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Oberste Finanzbehörden
der Länder
poststelle@bmf.bund.de
www.bundesfinanzministerium.de
nachrichtlich:
11. März 2025
Bundeszentralamt für Steuern
Betreff: Amtliches Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung
Bezug: Mein Schreiben vom 17. Mai 2024
- IV B 5 - S 1100/24/10001 :002 (2024/0348881) -;
Mein Schreiben vom 19. Juli 2024
- IV B 5 - S 1100/24/10001 :002 (2024/0653939) -;
Mein Schreiben vom 17. Oktober 2024
- IV B 5 - S 1100/24/10001 :002 (2024/0741839) -
Anlagen: 2
GZ: IV B 5 - S 1100/00001/002/108
DOK: COO.7005.100.2.11202690
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(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Die Muster für
•
die Gruppenträgermeldung und
•
den Widerruf der Gruppenträgermeldung
wurden aktualisiert. Sie können auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
abgerufen werden. Die Abgabe erfolgt über das BZSt Online-Portal.
Dieses Schreiben ersetzt mein Schreiben vom 17. Oktober 2024 und wird im Bundessteuerblatt
Teil I veröffentlicht.
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
Hinweis: Dieses PDF ist nicht barrierefrei. Das für Nutzer und Nutzerinnen im BZSt online.portal verfügbare Formular wurde selbstverständlich barrierefrei
umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.
Seite: Art des Vorgangs, hier exemplarisch für Erstmeldung, § 3 Absatz 3 Satz 1 (Gruppenträger = oberste
Muttergesellschaft)
Das Formular stellt sich nach den Auswahlen auf der ersten Formularseite individuell zusammen: Abhängig von den
Auswahlen werden nur die notwendigen Datenabfragen und die benötigten Seiten angezeigt. So werden fehlerhafte
Eingaben vermieden und ein benutzerfreundliches, schnelles Ausfüllen des Formulars ermöglicht.
Fortsetzung, siehe Folgeseite…
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Abschluss Seite Art des Vorgangs:
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Auswahlvarianten
Auswahl Korrekturmeldung: Abfrage der vorherigen MessageRefID (Screen-Ausschnitt)
Bei der Auswahl „Korrekturmeldung“ werden Angaben für die Zuordnung zur bezogenen Meldung abgefragt. Der Aufbau des
restlichen Formulars erfolgt dann identisch zur Erstmeldung.
Auswahl § 3 Absatz 3 Satz 2, 3 oder 4 und Auswahl „im Namen des Gruppenträgers“ (Screen-Ausschnitt)
Werden bei den Auswahloptionen der gesetzlichen Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz 2“ oder „… Satz 3“ oder „…Satz 4“
gewählt, stehen für die Auswahl des Profils andere Optionen als bei „…Satz 1“ zur Verfügung.
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Auswahl § 3 Absatz 3 Satz 2, 3 oder 4 und Auswahl „in Vertretung für den Gruppenträger“ (Screen-Ausschnitt)
Bei der Auswahl der gesetzlichen Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz 2“ oder „… Satz 3“ oder „…Satz 4“ in Kombination mit der
Auswahl „in Vertretung für den Gruppenträger“ kann ergänzend „Vertretung durch die oberste Muttergesellschaft“
ausgewählt werden.
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Seite Angaben zur Vertretung, hier exemplarisch für die „gewillkürte Vertretung“
Diese Seite wird nur angezeigt, wenn vorab angegeben wurde, dass die Meldung in Vertretung erfolgt. Die Daten zur
Vertretung werden weitgehend aus dem angemeldeten, authentifizierten Profil des Nutzers/ der Nutzerin vorbelegt.
Fortsetzung, siehe Folgeseite…
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Abschluss Seite Angaben zur Vertretung:
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Seite Angaben zur obersten Muttergesellschaft, hier exemplarisch nicht vorbefüllt (Vertretungsfall)
Sind Gruppenträgermeldung und oberste Muttergesellschaft identisch (Auswahl gesetzliche Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz
1“) wird nur die Seite „Angaben zur obersten Muttergesellschaft“ angezeigt. Die Seite Gruppenträgermeldung entfällt dann.
Fortsetzung, siehe Folgeseite…
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Abschluss Seite Angaben zur obersten Muttergesellschaft:
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Seite Angaben zum Gruppenträger, hier exemplarisch nicht vorbefüllt (Vertretungsfall)
Sind Gruppenträgermeldung und oberste Muttergesellschaft nicht identisch (Auswahl gesetzliche Verpflichtung „§ 3 Absatz 3
Satz 2, 3 oder 4“) werden sowohl diese Seite „Angaben zum Gruppenträger“ als auch die Seite „Angaben zur obersten
Muttergesellschaft“ angezeigt.
Footer wie vorab, hier nicht vollständig abgebildet.
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Seite Angaben zur obersten Muttergesellschaft, hier exemplarisch mit reduziertem Datensatz, nicht vorbefüllt
(Vertretungsfall)
Bei Auswahl gesetzliche Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz 2, 3 oder 4“ enthält die Seite „Angaben zur obersten
Muttergesellschaft“ nur eine reduzierte – für ausländische Unternehmen passende - Abfrage von Daten.
Footer wie vorab, hier nicht vollständig abgebildet.
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Seite Zusammenfassung
Diese Seite zeigt alle vorab getätigten Eingaben zur Überprüfung an. Der Nutzer/ die Nutzerin hat die Möglichkeit noch
einmal zurück zu den vorherigen Seiten zu wechseln, um Korrekturen vorzunehmen bevor das Formular versendet wird.
Fortsetzung, siehe Folgeseite…
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Fortsetzung Seite Zusammenfassung:
Fortsetzung, siehe Folgeseite…
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Abschluss Seite Zusammenfassung:
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Widerruf einer Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
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Seite Art des Vorgangs, hier exemplarisch mit Auswahl § 3 Absatz 3 Satz 1 (Gruppenträger = oberste Muttergesellschaft)
Wie bei der Gruppenträgermeldung stellt sich das Formular nach den Auswahlen auf der ersten Formularseite individuell
zusammen:Abhängig von den Auswahlen werden nurdienotwendigen Datenabfragen unddiebenötigten Seitenangezeigt.
Fortsetzung, sieheFolgeseite…
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Widerruf einer Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
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Abschluss SeiteArtdes Vorgangs:
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Seite Art des Vorgangs, Varianten
Die Abfrage der möglichen Gründe erfolgt individuell nach Auswahl der gesetzlichen Voraussetzung.
MöglicheGründebeiAuswahl § 3 Absatz 3 Satz 2
Mögliche Gründe bei Auswahl § 3 Absatz 3 Satz 3
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MöglicheGründebeiAuswahl § 3 Absatz 3 Satz 4
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Seite Angaben zur Vertretung
Diese Seite wird nur angezeigt, wenn vorab angegeben wurde, dass die Meldung in Vertretung erfolgt. Die Daten zur
Vertretungwerden weitgehend ausdem angemeldeten, authentifiziertenProfil desNutzers/derNutzerin vorbelegt.
Fortsetzung, siehe Folgeseite…
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Widerruf einer Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
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Abschluss Seite AngabenzurVertretung:
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Seite Angabenzur oberstenMuttergesellschaft,exemplarisch für den Fall§ 3 Absatz3 Satz 1 (Gruppenträger = oberste
Muttergesellschaft), Vertretungsfall
In diesem Fall werden neben Angaben zur Vertretung nur reduzierte Daten zur obersten Muttergesellschaft abgefragt, da
diese ausschließlich zur Überprüfung der Zuordnung benötigt werden.
Footerwie vorab, hiernichtvollständigabgebildet.
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Seite Gruppenträger/obersteMuttergesellschaft,exemplarisch fürFall§ 3 Absatz3 Satz 2,3 oder4 (Vertretungsfall)
Bei Auswahl gesetzliche Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz 2, 3 oder 4“ fragt die Seite „Gruppenträger/oberste
Muttergesellschaft“ für die Muttergesellschaft nur einen reduzierten – für ausländische Unternehmenpassenden – Datensatz
ab; für den Gruppenträger ist zusätzlich die Eingabe von mindestens einem Steueridentifikationsmerkmal notwendig.
Footerwie vorab, hiernichtvollständigabgebildet.
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Abbildung 1 SeiteAngaben zumGruppenträger
Widerruf einer Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
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BeiAuswahl § 3 Absatz 3 Satz2,3 oder4,Abgabeerfolgt durchdenGruppenträger
Erfolgt die Abgabe des Widerrufs durch den Gruppenträger, so werden die Daten des Übermittlers auf der Seite „Angaben
zum Gruppenträger“ vollständig und vorbefüllt angezeigt (Abbildung 1), die Daten der obersten Muttergesellschaft werden
auf der folgenden Seite in reduziertem Umfang abgefragt (Abbildung 2).
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Fortsetzung, sieheFolgeseite…
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Abschluss Seite Angabenzum Gruppenträger:
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Abbildung 2 Seiten AngabenzuroberstenMuttergesellschaft:
Widerruf einer Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2
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BeiAuswahl § 3 Absatz 3 Satz2,3 oder4,Abgabeerfolgt durchdieMuttergesellschaft inVertretungfürden
Gruppenträger
Erfolgt die Abgabe des Widerrufs durch die oberste Muttergesellschaft, so werden die Daten der Übermittlerin auf der Seite
„Angaben zur Vertretung“ vollständig und vorbefüllt angezeigt (Abbildung3); auf der Seite „Gruppenträger/oberste
Muttergesellschaft“ werden die Daten zum Gruppenträger in reduziertem Umfang abgefragt und die Daten zur obersten
Muttergesellschaft erneut angezeigt, aber ebenfalls in reduzierter Form (Abbildung 4).
Abbildung 3 Seite Angaben zur Vertretung:
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Abschluss Seite AngabenzurVertretung:
Footerwie vorab, hiernichtvollständigabgebildet.
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Abbildung 4 SeiteGruppenträger/obersteMuttergesellschaft:
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Seite Zusammenfassung, aus Platzgründen hier gekürzt abgebildet
Wiefür dieMeldungdargestellt, zeigtdiese Seitealle vorab getätigten Eingaben zurÜberprüfungan. DerNutzer/die
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