GRUNDSÄTZE FÜR DIE PRÜFUNG DER EINKUNFTSABGRENZUNG

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DATUM 5. Juli 2018

BETREFF Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge

zwischen international verbundenen Unternehmen

GZ IV B 5 - S 1341/0 :003

DOK 2018/0513090

(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der

Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG im Hinblick auf die Prüfung der Einkunfts-

abgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen

Folgendes:

Das Schreiben vom 30. Dezember 1999 (BStBl I S. 1122) „Grundsätze für die Prüfung der

Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen

Unternehmen“ wird durch dieses Schreiben zum 31. Dezember 2018 aufgehoben.

Die nachstehenden Grundsätze sind für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem

31. Dezember 2018 beginnen. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Schreibens im

Bundessteuerblatt bestehende Kostenumlagevereinbarungen werden für einen Übergangs-

zeitraum für Wirtschaftsjahre bis zum 31. Dezember 2019 nach dem Schreiben vom

30. Dezember 1999 gewürdigt.

Seite 2

Für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international

verbundenen Unternehmen gelten die Grundsätze des Kapitels VIII der OECD-

Verrechnungspreisleitlinien 2017 (OECD Transfer Pricing Guidelines for Multinational

Enterprises and Tax Administrations; derzeit abrufbar unter:

http://dx.doi.org/10.1787/9789264274297-de).

Wirken mehrere Unternehmen einer multinationalen Unternehmensgruppe im gemeinsamen

Interesse zusammen, übernehmen gemeinsam Risiken und leisten Beiträge,

1.

um Vermögenswerte gemeinsam zu entwickeln (Entwicklungskostenumlage), oder

2.

um Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen (Dienstleistungskostenumlage),

sind die Beiträge zu Fremdvergleichspreisen zu bewerten und von den Unternehmen anhand

der jeweils zu erwartenden Vorteile zu vergüten.

Die Textziffer 7. der Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international

verbundenen Unternehmen (Verwaltungsgrundsätze) vom 23. Februar 1983 (BStBl I S. 218)

bleibt weiterhin aufgehoben.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort auf den

Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Herunterladen bereit.

Im Auftrag