0718/25 PDF, 550 KB

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27.01.2025

Betreff: ATLAS – Info 0718/25

Bezug: 06010302#0015#0695 – 0695/2024 und #0697 - 0697/2025

GZ

: 06010302#0015#0718 – 0718/2025 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr:

TARIC/EZT - Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am

Regionalen Übereinkommen über die Pan-Europa-

Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln – 2. Aktualisierung

Die Europäische Kommission hat mit Beschluss Nr. 2/2024Fußnote Sternchen bekannt gegeben (siehe

Fachbeitrag: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-

Praeferenzen/WuP_Meldungen/2024/wup_regionales_uebereinkommen_2.html), dass ab

01.01.2025 ein überarbeitetes Regionales Übereinkommen (= revidiertes Regionales

Übereinkommen) anwendbar ist und damit auch neue Unterlagenerfordernisse für die

Anerkennung von Präferenzen für Waren mit Ursprung im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum

(PEM) gelten.

Die Staaten des PEM werden sukzessive damit beginnen, die überarbeitete Regelung

anzuwenden. Gleichzeitig wenden einige Staaten parallel zum revidierten Regionalen

Übereinkommen auch übergangsweise noch das alte Regionale Übereinkommen an. Hier

ist bei der Beantragung von Präferenzzollsätzen zu unterscheiden, auf welcher Grundlage

der Präferenznachweis ausgestellt worden ist.

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Die Staaten, für die im Warenverkehr mit der EU diese parallele Anwendung zulässig ist,

sind in einer Matrix (Tabelle 1-PEM-Matrix: Vereinfachte Übersicht über die Möglichkeiten

der diagonalen Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone) mit einem „CR“

gekennzeichnet:

https://wup.zoll.de/wup_online/matrix.php?landinfo=CH&gruppen_id=102&position

Das IT-Verfahren ATLAS akzeptiert ab sofort für die Beantragung von Präferenzzollsätzen

auf der Grundlage des revidierten Regionalen Übereinkommens folgende

Unterlagencodierungen als präferenzbegründend

„U078“

-

Movement certificate EUR. 1 bearing the following statement in

English in Box 7: "REVISED RULES"

„U079“

-

Origin declaration bearing the following statement in English

after the text of the declaration: "REVISED RULES"

(Deutsch Übersetzungen folgen)

Ein Nachweis der Direktbeförderung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.

Der in der ATLAS-Teilnehmerinfo vom 27.12.2024 0695/2024 aufgeführte Workaround ist

nicht mehr anzuwenden, da das IT-Verfahren ATLAS zwischenzeitlich angepasst wurde.

Für die Beantragung von Präferenzzollsätzen auf Basis des übergangsweise noch

anwendbaren alten Regionalen Übereinkommen gelten die bisherigen

Unterlagecodierungen (N864 bzw. N954 und Direktbeförderungsnachweis 7HHF) weiterhin

parallel.

Die Unterlagen für die Pan-Europa-Mittelmeer- „Transitional Rules“ „U075“ und „U076“

sind nur präferenzbegründend, sofern diese vor dem 01.01.2025 ausgestellt wurden.

Diese ATLAS-Teilnehmerinfo ersetzt die ATLAS-Teilnehmerinfo vom 09.01.2025, Nr.

0697/25.

*

Beschluss Nr. 2/2024 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-

Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 12. Dezember 2024 zur Änderung von Beschluss Nr. 1/2023 des

Gemischten Ausschusses zwecks Einführung von Übergangsbestimmungen für die ab dem 1. Januar 2025

anwendbaren Änderungen des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-

Präferenzursprungsregeln

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Im Auftrag

Bösenberg

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