BEKANNTMACHUNG EINES HINWEISES AUF DIE VERÖFFENTLICHUNG GEÄNDERTER TECHNISCHER RICHTLINIEN DES BUNDESAMTES FÜR SICHERHEIT IN DER INFORMATIONSTECHNIK

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10. Juli 2025

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Technischer

Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

BSI TR-03116 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 -

Anwendungen der Secure Element API, Stand 2025

Bezug: BMF-Schreiben vom 29. Juni 2023 - IV D 2 - S 0316-a/19/10012 :005; DOK 2023/0582183 -

GZ: IV D 2 - S 0316-a/00017/003/028

DOK: COO.7005.100.4.12368210

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(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen

Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die

einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.

Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in

der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden:

“BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 -

Anwendungen der Secure Element API, Stand 2025“:

https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtli

nien/TR03116/BSI-TR-03116-5.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Das BMF-Schreiben vom 29. Juni 2023 (BStBl I S. 1075) wird teilweise hinsichtlich der Technischen

Richtlinie „BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 -

Anwendungen der Secure Element API, Stand 2023“ aufgehoben.

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Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Im Auftrag

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.