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DATUM

20. Dezember 2021

BETREFF ATLAS – Info 0257/21

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0257 – 257/2021 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr:

TARIC/EZT: anteilige Berechnung von Antidumpingzöllen – neue Maßeinheit ENP

Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/2239 vom

15.12.2021 (s. Amtsblatt EU, L450/59) endgültige Antidumpingzölle auf Windkrafttürme aus

Stahl („Steelwindtowers“, SWT) mit Ursprung in China eingeführt. Die Besonderheit bei die-

sem Antidumpingzoll ist, dass nur ein bestimmter Anteil der Ware dem Antidumpingzoll un-

terliegt, wenn sie als Teil einer Windkraftanlage eingeführt werden. Für die anteilige Berech-

nung wurde die neue Maßeinheit „ENP“ (Je EURO/nationale Währungseinheit eines Mit-

gliedstaats des Nettopreises der betroffenen Ware frei Grenze der Union, unverzollt) einge-

führt.

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Seite 2

Im EZT gestaltet sich die Maßnahme wie folgt:

In Fällen, in denen die betroffenen Waren eingeführt werden, muss in der Zollanmeldung der

anteilige Wert (hier: Nettopreis frei Grenze der Union des enthaltenen Windkraftturms) in

EUR als Zollmenge zusammen mit der neuen Maßeinheit „ENP“ angemeldet werden.

Berechnungshinweis:

ATLAS berechnet die anfallenden Antidumpingzölle selbstständig.

Der spezifische Abgabensatz wird mit dem in „ENP“ angemeldeten Wert multipliziert.

Im Auftrag

Schmitt

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