AUTOMATIONSGESTÜTZTE QUANTITATIVE PRÜFUNGSMETHODEN IN DER STEUERLICHEN AUSSENPRÜFUNG

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DATUM 5. September 2023

Bundeszentralamt für Steuern

BETREFF Automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen

Außenprüfung

ANLAGEN 1

GZ IV D 3 - S 1445/20/10007 :006

DOK 2023/0729678

(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt die folgende

Zusammenstellung zu den automationsgestützten quantitativen Prüfungsmethoden in der

steuerlichen Außenprüfung. Eine Aufnahme dieser Zusammenstellung in die

Betriebsprüfungsordnung ist nicht vorgesehen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine

Übergangszeit auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen zum Herunterladen

bereit: http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuer­

verwaltung & Steuerrecht - Betriebsprüfung – BMF-Schreiben/Allgemeines.

Im Auftrag

www.bundesfinanzministerium.de

Seite 2

Anlage 1

Automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen

Außenprüfung

A. Einführung .......................................................................................................................... 2

B.

Quantitative Prüfungsmethoden..........................................................................................3

1. Zeitreihenanalyse (Zeitreihenvergleich)........................................................................... 3

2. Ziffernanalyse .................................................................................................................. 4

3. Struktur- und Verteilungsanalyse..................................................................................... 4

4. Summarische Risikoprüfung............................................................................................ 5

5. Stichprobenverfahren ....................................................................................................... 6

a)

Allgemeines .............................................................................................................. 6

b)

Monetary Unit Sampling .......................................................................................... 6

C.

Schätzungsmethoden...........................................................................................................7

1. Allgemeines ..................................................................................................................... 7

2. Zeitreihenbasierte Schätzung ........................................................................................... 7

3. Quantilsschätzung ............................................................................................................ 8

4. Schätzung nach Monetary Unit Sampling (MUS) ........................................................... 8

A. Einführung

Prüfungsmethoden eingesetzt werden, um die Besteuerungsgrundlagen des Steuerpflichtigen

zu verproben und auf Plausibilität zu überprüfen. Auch das Erkennen von Prüffeldern unter

Risikogesichtspunkten ist mit quantitativen Prüfungsmethoden möglich. Sofern

Auffälligkeiten in den Angaben des Steuerpflichtigen auftreten, werden weitere

Prüfungshandlungen veranlasst, um die Ursache zu klären. Gleichzeitig ist der

Steuerpflichtige nach § 200 der Abgabenordnung bei der Sachaufklärung zur Mitwirkung

verpflichtet.

1

Bei einer steuerlichen Außenprüfung können mathematisch-statistische (quantitative)

2

Wenn betriebliche Gründe eine glaubhafte Ursache für Auffälligkeiten sind, werden diese im

Rahmen der Auswertung entsprechend berücksichtigt. Sollte keine ausreichende Begründung

vorliegen, liegt nach § 158 Absatz 2 Nummer 1 der Abgabenordnung ein Anlass vor, die

sachliche Richtigkeit und die Buchführung des Steuerpflichtigen zu beanstanden.

3

Bei einer steuerlichen Außenprüfung können auch mehrere quantitative Prüfungsmethoden

eingesetzt werden. Sie stehen dann nicht in einem Konkurrenzverhältnis zueinander, sondern

Seite 3

ergänzen sich idealerweise gegenseitig und werden durch systematisch visualisierende

Betrachtungen unterstützt. Der (kombinierte) Einsatz (mehrerer) quantitativer

Prüfungsmethoden hängt von der Datenlage und dem Analyseziel der jeweiligen steuerlichen

Außenprüfung ab.

4

Den Ergebnissen aus der Anwendung quantitativer Prüfungsmethoden kann bei der

Widerlegung der gesetzlichen Beweisvermutung des § 158 Absatz 1 der Abgabenordnung

eine Beweiswirkung zukommen, besonders als Indiziengesamtheit. Die Ergebnisse können

darüber hinaus nach § 162 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung dazu führen, dass eine

Schätzung durchgeführt werden muss. Quantitative Prüfungsmethoden sind von der

Schätzung (siehe C.) zu unterscheiden.

Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über automationsgestützte quantitative

Prüfungs- und Schätzungsmethoden. Sie ist jedoch nicht abschließend.

B. Quantitative Prüfungsmethoden

1. Zeitreihenanalyse (Zeitreihenvergleich)

5

Eine Zeitreihenanalyse (auch Zeitreihenvergleich genannt) ist eine quantitative

Prüfungsmethode, die dazu dient, historische Entwicklungen und Zusammenhänge von

betriebswirtschaftlichen Kennzahlen darzustellen. Bei einer Zeitreihenanalyse werden die

Daten in einem Diagramm periodenweise entlang einer Zeitachse aufgetragen. Es gibt

verschiedene Varianten der Zeitreihenanalyse, je nachdem, welches Ziel verfolgt wird

(vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2015 – X R 20/13, BStBl. II 2015, 743). Es können

beispielsweise Trends, Schwankungen und Ausreißer in Datenreihen identifiziert oder die

erwartete Abhängigkeit (Korrelation) von verschiedenen Datenreihen miteinander

überprüft werden.

6

Die Visualisierung der Daten in einem Diagramm hat den Vorteil, dass Entwicklungen

und Muster besser als in einer Tabelle erkennbar sind. Auch Ausreißer lassen sich

hierdurch wirksam identifizieren. Bei stark voneinander abweichenden Werten kann es

sinnvoll sein, eine Größenanpassung des Datenbereichs vorzunehmen, zum Beispiel

durch eine logarithmische Skalierung. Die Wahl der Vergleichsperiode kann einen

großen Einfluss darauf haben, welche Zusammenhänge oder Einzelheiten erkennbar sind.

7

Die Kombination aus Diagrammen und Tabellen kann ein aussagekräftiges Gesamtbild

der betriebswirtschaftlichen Daten des Steuerpflichtigen ergeben. Auf diese Weise lassen

sich Abweichungen von den erwarteten Werten als Differenzen und Zeitversätze sichtbar

machen.

8

Zur Beurteilung einer erwarteten Abhängigkeit zweier Datenreihen mit stark

abweichenden Werten gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Vergleichbarkeit der

Datenreihen zu verbessern, zum Beispiel durch größenanpassende Doppelskalierungen.

Der Korrelationskoeffizient ist ein statistisches Maß, das dabei hilft, die erwartete

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Abhängigkeit zwischen zwei Datenreihen zu bewerten. Ausreißer können zum Beispiel

mit geeigneten Zeitreihenvarianten wie den Gleitschlittenansätzen (überlappende

Zeitreihenperioden wie „01.01. bis 31.01.“, „02.01. bis 01.02.“, „03.01. bis 02.02.“ etc.)

gezielt untersucht und korrigiert werden, um die Daten für die eigentliche Beurteilung der

Schlüssigkeit anzupassen.

2. Ziffernanalyse

9

Eine Ziffernanalyse untersucht die Zahlenstruktur der zu prüfenden Daten, insbesondere

von Bargeldumsätzen. Ziel ist es, durch die Analyse von Ziffernhäufigkeiten

Manipulationen aufzudecken, die durch das Erfinden von Zahlen in

manipulationsgefährdeten Daten entstehen können, beispielsweise durch

Bilanzfälschungen oder „Schattenaufzeichnungen“.

10

Für die Ziffernanalyse wird die Häufigkeit der möglichen Ziffern oder

Ziffernkombinationen ermittelt, wobei zu unterscheiden ist zwischen der Betrachtung der

Zahlen von vorn (Erst-, Zweit-, Drittziffer etc.) und bei Geldbeträgen der Betrachtung der

Zahlen von hinten (Ein-Euro-Stelle, Zehn-Euro-Stelle etc.). Empirischen Forschungen

zur Folge weisen die „Erstziffer“ und „Zweitziffer“ in Wirtschaftsdaten eine

Häufigkeitsverteilung auf, die deutlich von der zufälligen Gleichverteilung abweicht und

sich in einer einheitlichen Funktion beschreiben lässt („Benford-Gesetz“ oder

„Newcomb-Benford-Law“). Durch die Überprüfung der ausgewerteten

Ziffernverteilungen kann aufgedeckt werden, ob einzelne Ziffern zu selten oder zu häufig

vorkommen, was ein Hinweis auf Manipulation der Daten sein kann durch unbewusste

Vorlieben oder Abneigungen des Steuerpflichtigen bei der Verwendung einzelner

Ziffern. Die Übereinstimmung von beobachteten und erwarteten Häufigkeitsverteilungen

kann mit Hilfe des Wahrscheinlichkeitstests „Chi-Quadrat-Anpassungstest“ (gesamte

Ziffernverteilung) oder der „Binomialverteilung“ (einzelne Ziffern) bewertet werden.

11

Ziffernanalysen sind nur begrenzt einsetzbar und zielen ausschließlich darauf ab,

Manipulationen durch das freie Erfinden von Zahlen aufzudecken. Einzelbetriebliche

Besonderheiten lassen sich durch einfache mathematische Überlegungen oder Struktur-

und Verteilungsanalysen berücksichtigen beziehungsweise ausschließen. Die

Nachverfolgung von zu selten oder zu häufig auftretenden Ziffern in Teildatenbeständen

erhöht die Wahrscheinlichkeit, Manipulationen in Teilen des Gesamtdatenbestandes

aufzudecken.

3. Struktur- und Verteilungsanalyse

12

Die Struktur- und Verteilungsanalyse ist ein Verfahren zur Untersuchung von Daten, bei

dem die Daten nach Klassen sortiert und ausgezählt werden, um die aufgetretene

Verteilung mit der erwarteten Verteilung zu vergleichen. Ziel ist es, Unregelmäßigkeiten

zu entdecken, die auf mögliche Fehler oder Manipulationen hinweisen.

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13

Durch die Struktur- und Verteilungsanalyse werden vergleichbare Daten nach

gleichmäßigen Werteklassen ausgewertet und als Diagramm dargestellt. Für stark

asymmetrische Verteilungen werden logarithmisch gleichmäßig definierte Werteklassen

verwendet. Die erwartete Häufigkeitsverteilung wird aus der Anzahl der Daten, dem

Mittelwert und der Standardabweichung abgeleitet. Dabei lassen sich zum Beispiel durch

die vorherige Aufteilung der Daten in Teildatenbestände betriebliche Besonderheiten

ausschließen. Die Verfolgung von auffälligen Werteverteilungen in den Teilen des

Gesamtdatenbestandes (etwa Wirtschaftsjahre, Haupt- und Nebensaisons oder

Wochentage) erhöht die Wahrscheinlichkeit, partielle Manipulationen aufzudecken, und

kann bei der Unterscheidung zwischen Manipulationen und Unterschlagungen helfen.

4. Summarische Risikoprüfung

14

Die Summarische Risikoprüfung (SRP) ist ein System von quantitativen

Prüfungsmethoden, das verschiedene einzelne quantitative Prüfungsmethoden in

systematischen Prüfungen miteinander verknüpft und technisch durch IT-gestützte

Vorlagen unterstützt. Die SRP konzentriert sich besonders auf die Methodenbereiche der

Zeitreihenanalysen, der Ziffernanalyse und der Struktur- und Verteilungsanalyse, die in

diversen Varianten und Ausführungen zu einem mehrperspektivischen Prüfungskonzept

zusammengeführt werden.

15

Der Prüfungspfad wird systematisch von einer groben Übersicht bis zu auffälligen

Einzelsachverhalten verfolgt. Hierbei werden in der Regel statistisch-visualisierende

Analysearten genutzt. Bei der Zeitreihenanalyse wird die Periodisierung schrittweise zu

kürzeren, detailreicheren Intervallen verfeinert, wofür gezielt Varianten dieser

Analysemethode eingesetzt werden. In den Häufigkeitsauswertungen wie den

Ziffernanalysen und den Struktur- und Verteilungsanalysen wird der Prüfungspfad über

die Einstellung der Klassifizierung sowie die Dateneingrenzung auf Teilzeiträume

verfolgt. Chronologische und verteilungsbezogene Teilergebnisse ergänzen sich in der

Regel. Dadurch lassen sich Beobachtungen besser und einfacher beschreiben und

Auffälligkeiten konkretisieren beziehungsweise eventuell bereits klären.

16

Durch das Zusammenführen der verschiedenen Perspektiven und der sich ergänzenden

Beobachtungen und durch die technischen Möglichkeiten der SRP-Vorlagen können

einzelfallbezogene Prüffelder festgestellt und eingegrenzt werden. Die Vorlagen fördern

dabei den geeigneten Einsatz der einzelnen quantitativen Prüfungsmethoden, einen

nachvollziehbaren Prüfungspfad sowie die Berücksichtigung neuer Erkenntnisse aus der

Prüfung oder der Mitwirkung durch den Steuerpflichtigen. Auch die

Ergebnisdokumentation wird durch die SRP-Vorlagen unterstützt.

17

Die in der SRP enthaltenen Berechnungsschritte können dem öffentlich zugänglichen

SRP-Handbuch entnommen sowie mithilfe von gängigen

Tabellenkalkulationsprogrammen nachvollzogen werden.

Seite 6

5. Stichprobenverfahren

a) Allgemeines

18

Stichprobenverfahren sind statistische Methoden, die genutzt werden, um die

Richtigkeit oder die Plausibilität von Daten zu überprüfen. Dabei wird eine zufällig

ausgewählte Teilmenge eines Datenbestandes analysiert, um Rückschlüsse auf den

Gesamtdatenbestand zu ziehen. Statistische Stichprobenverfahren sind objektiver als

bewusste Auswahlprüfungen.

b) Monetary Unit Sampling

19

Monetary Unit Sampling (MUS) ist eine Methode, die auf der Grundlage

mathematisch-statistischer Auswertung einer qualifizierten Zufallsstichprobe eines

Prüffeldes Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit zulässt. Im ersten Schritt erfolgt

eine repräsentative Überprüfung des Prüffeldes. Je nach Ergebnis dieser Überprüfung

kann in einem zweiten Schritt die Korrektur des Prüffelds mittels MUS erfolgen

(siehe C.4). Hierbei wird die Gesamtheit aller Elemente in einem Prüffeld in

Geldeinheiten ausgedrückt. Zum Beispiel: 5.000 Rechnungen zu einem

Gesamtbetrag in Höhe von 1.000.000 € führen zu einem Prüffeld bestehend aus

1.000.000 Geldeinheiten.

20

Die Anzahl der zu untersuchenden Elemente aus der Gesamtheit wird unabhängig

von der Anzahl der in der Gesamtheit enthaltenen Elemente durch das

Konfidenzniveau und durch die Wesentlichkeitsgrenze bestimmt. Das

Konfidenzniveau gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit Fehler in der Gesamtheit

entdeckt werden, wenn in der Grundgesamtheit Fehler oberhalb der

Wesentlichkeitsgrenze überschritten werden. Die Wesentlichkeitsgrenze gibt den

Fehlerumfang an, der nicht übersehen werden soll. Die Festlegung der beiden

Parameter zur Stichprobenziehung ist eine Abwägung zwischen dem Risiko, Fehler

zu übersehen, und dem Bestreben, den Stichprobenumfang in einer realistischen

Größe zu halten. Damit ist jedoch keine Akzeptanz einer Fehlerquote unterhalb der

Wesentlichkeitsgrenze verbunden.

21

MUS wird vor allem bei großen Datenmengen und einer geringen Fehlererwartung

eingesetzt. Exemplarisch anzuführen wären hier Bereiche wie

• der Vorsteuerabzug,

• die Steuerfreistellung von Umsätzen,

• die Bilanzierung von Rückstellungen und

• die Abgrenzung von sofort abzugsfähigen Instandhaltungsaufwendungen zu

aktivierungspflichtigen Aufwendungen.

S eite 7

22

In diesen Bereichen kann eine Überbewertung der Fehler eintreten, wenn höhere

Werte verbucht werden, als zulässig sind. MUS nutzt eine Hypothese zum Prüffeld,

auf deren Basis eine wertproportionale Stichprobe gezogen und anschließend

analysiert wird. Im Rahmen der Analyse ist gegebenenfalls eine weitere

Sachaufklärung durchzuführen. Erst im Anschluss können die Ergebnisse

ausgewertet und die weiteren Schlussfolgerungen daraus gezogen werden.

23

Geschäftsvorfälle gelangen mittelbar über ihre Geldeinheiten in die

Stichprobenziehung. Kommt es bei einer Stichprobe zu keiner Beanstandung, so

kann mit der Aussagesicherheit des Konfidenzniveaus festgestellt werden, dass in der

Grundgesamtheit keine Fehlerquote oberhalb der Wesentlichkeitsgrenze zu erwarten

ist. Das Prüffeld kann in der Folge ohne weitere Beanstandungen akzeptiert werden.

Kommt es bei einer Stichprobe zu einer Beanstandung, so kann mit der

Aussagesicherheit des Konfidenzniveaus festgestellt werden, dass in der

Grundgesamtheit eine nicht tolerierbare Fehlerquote oberhalb der

Wesentlichkeitsgrenze vorhanden ist. Das Prüffeld kann in der Folge nicht ohne

weitere Aufklärungsmaßnahmen als ordnungsgemäß bewertet werden. MUS bietet

für Fälle, in denen das Prüffeld als nicht ordnungsgemäß zu bewerten ist, die

Möglichkeit, in einem weiteren Schritt eine Korrektur des Prüffeldes durch

Schätzung durchzuführen (siehe C.4).

C. Schätzungsmethoden

1. Allgemeines

24

An die Verprobung mit quantitativen Prüfungsmethoden kann sich gemäß § 162 der

Abgabenordnung eine Schätzung anschließen. Besteht dem Grunde nach die

Notwendigkeit, eine Schätzung durchzuführen, so können quantitative Prüfungsmethoden

zur Auswahl der geeigneten Schätzungsmethode herangezogen werden.

25

Die folgenden Schätzungsmethoden dienen dazu, eine möglichst genaue Schätzung bei

einer Außenprüfung durchzuführen. Die Wahl der geeigneten Schätzungsmethode hängt

vom jeweiligen Einzelfall ab. Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf eine

bestimmte Schätzungsmethode. Die Auswahl der Schätzungsmethode liegt im

pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde.

Die folgende Zusammenstellung der Schätzungsmethoden ist nicht abschließend.

2. Zeitreihenbasierte Schätzung

26

Die zeitreihenbasierte Schätzung nutzt Ergebnisse von Zeitreihenanalysen als Grundlage,

um die Schätzungshöhe festzulegen. Diese Schätzungsmethode basiert auf

betriebsinternen Daten und ist deshalb externen Ansätzen vorzuziehen. Bei der

zeitreihenbasierten Schätzung können betriebliche Besonderheiten berücksichtigt und

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verbleibende Unsicherheiten in einer Sensibilitätsanalyse, unter Umständen mit

Sicherheitsabschlägen, berücksichtigt werden.

3. Quantilsschätzung

27

Die Quantilsschätzung ist eine Schätzungsmethode zur internen Ermittlung einer

sachgerechten Schätzungshöhe mit Hilfe von betriebswirtschaftlichen und statistischen

Standardwerkzeugen. Dazu werden Prozentränge (Quantile) als Ausgangswerte genutzt.

28

Die monatlichen Werte für den Rohgewinnaufschlagssatz beziehungsweise den

Wareneinsatz werden als Grundlage verwendet. Für die Ermittlung einer sachgerechten

Schätzungshöhe können in den Datenbestand alle konkreten Erkenntnisse eingepflegt

werden, die durch Prüfungsmaßnahmen beziehungsweise durch die Mitwirkung des

Steuerpflichtigen gewonnenen worden sind.

29

Vor der Feststellung des Schätzungsrahmens werden nicht repräsentative Ausreißer

großzügig aus den Grundlagenwerten ausgeschlossen (Bandbreiteneinengung). Es

werden Ranggrößen verwendet, um eine Verzerrung durch Extremwerte zu vermeiden.

Zur verallgemeinerbaren Einschränkung der Ausgangsgrößen auf „Normalwerte“ werden

die Rang-Wert-Verhältnisse der Normalverteilungen als typisches zufälliges

Streuverhalten herangezogen. Der Schätzungsansatz wird mit dem 80%-Quantil in dem

eingeengten Schätzungsrahmen der internen Normalwerte „16%- bis 84%-Quantil“ an

der oberen Grenze (BFH-Urteil vom 9. März 1967 – IV 184/63, BStBl. III 1967, 349)

angesetzt. Je nach Sachlage kann dieses verallgemeinerbare Schätzungsmaß auf die

monatlichen Rohgewinnaufschlagssätze, auf die Wareneinsatzsummen oder auf beide

Ausgangsgrößen angewandt werden.

4. Schätzung nach Monetary Unit Sampling

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Wenn bei der Überprüfung einer Stichprobe in den Daten (materielle) Mängel festgestellt

werden, kann die ursprüngliche Hypothese zum Prüffeld nicht mehr aufrechterhalten und

das Prüffeld nicht als ordnungsgemäß anerkannt werden. Wenn die im Prüffeld

vorhandenen Fehler nicht vollständig identifiziert werden können und eine Behebung der

Fehler nicht möglich ist, muss der geschätzte Betrag der Fehler berechnet werden. MUS

bietet hierzu die Möglichkeit, den Anteil der Fehler in der Stichprobe auf die Gesamtheit

zu extrapolieren.