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27.01.2025
Betreff: ATLAS – Info 0718/25
Bezug: 06010302#0015#0695 – 0695/2024 und #0697 - 0697/2025
GZ
: 06010302#0015#0718 – 0718/2025 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr:
TARIC/EZT - Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am
Regionalen Übereinkommen über die Pan-Europa-
Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln – 2. Aktualisierung
Die Europäische Kommission hat mit Beschluss Nr. 2/2024Fußnote Sternchen bekannt gegeben (siehe
Fachbeitrag: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-
Praeferenzen/WuP_Meldungen/2024/wup_regionales_uebereinkommen_2.html), dass ab
01.01.2025 ein überarbeitetes Regionales Übereinkommen (= revidiertes Regionales
Übereinkommen) anwendbar ist und damit auch neue Unterlagenerfordernisse für die
Anerkennung von Präferenzen für Waren mit Ursprung im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum
(PEM) gelten.
Die Staaten des PEM werden sukzessive damit beginnen, die überarbeitete Regelung
anzuwenden. Gleichzeitig wenden einige Staaten parallel zum revidierten Regionalen
Übereinkommen auch übergangsweise noch das alte Regionale Übereinkommen an. Hier
ist bei der Beantragung von Präferenzzollsätzen zu unterscheiden, auf welcher Grundlage
der Präferenznachweis ausgestellt worden ist.
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Die Staaten, für die im Warenverkehr mit der EU diese parallele Anwendung zulässig ist,
sind in einer Matrix (Tabelle 1-PEM-Matrix: Vereinfachte Übersicht über die Möglichkeiten
der diagonalen Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone) mit einem „CR“
gekennzeichnet:
https://wup.zoll.de/wup_online/matrix.php?landinfo=CH&gruppen_id=102&position
Das IT-Verfahren ATLAS akzeptiert ab sofort für die Beantragung von Präferenzzollsätzen
auf der Grundlage des revidierten Regionalen Übereinkommens folgende
Unterlagencodierungen als präferenzbegründend
•
„U078“
-
Movement certificate EUR. 1 bearing the following statement in
English in Box 7: "REVISED RULES"
•
„U079“
-
Origin declaration bearing the following statement in English
after the text of the declaration: "REVISED RULES"
(Deutsch Übersetzungen folgen)
Ein Nachweis der Direktbeförderung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Der in der ATLAS-Teilnehmerinfo vom 27.12.2024 0695/2024 aufgeführte Workaround ist
nicht mehr anzuwenden, da das IT-Verfahren ATLAS zwischenzeitlich angepasst wurde.
Für die Beantragung von Präferenzzollsätzen auf Basis des übergangsweise noch
anwendbaren alten Regionalen Übereinkommen gelten die bisherigen
Unterlagecodierungen (N864 bzw. N954 und Direktbeförderungsnachweis 7HHF) weiterhin
parallel.
Die Unterlagen für die Pan-Europa-Mittelmeer- „Transitional Rules“ „U075“ und „U076“
sind nur präferenzbegründend, sofern diese vor dem 01.01.2025 ausgestellt wurden.
Diese ATLAS-Teilnehmerinfo ersetzt die ATLAS-Teilnehmerinfo vom 09.01.2025, Nr.
0697/25.
*
Beschluss Nr. 2/2024 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-
Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 12. Dezember 2024 zur Änderung von Beschluss Nr. 1/2023 des
Gemischten Ausschusses zwecks Einführung von Übergangsbestimmungen für die ab dem 1. Januar 2025
anwendbaren Änderungen des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-
Präferenzursprungsregeln
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Im Auftrag
Bösenberg
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