ERMITTLUNG DES GEBÄUDESACHWERTS NACH § 190 BEWERTUNGSGESETZ (BEWG); BAUPREISINDIZES ZUR ANPASSUNG DER REGELHERSTELLUNGSKOSTEN AUS DER ANLAGE 24 BEWG FÜR BEWERTUNGSSTICHTAGE IM KALENDERJAHR 2025

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20. Januar 2025

Betreff: Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG;

Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für

Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025

GZ: IV D 4 - S 3225/00006/006/003

DOK: COO.7005.100.3.11112470

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(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung

der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den

vom Statistischen Bundesamt am 10. Januar 2025 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirt-

schaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohnge-

bäuden; Jahresdurchschnitt 2024; 2021 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im

Kalenderjahr 2025 anzuwenden sind.

Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)

Gebäudearten*

1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG

Gebäudearten*

5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG

183,3

186,7

*Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel

gelten analog.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Im Auftrag

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.