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der Länder
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14. Januar 2025
Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur
Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und
Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts;
Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom
15. Dezember 2021 (BStBl I S. 2483; verlängert durch das BMF-Schreiben
vom 26. Januar 2023, BStBl I S. 206) in Fällen von Verpachtungs-BgA von
juristischen Personen des öffentlichen Rechts
GZ: IV C 2 - S 2706/00063/001/187
DOK: COO.7005.100.2.11078905
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(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die
zeitliche Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021
(a. a. O.) betreffend die in Rdnr. 15a und 17 enthaltenen Grundsätze für
juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 31. Dezember 2026
verlängert. Diese Verlängerung gilt allerdings nur, wenn die Norm des
§ 2b UStG für die juristische Person des öffentlichen Rechts noch keine
Anwendung findet und für den betreffenden Verpachtungs-BgA bereits bis
zum 31. Dezember 2024 von der bisherigen Übergangregelung des BMF-
Schreibens vom 15. Dezember 2021 (a. a. O.; verlängert durch das BMF-
Schreiben vom 26. Januar 2023, a. a. O.) Gebrauch gemacht wurde.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt TeilI.
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.