INFORMATION ÜBER DIE KONSULTATIONSVEREINBARUNG ZUM ABKOMMEN VOM 11. AUGUST 1971 ...

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DATUM 8. September 2021

poststelle@bmf.bund.de

BETREFF Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen

Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der

Steuern vom Einkommen und vom Vermögen;

Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns

sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der

Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vom 11. Juni 2020

einschließlich der Ergänzungen durch die Konsultationsvereinbarungen vom

30. November 2020 und 27. April 2021

GZ IV B 2 - S 1301-CHE/07/10015-16

DOK 2021/0970548

(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Im Hinblick auf die andauernden Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

beabsichtigen die zuständigen Behörden, die Konsultationsvereinbarung betreffend die steuer-

liche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an

unselbständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der

COVID-19-Pandemie vom 11. Juni 2020 einschließlich der Ergänzungen durch Konsulta-

tionsvereinbarungen vom 30. November 2020 und 27. April 2021 nicht vor dem

31. Dezember 2021 zu kündigen.

Im Auftrag

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

www.bundesfinanzministerium.de