Körperschaften, Perso-
334
nenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 23a UStG)
,
Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb
eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Ab-
759
satz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG)
,
Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften
760
(§ 25b Absatz 5 UStG)
,
Summe der Vorsteuerbeträge (zu übertragen in Zeile 115)
,
Ergänzende Angabe
Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach § 17 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung
637
mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG (in den Zeilen 85, 90 und 91 enthalten)
J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)
,
Sind im Kalenderjahr 2026 Grundstücke, Grundstücksteile, Gebäude oder Gebäudeteile, für die Vorsteuer ab-
1 = Ja
370
gezogen worden ist, erstmals tatsächlich verwendet worden?
(Geben Sie bitte auf einem besonderem Blatt für jedes Grundstück oder Gebäude gesondert an: Lage, Zeitpunkt der erstmaligen tat-
sächlichen Verwendung, Art und Umfang der Verwendung im Erstjahr, insgesamt angefallene Vorsteuer, in den Vorjahren – Investiti-
onsphase – bereits abgezogene Vorsteuer)
Haben sich im Jahr 2026 die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert bei
1. Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die innerhalb der letzten 10 Jahre
1 = Ja
371
erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind?
2. anderen Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erstmals tatsäch-
1 = Ja
372
lich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind?
3. Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet
1 = Ja
369
worden sind?
Die Verhältnisse, die ursprünglich für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs maßgebend waren, haben sich seitdem geändert durch:
X Veräußerung
X Lieferung im Sinne des § 3 Absatz 1b UStG
X Wechsel der Besteuerungsform, § 15a Absatz 7 UStG
X Wechsel der Besteuerungsform im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung
X Nutzungsänderung, und zwar
Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt beziehungsweise Änderung des Verwen-
X dungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken (insbesondere bei Mieterwechsel).
steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt; Übergang von einer Vermietung für
X NATO- oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfreien Vermietung.
X
Vorsteuerberichtigungsbeträge
nachträglich abziehbar
zurückzuzahlen
EUR
Ct
EUR
Ct
zu 1. (z. B. Grundstücke,
§ 15a Absatz 1 Satz 2 UStG)
,
,
zu 2. (z. B. andere Wirtschaftsgüter,
§ 15a Absatz 1 Satz 1 UStG)
,
,
zu 3. (z. B. Wirtschaftsgüter,
§ 15a Absatz 2 UStG)
,
,
357
359
Summe
,
,
zu übertragen in Zeile 116
zu übertragen in Zeile 118
2026USt2A505
2026USt2A505
Steuernummer
- 6
K. Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer
Steuer
109
110
111
112
113
Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unent-
geltliche Wertabgaben (aus Zeile 41)
Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe (aus Zeile 62)
Umsatzsteuer, die vom Auslagerer oder Lagerhalter geschuldet wird (§ 27 Absatz 40a
UStG) (aus Zeile 64)
Umsatzsteuer, die vom letzten Abnehmer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft
geschuldet wird (§ 25b Absatz 2 UStG) (aus Zeile 70)
Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird (aus
Zeile 74)
EUR
,
,
,
,
,
Ct
114
115
116
Zwischensumme
Abziehbare Vorsteuerbeträge (aus Zeile 93)
Vorsteuerbeträge, die auf Grund des § 15a UStG nachträglich abziehbar sind (aus
Zeile 108)
,
,
,
117
118
119
120
121
122
123
124
125
126
Verbleibender Betrag
Vorsteuerbeträge, die auf Grund des § 15a UStG zurückzuzahlen sind (aus Zeile 108)
In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§ 14c UStG)
sowie Steuerbeträge, die nach § 6a Absatz 4 Satz 2 UStG geschuldet werden
Steuerbeträge, die nach § 17 Absatz 1 Satz 7 UStG geschuldet werden
Steuer- und Vorsteuerbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen (nur für
Kleinunternehmer, die § 19 Absatz 1 UStG anwenden)
Umsatzsteuer
Überschuss - bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen -
Anrechenbare Beträge (aus Zeile 18 der Anlage UN)
Verbleibende Umsatzsteuer
Verbleibender Überschuss - bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen -
(bitte in jedem Fall ausfüllen)
Vorauszahlungssoll 2026 (einschließlich Sondervorauszahlung)
Noch an die Finanzkasse zu entrichten - Abschlusszahlung -
Erstattungsanspruch - bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen -
(bitte in jedem Fall ausfüllen)
318
331
391
816
820
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer abgewichen wird.
Unterschrift
Die Steuererklärung wurde unter Mitwirkung einer selbständig und eigenverantwortlich tätigen und zur Hilfeleistung in
1 = Ja
127 Steuersachen nach §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes befugten Person oder Vereinigung angefertigt.
Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung einschließlich der Anlagen hat mitgewirkt:
128
129
Datum, eigenhändige Unterschrift des Unternehmers
Datenschutzhinweis:
Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149, 150 AO sowie der §§ 18, 18b UStG erhoben. Die
Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse ist freiwillig. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in
der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Daten-
schutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben fin-
den Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Bearbeitungshinweis
1. Die aufgeführten Daten sind mit Hilfe des geprüften und genehmigten Programms sowie ggf. unter Berücksichtigung der gespei-
cherten Daten maschinell zu verarbeiten.
2. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach den Ergebnissen der maschinellen Verarbeitung.
Kontrollzahl und/oder Datenerfassungsvermerk
202602050006
2026USt2A506
2026USt2A506
2026
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Steuernummer
zur Umsatzsteuererklärung für im Ausland ansässige Unter-
nehmer
Anlage UN
A. Allgemeine Angaben
Wirtschafts-Identifikationsnummer
D E
IBAN
BIC (nur bei Bankverbindungen außerhalb des Euro-
päischen Wirtschaftsraums)
Name des Geldinstituts (Zweigstelle) und Ort
Kontonummer (nur bei Bankverbindungen außerhalb des Europäischen Zahlungsverkehrsraums - SEPA)
Kontoinhaber ist der
Unternehmer laut
Zeile 5 auf Vordruck
USt2A
X
Name des Kontoinhabers
Zur Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten und Rechte als
Bevollmächtigter (§ 80 AO) ist bestellt:
X
Zum Empfang von Schriftstücken als Empfangsbevoll-
mächtigter (§ 123 AO) ist bestellt:
X
Name
Straße
Hausnummer
Hausnummerzusatz
Adressergänzung
Postleitzahl
Ort
Postleitzahl
Postfach
Telefon
E-Mail-Adresse
Die Umsatzsteuererklärung wurde vom Bevollmächtigten unterschrieben. Die Voraussetzungen des § 150 Absatz 3 AO liegen vor.
X
B. Vorsteuer-Vergütungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern
11
Ist für das Kalenderjahr 2026 die Vergütung von Vorsteuern in einem besonderen Verfahren (§ 18 Absatz 9
UStG, §§ 59 bis 61a UStDV) beantragt worden?
870
1 = Ja
2 = Nein
C. Anrechenbare Beträge
Bei der Beförderungseinzelbesteuerung entrichtete Umsatzsteuer
(§ 18 Absatz 5b Satz 2 UStG) – Belege bitte gesondert übermitteln -
(zu übertragen in Zeile 123 der Umsatzsteuererklärung)
888
EUR
Ct
D. Ergänzende Angaben zu Umsätzen
Bemessungsgrundlage
ohne Umsatzsteuer
In den steuerpflichtigen Umsätzen enthaltene Umsätze
Innergemeinschaftliche Fernverkäufe aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (§ 3c UStG)
898
EUR
,–
,
202602051001
19
2026AnlageUN511
- Dezember 2025 -
2026AnlageUN511
2026
Anlage FV zur
Umsatzsteuererklärung
1
Steuernummer des Fiskalvertreters
Name des Fiskalvertreters
2
Wirtschafts-Identifikationsnummer
D E
EORI-Nummer
D E
Aufstellung aller vertretenen Unternehmer
3
Lfd.
Nr.
Name des vertretenen Unternehmers
Anschrift des vertretenen Unternehmers
Falls vorhanden: Umsatz -
steuer-Identifikationsnummer
des vertretenen Unterneh -
mers
Summe der jeweiligen Bemes -
sungsgrundlagen
EUR
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Summe
2026AnlageFV001
- Dezember 2025 -
2026AnlageFV001
Anleitung zur Umsatzsteuererklärung
2026
Abgabefrist: bis 31. Juli 2027
Abkürzungen:
AO = Abgabenordnung
UStDV = Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
UStAE = Umsatzsteuer-Anwendungserlass
UStG = Umsatzsteuergesetz
Diese Anleitung soll Sie informieren, wie Sie die Vordrucke richtig ausfüllen.
Die Anleitung kann allerdings nicht auf alle Fragen eingehen.
Wesentliche Änderungen gegenüber der Anleitung des Vorjahres sind mit „Neu!“ gekennzeichnet.
Abgabe der Umsatzsteuererklärung:
Die Umsatzsteuererklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authen
tifiziert zu übermitteln (§ 18 Absatz 3 Satz 1 UStG in Verbindung mit § 87a Absatz 6 Satz 1 AO).
Zur Umsatzsteuererklärung gehören der Hauptvordruck USt 2 A, die Anlage UN sowie die Anlage FV. Die Anla
ge UN ist nur von Unternehmern zu übermitteln, die im Ausland ansässig sind; Hinweise zum Ausfüllen der An
lage UN finden Sie im Vordruck USt 6 E. Die Anlage FV ist nur von Fiskalvertretern im Sinne des § 22a UStG
zu übermitteln. Weitere Anlagen können in besonderen Fällen erforderlich sein, auf die in den Vordrucken hin
gewiesen wird.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie nach kosten
loser Registrierung unter www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern
kann. Unter www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt finden Sie Programme zur elektronischen Übermittlung.
Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzich
ten.
So werden die Vordrucke ausgefüllt:
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient der eindeutigen Identifizierung von juristischen Personen, Perso
nenvereinigungen und natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Sie wird schrittweise vom Bundeszen
tralamt für Steuern zugeteilt. Tragen Sie die Wirtschafts-Identifikationsnummer in Zeile 4 nur ein, wenn diese
Ihnen bereits bekannt ist.
Bitte tragen Sie aus erfassungstechnischen Gründen die Steuernummer auf jeder Vordruckseite (oben) ein.
Füllen Sie bitte nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus, bei denen Sie Angaben zu er
klären haben; nicht benötigte Felder lassen Sie bitte frei und sehen von Streichungen ab. Als Bemessungs
grundlage tragen Sie bitte die Entgelte für Umsätze sowie die Anzahlungen ein. Bitte berücksichtigen Sie Ent
gelterhöhungen und Entgeltminderungen bei den Bemessungsgrundlagen. Kennzeichnen Sie negative Be
träge durch ein Minuszeichen. Sollte die vorgesehene Stellenanzahl der weißen Felder nicht ausreichen, ist
eine Eintragung zwischen den weißen Feldern in Ausnahmefällen unschädlich. Reicht der vorgesehene Platz
darüber hinaus nicht aus, verwenden Sie bitte für weitere Angaben ein gesondertes Blatt. Fügen Sie bitte die
erforderlichen Anlagen oder Einzelaufstellungen bei.
Tragen Sie bei den Bemessungsgrundlagen bitte nur Beträge in vollen Euro ein; bei den Steuer- und Vorsteuer
beträgen ist dagegen stets auch die Eintragung von Centbeträgen erforderlich. Werte in fremder Währung rech
nen Sie bitte in Euro um.
Die Umsatzsteuererklärung ist vom Unternehmer eigenhändig zu unterschreiben.
Allgemeine Angaben
Zeile 18
Für im Inland ansässige Unternehmer gilt:
Bitte tragen Sie nur in folgenden Fällen das Datum
des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung
zur Regelbesteuerung ein, wenn:
– Sie Ihr Unternehmen im laufenden Kalenderjahr
gegründet haben und Ihr Gesamtumsatz nach
§ 19 Absatz 2 UStG 25.000 € überschreitet (§ 19
Absatz 1 UStG). In diesem Fall tragen Sie bitte
das Datum des Umsatzes, mit dem die Grenze in
Höhe von 25.000 € überschritten wurde, in Zeile
18 ein.
– Ihr Gesamtumsatz nach § 19 Absatz 2 UStG im
USt 2 E - Anleitung zur Umsatzsteuererklärung - Dezember 2025
laufenden Kalenderjahr 100.000 € überschreitet
(§ 19 Absatz 1 UStG). In diesem Fall tragen Sie
bitte das Datum des Umsatzes, mit dem die Gren
ze in Höhe von 100.000 € überschritten wurde, in
Zeile 18 ein.
– Sie ab Beginn des laufenden Kalenderjahres auf
die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung
nach § 19 Absatz 3 UStG verzichten. In diesem
Fall tragen Sie bitte in Zeile 18 den 1. Januar 2026
ein. Den Verzicht können Sie gegenüber dem Fi
nanzamt bis zum letzten Tag des Monats Februar
2028 erklären. Ihre Umsätze unterliegen dann der