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DATUM
16. August 2017
BETREFF ATLAS – Info 3210/17
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 3210/2017 (bei Antwort bitte angeben)
Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-Release 8.8 gegenüber 8.7
Zum 16.09.2017 wird das ATLAS-Release 8.8 in den Echtbetrieb überführt.
Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer betreffenden
wesentlichen fachlichen Änderungen, die bisher noch nicht in gesonderten ATLAS-Infos ver-
öffentlicht wurden.
Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der Änderungsliste
zum EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 8.8 (Kapitel 2.6.4 des Vorworts)
entnommen werden.
Teilnehmer und Softwarehersteller haben bis zum Ende der weichen Migration am
15.07.2018 Zeit, den Releasewechsel zu vollziehen und für den Einsatz einer für das AT-
LAS-Release 8.8 zertifizierten Teilnehmersoftware sowie die Umstellung ihrer Teilnehmer-
stammdaten auf das Release 8.8 Sorge zu tragen.
Im Übergangszeitraum können die Änderungen zu Nachrichtenstrukturen nur von Teilneh-
mern genutzt werden, die bereits eine für das ATLAS-Release 8.8 zertifizierte Teilnehmer-
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software einsetzen und deren Teilnehmerstammdaten auf das neue Release umgestellt wor-
den sind.
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N) betrof-
fen
Übergreifend
Übermittlungs-
format XML für
Teilnehmer-
nachrichten
Im Hinblick auf die schrittweise Umstellung der Teilnehmernachrichten
vom Nachrichtenformat EDIFACT auf das Nachrichtenformat XML ist
es nun möglich, Nachrichten im Format XML mit der Zollstelle auszu-
tauschen.
Teilnehmer haben übergangsweise noch die Möglichkeit, für den
Nachrichtenaustausch in ATLAS zwischen den beiden Übermittlungs-
formaten zu wählen. Eine Festlegung des Übermittlungsformats erfolgt
je Nachrichtengruppe mittels „BIN-Antrag“ (Formular 0872) in den Be-
teiligtenstammdaten und kann jederzeit geändert werden. Das Senden
und Empfangen von Nachrichten ist ausschließlich im gewählten
Übermittlungsformat zulässig. Eine Überprüfung des Übermittlungs-
formats wird bei jedem Eingang von Teilnehmernachrichten vorge-
nommen und mit dem in den Beteiligtenstammdaten hinterlegten
Übermittlungsformat abgeglichen.
Zur Übermittlung von Fehlern im Übermittlungsformat XML wurde die
Nachricht E_ERR_NCK (ERRor Negative aCKnowledge) neu aufge-
nommen. In den Bereichen Versand und EAS hat die E_ERR_NCK
die Bedeutung einer fachlichen als auch technischen Fehlermeldung.
In den übrigen Bereichen ist die E_ERR_NCK eine rein technische
Fehlermeldung (analog der E_EDI_NCK beim Übermittlungsformat
EDIFACT).
Nähere Informationen hierzu sind dem „Merkblatt für Teilnehmer zum
ATLAS-Release
8.8/AES-Release
2.4“
sowie
dem
„EDI-
Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 8.8“ zu entnehmen.
N
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Umstellung auf
den Zeichen-
satz Unicode
Mit dem ATLAS-Release 8.8 erfolgt eine Umstellung aller Anwendun-
gen und Datenbanken sowie der Kommunikation des IT-Verfahrens
ATLAS auf den Unicode-Zeichensatz. Dieser Zeichensatz umfasst alle
bekannten Schriftzeichen der Welt, das sind derzeit ca. 90.000 Zei-
chen (der bisher verwendete Zeichensatz ISO/IEC 8859-1 umfasste
lediglich
191
westeuropäische
Zeichen).
Die Übermittlung von Unicode-Zeichen (Originalzeichensatz) erfolgt
grundsätzlich nur in Datenfeldern mit alphanumerischem Feldformat,
die frei beschreibbar sind und für die kein technischer Aufbau vorge-
geben ist. Einschränkungen der Zeichen in derartigen Feldern sind je-
doch möglich. Bei allen anderen Datenfeldern, z.B. mit Codelisten o-
der mit numerischem Format, ist der Zeichensatz auf ASCII be-
schränkt.
Die Umstellung auf Unicode setzt das XML-Format bei den Nachrich-
ten voraus. Es ist aber, wie oben beschrieben, übergangsweise wei-
terhin das Nachrichtenformat EDIFACT möglich. Dabei werden die
von Teilnehmern an ATLAS gesendeten EDIFACT-Nachrichten sys-
temseitig in ihr Unicode-Äquivalent gewandelt. An diese Teilnehmer
ausgehende Nachrichten werden wieder in die Codierung ISO/IEC
8859-1 gewandelt. Hierbei kann es in Freitextfeldern vorkommen,
dass bestimmte Unicode-Zeichen nicht in der Codierung ISO/IEC
8859-1 dargestellt werden können. Diese Zeichen erscheinen dann
als Aushilfszeichen (Fragezeichen).
Nähere
Informationen
hierzu
sind
dem
„EDI-
Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 8.8“ zu entnehmen.
A / N
Gültigkeits-
ende alter Auf-
schub-BIN zur
Nutzung der
Konten für den
laufenden Zah-
lungs-aufschub
Mit den ATLAS-Infos 1272/16, 1298/16 und 2947/16 wurde darüber in-
formiert, dass zum Echtbetriebsbeginn des ATLAS-Release 8.8 die
Aufschub-BINs, die vor dem 10.03.2012 vergeben wurden, ihre Gül-
tigkeit verlieren.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Aufschubkonto-Inhabern,
denen nach dem 10.03.2012 keine neue Aufschub-BIN mitgeteilt wur-
de, die Inanspruchnahme des laufenden Zahlungsaufschubs zum
Echtbetriebsbeginn des ATLAS-Release 8.8 (16.09.2017) nicht mehr
möglich sein wird.
Betroffene Beteiligte sollten daher unverzüglich einen Antrag auf
Vergabe der neuen Aufschub-BIN mit dem Vordruck 0873 (mit Code A
im Feld 7 – Neuvergabe) oder online unter https://www.internetantrag-
abin.zoll.de/iab/content.do stellen.
A
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Format der
Bewilligungs-
nummer
Aufgrund der Vorgabe einer zukünftig EU-einheitlichen Struktur für die
Bewilligungsnummer wurden in diversen Nachrichten der Bereiche
Einfuhr und Versand die Datenfelder zu den Bewilligungsnummern
hinsichtlich ihres Feldformates von 12 auf bis zu 35 Zeichen erweitert.
Trotz dieser Erweiterung sind in den betroffenen Nachrichten während
des ATLAS-Release 8.8 zunächst weiterhin ausschließlich Bewilli-
gungsnummern in der bisherigen Struktur anzugeben.
N
Summarische Anmeldung (SumA)
Frist-
verlängerungs-
anträge
Wie bereits mit ATLAS-Teilnehmerinfo 3664/2016 vom 04.10.2016
mitgeteilt, ist es seit dem 08.10.2016 nicht mehr möglich, Fristverlän-
gerungsanträge in ATLAS zu stellen. Aus diesem Grund wurden nun
auch die Nachrichten REQNTL (Antrag auf Fristverlängerung) und
RETILI (Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag) endgültig
entfernt.
A / N
Einfuhr
Bewilligung
Endver-
wendung
Bei der Überführung von Waren zur Endverwendung ist nun die ent-
sprechende Bewilligungsnummer der förmlichen Bewilligung anzu-
melden. Dies gilt für alle Zollanmeldungen der Typen EZA-FV,
vZA/AZ-FV, EGZ-FV, ZiA-FV sowie EGZ-ZL. Zusätzlich muss nach
wie vor eine der Unterlagen „C990“, „N990“ oder „D019“ angemeldet
werden.
Existiert eine angemeldete Bewilligung nicht bzw. ist ungültig, wird die
Zollanmeldung nicht entgegengenommen und mit einer entsprechen-
den Fehlermeldung abgewiesen. Gleiches gilt für sonstige Unstim-
migkeiten z.B. beim Abgleich mit den in der Bewilligung erfassten Wa-
rennummern.
Nähere
Informationen
hierzu
sind
dem
„EDI-
Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 8.8“ zu entnehmen.
A / N
Angaben zum
Empfänger in
vereinfachten
Zoll-
anmeldungen
Gemäß Anhang B UZK-DA sind in Vereinfachten Zollanmeldungen zu
einem Einfuhrverfahren Daten zum Empfänger anzumelden.
Aus diesem Grund wurde in den Nachrichten CFCREC (vZA/AZ-FV),
SCWREC (vZA/AZ-ZL) und SCIREC (vZA/AZ-AV/UV) die neue Da-
tengruppe „Angaben zum Empfänger“ auf Kopfebene aufgenommen.
N
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Seite 5
Umstellung
von der unmit-
telbaren buch-
mäßigen Erfas-
sung auf die
unverzügliche
Mitteilung der
Zollschuld
Die Regelung über die unmittelbare buchmäßige Erfassung (der Zoll-
schuld anstatt einer Sicherheitsleistung) nach Art. 248 ZK-DVO geht
auf in der seit dem 01. Mai 2016 geltenden Regelung über die unver-
zügliche Mitteilung der Zollschuld (anstatt einer Sicherheitsleistung)
gemäß Art. 244 UZK-IA.
Dementsprechend wurde die Bedeutung des Codes „Z“ für das Feld
„Zahlungsart“ geändert in „Zahlungsaufschub und unverzügliche Mit-
teilung der Zollschuld anstatt einer Sicherheitsleistung gemäß Art. 244
UZK-IA“.
A / N
Neue Zah-
lungsart im Zu-
sammen-hang
mit der unver-
züglichen Mit-
teilung der
Zollschuld
Bislang konnte die unverzügliche Mitteilung der Zollschuld gemäß Art.
244 UZK-IA (ehemals „unmittelbare buchmäßige Erfassung“) nur in
Verbindung mit einem Zahlungsaufschub beantragt werden (Feld
„Zahlungsart“, Code „Z“).
Um jedoch auch Barzahlern die Beantragung der unverzüglichen Mit-
teilung der Zollschuld zu ermöglichen, wurde die neue Zahlungsart „Y“
(„Barzahlung und unverzügliche Mitteilung der Zollschuld anstatt einer
Sicherheitsleistung gemäß Art. 244 UZK-IA“) geschaffen.
A / N
Unverzügliche
Mitteilung der
Zollschuld im
Rahmen der
Einfuhrpreis-
regelung für
Obst und Ge-
müse
Im Rahmen der Einfuhrpreisregelung für Obst und Gemüse ist nun
kein Nachweis des zugrunde gelegten Einfuhrpreises (Zollwert) mehr
zu erbringen und keine Sicherheit mehr zu leisten, wenn der Zollwert
der Erzeugnisse gemäß Art. 75 Abs. 2 VO (EU) 2017/891 unter An-
wendung der Transaktionswert-Methode ermittelt wird und die unver-
zügliche Mitteilung der Zollschuld gemäß Art. 244 UZK-IA (ehemals
„unmittelbare buchmäßige Erfassung“ nach Art. 248 ZK-DVO) bean-
tragt wird.
In diesem Fall wird die Zollschuld auf Grundlage des Pauschalen Ein-
fuhrwertes berechnet, solange der angemeldete Zollwert nicht freiwillig
nachgewiesen wird.
A / N
Versand
Pflicht zur An-
gabe einer
Durchgangs-
zollstelle
Die Angabe einer Durchgangszollstelle (mit Länderkennung und
Dienststellennummer) ist nun auch erforderlich, wenn bei dem Feld
„Art der Anmeldung“ der Wert „T2“ auf Kopfebene oder in mindestens
einer Position angegeben wird.
A
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Seite 6
EZT-Online
Anpassung der
Kapitel 98 und
99
Im EZT-Online wurden die Kapitel 98 und 99 der Struktur der Kapitel
1-97 angepasst, um die TARIC-Daten darstellen zu können.
Die ehemaligen Links „Vorbemerkungen“ unter den Kapiteln 98 und
99 wurden durch die Links „Anmerkungen“ ersetzt, enthalten aber
auch weiterhin die bis zum 31.12.2016 gültigen „Vorbemerkungen“,
jetzt in Form von Anmerkungen.
Daneben wurden unter den Kapiteln 98 und 99 auch die Links „Erläu-
terungen“ entsprechend den Kapiteln 1-97 aufgenommen.
A
Entfernung
Menüpunkt
„Liste M“
Im EZT-Online Einfuhr wurde unter der Menüfunktion „Recherche“ der
Menüpunkt „Liste M“ und damit auch die gleichnamige Seite entfernt,
da seit dem 01.02.2015 keine Agrarzölle mehr erhoben werden. Die
Inhalte der Liste M können nun als Textdokument unter „Texte“ über
den dortigen Link „Liste M“ aufgerufen werden.
A
Abkürzungsverzeichnis:
ATLAS
Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System
BIN
Beteiligten-Identifikations-Nummer
EDIFACT
Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport (internatio-
naler Standard für den elektronischen Austausch von Handelsnachrichten)
EZA-FV
Einzelzollanmeldung Freier Verkehr
EGZ-FV
Ergänzende Zollanmeldung - Freier Verkehr
EGZ-ZL
Ergänzende Zollanmeldung - Zolllager
EU
Europäische Union
EZT
Elektronischer Zolltarif
TARIC
Tarif douanier integré des Communautés Europeénnes (Integrierter Tarif der Europä-
ischen Gemeinschaften)
UZK-DA
Unionszollkodex – Delegated Act (Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2015/2446)
UZK-IA
Unionszollkodex – Implementing Act (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447)
vZA/AZ-FV
vereinfachte Zollanmeldung / Anschreibungsmitteilung (Zoll)- Freier Verkehr
vZA/AZ-ZL
vereinfachte Zollanmeldung / Anschreibungsmitteilung (Zoll)- Zolllager
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Seite 7
vZA/AZ-
AV/UV
vereinfachte Zollanmeldung / Anschreibungsmitteilung (Zoll)- aktive Veredelung/
Umwandlungsverfahren
XML
Extensible Markup Language (Auszeichnungssprache zur Darstellung hierarchisch
strukturierter Daten in Form von Textdaten)
ZiA-FV
Zollanmeldung mit informellen Anteilen - Freier Verkehr
ZK-DVO
Zollkodex Durchführungsverordnung
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.