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20. Januar 2025
Betreff: Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG;
Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für
Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025
GZ: IV D 4 - S 3225/00006/006/003
DOK: COO.7005.100.3.11112470
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(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung
der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den
vom Statistischen Bundesamt am 10. Januar 2025 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirt-
schaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohnge-
bäuden; Jahresdurchschnitt 2024; 2021 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im
Kalenderjahr 2025 anzuwenden sind.
Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)
Gebäudearten*
1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG
Gebäudearten*
5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG
183,3
186,7
*Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel
gelten analog.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.