Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
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DATUM 7. Juli 2023
BETREFF Mitteilung des Widerrufs von Root-Zertifikaten aufgrund der BSI TR-03145 Teil 5
GZ IV D 2 - S 0316-a/19/10005 :014
DOK 2023/0630985
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in
Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das
Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen
Aufzeichnungs-systems festzulegen. Dazu gehören auch die Anforderungen an die Public
Key Infrastruktur (
PKI).
Anforderungen an die PKI für zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen sind in der
Technischen Richtlinie BSI TR-03145 Teil 5 niedergelegt. Zu den Anforderungen gehört
unter anderem, dass der Betreiber einer PKI für Technische Sicherheitseinrichtungen den
Widerruf des Root-Zertifikats unverzüglich dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik anzeigen muss (vgl. Tz. 4.3,
RM.Req.13).
Aufgrund der entsprechenden Vorgaben der Tz. 4.3 der BSI TR-03145 Teil 5 ergehen
folgende Regelungen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI):
Die Mitteilung hat auf elektronischen Weg an das Postfach IVD2@bmf.bund.de zu erfolgen.
In der Mitteilung sind folgende Daten aufzunehmen:
• Name und Adresse des meldenden Betreibers der PKI
www.bundesfinanzministerium.de
Seite 2
• Genaue und eindeutige Bezeichnung der Root-CA
• Zeitpunkt zu dem der Widerruf erfolgt ist
• Grund des Widerrufs
Eine Empfangsbestätigung wird nicht erteilt.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort auf den
Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de
unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung –
BMF-Schreiben / Allgemeines) zum Download bereit.
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