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13.03.2026

Betreff: ATLAS – Info 0930/2026

Bezug:

GZ: 06010302#0015#0930 – 0930/2026 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Ausfuhr

Anmeldung von Genehmigungen des Bundesamts für

Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in ATLAS-Ausfuhr

bei mehreren einschlägigen außenwirtschaftsrechtlichen

Genehmigungstatbeständen

Sofern für Güter, die in einer Position eines Genehmigungsbescheids des BAFA

aufgeführt sind, aufgrund Mehrfachlistungen in verschiedenen Anhängen derselben

Embargoverordnung mehrere Genehmigungstatbestände einschlägig sind, ist die

Ausfuhrgenehmigung in der Ausfuhranmeldung dennoch nur einmal unter Angabe der

betreffenden Genehmigungscodierung anzumelden. Hierbei ist die Ausfuhr-

genehmigung vorrangig mit der Unterlagencodierung für die Genehmigungsnorm

anzumelden, für die im Genehmigungsbescheid erstgenannt die Genehmigung

ausgesprochen wird.

Eine mehrfache Anmeldung der Genehmigung – um z.B. unterschiedlichen

embargorechtlichen Genehmigungsnormen für dieselbe Ware gerecht zu werden –

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würde zu einer unerwünschten Doppelabschreibung oder zu Plausibilitätsverletzungen

führen, wenn das verfügbare Restkontingent auf der Genehmigung nicht ausreicht.

Auf die entsprechende Bemerkung zur Datengruppe WARENPOSITION / UNTERLAGE

im Ausfuhr-EDI-Implementierungshandbuch (IHB) 3.0.12 bzw. ATLAS-IHB 10.2.4 wird

hingewiesen.

Weitere Informationen zur Anmeldung/Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen sind

unter www.zoll.de im Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen,

elektronische Abschreibung einsehbar.

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.