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17.12.2024
Betreff: ATLAS - Info 0693/2024
Bezug:
GZ: 06010302#0015#0693 – 0693/2024 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Ausfuhr (AES)
Gestellung am Ausgang bei Versandweiterleitung und
Inbetriebnahme der Schnittstelle NCTS/AES
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Allgemeines
Von Seiten der Wirtschaft wurde wiederholt deutlich gemacht, dass im Rahmen der
Versandweiterleitung von Ausfuhrwaren der dringende Bedarf besteht, vor dem Ende
der technischen Umstellung auf NCTS P5 und der damit einhergehenden Beendigung
der Codierung „9DFI“ sowie vor der Inbetriebnahme der Schnittstelle NCTS/AES eine
elektronische Gestellung auch an Ausgangszollstellen/Abgangszollstellen im Binnenland
vornehmen zu können.
Im Rahmen eines Sonderwartungsfensters am 15.01.2025 wird deshalb die Möglichkeit
in ATLAS-Ausfuhr zur „Gestellung am Ausgang bei Versandweiterleitung“ geschaffen.
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Des Weiteren wird der Zeitplan zur Inbetriebnahme des Datenabgleichs der Schnittstelle
zwischen den Fachanwendungen ATLAS-Versand und ATLAS-Ausfuhr angepasst, um
den Teilnehmern ausreichend Zeit einzuräumen, die mit der „Gestellung am Ausgang bei
Versandweiterleitung“ verbundenen Funktionalitäten (siehe unten) zu testen. Die
ursprünglich für das Wartungsfenster 05 (22.02.2025) vorgesehene Inbetriebnahme des
Datenabgleichs der Schnittstelle wird entsprechend auf das Wartungsfenster 06
(17.05.2025) verschoben. Insoweit gelten zusammengefasst folgende Termine:
Bereitstellung der Möglichkeit zur „Gestellung am Ausgang bei
Versandweiterleitung“: Sonderwartungsfenster am 15.01.2025
Inbetriebnahme des Datenabgleichs der Schnittstelle zwischen ATLAS-Versand
und ATLAS-Ausfuhr: Wartungsfenster 06 am 17.05.2025.
Im Folgenden wird über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie über die
Funktionalitäten der „Gestellung am Ausgang bei Versandweiterleitung“ informiert.
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Gestellung am Ausgang bei Versandweiterleitung
Im Rahmen des anstehenden Sonderwartungsfensters am 15.01.2025 wird in ATLAS-
Ausfuhr das neue Sonderkennzeichen „Versandweiterleitung“ eingeführt. Mithilfe dieses
Kennzeichens ist es möglich, Sendungen vor Anmeldung zum Versandverfahren an der
zuständigen Ausgangszollstelle/Abgangszollstelle im Binnenland zum Ausgang zu
gestellen. Hierdurch erhalten Teilnehmer den Ausfuhr-Datenkranz der E_EXT_DAT
(Daten zum Ausgang).
Diese Möglichkeit steht grundsätzlich allen Teilnehmern zur Verfügung, die die
Versandweiterleitung von Ausfuhrsendungen nutzen wollen und die im
Nachrichtenverkehr als Teilnehmer am Ausgang auftreten können.
2a
Rechtliche Voraussetzungen
Im Kontext der Versandweiterleitung ist die Möglichkeit der Gestellung zum Ausgang in
ATLAS-Ausfuhr freiwillig. Sollte die Möglichkeit der Gestellung genutzt werden, besteht
wegen der sich dann anschließenden Gestellung in ATLAS-Versand keine Verpflichtung,
die Gestellung in ATLAS-Ausfuhr abzuschließen. Wird die Ware dennoch vollständig in
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ATLAS-Ausfuhr qualifiziert gestellt, so ist die Gestellung rechtswirksam abgeschlossen
und die Ware muss spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der Zollstelle oder einem anderen
zugelassenen Ort körperlich eingetroffen sein und für Zollkontrollen zur Verfügung
stehen.
Die Abgangszollstelle/Ausgangszollstelle teilt Entscheidungen über
Kontrollmaßnahmen und/oder die Erlaubnis zum Ausgang zu qualifiziert gestellten
Waren ausschließlich während ihrer Öffnungszeiten mit. Freigabeverhindernde Gründe,
die auch der Überlassung in das nachgelagerte VV entgegenstehen würden, können
ausschließlich während der Öffnungszeiten aufgeklärt werden.
Die Gestellung zum Ausgang entbindet den Beteiligten des Weiteren nicht von seiner
Pflicht, vollständige und korrekte Angaben in der Versandanmeldung zu tätigen.
2b Umsetzung in ATLAS-Ausfuhr
Die hier beschriebene Möglichkeit besteht ausschließlich im Kontext der avisierten
Versandweiterleitung und wird entsprechend über ein neues Kennzeichen
„Versandweiterleitung“ gesteuert. In der Gestellungsnachricht E_EXT_PRE ist daher
zwingend im Datenfeld „LIEFERUNG / ZUSÄTZLICHE INFORMATION / Code“ der Wert
„X1004“ (Kennzeichen für die Versandweiterleitung) zu verwenden.
Das zugrundeliegende Verfahren stellt sich sodann wie folgt dar:
1. Mit Versendung der E_EXT_PRE (Gestellungsanzeige am Ausgang) + Kennzeichen
„X1004“ (Versandweiterleitung) wird die Gestellung der Ausfuhrsendung bei der
gewählten Ausgangs-/Abgangszollstelle eingeleitet. Infolgedessen erhält der
Teilnehmer den Datenkranz der Ausfuhranmeldung mittels der Nachricht
E_EXT_DAT (Daten zum Ausgang).
2. Ausfuhrvorgänge, die mittels E_EXT_PRE (Gestellungsanzeige am Ausgang) und
Kennzeichen „X1004“ (Versandweiterleitung) gestellt werden, sind für die sich an-
schließende Versandweiterleitung reserviert. Dies bedeutet, dass etwaige
Ausgangsbestätigungen ausschließlich automatisiert über die anschließende
Versandweiterleitung erteilt werden können.
Hinweis: An der adressierten Zollstelle ist eine 24h-Ausgangsgestellung gewährleistet.
Dies bedeutet, dass auf eine versendete Nachricht E_EXT_PRE auch außerhalb der
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Öffnungszeiten der entsprechend adressierten Ausgangszollstelle unverzüglich mit
der Nachricht E_EXT_DAT geantwortet wird.
Antwortnachrichten der Zollstelle im Rahmen der qualifizierten Gestellung ergehen
außerhalb der Öffnungszeiten nicht.
3. Eine vollständige Umleitung sowie ein vollständiger Abbruch des Ausgangs sind
weiterhin möglich.
4. Im Rahmen des Gestellungsprozesses werden dem Teilnehmer neue Status
mitgeteilt. Hierbei handelt es sich um Folgende:
o Status 355 - Versandweiterleitung freigegeben
Sofern die qualifizierte Gestellung an der Ausgangszollstelle vollständig
vorgenommen wurde und der Ausfuhrvorgang anschließend zum Ausgang
freigegeben wurde, wird dem Teilnehmer mittels Status „355 –
Versandweiterleitung freigegeben“ signalisiert, dass der betreffende
Ausfuhrvorgang für die sich anschließende Versandweiterleitung vorgeprüft
ist.
o Status 364 - Ausgang laufend (Vorgang weitergeleitet ins Versandverfahren)
Der Status 364 - Ausgang laufend (Vorgang weitergeleitet ins
Versandverfahren) signalisiert dem Teilnehmer, dass sich der betreffende
Ausfuhrvorgang in der Versandweiterleitung befindet und somit für diese
Verwendung reserviert wurde.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.