Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin
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Oberste Finanzbehörden der
Länder nachrichtlich
Bundeszentralamt für Steuern
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TEL
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DATUM
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28. November 2022
BETREFF Anwendung der Richtsatzsammlung in wirtschaftlichen Krisensituationen;
Begleitschreiben zur Richtsatzsammlung
GZ IV A 8 - S 1544/19/10001 :006
DOK 2022/1178831
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der
amtlichen Richtsatzsammlung, zuletzt für das Jahr 2020 veröffentlicht (BStBl I 2022 Seite 4,
IV A 8 – S 1544/19/10001 :003 DOK 2021/1277490), das Folgende:
Die Richtsatzsammlung ist ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, um Umsätze und
Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer Unterlagen zu
schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Dabei ist zu bedenken, dass die in der Richtsatzsammlung
genannten Rohgewinnsätze, Rohgewinnaufschlagsätze sowie Halb- und Reingewinne dazu
dienen, individuelle Sachverhalte verallgemeinernd abbilden zu können.
Unabdingbar ist daher, bei der Anwendung der Richtsätze stets auf die individuellen
Verhältnisse der einzelnen zu prüfenden Betriebe einzugehen und diese zu berücksichtigen
(s.a. 10.2.1 der Vorbemerkungen in der Richtsatzsammlung).
In wirtschaftlichen Krisenzeiten (zum Beispiel aufgrund einer Pandemie oder eines Krieges),
welche sowohl negative als auch positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit von vielen oder einzelnen Betrieben haben können, ist es unabdingbar,
diesen Grundsatz der individuellen Betrachtung der Steuerpflichtigen in besonderem Maße
zu beachten.
www.bundesfinanzministerium.de
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Eine Abbildung aller denkbaren Auswirkungen, ist naturgemäß bei einer pauschalierten
Betrachtungsweise nicht darstellbar. Somit ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob und in
welchem Umfang bei der Anwendung der Richtsätze Anpassungen vorzunehmen sind. Zur
Unterstützung dient hierbei unter anderem bereits die Darstellung von Bandbreiten im
Rahmen der Richtsatzsammlung.
Vor diesem Hintergrund gilt es aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen
politischen und gesellschaftlichen Entwicklung (zum Beispiel Corona-Pandemie, Krieg in der
Ukraine), wie bisher auf einen sensiblen Umgang mit der Richtsatzsammlung gegenüber den
Steuerpflichtigen zu achten.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.