Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin
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Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
Nur per E-Mail
Oberste Finanzbehörden
der Länder
nachrichtlich:
Bundeszentralamt für Steuern
Bundesfinanzakademie im
Bundesministerium der Finanzen
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Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
TEL
+49 (0) 30 18 682-0
poststelle@bmf.bund.de
DATUM 4. Juni 2024
BETREFF Anwendung des § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)
GZ IV B 3 - S 1300/24/10005 :002
DOK 2024/0480649
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des
§ 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG), dass für Geschäftsjahre, die vor dem
31. Dezember 2022 begonnen haben, es nicht beanstandet wird, wenn die Aufzeichnungen
erstmals bis zum 31. Dezember 2024 abgegeben werden.
Dieses Schreiben ersetzt das
BMF-Schreiben vom 21. Februar 2024 (BStBl I S. 253). Es wird
im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht ab sofort auf den Internetseiten des
Bundesministeriums der Finanzen und des Bundeszentralamtes für Steuern zum Herunter-
laden bereit.
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
www.bundesfinanzministerium.de