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13.03.2026
Betreff: ATLAS – Info 0930/2026
Bezug:
GZ: 06010302#0015#0930 – 0930/2026 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Ausfuhr
Anmeldung von Genehmigungen des Bundesamts für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in ATLAS-Ausfuhr
bei mehreren einschlägigen außenwirtschaftsrechtlichen
Genehmigungstatbeständen
Sofern für Güter, die in einer Position eines Genehmigungsbescheids des BAFA
aufgeführt sind, aufgrund Mehrfachlistungen in verschiedenen Anhängen derselben
Embargoverordnung mehrere Genehmigungstatbestände einschlägig sind, ist die
Ausfuhrgenehmigung in der Ausfuhranmeldung dennoch nur einmal unter Angabe der
betreffenden Genehmigungscodierung anzumelden. Hierbei ist die Ausfuhr-
genehmigung vorrangig mit der Unterlagencodierung für die Genehmigungsnorm
anzumelden, für die im Genehmigungsbescheid erstgenannt die Genehmigung
ausgesprochen wird.
Eine mehrfache Anmeldung der Genehmigung – um z.B. unterschiedlichen
embargorechtlichen Genehmigungsnormen für dieselbe Ware gerecht zu werden –
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würde zu einer unerwünschten Doppelabschreibung oder zu Plausibilitätsverletzungen
führen, wenn das verfügbare Restkontingent auf der Genehmigung nicht ausreicht.
Auf die entsprechende Bemerkung zur Datengruppe WARENPOSITION / UNTERLAGE
im Ausfuhr-EDI-Implementierungshandbuch (IHB) 3.0.12 bzw. ATLAS-IHB 10.2.4 wird
hingewiesen.
Weitere Informationen zur Anmeldung/Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen sind
unter www.zoll.de im Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen,
elektronische Abschreibung einsehbar.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.