Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
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POSTANSCHRIFT
Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
Nur per E-Mail
Oberste Finanzbehörden der Länder
nachrichtlich:
Bundeszentralamt für Steuern
HAUSANSCHRIFT
TEL
FAX
DATUM
15. Dezember 2022
BETREFF Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000;
Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2024
ANLAGEN 1
GZ IV A 8 - S 1450/19/10001 :003
DOK 2022/0957811
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der
Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2024 die
in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem Schreiben vom
20. April 2022 - IV A 8 - S 1451/19/10001 :001 - (BStBl I 2022 Seite 583) angefügte
Zuordnungstabelle.
Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine
Übergangszeit auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen
(www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Themen - Steuern – Steuerverwaltung
& Steuerrecht - Betriebsprüfung – BMF-Schreiben / Allgemeines“ zum Download
zur Verfügung.
Im Auftrag
Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 24. Prüfungsturnus
(1. Januar 2024)
Betriebsart
Betriebsmerkmale
G-Betriebe
€
M-Betriebe
€
K-Betriebe
€
über
Handelsbetriebe (H)
Umsatzerlöse oder
14.000.000
8.600.000
1.100.000
steuerlicher Gewinn
800.000
335.000
68.000
Fertigungsbetriebe (F)
Umsatzerlöse oder
12.000.000
5.200.000
610.000
steuerlicher Gewinn
950.000
300.000
68.000
Freie Berufe (FB)
Umsatzerlöse oder
12.000.000
5.600.000
990.000
steuerlicher Gewinn
1.400.000
700.000
165.000
Andere Leistungsbetriebe (AL)
Umsatzerlöse oder
14.000.000
6.700.000
910.000
steuerlicher Gewinn
1.200.000
400.000
77.000
Kreditinstitute (K)
Aktivvermögen oder
175.000.000
42.000.000
13.000.000
steuerlicher Gewinn
670.000
230.000
57.000
Versicherungsunternehmen
Pensionskassen (V)
Jahresprämieneinnahmen
36.000.000
6.000.000
2.200.000
Unterstützungskassen (U)
alle
Land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (LuF)
Umsatzerlöse oder
6.000.000
2.600.000
610.000
steuerlicher Gewinn
475.000
135.000
60.000
sonstige Fallart
Erfassungsmerkmale
Erfassung in der Betriebskartei
Verlustgesellschaften (VG) 1)
Betriebe mit hohen Verlusten
und hohem Vorsteuervolumen
oder mit Umstellung auf
Tonnagebesteuerung
als G-Betriebe
Beteiligungsgesellschaften
(BG) 1)
Gewerbekennzahlen
64201.0, 64202.0, 64203.0
als M-Betriebe
bedeutende steuerbegünstigte
Körperschaften und
Berufsverbände (BKÖ) 1)
Summe der Einnahmen über
6.000.000 €
als G-Betriebe
Fälle mit bedeutenden
Einkünften (bE) 2)
Summe der positiven Einkünfte
gem. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nrn.
4 - 7 EStG über 500.000 €
(keine Saldierung mit
negativen Einkünften)
als M-Betriebe
1) Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe, die zugleich die Voraussetzungen für die Behandlung als sonstige Fallart erfüllen, sind nur
als sonstige Fallart zu erfassen.
2) Groß- und Mittelbetriebe, die zugleich auch die Voraussetzung für die Behandlung als sonstige Fallart (bE) erfüllen, sind nur
bei der jeweiligen Betriebsart zu erfassen. Klein- und Kleinstbetriebe, die zugleich die Voraussetzungen für die Behandlung
als sonstige Fallart (bE) erfüllen, sind nur als sonstige Fallart (bE) zu erfassen.