AMTLICHES VORDRUCKMUSTER FÜR DIE GRUPPENTRÄGERMELDUNG

Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin

Wilhelmstraße 97

Nur per E-Mail

10117 Berlin

Tel. +49 30 18 682-0

Oberste Finanzbehörden

der Länder

poststelle@bmf.bund.de

www.bundesfinanzministerium.de

nachrichtlich:

11. März 2025

Bundeszentralamt für Steuern

Betreff: Amtliches Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung

Bezug: Mein Schreiben vom 17. Mai 2024

- IV B 5 - S 1100/24/10001 :002 (2024/0348881) -;

Mein Schreiben vom 19. Juli 2024

- IV B 5 - S 1100/24/10001 :002 (2024/0653939) -;

Mein Schreiben vom 17. Oktober 2024

- IV B 5 - S 1100/24/10001 :002 (2024/0741839) -

Anlagen: 2

GZ: IV B 5 - S 1100/00001/002/108

DOK: COO.7005.100.2.11202690

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(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Die Muster für

die Gruppenträgermeldung und

den Widerruf der Gruppenträgermeldung

wurden aktualisiert. Sie können auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern

abgerufen werden. Die Abgabe erfolgt über das BZSt Online-Portal.

Dieses Schreiben ersetzt mein Schreiben vom 17. Oktober 2024 und wird im Bundessteuerblatt

Teil I veröffentlicht.

Im Auftrag

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2

Hinweis: Dieses PDF ist nicht barrierefrei. Das für Nutzer und Nutzerinnen im BZSt online.portal verfügbare Formular wurde selbstverständlich barrierefrei

umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.

Seite: Art des Vorgangs, hier exemplarisch für Erstmeldung, § 3 Absatz 3 Satz 1 (Gruppenträger = oberste

Muttergesellschaft)

Das Formular stellt sich nach den Auswahlen auf der ersten Formularseite individuell zusammen: Abhängig von den

Auswahlen werden nur die notwendigen Datenabfragen und die benötigten Seiten angezeigt. So werden fehlerhafte

Eingaben vermieden und ein benutzerfreundliches, schnelles Ausfüllen des Formulars ermöglicht.

Fortsetzung, siehe Folgeseite…

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Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2

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Abschluss Seite Art des Vorgangs:

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Auswahlvarianten

Auswahl Korrekturmeldung: Abfrage der vorherigen MessageRefID (Screen-Ausschnitt)

Bei der Auswahl „Korrekturmeldung“ werden Angaben für die Zuordnung zur bezogenen Meldung abgefragt. Der Aufbau des

restlichen Formulars erfolgt dann identisch zur Erstmeldung.

Auswahl § 3 Absatz 3 Satz 2, 3 oder 4 und Auswahl „im Namen des Gruppenträgers“ (Screen-Ausschnitt)

Werden bei den Auswahloptionen der gesetzlichen Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz 2“ oder „… Satz 3“ oder „…Satz 4“

gewählt, stehen für die Auswahl des Profils andere Optionen als bei „…Satz 1“ zur Verfügung.

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Auswahl § 3 Absatz 3 Satz 2, 3 oder 4 und Auswahl „in Vertretung für den Gruppenträger“ (Screen-Ausschnitt)

Bei der Auswahl der gesetzlichen Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz 2“ oder „… Satz 3“ oder „…Satz 4“ in Kombination mit der

Auswahl „in Vertretung für den Gruppenträger“ kann ergänzend „Vertretung durch die oberste Muttergesellschaft“

ausgewählt werden.

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Seite Angaben zur Vertretung, hier exemplarisch für die „gewillkürte Vertretung“

Diese Seite wird nur angezeigt, wenn vorab angegeben wurde, dass die Meldung in Vertretung erfolgt. Die Daten zur

Vertretung werden weitgehend aus dem angemeldeten, authentifizierten Profil des Nutzers/ der Nutzerin vorbelegt.

Fortsetzung, siehe Folgeseite…

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Abschluss Seite Angaben zur Vertretung:

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Seite Angaben zur obersten Muttergesellschaft, hier exemplarisch nicht vorbefüllt (Vertretungsfall)

Sind Gruppenträgermeldung und oberste Muttergesellschaft identisch (Auswahl gesetzliche Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz

1“) wird nur die Seite „Angaben zur obersten Muttergesellschaft“ angezeigt. Die Seite Gruppenträgermeldung entfällt dann.

Fortsetzung, siehe Folgeseite…

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Abschluss Seite Angaben zur obersten Muttergesellschaft:

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umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.

Seite Angaben zum Gruppenträger, hier exemplarisch nicht vorbefüllt (Vertretungsfall)

Sind Gruppenträgermeldung und oberste Muttergesellschaft nicht identisch (Auswahl gesetzliche Verpflichtung „§ 3 Absatz 3

Satz 2, 3 oder 4“) werden sowohl diese Seite „Angaben zum Gruppenträger“ als auch die Seite „Angaben zur obersten

Muttergesellschaft“ angezeigt.

Footer wie vorab, hier nicht vollständig abgebildet.

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Seite Angaben zur obersten Muttergesellschaft, hier exemplarisch mit reduziertem Datensatz, nicht vorbefüllt

(Vertretungsfall)

Bei Auswahl gesetzliche Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz 2, 3 oder 4“ enthält die Seite „Angaben zur obersten

Muttergesellschaft“ nur eine reduzierte – für ausländische Unternehmen passende - Abfrage von Daten.

Footer wie vorab, hier nicht vollständig abgebildet.

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umgesetzt. Alle in diesem PDF abgebildeten Daten sind fiktive Testdaten.

Seite Zusammenfassung

Diese Seite zeigt alle vorab getätigten Eingaben zur Überprüfung an. Der Nutzer/ die Nutzerin hat die Möglichkeit noch

einmal zurück zu den vorherigen Seiten zu wechseln, um Korrekturen vorzunehmen bevor das Formular versendet wird.

Fortsetzung, siehe Folgeseite…

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Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2

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Fortsetzung Seite Zusammenfassung:

Fortsetzung, siehe Folgeseite…

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Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2

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Abschluss Seite Zusammenfassung:

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Widerruf einer Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2

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Seite Art des Vorgangs, hier exemplarisch mit Auswahl § 3 Absatz 3 Satz 1 (Gruppenträger = oberste Muttergesellschaft)

Wie bei der Gruppenträgermeldung stellt sich das Formular nach den Auswahlen auf der ersten Formularseite individuell

zusammen:Abhängig von den Auswahlen werden nurdienotwendigen Datenabfragen unddiebenötigten Seitenangezeigt.

Fortsetzung, sieheFolgeseite…

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Widerruf einer Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2

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Abschluss SeiteArtdes Vorgangs:

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Seite Art des Vorgangs, Varianten

Die Abfrage der möglichen Gründe erfolgt individuell nach Auswahl der gesetzlichen Voraussetzung.

MöglicheGründebeiAuswahl § 3 Absatz 3 Satz 2

Mögliche Gründe bei Auswahl § 3 Absatz 3 Satz 3

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MöglicheGründebeiAuswahl § 3 Absatz 3 Satz 4

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Seite Angaben zur Vertretung

Diese Seite wird nur angezeigt, wenn vorab angegeben wurde, dass die Meldung in Vertretung erfolgt. Die Daten zur

Vertretungwerden weitgehend ausdem angemeldeten, authentifiziertenProfil desNutzers/derNutzerin vorbelegt.

Fortsetzung, siehe Folgeseite…

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Abschluss Seite AngabenzurVertretung:

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Seite Angabenzur oberstenMuttergesellschaft,exemplarisch für den Fall§ 3 Absatz3 Satz 1 (Gruppenträger = oberste

Muttergesellschaft), Vertretungsfall

In diesem Fall werden neben Angaben zur Vertretung nur reduzierte Daten zur obersten Muttergesellschaft abgefragt, da

diese ausschließlich zur Überprüfung der Zuordnung benötigt werden.

Footerwie vorab, hiernichtvollständigabgebildet.

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Seite Gruppenträger/obersteMuttergesellschaft,exemplarisch fürFall§ 3 Absatz3 Satz 2,3 oder4 (Vertretungsfall)

Bei Auswahl gesetzliche Verpflichtung „§ 3 Absatz 3 Satz 2, 3 oder 4“ fragt die Seite „Gruppenträger/oberste

Muttergesellschaft“ für die Muttergesellschaft nur einen reduzierten – für ausländische Unternehmenpassenden – Datensatz

ab; für den Gruppenträger ist zusätzlich die Eingabe von mindestens einem Steueridentifikationsmerkmal notwendig.

Footerwie vorab, hiernichtvollständigabgebildet.

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Abbildung 1 SeiteAngaben zumGruppenträger

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BeiAuswahl § 3 Absatz 3 Satz2,3 oder4,Abgabeerfolgt durchdenGruppenträger

Erfolgt die Abgabe des Widerrufs durch den Gruppenträger, so werden die Daten des Übermittlers auf der Seite „Angaben

zum Gruppenträger“ vollständig und vorbefüllt angezeigt (Abbildung 1), die Daten der obersten Muttergesellschaft werden

auf der folgenden Seite in reduziertem Umfang abgefragt (Abbildung 2).

:

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Abschluss Seite Angabenzum Gruppenträger:

.

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Abbildung 2 Seiten AngabenzuroberstenMuttergesellschaft:

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BeiAuswahl § 3 Absatz 3 Satz2,3 oder4,Abgabeerfolgt durchdieMuttergesellschaft inVertretungfürden

Gruppenträger

Erfolgt die Abgabe des Widerrufs durch die oberste Muttergesellschaft, so werden die Daten der Übermittlerin auf der Seite

„Angaben zur Vertretung“ vollständig und vorbefüllt angezeigt (Abbildung3); auf der Seite „Gruppenträger/oberste

Muttergesellschaft“ werden die Daten zum Gruppenträger in reduziertem Umfang abgefragt und die Daten zur obersten

Muttergesellschaft erneut angezeigt, aber ebenfalls in reduzierter Form (Abbildung 4).

Abbildung 3 Seite Angaben zur Vertretung:

Fortsetzung, sieheFolgeseite…

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Abschluss Seite AngabenzurVertretung:

Footerwie vorab, hiernichtvollständigabgebildet.

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Abbildung 4 SeiteGruppenträger/obersteMuttergesellschaft:

Footer wie vorab, hier nicht abgebildet.

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Seite Zusammenfassung, aus Platzgründen hier gekürzt abgebildet

Wiefür dieMeldungdargestellt, zeigtdiese Seitealle vorab getätigten Eingaben zurÜberprüfungan. DerNutzer/die

Nutzerin hatdieMöglichkeitnoch einmalzurückzu den vorherigenSeiten zu wechseln, umKorrekturen vorzunehmen bevor

das Formular versendet wird.

Footerwie vorab, hiernichtvollständigabgebildet.

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