ANWENDUNG DER ZINSINFORMATIONSVERORDNUNG FÜR ARUBA UND SINT MAARTEN

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DATUM 3. August 2018

BETREFF Anwendung der Zinsinformationsverordnung für Aruba und Sint Maarten

GZ IV C 1 - S 2402-a/0 :022

DOK 2018/0635933

(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Die Bundesrepublik Deutschland, Aruba und Sint Maarten haben sich verständigt, dass das

jeweils mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteue-

rung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem

31. Dezember 2016 geleistet werden.

Für Aruba und Sint Maarten ist die Zinsinformationsverordnung für nach dem 31. Dezember

2016 zufließende Zinszahlungen nicht mehr anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine

Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik

Steuern - Veröffentlichungen zu Steuerarten - Einkommensteuer -

(www.bundesfinanzministerium.de) zum Abruf bereit.

Im Auftrag