ANHANG II
„ANHANG IV
LISTE DER GÜTER MIT DOPPELTEM VERWENDUNGSZWECK GEMÄβ ARTIKEL 11 ABSATZ 1 DIESER
VERORDNUNG
Die Einträge enthalten nicht immer die vollständige Beschreibung der betreffenden Güter und die dazugehörigen Anmerkungen des
Anhangs I ( 1 ). Lediglich Anhang I enthält die vollständige Beschreibung der Güter.
Die Nennung eines Guts im vorliegenden Anhang berührt nicht die Anwendung der Bestimmungen über Massenprodukte des
Anhangs I.
Bei Begriffen, die zwischen doppelten Anführungszeichen stehen, handelt es sich um Begriffe, für die es eine Definition in der Liste der
Begriffsbestimmungen in Anhang I gibt.
TEIL I
(Möglichkeit einer nationalen Allgemeingenehmigung für den Handel innerhalb der Union)
Güter der Tarn(Stealth)-Technologie
1C001
Werkstoffe oder Materialien, besonders entwickelt zur Absorption elektromagnetischer Strahlen oder
eigenleitfähige Polymere.
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C101.
1C101
Andere als die von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe und Geräte zur Verminderung von Mess
größen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur, geeignet für ‚Flugkör
per‘ und „Flugkörper“-Subsysteme oder von Nummer 9A012 erfasste unbemannte Luftfahrzeuge.
Anmerkung: Nummer 1C101 erfasst keine lediglich für zivile Anwendungen entwickelten/formulierten Materia
lien.
Technische Anmerkung:
‚Flugkörper‘ im Sinne von Nummer 1C101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeug
systeme mit einer Reichweite größer als 300 km.
1D103
„Software“, besonders entwickelt für die Analyse zur Reduktion von Messgrößen, wie Radarreflexion,
Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung oder Schallsignatur.
1E101
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung“ von Gü
tern, erfasst von Nummer 1C101 oder 1D103.
1E102
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung“ von „Soft
ware“, erfasst von Nummer 1D103.
6B008
Impulsradarmesseinrichtungen zur Bestimmung des Rückstrahlquerschnitts mit einer Sendeimpulsbreite
kleiner/gleich 100 ns und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 6B108.
6B108
Messsysteme, besonders konstruiert zur Bestimmung von Radarrückstrahlquerschnitten, geeignet für
‚Flugkörper‘ und ‚Flugkörper‘-Subsysteme.
Technische Anmerkung:
‚Flugkörper‘ im Sinne von Nummer 6B108 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeug
systeme mit einer Reichweite größer als 300 km.
Güter der gemeinschaftlichen strategischen Überwachung
1A007
Ausrüstung und Vorrichtungen, besonders konstruiert, um Ladungen und Vorrichtungen, die „energeti
sche Materialien“ enthalten, elektrisch zu zünden, wie folgt:
ANMERKUNG: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL, NUM
MERN 3A229 UND 3A232.
a. Zündvorrichtungen für Explosivstoffdetonatoren, entwickelt zur Zündung mehrerer von nachstehen
der Unternummer 1A007b erfasster Explosivstoffdetonatoren;
DE
L 3/252
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6.1.2022
( 1 ) Abweichungen (Formulierung oder Geltungsbereich) zwischen den Anhängen I und IV sind durch Fettdruck in Kursivschrift kenntlich
gemacht.
b. elektrisch betriebene Detonatoren wie folgt:
1. Brückenzünder (EB),
2. Brückenzünderdraht (EBW),
3. Slapperzünder,
4. Folienzünder (EFI).
Anmerkung: Unternummer 1A007b erfasst keine Detonatoren, die nur Initialsprengstoffe, zum Beispiel Bleiazid,
verwenden.
1C239
Sprengstoffe, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, mit
einer Kristalldichte größer als 1,8 g/cm 3 und einer Detonationsgeschwindigkeit größer als 8 000 m/s
oder Stoffe oder Mischungen, die diese Sprengstoffe mit mehr als 2 Gew.-% enthalten.
1E201
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung“ von Gü
tern, erfasst von Nummer 1C239.
3A229
Hochstrom-Impulsgeneratoren wie folgt: …
ANMERKUNG: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.
3A232
Mehrfachzündersysteme soweit nicht erfasst von obiger Nummer 1A007, wie folgt: …
ANMERKUNG: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.
3E201
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung“ von Aus
rüstung, erfasst von Nummer 3A229 oder 3A232.
6A001
Akustik, beschränkt auf Folgendes:
6A001a1b
Objekterfassungs- oder Lokalisierungssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Sendefrequenz kleiner als 5 kHz;
6. konstruiert, um … standzuhalten,
6A001a2a2
Hydrofone (Wandler) … mit …
6A001a2a3
Hydrofone (Wandler) … mit …
6A001a2a6
Hydrofone (Wandler) … konstruiert für …
6A001a2b
Akustische Schlepp-Hydrofonanordnungen …
6A001a2c
Datenverarbeitungsausrüstung, besonders konstruiert für Echtzeitanwendungen mit akustischen
Schlepp-Hydrofonanordnungen, mit „anwenderzugänglicher Programmierbarkeit“ und Verarbeitung
und Korrelation im Zeit- oder Frequenzbereich einschließlich Spektralanalyse, digitaler Filterung und
Strahlformung unter Verwendung der schnellen Fourier-Transformation (FFT) oder anderer Transforma
tionen oder Verfahren.
6A001a2e
Flachwasser-Hydrofonanordnungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. mit eingebauten Hydrofonen … oder
2. Einsatz von Multiplexermodulen … zur Bündelung der Signale der Hydrofongruppen.
6A001a2f
Datenverarbeitungsausrüstung, besonders konstruiert für Echtzeitanwendungen mit Flachwasser-Mess
kabelsystemen, mit „anwenderzugänglicher Programmierbarkeit“ und Verarbeitung und Korrelation im
Zeit- oder Frequenzbereich einschließlich Spektralanalyse, digitaler Filterung und Strahlformung unter
Verwendung der schnellen Fourier-Transformation (FFT) oder anderer Transformationen oder Verfahren.
DE
6.1.2022
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L 3/253
6D003a
„Software“ für die „Echtzeitverarbeitung“ akustischer Daten.
8A002o3
Geräuschminderungssysteme, konstruiert für den Einsatz auf Schiffen größer/gleich 1 000 Tonnen
Wasserverdrängung, wie folgt:
b. ‚aktive Geräuschminderungs- oder -tilgungssysteme‘ oder Magnetlager, besonders konstruiert für Leis
tungsübertragungssysteme, die elektronische Steuerungen enthalten, welche aktiv die Vibration der
Ausrüstung durch die Erzeugung von Anti-Geräusch- oder Anti-Vibrationssignalen direkt an der
Entstehungsstelle verringern können.
Technische Anmerkung:
Aktive Geräuschminderungs- oder -tilgungssysteme enthalten elektronische Steuerungen, welche aktiv die Vibration
der Ausrüstung durch die Erzeugung von Anti-Geräusch- oder Anti-Vibrationssignalen direkt an der Entstehungs
stelle verringern können.
8E002a
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“, Reparatur, Überholung oder Wiederaufarbeitung (re-
machining) von Propellern, besonders konstruiert für die Geräuschminderung unter Wasser.
Güter der gemeinschaftlichen strategischen Überwachung — Kryptoanalyse – Kategorie 5 Teil 2
5A004a
Geräte, entwickelt oder geändert zur Ausführung ‚kryptoanalytischer Funktionen‘.
Anmerkung: Die Unternummer 5A004a schließt Systeme und Ausrüstung ein, die zur Ausführung ‚kryptoa
nalytischer Funktionen‘ durch Reverse Engineering entwickelt oder geändert wurden.
Technische Anmerkung:
‚Kryptoanalytische Funktionen‘ sind Funktionen, die zum Brechen kryptografischer Verfahren entwickelt wurden, um
vertrauliche Variablen oder sensitive Daten einschließlich Klartext, Passwörter oder kryptografische Schlüssel ab
zuleiten.
5D002.a.
„Software“, besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“
eines der folgenden Güter:
3. Ausrüstung wie folgt:
a. Ausrüstung, die von Unternummer 5A004a erfasst wird,
5D002c
„Software“, die die Eigenschaften folgender Güter besitzt oder deren Funktionen ausführt oder simuliert:
3. Ausrüstung wie folgt:
a. Ausrüstung, die von Unternummer 5A004a erfasst wird,
5E002a
Nur „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der Güter, die von den
obigen Unternummern 5A004a, 5D002a3 oder 5D002c3 erfasst werden.
Güter der MTCR-Technologie
7A117
„Steuerungssysteme“, geeignet für „Flugkörper“, mit einer erreichbaren Systemgenauigkeit kleiner/gleich
3,33 % der Reichweite (z. B. eine ‚CEP‘ kleiner/gleich 10 km bei einer Reichweite von 300 km), aus
genommen „Steuerungssysteme“ für Flugkörper mit einer Reichweite unter 300 km oder bemannte
Luftfahrzeuge.
Technische Anmerkung:
In Nummer 7A117 ist die ‚CEP‘ (Kreisfehlerwahrscheinlichkeit, Circular Error Probable oder Circle of Equal
Probability) ein Maß für die Genauigkeit bei einer bestimmten Reichweite, definiert als Radius eines Kreises mit
dem Ziel als Mittelpunkt, in dem 50 % der Nutzlasten auftreffen.
DE
L 3/254
Amtsblatt der Europäischen Union
6.1.2022
7B001
Prüf-, Kalibrier- oder Justiereinrichtungen, besonders konstruiert für die von obiger Nummer 7A117
erfasste Ausrüstung.
ANMERKUNG: Nummer 7B001 erfasst nicht Prüf-, Kalibrier- oder Justiereinrichtungen der ‚Instandhaltungs
stufe I‘ oder der ‚Instandhaltungsstufe II‘.
7B003
Einrichtungen, besonders konstruiert für die „Herstellung“ der von obiger Nummer 7A117 erfassten
Ausrüstung.
7B103
„Herstellungsanlagen“, besonders konstruiert für von obiger Nummer 7A117 erfasste Ausrüstung.
7D101
„Software“, besonders entwickelt für die „Verwendung“ der von obigen Nummern 7B003 oder 7B103
erfassten Ausrüstung.
7E001
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung“ von Aus
rüstung oder „Software“, die von obigen Nummern 7A117, 7B003, 7B103 oder 7D101 erfasst wird.
7E002
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Herstellung“ von Aus
rüstung, die von obigen Nummern 7A117, 7B003 oder 7B103 erfasst wird.
7E101
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung“ von Aus
rüstung, die von obigen Nummern 7A117, 7B003, 7B103 oder 7D101 erfasst wird.
9A004
Trägerraketen für „Raumfahrzeuge“, geeignet für die Beförderung von mindestens 500 kg Nutzlast
über eine Reichweite von mindestens 300 km.
ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9A104.
Anmerkung 1: Nummer 9A004 erfasst nicht Nutzlasten.
9A005
Flüssigkeitsraketenantriebssysteme, die eines der von Nummer 9A006 erfassten Systeme oder Bestand
teile enthalten, geeignet für Trägerraketen, erfasst von obiger Nummer 9A004, oder für Höhen
forschungsraketen, erfasst von nachstehender Nummer 9A104.
ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMERN 9A105 UND 9A119.
9A007a
Feststoffraketenantriebssysteme, geeignet für Trägerraketen, erfasst von obiger Nummer 9A004, oder
für Höhenforschungsraketen, erfasst von nachstehender Nummer 9A104, mit einer der folgenden
Eigenschaften:
ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9A119.
a. Gesamtimpuls größer als 1,1 MNs;
9A008d
Bestandteile wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:
ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9A108c.
d) Schubvektorsteuersysteme mittels Schwenkdüsen oder Sekundäreinspritzung, geeignet für Trägerra
keten, erfasst von obiger Nummer 9A004, oder für Höhenforschungsraketen, erfasst von nach
stehender Nummer 9A104, und geeignet für eines der Folgenden:
1. Bewegungen in alle Richtungen von mehr als ± 5°,
2. Winkelgeschwindigkeiten größer/gleich 20°/s oder
3. Winkelbeschleunigungen größer/gleich 40°/s 2 .
9A104
Höhenforschungsraketen (sounding rockets), geeignet für die Beförderung von mindestens 500 kg
Nutzlast über eine Reichweite von mindestens 300 km.
ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9A004.
DE
6.1.2022
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L 3/255
9A105a
Flüssigkeitsraketentriebwerke wie folgt:
ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9A119.
a. Flüssigkeitsraketentriebwerke, die nicht von Nummer 9A005 erfasst werden, geeignet für „Flugkör
per“, integriert oder konstruiert oder geändert zur Integration in ein Flüssigtreibstoffantriebssystem
mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 1,1 MNs; ausgenommen Flüssigkeitsapogäumstriebwerke,
konstruiert oder geändert für Satellitenanwendungen mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Düsenhalsdurchmesser kleiner/gleich 20 mm und
2. Brennkammerdruck kleiner/gleich 15 bar.
9A106c
Systeme oder Bestandteile, die nicht von Nummer 9A006 erfasst werden, geeignet für „Flugkörper“,
wie folgt, besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketen-Antriebssysteme:
c. Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, ausgenommen Systeme, konstruiert für Raketensysteme, die
nicht für die Beförderung von mindestens 500 kg Nutzlast über eine Reichweite von mindestens
300 km geeignet sind.
Technische Anmerkung:
Unternummer 9A106c schließt Ausrüstung ein, die in folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung Verwendung
findet:
1. flexible Düse,
2. Flüssig- oder Sekundärgaseinspritzung,
3. bewegliches Triebwerk oder bewegliche Düse,
4. Ablenkung des Abgasstroms (Strahlschaufeln oder Sonden) oder
5. Verwendung von Schubklappen.
9A108c
Bestandteile, die nicht von Nummer 9A008 erfasst werden, geeignet für „Flugkörper“, wie folgt,
besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:
c. Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, ausgenommen Systeme, konstruiert für Raketensysteme, die
nicht für die Beförderung von mindestens 500 kg Nutzlast über eine Reichweite von mindestens
300 km geeignet sind.
Technische Anmerkung:
Unternummer 9A108c schließt Ausrüstung ein, die in folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung Verwendung
findet:
1. flexible Düse,
2. Flüssig- oder Sekundärgaseinspritzung,
3. bewegliches Triebwerk oder bewegliche Düse,
4. Ablenkung des Abgasstroms (Strahlschaufeln oder Sonden) oder
5. Verwendung von Schubklappen.
9A116
Wiedereintrittsfahrzeuge, geeignet für „Flugkörper“, sowie dafür konstruierte oder abgeänderte Ausrüs
tung wie folgt, ausgenommen Wiedereintrittsfahrzeuge für Nicht-Waffen-Nutzlast:
a. Wiedereintrittsfahrzeuge;
b. Hitzeschilde und Bestandteile hierfür, hergestellt aus Keramik oder ablativem Material;
c. Kühlkörper und Bestandteile hierfür, hergestellt aus leichtem Material mit hoher Wärmekapazität;
d. elektronische Ausrüstung, besonders konstruiert für Wiedereintrittsfahrzeuge.
DE
L 3/256
Amtsblatt der Europäischen Union
6.1.2022
9A119
Einzelne Raketenstufen, die nicht von obigen Nummern 9A005 oder 9A007a erfasst werden, geeignet
für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge, die für die Beförderung von mindes
tens 500 kg Nutzlast über eine Reichweite von mindestens 300 km geeignet sind.
9B115
Besonders konstruierte „Herstellungsausrüstung“ für die von obigen Nummern 9A005, 9A007a,
9A008d, 9A105a, 9A106c, 9A108c, 9A116 oder 9A119 erfassten Systeme, Subsysteme oder Bestand
teile.
9B116
Besonders konstruierte „Herstellungsanlagen“ für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von
obigen Nummern 9A005, 9A007a, 9A008d, 9A104, 9A105a, 9A106c, 9A108c, 9A116 oder 9A119
erfasste Systeme, Subsysteme oder Bestandteile.
9D101
„Software“, besonders entwickelt für die „Verwendung“ von Ausrüstung erfasst von obiger Num
mer 9B116.
9E001
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung“ von Aus
rüstung oder „Software“, die von obigen Nummern 9A004, 9A005, 9A007a, 9A008d, 9B115, 9B116
oder 9D101 erfasst wird.
9E002
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Herstellung“ von Aus
rüstung, die von obigen Nummern 9A004, 9A005, 9A007a, 9A008d, 9B115 oder 9B116 erfasst wird.
Anmerkung: Technologie“ für die Instandsetzung von erfassten Strukturen, Laminaten oder Werkstoffen: Siehe
Unternummer 1E002f.
9E101
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung“ oder „Her
stellung“ von Gütern, die von obigen Nummern 9A104, 9A105a, 9A106c, 9A108c, 9A116 oder
9A119 erfasst wird.
9E102
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung“ der von
obigen Nummern 9A004, 9A005, 9A007a, 9A008d, 9A104, 9A105a, 9A106c, 9A108c, 9A116,
9A119, 9B115, 9B116 oder 9D101 erfassten Trägerraketen.
Ausnahmen:
Anhang IV erfasst nicht die folgenden Güter der MTCR-Technologie:
1. Güter, die aufgrund von vertraglich geregelten Bestellungen der Europäischen Weltraumorganisation verbracht werden
oder von der Europäischen Weltraumorganisation zur Wahrnehmung ihrer offiziellen Aufgaben verbracht werden,
2. Güter, die aufgrund von vertraglich geregelten Bestellungen einer nationalen Weltraumorganisation eines Mitgliedstaats
verbracht werden oder von dieser Organisation zur Wahrnehmung ihrer offiziellen Aufgaben verbracht werden,
3. Güter, die aufgrund von vertraglich geregelten Bestellungen im Zusammenhang mit einem Entwicklungs- und Her
stellungsprogramm der Gemeinschaft zum Starten von Satelliten, das von zwei oder mehr europäischen Regierungen
unterzeichnet wurde, verbracht werden,
4. Güter, die zu einem staatlich kontrollierten Satellitenstartplatz im Gebiet eines Mitgliedstaats verbracht werden, es sei
denn, dieser Mitgliedstaat kontrolliert diese Verbringung im Rahmen dieser Verordnung.
TEIL II
(keine Möglichkeit einer nationalen Allgemeingenehmigung für den Handel innerhalb der Union)
Güter des Chemiewaffenübereinkommens
1C351d4
Ricin
1C351d5
Saxitoxin
DE
6.1.2022
Amtsblatt der Europäischen Union
L 3/257
Güter der NSG-Technologie
Die gesamte Kategorie 0 des Anhangs I ist in Anhang IV einbezogen, mit folgenden Maßgaben:
— 0C001: Diese Nummer ist nicht in Anhang IV einbezogen.
— 0C002: Diese Nummer ist nicht in Anhang IV einbezogen, mit Ausnahme des folgenden „besonderen spaltbaren
Materials“:
a) abgetrenntes Plutonium;
b) „mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran“ (angereichert auf mehr als 20 %).
— Die Nummer 0C003 ist nur bei Verwendung in einem „Kernreaktor“ (innerhalb von Unternummer 0A001a) ein
bezogen.
— Die Nummer 0D001 („Software“) ist im Anhang IV einbezogen, außer wenn sie sich auf die Nummer 0C001 oder auf
die Güter der Nummer 0C002 bezieht, die nicht unter Anhang IV fallen.
— Die Nummer 0E001 („Technologie“) ist im Anhang IV einbezogen, außer wenn sie sich auf die Nummer 0C001 oder
auf die Güter der Nummer 0C002 bezieht, die nicht unter Anhang IV fallen.
1B226
Separatoren zur elektromagnetischen Isotopentrennung, konstruiert für den Betrieb mit einer oder
mehreren Ionenquellen, die einen Gesamtstrahlstrom von größer/gleich 50 mA liefern können oder
die mit solchen Ionenquellen ausgestattet sind.
Anmerkung: Nummer 1B226 schließt Separatoren ein:
a. die stabile Isotope anreichern können,
b. mit Ionenquellen und Kollektoren innerhalb und außerhalb des magnetischen Feldes.
1B231
Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen und Ausrüstung hierfür, wie folgt:
a. Anlagen oder Einrichtungen für die Herstellung, Rückgewinnung, Extraktion, Konzentration oder
Handhabung von Tritium,
b. Ausrüstung für Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen, wie folgt:
1. Wasserstoff- oder Helium-Kälteaggregate, die auf 23 K (– 250 °C) oder weniger kühlen können,
mit einer Wärmeabfuhrkapazität größer als 150 W;
2. Wasserstoffisotopen-Speicher- oder Wasserstoffisotopen-Reinigungssysteme mit Metallhydriden als
Speicher- oder Reinigungsmedium.
1B233
Anlagen oder Einrichtungen für die Lithium-Isotopentrennung und Ausrüstung hierfür, wie folgt:
a. Anlagen oder Einrichtungen für die Trennung von Lithiumisotopen;
b. Ausrüstung für die Trennung von Lithiumisotopen, wie folgt:
1. Flüssig-Flüssig-Extraktionskolonnen, besonders konstruiert für Lithiumamalgame,
2. Quecksilber- oder Lithium-Amalgampumpen,
3. Lithiumamalgam-Elektrolysezellen,
4. Verdampfer für konzentrierte Lithiumhydroxid-Lösung.
DE
L 3/258
Amtsblatt der Europäischen Union
6.1.2022
1C012
Materialien, wie folgt:
Technische Anmerkung:
Diese Materialien werden typischerweise für nukleare Wärmequellen verwendet.
b) „vorher abgetrenntes“ Neptunium-237 in jeder Form.
Anmerkung: Unternummer 1C012b erfasst nicht Lieferungen mit einem Gehalt an Neptunium-237 kleiner/
gleich 1 Gramm.
1C233
Lithium, angereichert mit dem Lithium-6 ( 6 Li)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus,
und Erzeugnisse oder Geräte, die angereichertes Lithium enthalten, wie folgt: elementares Lithium,
Legierungen, Verbindungen, lithiumhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott
aus einem der vorgenannten.
Anmerkung: Nummer 1C233 erfasst nicht Thermolumineszenz-Dosimeter.
Technische Anmerkung:
Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Lithium-6 beträgt etwa 6,5 Gewichtsprozent (7,5 Atomprozent).
1C235
Tritium, Tritiumverbindungen, Mischungen mit einem Verhältnis der Anzahl der Tritiumatome zur
Anzahl der Wasserstoffatome größer als 1:1 000 und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenann
ten enthalten.
Anmerkung: Nummer 1C235 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit weniger als 1,48 × 10 3 GBq (40 Ci)
Tritium.
1E001
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung“ oder „Her
stellung“ von Ausrüstung oder Werkstoffen, die von Unternummer 1C012b erfasst werden.
1E201
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung“ von Gü
tern, erfasst von Nummer 1B226, 1B231, 1B233, 1C233 oder 1C235.
3A228
Schaltelemente wie folgt:
a. Kaltkathodenröhren mit oder ohne Gasfüllung, die wie Schaltfunkenstrecken funktionieren, mit allen
folgenden Eigenschaften:
1. mit drei oder mehr Elektroden,
2. spezifizierte Anodenspitzenspannung größer/gleich 2,5 kV,
3. spezifizierter Anodenspitzenstrom größer/gleich 100 A und
4. Zündverzögerungszeit kleiner/gleich 10 μs;
Anmerkung: Nummer 3A228 schließt gasgefüllte Krytrons und Vakuum-Sprytrons ein.
b. getriggerte Schaltfunkenstrecken mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Zündverzögerungszeit kleiner/gleich 15 μs und
2. spezifiziert für Spitzenströme größer/gleich 500 A;
DE
6.1.2022
Amtsblatt der Europäischen Union
L 3/259
3A231
Neutronengeneratorsysteme einschließlich Neutronengeneratorröhren mit allen folgenden Eigenschaften:
a. konstruiert für den Betrieb ohne äußeres Vakuumsystem und
b. mit elektrostatischer Beschleunigung zur Auslösung einer Tritium-Deuterium-Kernreaktion.
3E201
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung“ von Aus
rüstung, erfasst von obiger Nummer 3A228 oder 3A231.
6A203
Kameras und Bestandteile, die nicht von Nummer 6A003 erfasst werden, wie folgt:
a. mechanische Drehspiegel-Streakkameras wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
1. Streakkameras mit Aufzeichnungsgeschwindigkeiten größer als 0,5 mm/μs,
b. mechanische Drehspiegel-Framingkameras wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
1. Framingkameras mit Aufnahmegeschwindigkeiten größer als 225 000 Einzelbilder/s;
Anmerkung: Im Sinne von Unternummer 6A203a schließen Bestandteile solcher Kameras deren
Elektronikbaugruppen zur Synchronisation und Rotationsbaugruppen, bestehend aus
Antriebsturbinen, Spiegeln und Lagern, ein.
6A225
Interferometer zum Messen von Geschwindigkeiten größer als 1 km/s in Zeitintervallen kleiner als
10 μs.
Anmerkung: Nummer 6A225 schließt Interferometer zum Messen von Geschwindigkeiten ein,
z. B. VISARs (Velocity interferometer systems for any reflector) und DLIs (Doppler
Laser Interferometer).
6A226
Drucksensoren wie folgt:
a. Schock-Druckmessgeräte zum Messen von Drücken über 10 GPa, einschließlich Messgeräten aus
Manganin, Ytterbium und Polyvinylidenfluorid (PVDF)/Polyvinyldifluorid (PVF 2 ),
b. Quarz-Messwertaufnehmer für Drücke größer als 10 GPa“.
DE
L 3/260
Amtsblatt der Europäischen Union
6.1.2022