- Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen und Hinweise auf der Rückseite beachten -
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38
Fallart
Steuernummer
Unter-
fallart
11
62
Finanzamt
Arbeitgeber - Anschrift der Betriebsstätte - Telefonnummer - E-Mail
30 Eingangsstempel oder -datum
Summe der einzubehaltenden Lohnsteuer 1) 2)
Summe der pauschalen Lohnsteuer - ohne § 37b EStG -
Summe der pauschalen Lohnsteuer nach § 37b EStG
abzüglich Kürzungsbetrag für Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen
abzüglich Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG (BAV-Förderbetrag) 1)
Verbleiben 1)
Solidaritätszuschlag 1) 2)
pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren
Evangelische Kirchensteuer - ev 1) 2)
Römisch-Katholische Kirchensteuer - rk 1) 2)
42
41
44
33
45
48
49
47
61
62
EUR
Ct
1) Negativen Beträgen ist ein Minuszeichen voranzustellen
Gesamtbetrag 1)
83
2) Nach Abzug der im Lohnsteuer-Jahresausgleich erstatteten Beträge
2026
Lohnsteuer-Anmeldung 2026
Anmeldungszeitraum
bei monatlicher Abgabe bitte ankreuzen
Jan.
26 01
Juli
26 07
Feb.
26 02
Aug.
26 08
März
26 03
Sept.
26 09
April
26 04
Okt.
26 10
Mai
26 05
Nov.
26 11
Juni
26 06
Dez.
2612
Berichtigte Anmeldung
(falls ja, bitte eine „1“ eintragen).........
Zahl der Arbeitnehmer (einschl.
Aushilfs- und Teilzeitkräfte)................
zu Zeile 22: Zahl der Arbeitnehmer
mit BAV-Förderbetrag......................
Negativer Gesamtbetrag aufgrund
Lohnsteuerjahresausgleich................
(falls ja, bitte eine „1“ eintragen)
bei vierteljährlicher Abgabe
bitte ankreuzen
26 41
I. Kalender-
vierteljahr
26 42
II. Kalender-
vierteljahr
26 43 III. Kalender-
vierteljahr
26 44
IV. Kalender-
vierteljahr
bei jährlicher Abgabe bitte
ankreuzen
Kalender-
jahr
86
90
92
10
26 19
Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen, soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird.
Verrechnung des Erstattungsbetrags erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten (falls ja, bitte eine „1“ eintragen).. . . . . . . . . . . . . .29
Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem besonderen Blatt oder auf dem beim Finanzamt erhältlichen Vordruck „Verrechnungsantrag“ an.
Das SEPA-Lastschriftmandat wird ausnahmsweise (z. B. wegen Verrechnungswünschen)
für diesen Anmeldungszeitraum widerrufen (falls ja, bitte eine „1“ eintragen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . .
Ein ggf. verbleibender Restbetrag ist gesondert zu entrichten.
Über die Angaben in der Steueranmeldung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen
(falls ja, bitte eine „1“ eintragen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . .
Diese ergeben sich aus der beigefügten Anlage, welche mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung" gekennzeichnet ist.
26
23
Datum, Unterschrift
Datenschutzhinweis:
Die mit der Steueranmeldung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149, 150 der Abgabenordnung
und des § 41a des Einkommensteuergesetzes erhoben. Die Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-
Adresse ist freiwillig.
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte
nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen
Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden
Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
6.25 - LStA - Lohnsteuer-Anmeldung 2026 -
Hinweise für den Arbeitgeber
Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier?
1.
Bitte beachten Sie, dass die Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert
zu übermitteln ist. Die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Authentifizierung finden Sie auf der Internetseite www.elster.de. Unter www.elster.
de/elsterweb/softwareprodukt finden Sie Programme zur elektronischen Übermittlung. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von
unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall haben Sie oder eine zu Ihrer Vertretung berechtigte Person
die Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und zu unterschreiben.
Abführung der Steuerabzugsbeträge
2.
Tragen Sie bitte die Summe der einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge (§§ 39b und 39c EStG) in Zeile 18 ein. Die Summe der mit festen oder
besonderen Pauschsteuersätzen erhobenen Lohnsteuer nach den §§ 37a, 40 bis 40b EStG tragen Sie bitte in Zeile 19 ein. Nicht einzubeziehen
ist die an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abzuführende 2 %-ige Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8
Abs. 1 Nr. 1 und § 8a SGB IV. In Zeile 20 tragen Sie bitte gesondert die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG ein. Vergessen Sie bitte nicht,
auf dem Zahlungsabschnitt die Steuernummer, den Zeitraum, in dem die Beträge einbehalten worden sind, und je gesondert den Gesamtbetrag
der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags zur Lohnsteuer und der Kirchensteuer anzugeben oder durch Ihre Bank oder Sparkasse angeben
zu lassen.
Sollten Sie mehr Lohnsteuer erstatten, als Sie einzubehalten haben (z. B. wegen einer Neuberechnung der Lohnsteuer für bereits abgelaufene
Lohnzahlungszeiträume desselben Kalenderjahres), kennzeichnen Sie bitte den Betrag mit einem deutlichen Minuszeichen. Der Erstattungsantrag
ist durch Übermittlung oder Abgabe der Anmeldung gestellt.
Reichen die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohns nicht aus, so ist die Lohnsteuer von dem
tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten.
3.
Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, dürfen die gesamte anzumeldende und abzuführende Lohnsteuer, die auf den
Arbeitslohn entfällt, der an die Besatzungsmitglieder für die Beschäftigungszeiten auf diesen Schiffen gezahlt wird, abziehen und einbehalten.
Dieser Betrag ist in Zeile 21 einzutragen.
4.
Arbeitgeber dürfen vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer mit einem ersten Dienstverhältnis einen
Teilbetrag des Arbeitgeberbeitrags zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) entnehmen und gesondert absetzen
(§ 100 EStG). Dieser Betrag ist in Zeile 22 einzutragen. Zusätzlich ist die Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag in Zeile 16 einzutragen.
Werden die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung an den Arbeitgeber zurückgezahlt, ist der auf den Rückzahlungsbetrag entfallende
BAV-Förderbetrag zurückzuzahlen. Ist der zurückzuzahlende BAV-Förderbetrag höher als der im Lohnzahlungszeitraum der Rückzahlung von
der Lohnsteuer abzusetzende BAV-Förderbetrag, ist der „negative BAV-Förderbetrag“ durch ein vorangestelltes Minuszeichen zu kennzeichnen.
5.
Haben Sie in den Fällen der Einkommensteuer- und Lohnsteuerpauschalierung nach den §§ 37a, 37b, 40 bis 40b EStG die Kirchensteuer
im vereinfachten Verfahren mit einem ermäßigten Steuersatz ermittelt, tragen Sie bitte diese (pauschale) Kirchensteuer in einer Summe in
Zeile 25 ein. Die Aufteilung der pauschalen Kirchensteuer auf die steuererhebenden Religionsgemeinschaften wird von der Finanzverwaltung
übernommen.
6.
Abführungszeitpunkt ist
a)
spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene
Kalenderjahr mehr als 5.000 € betragen hat,
b)
spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene
Kalenderjahr mehr als 1.080 €, aber nicht mehr als 5.000 € betragen hat,
c)
spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene
Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 € betragen hat.
Hat Ihr Betrieb nicht während des ganzen vorangegangenen Kalenderjahres bestanden, so ist die für das vorangegangene Kalenderjahr
abzuführende Lohnsteuer für die Feststellung des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums auf einen Jahresbetrag umzurechnen.
Hat Ihr Betrieb im vorangegangenen Kalenderjahr noch nicht bestanden, so ist die auf einen Jahresbetrag umgerechnete, für den ersten vollen
Kalendermonat nach der Eröffnung des Betriebs abzuführende Lohnsteuer maßgebend.
7.
Im Falle nicht rechtzeitiger Abführung der Steuerabzugsbeträge ist ein Säumniszuschlag zu entrichten. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des
auf 50 € abgerundeten rückständigen Steuerbetrages (ohne Kirchensteuer) für jeden angefangenen Monat der Säumnis.
8.
Verbleibende Beträge von insgesamt weniger als 1 € werden weder erhoben noch erstattet, weil dadurch unverhältnismäßige Kosten entstehen.
Anmeldung der Steuerabzugsbeträge
9.
Übermitteln oder übersenden Sie bitte unabhängig davon, ob Sie Lohnsteuer einzubehalten hatten oder ob die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge
an das Finanzamt abgeführt worden sind, dem Finanzamt der Betriebsstätte spätestens bis zum Abführungszeitpunkt (siehe oben Nummer 6)
eine Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz oder Vordruck.
Sie sind aber künftig von der Verpflichtung zur Übermittlung oder Abgabe weiterer Lohnsteuer-Anmeldungen befreit, wenn Sie Ihrem
Betriebsstättenfinanzamt mitteilen, dass Sie keine Lohnsteuer einzubehalten oder zu übernehmen haben. Gleiches gilt, wenn Sie nur Arbeitnehmer
beschäftigen, für die Sie lediglich die 2 %-ige Pauschsteuer an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abzuführen haben.
10.
Trifft die Anmeldung nicht rechtzeitig ein, so kann das Finanzamt zu der Lohnsteuer einen Verspätungszuschlag festsetzen.
11.
Um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, geben Sie bitte in Zeile 15 stets die Zahl der Arbeitnehmer – einschließlich Aushilfs- und
Teilzeitkräfte, zu denen auch die an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gemeldeten geringfügig Beschäftigten i.S.d.
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und § 8a SGB IV gehören – an.
12.
Wenn über die Angaben in der Steueranmeldung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden
sollen, tragen Sie bitte in Zeile 37 eine "1" ein. Gleiches gilt, wenn bei den in der Steueranmeldung erfassten Angaben bewusst eine von
der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt wurde. Diese Angaben sind in einer von Ihnen zu erstellenden
gesonderten Anlage zu machen, welche mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“ zu kennzeichnen ist. Angaben zu
Änderungen der persönlichen Daten (z. B. Bankverbindung) sind nicht hier einzutragen, sondern dem Finanzamt gesondert mitzuteilen.
Berichtigung von Lohnsteuer-Anmeldungen
13.
Wenn Sie feststellen, dass eine bereits eingereichte Lohnsteuer-Anmeldung fehlerhaft oder unvollständig ist, so ist für den betreffenden
Anmeldungszeitraum eine berichtigte Lohnsteuer-Anmeldung zu übermitteln oder einzureichen. Dabei sind Eintragungen auch in den Zeilen
vorzunehmen, in denen sich keine Änderungen ergeben haben. Es ist nicht zulässig, nur Einzel- oder Differenzbeträge nachzumelden. Für die
Berichtigung mehrerer Anmeldungszeiträume sind jeweils gesonderte berichtigte Lohnsteuer-Anmeldungen einzureichen.Den Berichtigungsgrund
teilen Sie bitte Ihrem Finanzamt gesondert mit.
3.25
Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2026
Land
Zeilen-Nr.
Bedeutung
Kenn-
zahl
Baden-Württemberg
28
Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden - ib
1) 2)
78
29
Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde Baden - fb
1) 2)
67
30
Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs - iw
1) 2)
73
31
Alt-Katholische Kirchensteuer - ak
1) 2)
63
Bayern
28
Israelitische Bekenntnissteuer - is
1) 2)
64
29
Alt-Katholische Kirchensteuer - ak
1) 2)
63
Berlin
28
Alt-Katholische Kirchensteuer - ak
1) 2)
63
Brandenburg
28
Israelitische / Jüdische Kultussteuer - is/jh/jd
1) 2)
64
29
Freireligiöse Gemeinde Mainz - fm
1) 2)
65
30
Israelitische Kultussteuer der kultussteuerberechtigten Gemeinden Hessen – il
1) 2)
74
31
Alt-Katholische Kirchensteuer - ak
1) 2)
63
Bremen
28
Beiträge zur Arbeitnehmerkammer
68
Hamburg
28
Jüdische Kultussteuer - jh
1) 2)
64
29
Alt-Katholische Kirchensteuer - ak
1) 2)
63
Hessen
28
Freireligiöse Gemeinde Offenbach/M. - fs
1) 2)
66
29
Freireligiöse Gemeinde Mainz - fm
1) 2)
65
30
Israelitische Kultussteuer Frankfurt - is
1) 2)
64
31
Israelitische Kultussteuer der kultussteuerberechtigten Gemeinden - il
1) 2)
74
32
Alt-Katholische Kirchensteuer - ak
1) 2)
63
Niedersachsen
28
Alt-Katholische Kirchensteuer - ak
1) 2)
63
Nordrhein-Westfalen
28
Jüdische Kultussteuer - jd
1) 2)
64
29
Alt-Katholische Kirchensteuer - ak
1) 2)
63
Rheinland-Pfalz
28
Jüdische Kultussteuer - is
1) 2)
64
29
Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz - fg
1) 2)
68
30
Freireligiöse Gemeinde Mainz - fm
1) 2)
65
31
Freie Religionsgemeinschaft Alzey - fa
1) 2)
72
32
Alt-Katholische Kirchensteuer - ak
1) 2)
63
Saarland
28
Israelitische Kultussteuer - issl
1) 2)
64
29
Alt-Katholische Kirchensteuer - ak
1) 2)
63
30
Beiträge zur Arbeitskammer
70
Schleswig-Holstein
28
Jüdische Kultussteuer - ih
1) 2)
64
29
Alt-Katholische Kirchensteuer - ak
1) 2)
63
1) Negativen Beträgen ist ein Minuszeichen voranzustellen
2) Nach Abzug der im Lohnsteuer-Jahresausgleich erstatteten Beträge