MUSTER DER LOHNSTEUER-ANMELDUNG 2026

- Bitte weiße Felder ausfüllen oder  ankreuzen und Hinweise auf der Rückseite beachten -

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Fallart

Steuernummer

Unter-

fallart

11

62

Finanzamt

Arbeitgeber - Anschrift der Betriebsstätte - Telefonnummer - E-Mail

30 Eingangsstempel oder -datum

Summe der einzubehaltenden Lohnsteuer 1) 2)

Summe der pauschalen Lohnsteuer - ohne § 37b EStG -

Summe der pauschalen Lohnsteuer nach § 37b EStG

abzüglich Kürzungsbetrag für Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen

abzüglich Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG (BAV-Förderbetrag) 1)

Verbleiben 1)

Solidaritätszuschlag 1) 2)

pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren

Evangelische Kirchensteuer - ev 1) 2)

Römisch-Katholische Kirchensteuer - rk 1) 2)

42

41

44

33

45

48

49

47

61

62

EUR

Ct

1) Negativen Beträgen ist ein Minuszeichen voranzustellen

Gesamtbetrag 1)

83

2) Nach Abzug der im Lohnsteuer-Jahresausgleich erstatteten Beträge

2026

Lohnsteuer-Anmeldung 2026

Anmeldungszeitraum

bei monatlicher Abgabe bitte ankreuzen

Jan.

26 01

Juli

26 07

Feb.

26 02

Aug.

26 08

März

26 03

Sept.

26 09

April

26 04

Okt.

26 10

Mai

26 05

Nov.

26 11

Juni

26 06

Dez.

2612

Berichtigte Anmeldung

(falls ja, bitte eine „1“ eintragen).........

Zahl der Arbeitnehmer (einschl.

Aushilfs- und Teilzeitkräfte)................

zu Zeile 22: Zahl der Arbeitnehmer

mit BAV-Förderbetrag......................

Negativer Gesamtbetrag aufgrund

Lohnsteuerjahresausgleich................

(falls ja, bitte eine „1“ eintragen)

bei vierteljährlicher Abgabe

bitte ankreuzen

26 41

I. Kalender-

vierteljahr

26 42

II. Kalender-

vierteljahr

26 43 III. Kalender-

vierteljahr

26 44

IV. Kalender-

vierteljahr

bei jährlicher Abgabe bitte

ankreuzen

Kalender-

jahr

86

90

92

10

26 19

Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen, soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird.

Verrechnung des Erstattungsbetrags erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten (falls ja, bitte eine „1“ eintragen).. . . . . . . . . . . . . .29

Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem besonderen Blatt oder auf dem beim Finanzamt erhältlichen Vordruck „Verrechnungsantrag“ an.

Das SEPA-Lastschriftmandat wird ausnahmsweise (z. B. wegen Verrechnungswünschen)

für diesen Anmeldungszeitraum widerrufen (falls ja, bitte eine „1“ eintragen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . .

Ein ggf. verbleibender Restbetrag ist gesondert zu entrichten.

Über die Angaben in der Steueranmeldung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen

(falls ja, bitte eine „1“ eintragen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . .

Diese ergeben sich aus der beigefügten Anlage, welche mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung" gekennzeichnet ist.

26

23

Datum, Unterschrift

Datenschutzhinweis:

Die mit der Steueranmeldung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149, 150 der Abgabenordnung

und des § 41a des Einkommensteuergesetzes erhoben. Die Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-

Adresse ist freiwillig.

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte

nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen

Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden

Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

6.25 - LStA - Lohnsteuer-Anmeldung 2026 -

Hinweise für den Arbeitgeber

Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier?

1.

Bitte beachten Sie, dass die Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert

zu übermitteln ist. Die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Authentifizierung finden Sie auf der Internetseite www.elster.de. Unter www.elster.

de/elsterweb/softwareprodukt finden Sie Programme zur elektronischen Übermittlung. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von

unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall haben Sie oder eine zu Ihrer Vertretung berechtigte Person

die Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und zu unterschreiben.

Abführung der Steuerabzugsbeträge

2.

Tragen Sie bitte die Summe der einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge (§§ 39b und 39c EStG) in Zeile 18 ein. Die Summe der mit festen oder

besonderen Pauschsteuersätzen erhobenen Lohnsteuer nach den §§ 37a, 40 bis 40b EStG tragen Sie bitte in Zeile 19 ein. Nicht einzubeziehen

ist die an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abzuführende 2 %-ige Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8

Abs. 1 Nr. 1 und § 8a SGB IV. In Zeile 20 tragen Sie bitte gesondert die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG ein. Vergessen Sie bitte nicht,

auf dem Zahlungsabschnitt die Steuernummer, den Zeitraum, in dem die Beträge einbehalten worden sind, und je gesondert den Gesamtbetrag

der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags zur Lohnsteuer und der Kirchensteuer anzugeben oder durch Ihre Bank oder Sparkasse angeben

zu lassen.

Sollten Sie mehr Lohnsteuer erstatten, als Sie einzubehalten haben (z. B. wegen einer Neuberechnung der Lohnsteuer für bereits abgelaufene

Lohnzahlungszeiträume desselben Kalenderjahres), kennzeichnen Sie bitte den Betrag mit einem deutlichen Minuszeichen. Der Erstattungsantrag

ist durch Übermittlung oder Abgabe der Anmeldung gestellt.

Reichen die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohns nicht aus, so ist die Lohnsteuer von dem

tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten.

3.

Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, dürfen die gesamte anzumeldende und abzuführende Lohnsteuer, die auf den

Arbeitslohn entfällt, der an die Besatzungsmitglieder für die Beschäftigungszeiten auf diesen Schiffen gezahlt wird, abziehen und einbehalten.

Dieser Betrag ist in Zeile 21 einzutragen.

4.

Arbeitgeber dürfen vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer mit einem ersten Dienstverhältnis einen

Teilbetrag des Arbeitgeberbeitrags zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) entnehmen und gesondert absetzen

(§ 100 EStG). Dieser Betrag ist in Zeile 22 einzutragen. Zusätzlich ist die Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag in Zeile 16 einzutragen.

Werden die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung an den Arbeitgeber zurückgezahlt, ist der auf den Rückzahlungsbetrag entfallende

BAV-Förderbetrag zurückzuzahlen. Ist der zurückzuzahlende BAV-Förderbetrag höher als der im Lohnzahlungszeitraum der Rückzahlung von

der Lohnsteuer abzusetzende BAV-Förderbetrag, ist der „negative BAV-Förderbetrag“ durch ein vorangestelltes Minuszeichen zu kennzeichnen.

5.

Haben Sie in den Fällen der Einkommensteuer- und Lohnsteuerpauschalierung nach den §§ 37a, 37b, 40 bis 40b EStG die Kirchensteuer

im vereinfachten Verfahren mit einem ermäßigten Steuersatz ermittelt, tragen Sie bitte diese (pauschale) Kirchensteuer in einer Summe in

Zeile 25 ein. Die Aufteilung der pauschalen Kirchensteuer auf die steuererhebenden Religionsgemeinschaften wird von der Finanzverwaltung

übernommen.

6.

Abführungszeitpunkt ist

a)

spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene

Kalenderjahr mehr als 5.000 € betragen hat,

b)

spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene

Kalenderjahr mehr als 1.080 €, aber nicht mehr als 5.000 € betragen hat,

c)

spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene

Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 € betragen hat.

Hat Ihr Betrieb nicht während des ganzen vorangegangenen Kalenderjahres bestanden, so ist die für das vorangegangene Kalenderjahr

abzuführende Lohnsteuer für die Feststellung des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums auf einen Jahresbetrag umzurechnen.

Hat Ihr Betrieb im vorangegangenen Kalenderjahr noch nicht bestanden, so ist die auf einen Jahresbetrag umgerechnete, für den ersten vollen

Kalendermonat nach der Eröffnung des Betriebs abzuführende Lohnsteuer maßgebend.

7.

Im Falle nicht rechtzeitiger Abführung der Steuerabzugsbeträge ist ein Säumniszuschlag zu entrichten. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des

auf 50 € abgerundeten rückständigen Steuerbetrages (ohne Kirchensteuer) für jeden angefangenen Monat der Säumnis.

8.

Verbleibende Beträge von insgesamt weniger als 1 € werden weder erhoben noch erstattet, weil dadurch unverhältnismäßige Kosten entstehen.

Anmeldung der Steuerabzugsbeträge

9.

Übermitteln oder übersenden Sie bitte unabhängig davon, ob Sie Lohnsteuer einzubehalten hatten oder ob die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge

an das Finanzamt abgeführt worden sind, dem Finanzamt der Betriebsstätte spätestens bis zum Abführungszeitpunkt (siehe oben Nummer 6)

eine Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz oder Vordruck.

Sie sind aber künftig von der Verpflichtung zur Übermittlung oder Abgabe weiterer Lohnsteuer-Anmeldungen befreit, wenn Sie Ihrem

Betriebsstättenfinanzamt mitteilen, dass Sie keine Lohnsteuer einzubehalten oder zu übernehmen haben. Gleiches gilt, wenn Sie nur Arbeitnehmer

beschäftigen, für die Sie lediglich die 2 %-ige Pauschsteuer an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abzuführen haben.

10.

Trifft die Anmeldung nicht rechtzeitig ein, so kann das Finanzamt zu der Lohnsteuer einen Verspätungszuschlag festsetzen.

11.

Um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, geben Sie bitte in Zeile 15 stets die Zahl der Arbeitnehmer – einschließlich Aushilfs- und

Teilzeitkräfte, zu denen auch die an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gemeldeten geringfügig Beschäftigten i.S.d.

§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und § 8a SGB IV gehören – an.

12.

Wenn über die Angaben in der Steueranmeldung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden

sollen, tragen Sie bitte in Zeile 37 eine "1" ein. Gleiches gilt, wenn bei den in der Steueranmeldung erfassten Angaben bewusst eine von

der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt wurde. Diese Angaben sind in einer von Ihnen zu erstellenden

gesonderten Anlage zu machen, welche mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“ zu kennzeichnen ist. Angaben zu

Änderungen der persönlichen Daten (z. B. Bankverbindung) sind nicht hier einzutragen, sondern dem Finanzamt gesondert mitzuteilen.

Berichtigung von Lohnsteuer-Anmeldungen

13.

Wenn Sie feststellen, dass eine bereits eingereichte Lohnsteuer-Anmeldung fehlerhaft oder unvollständig ist, so ist für den betreffenden

Anmeldungszeitraum eine berichtigte Lohnsteuer-Anmeldung zu übermitteln oder einzureichen. Dabei sind Eintragungen auch in den Zeilen

vorzunehmen, in denen sich keine Änderungen ergeben haben. Es ist nicht zulässig, nur Einzel- oder Differenzbeträge nachzumelden. Für die

Berichtigung mehrerer Anmeldungszeiträume sind jeweils gesonderte berichtigte Lohnsteuer-Anmeldungen einzureichen.Den Berichtigungsgrund

teilen Sie bitte Ihrem Finanzamt gesondert mit.

3.25

Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2026

Land

Zeilen-Nr.

Bedeutung

Kenn-

zahl

Baden-Württemberg

28

Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden - ib

1) 2)

78

29

Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde Baden - fb

1) 2)

67

30

Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs - iw

1) 2)

73

31

Alt-Katholische Kirchensteuer - ak

1) 2)

63

Bayern

28

Israelitische Bekenntnissteuer - is

1) 2)

64

29

Alt-Katholische Kirchensteuer - ak

1) 2)

63

Berlin

28

Alt-Katholische Kirchensteuer - ak

1) 2)

63

Brandenburg

28

Israelitische / Jüdische Kultussteuer - is/jh/jd

1) 2)

64

29

Freireligiöse Gemeinde Mainz - fm

1) 2)

65

30

Israelitische Kultussteuer der kultussteuerberechtigten Gemeinden Hessen – il

1) 2)

74

31

Alt-Katholische Kirchensteuer - ak

1) 2)

63

Bremen

28

Beiträge zur Arbeitnehmerkammer

68

Hamburg

28

Jüdische Kultussteuer - jh

1) 2)

64

29

Alt-Katholische Kirchensteuer - ak

1) 2)

63

Hessen

28

Freireligiöse Gemeinde Offenbach/M. - fs

1) 2)

66

29

Freireligiöse Gemeinde Mainz - fm

1) 2)

65

30

Israelitische Kultussteuer Frankfurt - is

1) 2)

64

31

Israelitische Kultussteuer der kultussteuerberechtigten Gemeinden - il

1) 2)

74

32

Alt-Katholische Kirchensteuer - ak

1) 2)

63

Niedersachsen

28

Alt-Katholische Kirchensteuer - ak

1) 2)

63

Nordrhein-Westfalen

28

Jüdische Kultussteuer - jd

1) 2)

64

29

Alt-Katholische Kirchensteuer - ak

1) 2)

63

Rheinland-Pfalz

28

Jüdische Kultussteuer - is

1) 2)

64

29

Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz - fg

1) 2)

68

30

Freireligiöse Gemeinde Mainz - fm

1) 2)

65

31

Freie Religionsgemeinschaft Alzey - fa

1) 2)

72

32

Alt-Katholische Kirchensteuer - ak

1) 2)

63

Saarland

28

Israelitische Kultussteuer - issl

1) 2)

64

29

Alt-Katholische Kirchensteuer - ak

1) 2)

63

30

Beiträge zur Arbeitskammer

70

Schleswig-Holstein

28

Jüdische Kultussteuer - ih

1) 2)

64

29

Alt-Katholische Kirchensteuer - ak

1) 2)

63

1) Negativen Beträgen ist ein Minuszeichen voranzustellen

2) Nach Abzug der im Lohnsteuer-Jahresausgleich erstatteten Beträge