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FAX
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E-MAIL Servicedesk@itzbund.de
DATUM
01. April 2022
BETREFF ATLAS – Info 0311/22
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0311 – 311/2022 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr:
Verlängerung/Änderung Allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen des Bundesamts für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 31. März 2022 die Ver-
längerung bzw. Änderung der nationalen Allgemeinen Genehmigungen im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
Auf folgende Änderungen in Bezug auf die zugelassenen Bestimmungsziele wird hingewie
sen:
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Seite 2
1. In der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 wurde der Kreis der begünstigten Bestimmungs
ziele um die Russische Föderation reduziert.
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Im Übrigen wird auf das grundsätzliche Ausfuhrverbot für Dual-use-Güter bzw. die weiteren
Ausfuhrverbote/-beschränkungen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 hingewiesen.
2. In den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 und Nr. 25 wurde der Kreis der begünstigten
Bestimmungsziele um die Länder Äthiopien, Burkina Faso und Marokko reduziert.
3. In der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 wurde der Kreis der begünstigten Bestimmungs
ziele um die Länder Burkina Faso, Elfenbeinküste, Eritrea, Jemen, Liberia, Saudi-Arabien,
Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate reduziert.
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Weitere inhaltliche Änderungen können den Bekanntmachungen im Bundesanzeiger ent
nommen werden.
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Die Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.