Seite 1 von 7
ITZBund, Postfach 30 16 45, 53196 Bonn
An alle
Clearing Center
per E-Mail
Dienstsitz Frankfurt am Main
Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt
Bearbeitet von: RA Riesler
Tel. 0800/8007-545-1
servicedesk@itzbund.de
09.02.2026
Betreff: ATLAS – Info 0914/2026
Bezug: 06010302#0015#0896 – 0896/2026
GZ: 06010302#0015#0914 – 0914/2026 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Allgemein
Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-Release 10.2
gegenüber ATLAS-Release 10.1
Zum 28.02.2026 wird das ATLAS-Release 10.2 in den Echtbetrieb überführt.
Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer
betreffenden wesentlichen fachlichen Änderungen.
Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der
Änderungsliste zum EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 10.2 (Kapitel
2.6.4 des Vorworts) entnommen werden.
Mit dem ATLAS-Release 10.2 wird der bisherige Funktionsumfang von ATLAS um den
neuen Verfahrensbereich „Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren“ (CCI) - siehe
unten - erweitert. Die Inbetriebnahme von CCI erfolgt ohne Auswirkungen auf die
bisherigen ATLAS Verfahren.
Bevor die neuen Funktionalitäten von CCI produktiv genutzt werden können, ist die
Anmeldung zu diesem Verfahren sowie der Einsatz einer für dieses Verfahren
Seite 2 von 7
zertifizierten Software erforderlich. Der Beginn der Zertifizierung der
Teilnehmersoftware für den Verfahrensbereich „Zentrale Zollabwicklung in
Einfuhrverfahren“ (CCI) wird zu gegebener Zeit mitgeteilt.
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht (N)
betroffen
Einfuhr
Zentrale
Zollabwicklung in
Einfuhrverfahren
(CCI)
Es wird der neue Verfahrensbereich „Zentrale
Zollabwicklung in Einfuhrverfahren“ (CCI) eingeführt.
Damit werden die Abfertigungsprozesse des EU-weiten
Verfahrens nun elektronisch abgewickelt.
Im Rahmen von CCI werden die Zollanmeldungen bei der
Zollstelle abgegeben, in deren Bezirk der
Wirtschaftsbeteiligte ansässig ist (Überwachungszollstelle
(SCI)). Die Gestellung der Ware erfolgt hingegen bei einer
anderen Zollstelle, nämlich dort, wo sich die Ware befindet
(Gestellungszollstelle (PCI)).
In der Regel handelt es sich um eine
mitgliedstaatenübergreifende Abfertigung, in der das SCI
in einem anderen Mitgliedstaat liegt als das PCI.
Die Kommunikation des Teilnehmers beschränkt sich
weitestgehend auf das SCI, welches weiter benötigte
Informationen eigenständig mit dem PCI austauscht.
Dieser Austausch erfolgt zwischen den jeweiligen
nationalen Systemen mittels von der EU-Kommission
definierter Nachrichten. Das PCI übermittelt an den
Teilnehmer lediglich die Bescheide über die national zu
erhebenden Abgaben. Ist eine Kontrolle der Ware
notwendig, erfolgt die Benachrichtigung darüber
A / N
Seite 3 von 7
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht (N)
betroffen
ausschließlich über das SCI. Die physische Kontrolle erfolgt
am zugelassenen Ort beim PCI.
Die Zollanmeldung im Rahmen von CCI kann durch eine
Standardzollanmeldung nach Art. 162 UZK, vereinfachte
Zollanmeldung nach Art. 166 und 167 UZK oder
Anschreibung in der Buchführung des Anmelders gemäß
Art. 182 UZK erfolgen.
Es ergibt sich grob folgender grundsätzlicher
Verfahrensablauf:
Der Teilnehmer übermittelt
die Standardzollanmeldung vor bzw. nach der Gestellung,
die vereinfachte Zollanmeldung vor bzw. nach der
Gestellung und eine ergänzende Zollanmeldung,
die Gestellungsmitteilung bei Anschreibung in der
Buchführung und eine ergänzende Zollanmeldung oder
bei einer Befreiung von der Abgabe einer
Gestellungsmitteilung bei Anschreibung in der
Buchführung nur die ergänzende Zollanmeldung
an das SCI. Beim SCI werden die Angaben geprüft und an
das jeweilige PCI weitergeleitet, welches die Daten
ebenfalls validiert. Der Teilnehmer wird vom SCI
informiert, wenn im Folgenden
Beanstandungen festgestellt werden,
eine Kontrollentscheidung getroffen wird,
Seite 4 von 7
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht (N)
betroffen
noch weitere Informationen benötigt werden oder auch,
wenn die Anmeldung ohne Besonderheiten die
Abfertigung durchläuft.
Das SCI übermittelt den Bescheid über die festgesetzten
Zölle. Das PCI übermittelt den Bescheid über die
Einfuhrumsatzsteuer und ggf. die Verbrauchsteuern.
Zu den genauen Verfahrensabläufen wird auf das Kapitel
8.7.5 des Merkblatts für Teilnehmer zum ATLAS-Release
10.2 verwiesen.
Bedingungen und Einzelheiten zu CCI finden sich neben
dem Merkblatt für Teilnehmer auch im EDI-
Implementierungshandbuch sowie im Kapitel 4.23 der
noch zu veröffentlichenden Verfahrensanweisung ATLAS
(Stand: Februar 2026). Informationen zur zentralen
Zollabwicklung in Einfuhrverfahren können auch dem
Bereich Zentrale Zollabwicklung auf www.zoll.de
entnommen werden.
Hinweise:
Die zentrale Zollabwicklung über CCI ist in Deutschland
hinsichtlich der Gestellungszollstelle (PCI) für alle
Einfuhrverfahren (Freier Verkehr, Aktive Veredelung,
Zolllagerverfahren, Endverwendung, Vorübergehende
Verwendung) möglich.
Die Abgabe der Zollanmeldungen bei einer deutschen
Überwachungszollstelle (SCI) wird zunächst für das
Zollverfahren „Überlassung zum zollrechtlich freien
Verkehr“ möglich sein. Im Laufe des zweiten Halbjahres
Seite 5 von 7
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht (N)
betroffen
2026 werden dann die Zollverfahren „Aktive Veredelung“
und „Zolllagerverfahren“ hinzukommen.
Für die Nutzung der zentralen Zollabwicklung in
Einfuhrverfahren wird eine entsprechende Bewilligung
benötigt. Der Antrag auf Erteilung der Bewilligung mit
einem mitgliedstaatenübergreifenden Geltungsbereich ist
ausschließlich elektronisch über das EU-Trader Portal (EU-
TP) der Europäischen Kommission zu stellen. Die
Bewilligung setzt voraus, dass es sich bei dem Antragsteller
um einen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten für
zollrechtliche Vereinfachungen (AEO-C) handelt.
Eingangs-SumA
Abschaltung
ESumA-
Teilnehmer-
kommunikation
Seit der vollumfänglichen Inbetriebnahme von ICS2 hat
die Abgabe summarischer Eingangsanmeldungen (ENS)
unmittelbar zwischen den Systemen der
Wirtschaftsbeteiligten und der von der EU-Kommission
betriebenen gemeinsamen Teilnehmerschnittstelle (sog.
Shared Trader Interface (STI)) zu erfolgen.
Die Teilnehmerkommunikation zur Übermittlung von
ESumA (ICS1) wird daher abgeschaltet.
A / N
Ausfuhr
12. Berichti-
gungsschreiben
zum EDI-IHB
für
Aus dem Berichtigungsschreiben ergeben sich Änderungen
an der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT).
Auf die dazu bereits veröffentlichte ATLAS-Info 0890/2025
wird verwiesen.
N
Seite 6 von 7
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht (N)
betroffen
ATLAS/Ausfuhr
(AES) 3.0
Neuer Zugriff
auf die IAA-Plus
Ab dem 17.03.2026 wird die Internet-Ausfuhranmeldung-
Plus (IAA-Plus) über das Zoll-Portal (www.zoll-portal.de)
zur Verfügung gestellt. Ab dem Zeitpunkt der Umstellung
ist ein Zugriff auf die IAA-Plus über den bekannten und
bisher genutzten Zugang nicht mehr möglich.
Auf die dazu mit ATLAS-Info 0896/2026 bereits
bekanntgegebenen Informationen wird hiermit
ausdrücklich hingewiesen.
A
Abkürzungsverzeichnis:
AEO
Authorised Economic Operator
AES
Automated Export System
ATLAS
Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System
CCI
Centralised Clearance for Import
EDI-IHB
Electronic Data Interchange-Implementierungshandbuch
ENS
Entry Summary Declaration - Summarische Eingangsanmeldung im
Rahmen von ICS2
ESumA
Eingangs-SumA
EU
Europäische Union
Seite 7 von 7
ICS
Import Control System (Einfuhrkontrollsystem (EU-
Informationssystem))
IAA-Plus
Internet-Ausfuhranmeldung-Plus
PCI
Presentation customs office for import (Gestellungszollstelle)
SCI
Supervising customs office for import (Überwachungszollstelle)
SumA
Summarische Anmeldung
UZK
Unionszollkodex
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.