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24. April 2025
Betreff: Erstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in
Steuersachen
Bezug: BMF-Schreiben vom 27. März 2025 - IV D 1- S 0202/00038/002/001 -
GZ: IV D 1 - S 0202/00038/003/042
DOK: COO.7005.100.4.11871781
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(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Mit BMF-Schreiben vom 27. März 2025 - IV D 1- S 0202/00038/002/001 - wurden die amtlichen
Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung
der amtlichen Muster für diese Vollmachten mit sofortiger Wirkung neugefasst. Solange die
automationstechnische Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze zur Übermittlung
der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a Absatz 1 AO noch nicht umgesetzt
ist, sind nach dem Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder
weiterhin die bis zum 26. März 2025 geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung
in Steuersachen (mit Beiblatt) sowie die dementsprechenden Datensätze zur Übermittlung der
Vollmachtdaten zu verwenden. Der Zeitpunkt der automationstechnischen Anpassung der
Datensätze nach § 80a AO wird zu gegebener Zeit veröffentlicht werden.
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.