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DATUM 29. Dezember 2022
BETREFF ATLAS – Info 0391/22
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0391 – 391/2022 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr
Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 32 (Schutzausrüstung
Ukraine
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 32 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) wird über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Mit der Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 32 zum 1. Januar 2023 wird der Kreis
der zugelassenen Güter
•
um sondergeschützte geländegängige Fahrzeuge nebst Bestandteilen der Nummer
0006b des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste,
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•
um Bildverstärker- und Infrarot- und Wärmebildausrüstung der Nummern 0015c und
0015d des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste sowie
•
um bestimmte militärische Bekleidung der Nummer 0017h des Teils I Abschnitt A der
Ausfuhrliste
erweitert.
Es werden nunmehr nicht nur Direktausfuhren in die Ukraine, sondern auch Verbringungen
mit anschließendem Reexport der in dieser Allgemeinen Genehmigung genannten Güter des
Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste begünstigt.
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 32 gilt grundsätzlich nicht für Ausfuhren und Verbringun-
gen mit anschließenden Ausfuhren in nicht von der Regierung der Ukraine kontrollierte Ge-
biete ukrainischer Regionen (z. B. Donezk, Luhansk, Saporischschja, Cherson, die Krim und
Sewastopol).
Für die Anmeldung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 32 steht in ATLAS-Ausfuhr die Codie-
rung 3LLC/A32 zur Verfügung.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.