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DATUM 12. Januar 2010
Vorab per E-Mail
Oberste Finanzbehörden
der Länder
nachrichtlich:
Bundeszentralamt für Steuern
Bundesfinanzakademie
im Bundesministerium der Finanzen
BETREFF Auslegung des Begriffs „Geschäftsbeziehung“ in § 1 AStG für Veranlagungszeiträume
vor 2003 (vor Inkrafttreten der Neufassung des § 1 Absatz 4 AStG i. d. F. des
Artikels 11 Nummer 1 Steuervergünstigungsabbaugesetz [StVergAbG]
vom 16. Mai 2003)
BEZUG BMF-Schreiben vom 17. Oktober 2002
- IV B 4 - S 1341 - 14/02 -
GZ IV B 5 - S 1341/07/10009
DOK 2010/0002173
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Der BFH hat in seinem Urteil vom 27. August 2008 - I R 28/07 entschieden, eine Geschäfts-
beziehung i. S. d. § 1 Absatz 1 AStG i. V. m. § 1 Absatz 4 AStG i. d. F. des StÄndG 1992
liege nicht vor und eine Gewinnberichtigung nach dieser Vorschrift komme deshalb nicht in
Betracht, wenn eine inländische Obergesellschaft ihre ausländische Konzernfinanzierungs-
gesellschaft unzureichend mit Eigenkapital ausstatte und anstatt eines funktionsgerechten
Eigenkapitals unentgeltliche Stützungsmaßnahmen zugunsten der Tochtergesellschaft treffe,
die ein fremder Dritter nicht gewährt hätte. Im Streitfall ging es um eine unbedingte und
unwiderrufliche Garantie (sog. harte Patronatserklärung) für eine von der
Tochter(Finanzierungs-)gesellschaft begebene Anleihe, ohne die die Tochtergesellschaft ihre
Funktion nicht hätte ausüben können.
Das Urteil ist zur Rechtslage vor Neufassung des § 1 Absatz 4 AStG (jetzt: § 1 Absatz 5
AStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.08.2007, BGBl. I Seite 914)
durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) vom 16. Mai 2003 (BGBl. I
Seite 2
Seite 660) ergangen. Der BFH bestätigt damit seine Rechtsprechung im Urteil vom
29. November 2000, I R 85/99 (BStBl II Seite 720), und folgt nicht dem BMF-Schreiben vom
17. Oktober 2002 - IV B 4 - S 1341 - 14/02 - (BStBl I Seite 1025).
Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist das
Urteil für Veranlagungszeiträume vor 2003, d. h. vor Inkrafttreten der Neufassung des § 1
Absatz 4 AStG i. d. F. des StVergAbG (jetzt: § 1 Absatz 5 AStG) auf alle offenen Fälle
anzuwenden, in denen eine inländische Konzernobergesellschaft ihrer ausländischen Tochter-
gesellschaft eigenkapitalersetzende Stützungsmaßnahmen gewährt, z. B. eine sog. harte
Patronatserklärung. Dies gilt auch für bindende eigenkapitalersetzende Kreditgarantien
zugunsten einer ausländischen Tochtergesellschaft, die keine Finanzierungsgesellschaft ist.
Das Urteil ist für Veranlagungszeiträume vor 2003 auch anzuwenden, soweit Fälle der
Gewährung zinsloser oder zinsgünstiger Darlehen durch eine inländische Obergesellschaft an
ihre ausländische Tochtergesellschaft betroffen sind, wenn die Gewährung solcher Darlehen
zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung führt, weil eine (verdeckte) Zufüh-
rung von Eigenkapital vorliegt (vergleiche BFH-Urteil vom 30. Mai 1990, I R 97/88, BStBl
1990 II S. 875).
Das BMF-Schreiben vom 17. Oktober 2002 - IV B 4 - S 1341 - 14/02 - (BStBl I Seite 1025)
wird hiermit aufgehoben.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Im Auftrag