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DATUM

22. Dezember 2021

BETREFF ATLAS – Info 0260/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0260 – 260/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Übergreifend:

Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-Release 10.0 gegenüber ATLAS-Release

9.1

Zum 15.01.2022 wird das ATLAS-Release 10.0 in den Echtbetrieb überführt.

Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer betreffenden

wesentlichen fachlichen Änderungen, die bisher noch nicht in gesonderten ATLAS-Infos ver-

öffentlicht wurden.

Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der Änderungsliste

zum EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 10.0 (Kapitel 2.6.4 des Vorworts)

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Seite 2

entnommen werden.

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N)

betroffen

Einfuhr

Neuer Verfah-

rensbereich IM-

POST

Es wird der neue Verfahrensbereich IMPOST (Importabfertigung von

Post- und Kuriersendungen) eingeführt. IMPOST dient dazu Sen-

dungen mit geringem Wert gem. Artikel 143a UZK-DA in den

freien Verkehr zu überführen. Dazu kann der Teilnehmer eine An-

meldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von

bis zu 150 Euro (APK) an ATLAS übermitteln.

Die APK ist für folgende Einfuhren vorgesehen:

Warensendungen im Wert von bis zu 150 Euro (bzw. 45

Euro bei Geschenksendungen),

nur Sendungen für den Freien Verkehr,

nur Sendungen, welche für Deutschland bestimmt sind, Art.

221 Abs. 4 UZK-IA (Ausnahme IOSS).

Die APK weist im Gegensatz zu einer Einzelzollanmeldung einen

deutlich reduzierten Datensatz auf. Verbrauchsteuerpflichtige Waren

oder Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, dürfen

mit einer APK nicht angemeldet werden.

Der Teilnehmer gibt die APK für gestellte Waren oder, sofern noch

keine Gestellung der Waren erfolgt ist, eine vorzeitige APK ab. Vor-

zeitige APK müssen nach Gestellung der Waren durch den Teilneh-

mer bestätigt werden. Vor der Entgegennahme der APK werden die

Daten einer Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung unterzogen.

Ist die Prüfung erfolgreich, durchläuft die APK verschiedene Bearbei-

tungsschritte. Grundsätzlich wird die APK angenommen, ggf. eine

Kontrolle angeordnet und, wenn keine fachlichen Unstimmigkeiten

festgestellt werden, die Überlassung ausgesprochen sowie der Ein-

fuhrabgabenbescheid an den Teilnehmer übermittelt. Zu verschiede-

nen Bearbeitungszeitpunkten kann es zu einer Stornierung der APK

kommen.

Für die genauen Verfahrensabläufe, Bedingungen und Einzelheiten

wird auf das Kap. 8 des Merkblatts für Teilnehmer zum ATLAS-Re-

lease 10.0/AES-Release 3.0 sowie auf das EDI-Implementierungs-

handbuch (insbesondere auf die neuen IMPOST-Nachrichten) ver-

wiesen. Informationen finden sich auch im Bereich ATLAS-IMPOST

auf www.zoll.de.

Hinweise:

 Es muss, sofern nicht das IOSS-Verfahren genutzt wird, ein bewil-

ligter Zahlungsaufschub vorhanden sein.

 Der elektronische Nachrichtenaustausch im Verfahren IMPOST

erfolgt mittels Webservices. Hierfür ist u. a. ein X.509-Zertifikat er-

forderlich (vgl. Kap. 8.4.7 des Merkblatts für Teilnehmer).

A / N

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Seite 3

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N)

betroffen

Mehrfachangabe

des EU-Codes in

der IZA (Pau-

schalierung)

Um auch in der Internetzollanmeldung (IZA) die Anwendung von

pauschalierten Abgabensätzen vollumfänglich abzubilden, können

nun mehrere EU-Codes angemeldet werden. Weitere Informationen

dazu ergeben sich aus ATLAS-Info 0216/21 vom 06.09.2021.

A

Nacherhebung, Erstattung oder Erlass (NEE)

Pauschalierung

von Einfuhrab-

gaben

Im Verfahrensbereich „NEE“ kann nun das Vorliegen der Vorausset-

zungen zur Anwendung pauschalierter Abgabensätze gem. § 29

ZollV vom System geprüft und damit automatisiert pauschalierte Ein-

fuhrabgaben berechnet werden. Dafür wurde die Nachricht „Einfuhr-

abgabenbescheid aus Nacherhebung, Erstattung, Erlass“ (SRATAX)

bereits zum ATLAS-Release 9.1 um die Datengruppe „Angaben zur

Pauschalierung“ erweitert. In dieser Datengruppe wird übermittelt, ob

eine beantragte Pauschalierung systemseitig angewandt werden

konnte. Wurde ein pauschalierter Abgabensatz angewandt, wird im

Feld „Warenkategorie“ die entsprechende Rechtsgrundlage angege-

ben. Sofern eine Pauschalierung nicht möglich war, werden im Feld

„Fachlicher Fehler im Rahmen der Pauschalierung“ die Gründe dafür

mitgeteilt.

A

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.