Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Tel. +49 30 18 682-0
poststelle@bmf.bund.de
www.bundesfinanzministerium.de
2. Dezember 2025
Betreff: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Umsätze mit Sammlermünzen;
Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2026
Bezug: BMF-Schreiben vom 5. August 2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 - (BStBl I S. 638) -
GZ: III C 2 - S 7229/00013/002/002
DOK: COO.7005.100.3.13468921
Seite 1 von 2
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Auf die steuerpflichtigen Umsätze mit Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte
Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser
Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten
Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 54 Buchstabe c
Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG).
Für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2026 gilt Folgendes:
1. Goldmünzen
Für Umsätze mit Goldmünzen muss der Unternehmer zur Bestimmung des zutreffenden
Steuersatzes den Metallwert von Goldmünzen grundsätzlich anhand der aktuellen
Tagespreise für Gold ermitteln. Maßgebend ist der von der Londoner Börse festgestellte
Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold (1 Feinunze entspricht 31,1035 Gramm).
Dieser in US-Dollar festgestellte Wert muss anhand der aktuellen Umrechnungskurse in Euro
umgerechnet werden.
Nach Tz. 174 Nummer 1 des Bezugsschreibens kann der Unternehmer aus
Vereinfachungsgründen jedoch auch den letzten im Monat November festgestellten
Goldtagespreis für das gesamte folgende Kalenderjahr zu Grunde legen. Für das Kalenderjahr
2026 ist die Metallwertermittlung dabei nach einem Goldpreis (ohne Umsatzsteuer) von
116.139 € je Kilogramm vorzunehmen.
Seite 2 von 2
2. Silbermünzen
Bei der Ermittlung des Metallwerts von Silbermünzen kann der Unternehmer nach Tz. 174
Nummer 2 des Bezugsschreibens statt der jeweiligen Tagesnotierung aus
Vereinfachungsgründen den letzten im Monat November festgestellten Preis je Kilogramm
Feinsilber für das gesamte folgende Kalenderjahr zu Grunde legen. Für das Kalenderjahr 2026
ist die Wertermittlung dabei nach einem Silberpreis (ohne Umsatzsteuer) von 1.464 € je Kilo-
gramm vorzunehmen.
Diese Bekanntmachung wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.