Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin
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DATUM 3. August 2018
BETREFF Anwendung der Zinsinformationsverordnung für Aruba und Sint Maarten
GZ IV C 1 - S 2402-a/0 :022
DOK 2018/0635933
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Die Bundesrepublik Deutschland, Aruba und Sint Maarten haben sich verständigt, dass das
jeweils mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteue-
rung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem
31. Dezember 2016 geleistet werden.
Für Aruba und Sint Maarten ist die Zinsinformationsverordnung für nach dem 31. Dezember
2016 zufließende Zinszahlungen nicht mehr anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine
Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik
Steuern - Veröffentlichungen zu Steuerarten - Einkommensteuer -
(www.bundesfinanzministerium.de) zum Abruf bereit.
Im Auftrag