ERSTMALIGE VERWENDUNG DER NEUGEFASSTEN MUSTER FÜR VOLLMACHTEN ZUR VERTRETUNG IN STEUERSACHEN

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24. April 2025

Betreff: Erstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in

Steuersachen

Bezug: BMF-Schreiben vom 27. März 2025 - IV D 1- S 0202/00038/002/001 -

GZ: IV D 1 - S 0202/00038/003/042

DOK: COO.7005.100.4.11871781

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(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Mit BMF-Schreiben vom 27. März 2025 - IV D 1- S 0202/00038/002/001 - wurden die amtlichen

Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung

der amtlichen Muster für diese Vollmachten mit sofortiger Wirkung neugefasst. Solange die

automationstechnische Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze zur Übermittlung

der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a Absatz 1 AO noch nicht umgesetzt

ist, sind nach dem Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder

weiterhin die bis zum 26. März 2025 geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung

in Steuersachen (mit Beiblatt) sowie die dementsprechenden Datensätze zur Übermittlung der

Vollmachtdaten zu verwenden. Der Zeitpunkt der automationstechnischen Anpassung der

Datensätze nach § 80a AO wird zu gegebener Zeit veröffentlicht werden.

Im Auftrag

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.