MITTEILUNG DES WIDERRUFS VON ROOT-ZERTIFIKATEN AUFGRUND DER BSI TR-03145 TEIL 5

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DATUM 7. Juli 2023

BETREFF Mitteilung des Widerrufs von Root-Zertifikaten aufgrund der BSI TR-03145 Teil 5

GZ IV D 2 - S 0316-a/19/10005 :014

DOK 2023/0630985

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in

Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das

Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen

Aufzeichnungs-systems festzulegen. Dazu gehören auch die Anforderungen an die Public

Key Infrastruktur (

PKI).

Anforderungen an die PKI für zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen sind in der

Technischen Richtlinie BSI TR-03145 Teil 5 niedergelegt. Zu den Anforderungen gehört

unter anderem, dass der Betreiber einer PKI für Technische Sicherheitseinrichtungen den

Widerruf des Root-Zertifikats unverzüglich dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und

dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik anzeigen muss (vgl. Tz. 4.3,

RM.Req.13).

Aufgrund der entsprechenden Vorgaben der Tz. 4.3 der BSI TR-03145 Teil 5 ergehen

folgende Regelungen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der

Informationstechnik (BSI):

Die Mitteilung hat auf elektronischen Weg an das Postfach IVD2@bmf.bund.de zu erfolgen.

In der Mitteilung sind folgende Daten aufzunehmen:

• Name und Adresse des meldenden Betreibers der PKI

www.bundesfinanzministerium.de

Seite 2

• Genaue und eindeutige Bezeichnung der Root-CA

• Zeitpunkt zu dem der Widerruf erfolgt ist

• Grund des Widerrufs

Eine Empfangsbestätigung wird nicht erteilt.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort auf den

Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de

unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung –

BMF-Schreiben / Allgemeines) zum Download bereit.

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