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Fax 069/20971-584

E-Mail: Servicedesk@itzbund.de

Datum: 16. April 2024

Betreff: ATLAS – Info 0601/24

Bezug:

GZ: 06010302#0015#0601 – 0601/2024 (bei Antwort bitte angeben)

Versand (E_DEP_DAT)

Referenzierung auf vorangegangene Ausfuhrvorgänge

1. Einleitung

Aufgrund von vermehrten Tickets und anderen Anfragen zur Referenzierung auf

vorangegangene Ausfuhrvorgänge in Versandanmeldungen soll das Thema mit dieser

ATLAS-Teilnehmerinformation umfassend betrachtet werden.

2. NCTS-Phase 4 / ATLAS Releases bis 9.0

In Versandanmeldungen (E_DEC_DAT) bis einschließlich ATLAS Release 9.0 (nationale

Umsetzung der NCTS-Phase 4) wurden Ausfuhrvorgänge auf Positionsebene in der

Datengruppe „[Position] Vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen und Genehmigungen“

(mit dem Code „830“) angemeldet. Diese Datengruppe hatte einen Wiederholfaktor von

maximal 99. Damit war es möglich, mit einer Position der E_DEC_DAT auf bis zu 99

Ausfuhrvorgänge zu referenzieren. Aufgrund fehlender Bedingungen waren demzufolge

bei 999 Positionen und darin jeweils 99 Unterlagen theoretisch bis zu

98.901 Ausfuhrvorgänge in einer E_DEC_DAT anmeldbar. Zudem war die Angabe der

Warennummer nicht verpflichtend. Dadurch war es auch technisch möglich, mehrere

bis alle Positionen eines Ausfuhrvorgangs oder mehrere unterschiedliche

Ausfuhrvorgänge in einer Position der E_DEC_DAT konsolidiert anzumelden. Dennoch

musste die Warenbezeichnung zur Identifizierung der Ware ausreichend sein, sodass es

fachlich gefordert war, Ausfuhrvorgänge, die Waren umfassten, die nicht gemeinsam

durch eine Beschreibung zu identifizieren waren, in verschiedenen Positionen als

Unterlagen anzumelden.

3. NCTS-Phase 5 und Übergangsphase / ATLAS Releases ab 9.1

3.1 Allgemeines

Seit dem ATLAS Release 9.1 werden in ATLAS die Vorgaben der NCTS-Phase 5

umgesetzt. Um aufgrund der umfangreichen Änderungen NCTS-weit einen Übergang

der nationalen Versandsysteme und für die Wirtschaftsbeteiligten zu ermöglichen,

befindet sich NCTS in der sogenannten „Übergangsphase“, bis alle nationalen

Versandanwendungen der an NCTS teilnehmenden Staaten von Phase 4 auf Phase 5

umgestellt sind. Alle nationalen Versandanwendungen, die bereits auf Phase 5 umgestellt

worden sind (z.B. Deutschland seit März 2021), können derzeit daher nur ein

eingeschränktes Phase-5-Datenformat nutzen. Die Regelungen der Übergangsphase sind

so gestaltet, dass die beiden sehr unterschiedlichen Datenformate der Phasen 4 und 5

miteinander kompatibel sind. Das bedeutete, dass einerseits bereits jetzt die strengeren

Regelungen und Einschränkungen der Phase 5 umgesetzt werden müssen, andererseits

die weitreichenderen Möglichkeiten der Phase 5 noch nicht vollumfänglich ermöglicht

werden können. Dies ist nicht optimal, aber notwendig, um einerseits die höhere

Datenqualität und andererseits die größeren Möglichkeiten der Phase 5 vorzubereiten.

Das Ende der Übergangsphase ist nicht an ein ATLAS-Release gekoppelt.

Zu den Neuerungen gehören unter anderem

1) die geänderte Nachrichtenstruktur,

Phase 4 / bis ATLAS-Release 9.0

Phase 5 / ab ATLAS-Release 9.1

Kopf

Kopf

Rumpf

Sammelsendung

(-)

Einzelsendung

Position

Warenposition

2) die Einführung der Verpflichtung zur Angabe der Warennummer (nicht bei TIR-

Vorgängen ohne Ausfuhrreferenzierung) sowie

3) die Verschiebung der Ausfuhrvorgänge als Vorverfahren von der Datengruppe

„[Position] Vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen und Genehmigungen“ in die

Datengruppe „Vorpapier“.

3.2 Referenzierung auf vorangegangene Ausfuhrvorgänge

Im Folgenden wird dargestellt, wie auf vorangegangene Ausfuhrvorgänge als

Vorverfahren in einer Versandanmeldung referenziert werden kann. Für ein besseres

Verständnis wird dabei zuerst auf die Phase 5 nach der Übergangsphase eingegangen. Mit

diesem Wissen und dem über das bisherige Datenformat der Phase 4 (umgesetzt in den

ATLAS Releases bis 9.0) sind die Vorgaben für die Übergangsphase als Kompromiss

zwischen beiden Phasen vermutlich nachvollziehbarer. Am Ende des Textes finden sich

mehrere Beispiele, die verschiedene Szenarien abbilden, in aufsteigender Komplexität –

jeweils einmal für die Übergangsphase und einmal für die Phase 5.

3.2.1 NCTS-Phase 5

In der NCTS-Phase 5 sollen vorangegangene Ausfuhrvorgänge (neuer Code „N830“) als

Vorpapier auf der Einzelsendungsebene angemeldet werden. Dabei kann mit einer

Einzelsendung stets nur auf einen einzigen Ausfuhrvorgang referenziert werden. Bei

mehreren unterschiedlichen Ausfuhrvorgängen ist jeder Ausfuhrvorgang als separate

Einzelsendung anzumelden. Diese Einzelsendung muss alle Warenpositionen des

Ausfuhrvorgangs umfassen und darf keine weiteren Warenpositionen umfassen, die

nicht bereits vom Ausfuhrvorgang umfasst sind. Jede Einzelsendung entspricht somit

einem vorangegangenen Ausfuhrvorgang inklusive dessen Warenpositionen. Da eine

Versandanmeldung (nach der Übergangsphase) bis zu 1999 Einzelsendungen aufweisen

kann, kann pro Versandanmeldung auf bis zu 1999 vorangegangene Ausfuhrvorgänge

referenziert werden.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass aus technischen Gründen maximal

1999 Warenpositionen über alle Einzelsendungen in einer Versandanmeldung

angemeldet werden dürfen. 1000 Ausfuhrvorgänge mit jeweils 2 Warenpositionen oder

3 Ausfuhrvorgänge mit jeweils 999 Warenpositionen können also nicht in einer

Versandanmeldung abgebildet werden.

Innerhalb einer Einzelsendung ist dann auf Warenpositionsebene grundsätzlich keine

weitere Referenzierung auf denselben Ausfuhrvorgang erforderlich. Jede Warenposition

dieser Einzelsendung muss 1:1 einer Warenposition des Ausfuhrvorgangs entsprechen –

es dürfen keine Warenpositionen des Ausfuhrvorgangs fehlen und es dürfen keine

zusätzlichen Warenpositionen angemeldet werden, die nicht vom Ausfuhrvorgang

umfasst sind.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Positionsreihenfolge in dem

Ausfuhrvorgang die gleiche ist, wie in der entsprechenden Einzelsendung der

Versandanmeldung. Allerdings ist es zulässig, dass die Positionsreihenfolgen zwischen

den beiden Verfahren voneinander abweichen. In diesem Fall kann in den

Warenpositionen (der Einzelsendung der Versandanmeldung), deren Positionsnummern

von denen des referenzierten Ausfuhrvorgangs abweichen, erneut die Art des Vorpapier

„N830“ und im Feld „Positionsnummer“ die abweichende Positionsnummer des

Ausfuhrvorgangs angegeben werden. Das Feld „Referenznummer“ ist dann gesperrt, da

die Ausfuhr-MRN bereits bei der Referenznummer des Vorpapiers der Einzelsendung

angegeben wurde.

3.2.2 Übergangsphase (von NCTS-Phase 4 auf Phase 5)

Aufgrund der notwendigen Kompatibilität innerhalb der Übergangsphase zum

Datenformat der NCTS-Phase 4 kann (und muss) nur eine Einzelsendung pro

Versandanmeldung angemeldet werden. Ansonsten könnte ein in Deutschland

überlassener Versandvorgang in einem Phase-4-NCTS-Land nicht beendet werden. Gäbe

es keine Übergangsregeln für die Anmeldung von vorangegangenen Ausfuhrvorgängen

als Vorpapier, könnte in jeder Versandanmeldung folglich nur ein einziger

Ausfuhrvorgang angemeldet werden.

Daher kann während der Übergangsphase in der einzigen Einzelsendung auf die

Warenpositionen verschiedener Ausfuhrvorgänge referenziert werden. Dabei kann mit

einer Warenposition der Einzelsendung stets nur auf eine Warenposition eines

Ausfuhrvorgangs referenziert werden. Eine Warenposition der Einzelsendung muss

somit 1:1 einer Warenposition eines Ausfuhrvorgangs entsprechen. Die Angabe eines

Ausfuhrvorgangs als Vorpapier darf auf Einzelsendungsebene dann nicht erfolgen. Das

bedeutet aber auch, dass alle Warenpositionen aller referenzierten Ausfuhrvorgänge

erfasst werden müssen, auch wenn die Positionsreihenfolge in beiden Verfahren gleich

ist. Darüber hinaus ist es ebenfalls zulässig, Warenpositionen, die keinen Ausfuhrvorgang

als Vorverfahren haben, in dieser einen Einzelsendung anzumelden. Während der

Übergangsphase kann die eine Einzelsendung demnach aus Warenpositionen bestehen,

die jeweils auf eine Warenposition eines Ausfuhrvorgangs verweisen und aus

Warenpositionen, die nicht von vorangegangenen Ausfuhrvorgängen umfasst sind.

Es können damit mehr Ausfuhrvorgänge angemeldet werden (z.B. 99 Ausfuhrvorgänge

bei jeweils 10 Warenpositionen pro Ausfuhrvorgang) als wenn es diese Übergangsregel

nicht gäbe. Es sind jedoch weniger, als noch zu NCTS-Phase 4 möglich waren. Dies ist

also ein Beispiel, dass die Übergangsphase ein Kompromiss zwischen beiden Phasen

darstellt.

Die Anmeldung vergleichbar vieler Ausfuhrvorgänge wie bis ATLAS Release 9.0 wäre

theoretisch auch während der Übergangsphase möglich, wenn die Pflicht zur Angabe der

Positionsnummer des Ausfuhrvorgangs sowie die Pflicht zur Angabe der

Warennummern wegfallen würde. Diese beiden Angaben sind allerdings essentiell für

einen ATLAS-internen automatisierten Abgleich der Daten von Ausfuhr und Versand.

Ohne diese Angaben ist eine automatisierte Überprüfung, ob die in der

Versandanmeldung angemeldeten Waren denen des referenzierten Ausfuhrvorgangs

entsprechen, nicht möglich. Wodurch weiterhin eine hohe Belastung der Zollämter

durch erforderliche manuelle Abgleiche notwendig wäre, was wiederum weiterhin zu

verlängerten Abfertigungszeiten und zu mehr Problemfällen führt, da für Vorgänge, bei

denen erst bei Erledigung des Versandvorgangs Abweichungen zum Ausfuhrvorgang

festgestellt werden, die Ausfuhrvorgänge nicht ausgangsbestätigt werden. Eine

frühzeitige Umsetzung der automatisierten Schnittstelle ist folglich sowohl für die

Zollämter als auch für die Wirtschaftsbeteiligten von Vorteil. Daher ist es auch in der

Übergangsphase nicht mehr zulässig, mehrere bis alle Positionen eines Ausfuhrvorgangs

oder mehrere unterschiedliche Ausfuhrvorgänge in einer Position der

Versandanmeldung konsolidiert anzumelden.

Wenn es auch während der Übergangsphase beabsichtigt ist, nur auf einen einzigen

vorangegangenen Ausfuhrvorgang als Vorpapier zu referenzieren und keine weiteren

Warenpositionen außerhalb des Ausfuhrvorgangs anzumelden, ist die bei Phase 5

beschriebene Datenerfassung auch bereits in der Übergangsphase möglich. In dem Fall

muss auch jetzt schon auf die Angabe des Ausfuhrvorgangs mitsamt seiner

Positionsnummern auf Warenpositionsebene der Versandanmeldung verzichtet werden,

da der Ausfuhrvorgang bereits auf Einzelsendungsebene als Vorpapier angemeldet

wurde.

Weicht dabei die Positionsreihenfolge zwischen Ausfuhrvorgang und

Versandanmeldung ab, ist in der Versandanmeldung bei den abweichenden

Warenpositionen wie auch bei NCTS-Phase 5 die Ausfuhr-MRN nicht anzugeben.

3.3 Hinweis zum EDI-IHB und zu vorigen ATLAS-Teilnehmerinformationen

Im aktuellen EDI-IHB (Berichtigungsschreiben 10.1.9) sind die oben beschriebenen

Regelungen und Bedingungen nicht vollständig abgebildet. Weiterhin wird vereinzelt

beschrieben, dass während der Übergangsphase mit einer Warenposition der

Versandanmeldung auf einen (ganzen) Ausfuhrvorgang als Vorverfahren referenziert

werden kann. Dies ist aufgrund der Pflicht zu Angabe der Warennummer und der

Positionsnummer des Ausfuhrvorgangs nicht korrekt und lässt sich wegen der

automatisierten Schnittstelle nicht ermöglichen (siehe voriger Abschnitt).

Im EDI-IHB-Berichtigungsschreiben 10.1.10 (Wartungsfenster 01 zu ATLAS 10.1.2)

werden die Bedingungen und Bemerkungen entsprechend optimiert.

In früheren ATLAS-Teilnehmerinformationen (siehe ATLAS-Teilnehmerinformation

0210/21) stand teilweise ebenfalls fälschlicherweise, dass mit einer Warenposition der

Versandanmeldung auf einen (ganzen) Ausfuhrvorgang als Vorverfahren referenziert

werden kann.

3.4 Beispiele

Im Folgenden werden zur Veranschaulichung verschiedene Szenarien als Beispiele in

aufsteigender Komplexität beschrieben.

Die Aussagen zur Angabe/Nichtangabe von Ausfuhrvorgängen / zu Waren in den

Beispielen beziehen sich immer nur auf die Datengruppe „Vorpapier“ auf

Einzelsendungs- oder Warenpositionsebene.

Wenn in der Grafik eine Datengruppe „Vorpapier“ als unzulässig beschrieben wird, gilt

das nur für die Angabe der Vorpapier-Art „N830“. Weitere mögliche Vorpapiere und die

Zulässigkeit der Angabe dieser werden hier nicht genauer betrachtet und sind dem EDI-

IHB zu entnehmen.

Seite 8 von 21

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

1

<Angabe

optional>

23DE4851

00001111A1

N830

1

1

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

erforderlich>

Beispiel 1 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)

Beispiel 1 - Phase 5

Sammel-

sendung

1 Ausfuhrvorgang mit 1 Warenposition:

Einzelsendungsebene: Angabe des Ausfuhrvorgangs

Warenpositionsebene: keine Angaben (zu Vorpapieren „N830“)

Seite 9 von 21

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

1

<Angabe

optional>

23DE4851

00001111A1

N830

1

1

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

erforderlich>

Beispiel 2 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)

Beispiel 2 - Phase 5

Sammel-

sendung

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

2

<Angabe

unzulässig>

1 Ausfuhrvorgang mit 2 Warenpositionen:

Einzelsendungsebene: Angabe des Ausfuhrvorgangs

Warenpositionsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)

Seite 10 von 21

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

3

<Angabe

unzulässig>

N830

1

1

<Angabe

optional>

23DE4851

00001111A1

N830

1

1

<Angabe

erforderlich>

<Angabe

erforderlich>

Beispiel 3 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)

Beispiel 3 - Phase 5

Sammel-

sendung

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

2

<Angabe

unzulässig>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

1

<Angabe

unzulässig>

N830

1

3

<Angabe

erforderlich>

1 Ausfuhrvorgang mit 3 Warenpositionen

(Pos. 1 und 3 haben im Ausfuhrvorgang eine andere Reihenfolge als im

Versandvorgang):

Einzelsendungsebene: Angabe des Ausfuhrvorgangs

Warenpositionsebene:

Warenpositionen 1 und 3: Angabe der jeweiligen

(Ausfuhr-)Positionsnummer (3 und 1) des Ausfuhrvorgangs

Warenposition 2: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)

Seite 11 von 21

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

1

23DE4851

00001111A1

N830

1

1

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

1

<Angabe

erforderlich>

<Angabe

unzulässig>

Beispiel 4 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)

Sammel-

sendung

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

1

23DE4851

00002222A2

N830

1

2

<Angabe

erforderlich>

2 Ausfuhrvorgänge mit je 1 Warenposition:

Einzelsendungsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)

Warenpositionsebene: Angaben der Ausfuhrvorgänge

mit jeweiliger (Ausfuhr-)Positionsnummer

Seite 12 von 21

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

1

<Angabe

optional>

23DE4851

00001111A1

N830

1

1

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

erforderlich>

Beispiel 4 - Phase 5

Sammel-

sendung

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

1

<Angabe

optional>

23DE4851

00002222A2

N830

1

2

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

erforderlich>

2 Ausfuhrvorgänge mit je 1 Warenposition:

Einzelsendungsebene: Angaben der Ausfuhrvorgänge

Einzelsendung 1: 1. Ausfuhrvorgang

Einzelsendung 2: 2. Ausfuhrvorgang

Warenpositionsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)

Seite 13 von 21

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

1

23DE4851

00001111A1

N830

1

1

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

1

<Angabe

erforderlich>

<Angabe

unzulässig>

Beispiel 5 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)

Sammel-

sendung

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

1

23DE4851

00002222A2

N830

1

2

<Angabe

erforderlich>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

2

23DE4851

00002222A2

N830

1

3

<Angabe

erforderlich>

1 Ausfuhrvorgang mit 1 Warenposition

1 Ausfuhrvorgang mit 2 Warenpositionen:

Einzelsendungsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)

Warenpositionsebene: Angaben der Ausfuhrvorgänge

mit jeweiliger (Ausfuhr-)Positionsnummer

Warenposition 1: 1. Ausfuhrvorgang, Pos. 1

Warenpositionen 2 und 3: 2. Ausfuhrvorgang, Pos. 1 und 2

Seite 14 von 21

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

1

<Angabe

optional>

23DE4851

00001111A1

N830

1

1

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

erforderlich>

Beispiel 5 - Phase 5

Sammel-

sendung

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

1

<Angabe

optional>

23DE4851

00002222A2

N830

1

2

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

erforderlich>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

2

<Angabe

unzulässig>

1 Ausfuhrvorgang mit 1 Warenposition

1 Ausfuhrvorgang mit 2 Warenpositionen:

Einzelsendungsebene: Angaben der Ausfuhrvorgänge

Einzelsendung 1: 1. Ausfuhrvorgang,

Einzelsendung 2: 2. Ausfuhrvorgang

Warenpositionsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)

Seite 15 von 21

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

3

23DE4851

00001111A1

N830

1

1

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

1

<Angabe

erforderlich>

<Angabe

unzulässig>

Beispiel 6 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)

Sammel-

sendung

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

2

23DE4851

00001111A1

N830

1

2

<Angabe

erforderlich>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

1

23DE4851

00001111A1

N830

1

3

<Angabe

erforderlich>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

1

23DE4851

00002222A2

N830

1

4

<Angabe

erforderlich>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

2

23DE4851

00002222A2

N830

1

5

<Angabe

erforderlich>

1 Ausfuhrvorgang mit 3 Warenpositionen

(Pos. 1 und 3 haben im Ausfuhrvorgang eine andere Reihenfolge als im Versandvorgang)

1 Ausfuhrvorgang mit 2 Warenpositionen:

Einzelsendungsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)

Warenpositionsebene: Angaben der Ausfuhrvorgänge mit jeweiliger (Ausfuhr-)Positionsnummer

Warenpositionen 1 bis 3: 1. Ausfuhrvorgang, Pos. 3, 2 und 1

Warenpositionen 4 und 5: 2. Ausfuhrvorgang, Pos. 1 und 2

Seite 16 von 21

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

3

<Angabe

unzulässig>

N830

1

1

<Angabe

optional>

23DE4851

00001111A1

N830

1

1

<Angabe

erforderlich>

<Angabe

erforderlich>

Beispiel 6 - Phase 5

Sammel-

sendung

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

2

<Angabe

unzulässig>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

1

<Angabe

unzulässig>

N830

1

3

<Angabe

erforderlich>

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

1

<Angabe

optional>

23DE4851

00002222A2

N830

1

2

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

erforderlich>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

2

<Angabe

unzulässig>

1 Ausfuhrvorgang mit 3 Warenpositionen

(Pos. 1 und 3 haben im Ausfuhrvorgang eine andere Reihenfolge als im Versandvorgang)

1 Ausfuhrvorgang mit 2 Warenpositionen:

Einzelsendungsebene: Angabe der Ausfuhrvorgänge

Einzelsendung 1: 1. Ausfuhrvorgang

Einzelsendung 2: 2. Ausfuhrvorgang

Warenpositionsebene:

Warenpositionen 1 und 3 (der 1. Einzelsendung): Angabe der jeweiligen (Ausfuhr-)Positionsnummer (3 und 1)

Warenposition 2 (der 1. Einzelsendung): keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)

Warenpositionen der 2. Einzelsendung: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)

Seite 17 von 21

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

1

23DE4851

00001111A1

N830

1

1

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

1

<Angabe

erforderlich>

<Angabe

unzulässig>

Beispiel 7 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)

Sammel-

sendung

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

2

<Angabe

unzulässig>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

3

<Angabe

unzulässig>

1 Ausfuhrvorgang mit 1 Warenposition

2 weitere zusammengehörige Warenpositionen ohne vorigen Ausfuhrvorgang:

Einzelsendungsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)

Warenpositionsebene:

Warenposition 1: Angabe des Ausfuhrvorgangs

mit (Ausfuhr-)Positionsnummer

Warenpositionen 2 und 3: Angaben der weiteren Waren (ohne Angaben zum Vorpapier

„N830“)

Seite 18 von 21

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

1

<Angabe

optional>

23DE4851

00001111A1

N830

1

1

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

erforderlich>

Beispiel 7 - Phase 5

Sammel-

sendung

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

1

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

2

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

2

<Angabe

unzulässig>

1 Ausfuhrvorgang mit 1 Warenposition

2 weitere zusammengehörige Warenpositionen ohne vorigen Ausfuhrvorgang:

Einzelsendungsebene:

Einzelsendung 1: Angabe des Ausfuhrvorgangs

Einzelsendung 2: keine Angaben (zum Vorpapieren „N830“)

Warenpositionsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)

Seite 19 von 21

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

3

23DE4851

00001111A1

N830

1

1

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

1

<Angabe

erforderlich>

<Angabe

unzulässig>

Beispiel 8 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)

Sammel-

sendung

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

2

23DE4851

00001111A1

N830

1

2

<Angabe

erforderlich>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

1

23DE4851

00001111A1

N830

1

3

<Angabe

erforderlich>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

1

23DE4851

00002222A2

N830

1

4

<Angabe

erforderlich>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

2

23DE4851

00002222A2

N830

1

5

<Angabe

erforderlich>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

6

<Angabe

unzulässig>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

7

<Angabe

unzulässig>

1 Ausfuhrvorgang mit 3 Warenpositionen

(Pos. 1 und 3 haben im Ausfuhrvorgang eine andere Reihenfolge als im Versandvorgang)

1 Ausfuhrvorgang mit 2 Warenpositionen

2 weitere zusammengehörige Warenpositionen ohne vorigen Ausfuhrvorgang:

Einzelsendungsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)

Warenpositionsebene:

Warenpositionen 1 bis 3: Angabe des 1. Ausfuhrvorgangs mit jeweiliger (Ausfuhr-)Positionsnummer Pos. 3, 2 und 1)

Warenpositionen 4 und 5: Angabe des 2. Ausfuhrvorgangs mit jeweiliger (Ausfuhr-)Positionsnummer (Pos. 1 und 2)

Warenpositionen 6 und 7: Angaben der weiteren Waren (ohne Angaben zum Vorpapier „N830“)

Seite 20 von 21

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

3

<Angabe

unzulässig>

N830

1

1

<Angabe

optional>

23DE4851

00001111A1

N830

1

1

<Angabe

erforderlich>

<Angabe

erforderlich>

Beispiel 8 - Phase 5

Sammel-

sendung

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

2

<Angabe

unzulässig>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

optional>

1

<Angabe

unzulässig>

N830

1

3

<Angabe

erforderlich>

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

1

<Angabe

optional>

23DE4851

00002222A2

N830

1

2

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

erforderlich>

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Positionsnummer

Zusätzliche

Angaben

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

<Angabe

unzulässig>

2

<Angabe

unzulässig>

Einzelsendung

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer

Art

Referenznummer

Zusätzliche

Angaben

Warenposition

Sequenznummer

Vorpapier

Sequenznummer