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E-Mail: Servicedesk@itzbund.de
Datum: 16. April 2024
Betreff: ATLAS – Info 0601/24
Bezug:
GZ: 06010302#0015#0601 – 0601/2024 (bei Antwort bitte angeben)
Versand (E_DEP_DAT)
Referenzierung auf vorangegangene Ausfuhrvorgänge
1. Einleitung
Aufgrund von vermehrten Tickets und anderen Anfragen zur Referenzierung auf
vorangegangene Ausfuhrvorgänge in Versandanmeldungen soll das Thema mit dieser
ATLAS-Teilnehmerinformation umfassend betrachtet werden.
2. NCTS-Phase 4 / ATLAS Releases bis 9.0
In Versandanmeldungen (E_DEC_DAT) bis einschließlich ATLAS Release 9.0 (nationale
Umsetzung der NCTS-Phase 4) wurden Ausfuhrvorgänge auf Positionsebene in der
Datengruppe „[Position] Vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen und Genehmigungen“
(mit dem Code „830“) angemeldet. Diese Datengruppe hatte einen Wiederholfaktor von
maximal 99. Damit war es möglich, mit einer Position der E_DEC_DAT auf bis zu 99
Ausfuhrvorgänge zu referenzieren. Aufgrund fehlender Bedingungen waren demzufolge
bei 999 Positionen und darin jeweils 99 Unterlagen theoretisch bis zu
98.901 Ausfuhrvorgänge in einer E_DEC_DAT anmeldbar. Zudem war die Angabe der
Warennummer nicht verpflichtend. Dadurch war es auch technisch möglich, mehrere
bis alle Positionen eines Ausfuhrvorgangs oder mehrere unterschiedliche
Ausfuhrvorgänge in einer Position der E_DEC_DAT konsolidiert anzumelden. Dennoch
musste die Warenbezeichnung zur Identifizierung der Ware ausreichend sein, sodass es
fachlich gefordert war, Ausfuhrvorgänge, die Waren umfassten, die nicht gemeinsam
durch eine Beschreibung zu identifizieren waren, in verschiedenen Positionen als
Unterlagen anzumelden.
3. NCTS-Phase 5 und Übergangsphase / ATLAS Releases ab 9.1
3.1 Allgemeines
Seit dem ATLAS Release 9.1 werden in ATLAS die Vorgaben der NCTS-Phase 5
umgesetzt. Um aufgrund der umfangreichen Änderungen NCTS-weit einen Übergang
der nationalen Versandsysteme und für die Wirtschaftsbeteiligten zu ermöglichen,
befindet sich NCTS in der sogenannten „Übergangsphase“, bis alle nationalen
Versandanwendungen der an NCTS teilnehmenden Staaten von Phase 4 auf Phase 5
umgestellt sind. Alle nationalen Versandanwendungen, die bereits auf Phase 5 umgestellt
worden sind (z.B. Deutschland seit März 2021), können derzeit daher nur ein
eingeschränktes Phase-5-Datenformat nutzen. Die Regelungen der Übergangsphase sind
so gestaltet, dass die beiden sehr unterschiedlichen Datenformate der Phasen 4 und 5
miteinander kompatibel sind. Das bedeutete, dass einerseits bereits jetzt die strengeren
Regelungen und Einschränkungen der Phase 5 umgesetzt werden müssen, andererseits
die weitreichenderen Möglichkeiten der Phase 5 noch nicht vollumfänglich ermöglicht
werden können. Dies ist nicht optimal, aber notwendig, um einerseits die höhere
Datenqualität und andererseits die größeren Möglichkeiten der Phase 5 vorzubereiten.
Das Ende der Übergangsphase ist nicht an ein ATLAS-Release gekoppelt.
Zu den Neuerungen gehören unter anderem
1) die geänderte Nachrichtenstruktur,
Phase 4 / bis ATLAS-Release 9.0
Phase 5 / ab ATLAS-Release 9.1
Kopf
Kopf
Rumpf
Sammelsendung
(-)
Einzelsendung
Position
Warenposition
2) die Einführung der Verpflichtung zur Angabe der Warennummer (nicht bei TIR-
Vorgängen ohne Ausfuhrreferenzierung) sowie
3) die Verschiebung der Ausfuhrvorgänge als Vorverfahren von der Datengruppe
„[Position] Vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen und Genehmigungen“ in die
Datengruppe „Vorpapier“.
3.2 Referenzierung auf vorangegangene Ausfuhrvorgänge
Im Folgenden wird dargestellt, wie auf vorangegangene Ausfuhrvorgänge als
Vorverfahren in einer Versandanmeldung referenziert werden kann. Für ein besseres
Verständnis wird dabei zuerst auf die Phase 5 nach der Übergangsphase eingegangen. Mit
diesem Wissen und dem über das bisherige Datenformat der Phase 4 (umgesetzt in den
ATLAS Releases bis 9.0) sind die Vorgaben für die Übergangsphase als Kompromiss
zwischen beiden Phasen vermutlich nachvollziehbarer. Am Ende des Textes finden sich
mehrere Beispiele, die verschiedene Szenarien abbilden, in aufsteigender Komplexität –
jeweils einmal für die Übergangsphase und einmal für die Phase 5.
3.2.1 NCTS-Phase 5
In der NCTS-Phase 5 sollen vorangegangene Ausfuhrvorgänge (neuer Code „N830“) als
Vorpapier auf der Einzelsendungsebene angemeldet werden. Dabei kann mit einer
Einzelsendung stets nur auf einen einzigen Ausfuhrvorgang referenziert werden. Bei
mehreren unterschiedlichen Ausfuhrvorgängen ist jeder Ausfuhrvorgang als separate
Einzelsendung anzumelden. Diese Einzelsendung muss alle Warenpositionen des
Ausfuhrvorgangs umfassen und darf keine weiteren Warenpositionen umfassen, die
nicht bereits vom Ausfuhrvorgang umfasst sind. Jede Einzelsendung entspricht somit
einem vorangegangenen Ausfuhrvorgang inklusive dessen Warenpositionen. Da eine
Versandanmeldung (nach der Übergangsphase) bis zu 1999 Einzelsendungen aufweisen
kann, kann pro Versandanmeldung auf bis zu 1999 vorangegangene Ausfuhrvorgänge
referenziert werden.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass aus technischen Gründen maximal
1999 Warenpositionen über alle Einzelsendungen in einer Versandanmeldung
angemeldet werden dürfen. 1000 Ausfuhrvorgänge mit jeweils 2 Warenpositionen oder
3 Ausfuhrvorgänge mit jeweils 999 Warenpositionen können also nicht in einer
Versandanmeldung abgebildet werden.
Innerhalb einer Einzelsendung ist dann auf Warenpositionsebene grundsätzlich keine
weitere Referenzierung auf denselben Ausfuhrvorgang erforderlich. Jede Warenposition
dieser Einzelsendung muss 1:1 einer Warenposition des Ausfuhrvorgangs entsprechen –
es dürfen keine Warenpositionen des Ausfuhrvorgangs fehlen und es dürfen keine
zusätzlichen Warenpositionen angemeldet werden, die nicht vom Ausfuhrvorgang
umfasst sind.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Positionsreihenfolge in dem
Ausfuhrvorgang die gleiche ist, wie in der entsprechenden Einzelsendung der
Versandanmeldung. Allerdings ist es zulässig, dass die Positionsreihenfolgen zwischen
den beiden Verfahren voneinander abweichen. In diesem Fall kann in den
Warenpositionen (der Einzelsendung der Versandanmeldung), deren Positionsnummern
von denen des referenzierten Ausfuhrvorgangs abweichen, erneut die Art des Vorpapier
„N830“ und im Feld „Positionsnummer“ die abweichende Positionsnummer des
Ausfuhrvorgangs angegeben werden. Das Feld „Referenznummer“ ist dann gesperrt, da
die Ausfuhr-MRN bereits bei der Referenznummer des Vorpapiers der Einzelsendung
angegeben wurde.
3.2.2 Übergangsphase (von NCTS-Phase 4 auf Phase 5)
Aufgrund der notwendigen Kompatibilität innerhalb der Übergangsphase zum
Datenformat der NCTS-Phase 4 kann (und muss) nur eine Einzelsendung pro
Versandanmeldung angemeldet werden. Ansonsten könnte ein in Deutschland
überlassener Versandvorgang in einem Phase-4-NCTS-Land nicht beendet werden. Gäbe
es keine Übergangsregeln für die Anmeldung von vorangegangenen Ausfuhrvorgängen
als Vorpapier, könnte in jeder Versandanmeldung folglich nur ein einziger
Ausfuhrvorgang angemeldet werden.
Daher kann während der Übergangsphase in der einzigen Einzelsendung auf die
Warenpositionen verschiedener Ausfuhrvorgänge referenziert werden. Dabei kann mit
einer Warenposition der Einzelsendung stets nur auf eine Warenposition eines
Ausfuhrvorgangs referenziert werden. Eine Warenposition der Einzelsendung muss
somit 1:1 einer Warenposition eines Ausfuhrvorgangs entsprechen. Die Angabe eines
Ausfuhrvorgangs als Vorpapier darf auf Einzelsendungsebene dann nicht erfolgen. Das
bedeutet aber auch, dass alle Warenpositionen aller referenzierten Ausfuhrvorgänge
erfasst werden müssen, auch wenn die Positionsreihenfolge in beiden Verfahren gleich
ist. Darüber hinaus ist es ebenfalls zulässig, Warenpositionen, die keinen Ausfuhrvorgang
als Vorverfahren haben, in dieser einen Einzelsendung anzumelden. Während der
Übergangsphase kann die eine Einzelsendung demnach aus Warenpositionen bestehen,
die jeweils auf eine Warenposition eines Ausfuhrvorgangs verweisen und aus
Warenpositionen, die nicht von vorangegangenen Ausfuhrvorgängen umfasst sind.
Es können damit mehr Ausfuhrvorgänge angemeldet werden (z.B. 99 Ausfuhrvorgänge
bei jeweils 10 Warenpositionen pro Ausfuhrvorgang) als wenn es diese Übergangsregel
nicht gäbe. Es sind jedoch weniger, als noch zu NCTS-Phase 4 möglich waren. Dies ist
also ein Beispiel, dass die Übergangsphase ein Kompromiss zwischen beiden Phasen
darstellt.
Die Anmeldung vergleichbar vieler Ausfuhrvorgänge wie bis ATLAS Release 9.0 wäre
theoretisch auch während der Übergangsphase möglich, wenn die Pflicht zur Angabe der
Positionsnummer des Ausfuhrvorgangs sowie die Pflicht zur Angabe der
Warennummern wegfallen würde. Diese beiden Angaben sind allerdings essentiell für
einen ATLAS-internen automatisierten Abgleich der Daten von Ausfuhr und Versand.
Ohne diese Angaben ist eine automatisierte Überprüfung, ob die in der
Versandanmeldung angemeldeten Waren denen des referenzierten Ausfuhrvorgangs
entsprechen, nicht möglich. Wodurch weiterhin eine hohe Belastung der Zollämter
durch erforderliche manuelle Abgleiche notwendig wäre, was wiederum weiterhin zu
verlängerten Abfertigungszeiten und zu mehr Problemfällen führt, da für Vorgänge, bei
denen erst bei Erledigung des Versandvorgangs Abweichungen zum Ausfuhrvorgang
festgestellt werden, die Ausfuhrvorgänge nicht ausgangsbestätigt werden. Eine
frühzeitige Umsetzung der automatisierten Schnittstelle ist folglich sowohl für die
Zollämter als auch für die Wirtschaftsbeteiligten von Vorteil. Daher ist es auch in der
Übergangsphase nicht mehr zulässig, mehrere bis alle Positionen eines Ausfuhrvorgangs
oder mehrere unterschiedliche Ausfuhrvorgänge in einer Position der
Versandanmeldung konsolidiert anzumelden.
Wenn es auch während der Übergangsphase beabsichtigt ist, nur auf einen einzigen
vorangegangenen Ausfuhrvorgang als Vorpapier zu referenzieren und keine weiteren
Warenpositionen außerhalb des Ausfuhrvorgangs anzumelden, ist die bei Phase 5
beschriebene Datenerfassung auch bereits in der Übergangsphase möglich. In dem Fall
muss auch jetzt schon auf die Angabe des Ausfuhrvorgangs mitsamt seiner
Positionsnummern auf Warenpositionsebene der Versandanmeldung verzichtet werden,
da der Ausfuhrvorgang bereits auf Einzelsendungsebene als Vorpapier angemeldet
wurde.
Weicht dabei die Positionsreihenfolge zwischen Ausfuhrvorgang und
Versandanmeldung ab, ist in der Versandanmeldung bei den abweichenden
Warenpositionen wie auch bei NCTS-Phase 5 die Ausfuhr-MRN nicht anzugeben.
3.3 Hinweis zum EDI-IHB und zu vorigen ATLAS-Teilnehmerinformationen
Im aktuellen EDI-IHB (Berichtigungsschreiben 10.1.9) sind die oben beschriebenen
Regelungen und Bedingungen nicht vollständig abgebildet. Weiterhin wird vereinzelt
beschrieben, dass während der Übergangsphase mit einer Warenposition der
Versandanmeldung auf einen (ganzen) Ausfuhrvorgang als Vorverfahren referenziert
werden kann. Dies ist aufgrund der Pflicht zu Angabe der Warennummer und der
Positionsnummer des Ausfuhrvorgangs nicht korrekt und lässt sich wegen der
automatisierten Schnittstelle nicht ermöglichen (siehe voriger Abschnitt).
Im EDI-IHB-Berichtigungsschreiben 10.1.10 (Wartungsfenster 01 zu ATLAS 10.1.2)
werden die Bedingungen und Bemerkungen entsprechend optimiert.
In früheren ATLAS-Teilnehmerinformationen (siehe ATLAS-Teilnehmerinformation
0210/21) stand teilweise ebenfalls fälschlicherweise, dass mit einer Warenposition der
Versandanmeldung auf einen (ganzen) Ausfuhrvorgang als Vorverfahren referenziert
werden kann.
3.4 Beispiele
Im Folgenden werden zur Veranschaulichung verschiedene Szenarien als Beispiele in
aufsteigender Komplexität beschrieben.
Die Aussagen zur Angabe/Nichtangabe von Ausfuhrvorgängen / zu Waren in den
Beispielen beziehen sich immer nur auf die Datengruppe „Vorpapier“ auf
Einzelsendungs- oder Warenpositionsebene.
Wenn in der Grafik eine Datengruppe „Vorpapier“ als unzulässig beschrieben wird, gilt
das nur für die Angabe der Vorpapier-Art „N830“. Weitere mögliche Vorpapiere und die
Zulässigkeit der Angabe dieser werden hier nicht genauer betrachtet und sind dem EDI-
IHB zu entnehmen.
Seite 8 von 21
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
1
<Angabe
optional>
23DE4851
00001111A1
N830
1
1
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
erforderlich>
Beispiel 1 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)
Beispiel 1 - Phase 5
Sammel-
sendung
1 Ausfuhrvorgang mit 1 Warenposition:
Einzelsendungsebene: Angabe des Ausfuhrvorgangs
Warenpositionsebene: keine Angaben (zu Vorpapieren „N830“)
Seite 9 von 21
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
1
<Angabe
optional>
23DE4851
00001111A1
N830
1
1
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
erforderlich>
Beispiel 2 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)
Beispiel 2 - Phase 5
Sammel-
sendung
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
2
<Angabe
unzulässig>
1 Ausfuhrvorgang mit 2 Warenpositionen:
Einzelsendungsebene: Angabe des Ausfuhrvorgangs
Warenpositionsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)
Seite 10 von 21
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
3
<Angabe
unzulässig>
N830
1
1
<Angabe
optional>
23DE4851
00001111A1
N830
1
1
<Angabe
erforderlich>
<Angabe
erforderlich>
Beispiel 3 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)
Beispiel 3 - Phase 5
Sammel-
sendung
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
2
<Angabe
unzulässig>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
1
<Angabe
unzulässig>
N830
1
3
<Angabe
erforderlich>
1 Ausfuhrvorgang mit 3 Warenpositionen
(Pos. 1 und 3 haben im Ausfuhrvorgang eine andere Reihenfolge als im
Versandvorgang):
Einzelsendungsebene: Angabe des Ausfuhrvorgangs
Warenpositionsebene:
Warenpositionen 1 und 3: Angabe der jeweiligen
(Ausfuhr-)Positionsnummer (3 und 1) des Ausfuhrvorgangs
Warenposition 2: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)
Seite 11 von 21
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
1
23DE4851
00001111A1
N830
1
1
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
1
<Angabe
erforderlich>
<Angabe
unzulässig>
Beispiel 4 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)
Sammel-
sendung
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
1
23DE4851
00002222A2
N830
1
2
<Angabe
erforderlich>
2 Ausfuhrvorgänge mit je 1 Warenposition:
Einzelsendungsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)
Warenpositionsebene: Angaben der Ausfuhrvorgänge
mit jeweiliger (Ausfuhr-)Positionsnummer
Seite 12 von 21
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
1
<Angabe
optional>
23DE4851
00001111A1
N830
1
1
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
erforderlich>
Beispiel 4 - Phase 5
Sammel-
sendung
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
1
<Angabe
optional>
23DE4851
00002222A2
N830
1
2
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
erforderlich>
2 Ausfuhrvorgänge mit je 1 Warenposition:
Einzelsendungsebene: Angaben der Ausfuhrvorgänge
Einzelsendung 1: 1. Ausfuhrvorgang
Einzelsendung 2: 2. Ausfuhrvorgang
Warenpositionsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)
Seite 13 von 21
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
1
23DE4851
00001111A1
N830
1
1
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
1
<Angabe
erforderlich>
<Angabe
unzulässig>
Beispiel 5 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)
Sammel-
sendung
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
1
23DE4851
00002222A2
N830
1
2
<Angabe
erforderlich>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
2
23DE4851
00002222A2
N830
1
3
<Angabe
erforderlich>
1 Ausfuhrvorgang mit 1 Warenposition
1 Ausfuhrvorgang mit 2 Warenpositionen:
Einzelsendungsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)
Warenpositionsebene: Angaben der Ausfuhrvorgänge
mit jeweiliger (Ausfuhr-)Positionsnummer
Warenposition 1: 1. Ausfuhrvorgang, Pos. 1
Warenpositionen 2 und 3: 2. Ausfuhrvorgang, Pos. 1 und 2
Seite 14 von 21
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
1
<Angabe
optional>
23DE4851
00001111A1
N830
1
1
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
erforderlich>
Beispiel 5 - Phase 5
Sammel-
sendung
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
1
<Angabe
optional>
23DE4851
00002222A2
N830
1
2
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
erforderlich>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
2
<Angabe
unzulässig>
1 Ausfuhrvorgang mit 1 Warenposition
1 Ausfuhrvorgang mit 2 Warenpositionen:
Einzelsendungsebene: Angaben der Ausfuhrvorgänge
Einzelsendung 1: 1. Ausfuhrvorgang,
Einzelsendung 2: 2. Ausfuhrvorgang
Warenpositionsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)
Seite 15 von 21
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
3
23DE4851
00001111A1
N830
1
1
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
1
<Angabe
erforderlich>
<Angabe
unzulässig>
Beispiel 6 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)
Sammel-
sendung
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
2
23DE4851
00001111A1
N830
1
2
<Angabe
erforderlich>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
1
23DE4851
00001111A1
N830
1
3
<Angabe
erforderlich>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
1
23DE4851
00002222A2
N830
1
4
<Angabe
erforderlich>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
2
23DE4851
00002222A2
N830
1
5
<Angabe
erforderlich>
1 Ausfuhrvorgang mit 3 Warenpositionen
(Pos. 1 und 3 haben im Ausfuhrvorgang eine andere Reihenfolge als im Versandvorgang)
1 Ausfuhrvorgang mit 2 Warenpositionen:
Einzelsendungsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)
Warenpositionsebene: Angaben der Ausfuhrvorgänge mit jeweiliger (Ausfuhr-)Positionsnummer
Warenpositionen 1 bis 3: 1. Ausfuhrvorgang, Pos. 3, 2 und 1
Warenpositionen 4 und 5: 2. Ausfuhrvorgang, Pos. 1 und 2
Seite 16 von 21
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
3
<Angabe
unzulässig>
N830
1
1
<Angabe
optional>
23DE4851
00001111A1
N830
1
1
<Angabe
erforderlich>
<Angabe
erforderlich>
Beispiel 6 - Phase 5
Sammel-
sendung
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
2
<Angabe
unzulässig>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
1
<Angabe
unzulässig>
N830
1
3
<Angabe
erforderlich>
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
1
<Angabe
optional>
23DE4851
00002222A2
N830
1
2
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
erforderlich>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
2
<Angabe
unzulässig>
1 Ausfuhrvorgang mit 3 Warenpositionen
(Pos. 1 und 3 haben im Ausfuhrvorgang eine andere Reihenfolge als im Versandvorgang)
1 Ausfuhrvorgang mit 2 Warenpositionen:
Einzelsendungsebene: Angabe der Ausfuhrvorgänge
Einzelsendung 1: 1. Ausfuhrvorgang
Einzelsendung 2: 2. Ausfuhrvorgang
Warenpositionsebene:
Warenpositionen 1 und 3 (der 1. Einzelsendung): Angabe der jeweiligen (Ausfuhr-)Positionsnummer (3 und 1)
Warenposition 2 (der 1. Einzelsendung): keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)
Warenpositionen der 2. Einzelsendung: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)
Seite 17 von 21
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
1
23DE4851
00001111A1
N830
1
1
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
1
<Angabe
erforderlich>
<Angabe
unzulässig>
Beispiel 7 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)
Sammel-
sendung
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
2
<Angabe
unzulässig>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
3
<Angabe
unzulässig>
1 Ausfuhrvorgang mit 1 Warenposition
2 weitere zusammengehörige Warenpositionen ohne vorigen Ausfuhrvorgang:
Einzelsendungsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)
Warenpositionsebene:
Warenposition 1: Angabe des Ausfuhrvorgangs
mit (Ausfuhr-)Positionsnummer
Warenpositionen 2 und 3: Angaben der weiteren Waren (ohne Angaben zum Vorpapier
„N830“)
Seite 18 von 21
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
1
<Angabe
optional>
23DE4851
00001111A1
N830
1
1
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
erforderlich>
Beispiel 7 - Phase 5
Sammel-
sendung
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
1
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
2
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
2
<Angabe
unzulässig>
1 Ausfuhrvorgang mit 1 Warenposition
2 weitere zusammengehörige Warenpositionen ohne vorigen Ausfuhrvorgang:
Einzelsendungsebene:
Einzelsendung 1: Angabe des Ausfuhrvorgangs
Einzelsendung 2: keine Angaben (zum Vorpapieren „N830“)
Warenpositionsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)
Seite 19 von 21
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
3
23DE4851
00001111A1
N830
1
1
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
1
<Angabe
erforderlich>
<Angabe
unzulässig>
Beispiel 8 - Übergangsphase (von Phase 4 auf 5)
Sammel-
sendung
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
2
23DE4851
00001111A1
N830
1
2
<Angabe
erforderlich>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
1
23DE4851
00001111A1
N830
1
3
<Angabe
erforderlich>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
1
23DE4851
00002222A2
N830
1
4
<Angabe
erforderlich>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
2
23DE4851
00002222A2
N830
1
5
<Angabe
erforderlich>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
6
<Angabe
unzulässig>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
7
<Angabe
unzulässig>
1 Ausfuhrvorgang mit 3 Warenpositionen
(Pos. 1 und 3 haben im Ausfuhrvorgang eine andere Reihenfolge als im Versandvorgang)
1 Ausfuhrvorgang mit 2 Warenpositionen
2 weitere zusammengehörige Warenpositionen ohne vorigen Ausfuhrvorgang:
Einzelsendungsebene: keine Angaben (zum Vorpapier „N830“)
Warenpositionsebene:
Warenpositionen 1 bis 3: Angabe des 1. Ausfuhrvorgangs mit jeweiliger (Ausfuhr-)Positionsnummer Pos. 3, 2 und 1)
Warenpositionen 4 und 5: Angabe des 2. Ausfuhrvorgangs mit jeweiliger (Ausfuhr-)Positionsnummer (Pos. 1 und 2)
Warenpositionen 6 und 7: Angaben der weiteren Waren (ohne Angaben zum Vorpapier „N830“)
Seite 20 von 21
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
3
<Angabe
unzulässig>
N830
1
1
<Angabe
optional>
23DE4851
00001111A1
N830
1
1
<Angabe
erforderlich>
<Angabe
erforderlich>
Beispiel 8 - Phase 5
Sammel-
sendung
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
2
<Angabe
unzulässig>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
optional>
1
<Angabe
unzulässig>
N830
1
3
<Angabe
erforderlich>
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
1
<Angabe
optional>
23DE4851
00002222A2
N830
1
2
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
erforderlich>
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Positionsnummer
Zusätzliche
Angaben
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
<Angabe
unzulässig>
2
<Angabe
unzulässig>
Einzelsendung
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer
Art
Referenznummer
Zusätzliche
Angaben
Warenposition
Sequenznummer
Vorpapier
Sequenznummer