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Systemüberblick EAS (ESumA) 8.8
Die nachfolgenden Diagramme bilden exemplarisch die Einfuhr-Prozesse
und Nachrichtenflüsse innerhalb der Fachanwendung EAS (Eingangs-
SumA) ab und definieren die Verfahrensbeteiligten.
Die Verfahrensbeteiligten (Teilnehmer)
In der Regel werden der ESumA-Verantwortliche, der Änderungsbevollmächtigte und der
Verbringer personengleich sein.
Die Personenbezeichnungen werden jedoch separat dargestellt, da die Nachrichtenflüsse im
Falle von Vertretungen oder Bevollmächtigungen differieren.
Der ESumA-Verantwortliche
Die Person, die zur Abgabe einer Eingangs-SumA verpflichtet ist. Hierbei handelt es sich
grundsätzlich um den Verbringer der Waren in das Gebiet der Gemeinschaft. Der Verbringer
kann diese Verpflichtung auf eine andere Person übertragen. Der ESumA-Verantwortliche ist
zugleich änderungsbevollmächtigt.
Der ESumA-Änderungsbevollmächtigte
Die Person, welche – nach Absprache mit dem ESumA-Verantwortlichen – eine
Änderungsnachricht übermitteln darf. Der ESumA Änderungsbevollmächtigte ist in der Regel
mit dem ESumA-Verantwortlichen personengleich, kann jedoch auch die vom ESumA-
Verantwortlichen bevollmächtigte Person sein (Vertreter).
Der Verbringer
Die Person, die Waren aus einem Drittland in das Gebiet der Gemeinschaft verbringt oder
verbringen lässt (grundsätzlich ESumA-Verantwortlicher). In der Regel gibt der Verbringer
die Ankunftsanzeige ab.
Der Übermittler der Umleitung
Die Person, die Waren aus einem Drittland in das Gebiet der Gemeinschaft verbringt oder
verbringen lässt. Grundsätzlich handelt es sich um den ESumA-Verantwortlichen. Jedoch
kann jede andere Person die Umleitung des gesamten Beförderungsmittels veranlassen.
Die Verfahrensbeteiligten (Dienststellen)
Im Regelfall wird die angemeldete erste Eingangszollstelle mit der tatsächlichen ersten
Eingangszollstelle und die angemeldete nachfolgende Eingangszollstelle mit der
tatsächlichen nachfolgenden Eingangszollstelle übereinstimmen. Da jedoch die tatsächliche
erste Eingangszollstelle und die tatsächliche nachfolgende Eingangszollstelle von den
angemeldeten Eingangszollstellen abweichen können, wurde deren separate Darstellung
gewählt.
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Angemeldete erste Eingangszollstelle
In der Eingangs-SumA angemeldete Eingangszollstelle, welche als erste von einem
Beförderungsmittel im Zuge eines Transports angefahren wird und bei der auf dem
Beförderungsmittel geladene Waren in die Gemeinschaft eingeführt werden sollen.
Tatsächliche erste Eingangszollstelle
Die erste von einem Beförderungsmittel im Zuge eines Transports angefahrene
Eingangszollstelle, bei der auf dem Beförderungsmittel geladene Waren in die Gemeinschaft
eingeführt werden.
Angemeldete nachfolgende Eingangszollstelle
Jede Eingangszollstelle der Gemeinschaft, die nach der ersten Eingangszollstelle in die
Gemeinschaft von einem Beförderungsmittel im Zuge eines Transports voraussichtlich
angefahren wird und bei der auf dem Beförderungsmittel geladene Waren in die
Gemeinschaft eingeführt werden sollen.
Tatsächliche nachfolgende Eingangszollstelle
Jede Eingangszollstelle der Gemeinschaft, die nach der ersten Eingangszollstelle in die
Gemeinschaft tatsächlich von einem Beförderungsmittel im Zuge eines Transports
angefahren wird und bei der auf dem Beförderungsmittel geladene Waren in die
Gemeinschaft eingeführt werden.
Nachrichtentypen
Im Rahmen des Fachverfahrens EAS werden zwei Klassen von Nachrichtentypen
unterschieden: E-Nachrichten und C-Nachrichten.
Die Abkürzungen „E“ und „C“ vor den Nachrichtentypen stammen aus dem Projekt
AES/ECS (Automated Export System / Export Control System) der Europäischen
Kommission und verweisen auf den Einsatzbereich des Nachrichtentyps.
Dabei steht
- „E“ für „External Domain“ (der Nachrichtenaustausch findet zwischen der nationalen
Verwaltung und dem Teilnehmer statt) und
- „C“ für „Common Domain“ (der Nachrichtenaustausch findet zwischen den
nationalen Verwaltungen über den gemeinsamen Bereich statt).
Relevant für die Teilnehmer sind ausschließlich die E-Nachrichten. Die C-Nachrichten
werden hier nur beispielhaft zum Verständnis des gesamten Verfahrensablaufs
genannt.
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Übersicht
Europäische Nachrichten
Kürzel
englische Bezeichnung
deutsche Bezeichnung
IE302
C_IMP_REQ
Declaration Request Import
EingangsSumA-Anfrage
Anfrage der tatsächlichen ersten Eingangszollstelle an die angemeldete erste
Eingangszollstelle nach den Daten der ESumA.
IE303
C_ENS_RSP
Entry Summary Declaration Response
Antwort
Antwort der angemeldeten ersten Eingangszollstelle an die tatsächliche erste
Eingangszollstelle mit den Daten der ESumA und den Ergebnissen der
Risikoanalyse oder Weiterleitung von Risikodaten nach einer Umleitungsanzeige
IE304
E_ENS_AAC
Entry Summary Declaration Amendment
Acceptance
Annahmebestätigung der geänderten
ESumA
Antwort der ersten angemeldeten Eingangszollstelle an den Teilnehmer über den
Erhalt und die Einarbeitung der Änderung der ESumA (IE313)
IE313
E_ENS_AMD
Entry Summary Declaration Amendment
Änderung der ESumA
Nachricht des Teilnehmers an die erste angemeldete Eingangszollstelle über die
Änderung der ESumA.
IE315
E_ENS_DAT
Entry Summary Declaration
Eingangs-SumA
ESumA des ESumA-Verantwortlichen an die erste Eingangszollstelle
IE319
C_ENS_SUB
Transmission to subsequent office of
entry
Übermittlung der Daten an die
nachfolgende Eingangszollstelle
Nachricht mit der die Daten der ESumA von der ersten angemeldeten
Eingangszollstelle an die nachfolgenden Eingangszollstellen weitergeleitet
werden.
IE323
E_DIV_REQ
Diversion Request Import
Umleitungsanzeige
Nachricht mit der der Teilnehmer die Umleitung des Beförderungsmittels an eine
nicht angemeldete Eingangszollstelle anzeigt.
IE325
E_DIV_ACK
Diversion Request Acknowledgement
Empfangsbestätigung der
Umleitungsanzeige
Antwort der ersten angemeldeten Eingangszollstelle an den Teilnehmer über den
Erhalt und die Einarbeitung der Umleitungsanzeige (IE323).
IE328
E_ENS_ACK
Entry Summary Declaration
Acknowledgement
Empfangsbestätigung der ESumA
Antwort der ersten angemeldeten Eingangszollstelle an den Teilnehmer über den
Erhalt und die Einarbeitung der ESumA (IE315)
IE347
E_ARN_ENT
Arrival Notification
Ankunftsanzeige
Nachricht mit der der Teilnehmer der tatsächlichen ersten Eingangszollstelle die
Ankunft der auf dem Beförderungsmittel befindlichen Waren mitteilt.
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IE348
E_ARN_VAL
Arrival Notification Validation
Empfangsbestätigung der
Ankunftsanzeige
Nachricht der tatsächlichen ersten Eingangszollstelle, dass die Ankunftsanzeige
(E_ARN_ENT) erhalten wurde und eingearbeitet werden konnte.
IE349
E_ARI_REJ
Arrival Item Rejection
Ablehnung einer angekommenen
Position
Nachricht der tatsächlichen ersten Eingangszollstelle an den Teilnehmer, wenn
die in der Ankunftsanzeige (IE347) angegebene MRN im System nicht vorhanden
ist oder in einem unzulässigen Status vorliegt.
IE351
E_AIV_NOT
Advanced Intervention Notification
Vorzeitige Bekanntgabe einer
Maßnahme
Nachricht der angemeldeten ersten Eingangszollstelle an den Teilnehmer, dass
für die Ware eine Maßnahme vorgesehen ist.
Nationale Nachrichten
Nachricht
Bezeichnung / Funktion
Fachlicher Name
Statusnachricht
Nachricht der angemeldeten ersten Eingangszollstelle an den
Teilnehmer, dass für die Ware kein Ladeverbot verhängt
worden ist und
Nachricht der tatsächlichen ersten Eingangszollstelle an den
Teilnehmer, wenn die in der Ankunftsanzeige (IE347)
angegebene MRN im System vorhanden ist und in einem
zulässigen Status vorliegt.
E_ENS_STA
IE305, IE316,
IE324
Antwort auf strukturelle oder inhaltliche Fehler (in DE
zusammengefasst)
E_FEHLER
(EDIFACT) /
E_ERR_NCK
(XML)
E_FEHLER / E_ERR_NCK: Fachliche Fehlermeldung, die der Mitteilung von strukturellen
oder fachlichen Verarbeitungsfehlern der eingehenden Nachricht dient. Die Übermittlung der
fachlichen Fehlermeldung geht mit einer Nichtentgegennahme der Bezugsnachricht des
Teilnehmers einher. Bei der Fehlernachricht wird zwischen der Nachricht „E_FEHLER“ und
„E_ERR_NCK“ unterschieden. Die „E_FEHLER“ wird bei dem Übermittlungsformat
„EDIFACT“, die „E_ERR_NCK“ bei dem Übermittlungsformat „XML“ verwendet.
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Diagramme
Abgabe einer Eingangs-SumA
E
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ESumA-
Verantwortlicher
Verbringer
erste
Eingangszollstelle
(angemeldet)
erste
Eingangszollstelle
(tatsächlich)
nachfolgende
Eingangszollstelle
(angemeldet)
nachfolgende
Eingangszollstelle
(tatsächlich)
(1) Abgabe einer ESumA
(IE315 E_ENS_DAT)
(4) Registrierung
(IE328 E_ENS_ACK)
(3) Registrierung
(IE328 E_ENS_ACK)
(6) Ladeverbot
(IE351 E_AIV_NOT)
oder
Statusnachricht
(E_ENS_STA)
(5) Ladeverbot
(IE351 E_AIV_NOT)
oder
Statusnachricht
(E_ENS_STA)
(2) Ablehnung
(E_FEHLER / E_ERR_NCK)
(8) Risikomitteilung
(IE319 C_ENS_SUB)
V
E
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A
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B
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I
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G
(7) vorzeitige
Bekanntgabe einer
Maßnahme per
IE351 E_AIV_NOT
(1) Der ESumA-Verantwortliche gibt die Eingangs-SumA bei der angemeldeten ersten
Eingangszollstelle ab (IE315)
(2) Der ESumA-Verantwortliche erhält im Falle struktureller oder inhaltlicher Fehler eine
Ablehnung (E_FEHLER / E_ERR_NCK)
(3) Der ESumA-Verantwortliche erhält alternativ die Registriernummer MRN (IE328)
(4) Im Falle der Registrierung erhält auch der Verbringer, sofern er vom ESumA-
Verantwortlichen abweicht, die Registriernummer MRN (IE328)
(5) Dem ESumA-Verantwortlichen wird nach der Risikoanalyse entweder ein Ladeverbot mit
einer IE351 (E_AIV_NOT) oder eine Statusnachricht (E_ENS_STA) übermittelt. In
seltenen Fällen können aus technischen Gründen Ladeverbot oder Statusnachricht auch
bereits VOR der Empfangsbestätigung (Punkt (3)) versandt werden.
(6) Dem Verbringer wird nach der Risikoanalyse entweder ein Ladeverbot mit einer IE351
(E_AIV_NOT) oder eine Statusnachricht (E_ENS_STA) übermittelt. In seltenen Fällen
können aus technischen Gründen Ladeverbot oder Statusnachricht auch bereits VOR
der Empfangsbestätigung (Punkt (4)) versandt werden.
(7) Die Zollstelle kann bis zur Ankunft der Ware mit einer IE351 (E_AIV_NOT) den Sender
der ESumA über eine Kontrolle an der ersten Eingangszollstelle oder über eine Kontrolle
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bei Gestellung informieren, sofern der SumA-Verantwortliche Inhaber eines AEOS- oder
AEOF-Zertifikates ist, d.h. einen AEOS- oder AEOF-Status hat. (optional)
(8) Die Ergebnisse der Risikoanalyse werden an die angemeldeten nachfolgenden
Eingangszollstellen weitergeleitet (IE319)
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Änderung einer Eingangs-SumA
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ESumA-
Änderungs-
Bevollmächtigter
Verbringer
erste
Eingangszollstelle
(angemeldet)
erste
Eingangszollstelle
(tatsächlich)
nachfolgende
Eingangszollstelle
(angemeldet)
nachfolgende
Eingangszollstelle
(tatsächlich)
(1) Änderung einer ESumA
(IE313 E_ENS_AMD)
(3) Annahme der Änderungsanzeige
(IE304 E_ENS_AAC)
(5) Ladeverbot
(IE351 E_AIV_NOT)
oder
Statusnachricht
(E_ENS_STA)
(2) Ablehnung
(E_FEHLER / E_ERR_NCK)
(8) Risikomitteilung
(IE319 C_ENS_SUB)
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E
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A
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G
(4) Annahme der
Änderungsanzeige
(IE304 E_ENS_AAC)
(6) Ladeverbot
(IE351 E_AIV_NOT)
oder
Statusnachricht
(E_ENS_STA)
(7) vorzeitige
Bekanntgabe einer
Maßnahme per
IE351 E_AIV_NOT
(1) Der Änderungsbevollmächtigte (ESumA-Verantwortlicher oder ein Bevollmächtigter)
sendet eine Änderungsanzeige an die angemeldete erste Eingangszollstelle (IE313)
(2) Der Änderungsbevollmächtigte erhält im Falle struktureller oder inhaltlicher Fehler eine
Mitteilung über die Ablehnung der Änderungsanzeige (E_FEHLER / E_ERR_NCK)
(3) Der Änderungsbevollmächtigte erhält alternativ eine Mitteilung über die Annahme der
Änderungsanzeige (IE304)
(4) Sofern der Verbringer vom Änderungsbevollmächtigten abweicht und in der
Änderungsanzeige benannt ist, erhält auch er eine Mitteilung über die Annahme der
Änderungsanzeige (IE304)
(5) Dem Änderungsbevollmächtigten wird nach der Risikoanalyse entweder ein Ladeverbot
mit einer IE351 (E_AIV_NOT) oder eine Statusnachricht (E_ENS_STA) übermittelt. In
seltenen Fällen können aus technischen Gründen Ladeverbot oder Statusnachricht auch
bereits VOR der Empfangsbestätigung (Punkt (3)) versandt werden.
(6) Sofern der Verbringer vom Änderungsbevollmächtigten abweicht und in der
Änderungsanzeige benannt ist, erhält auch er nach der Risikoanalyse entweder ein
Ladeverbot mit einer IE351 (E_AIV_NOT) oder eine Statusnachricht (E_ENS_STA). In
seltenen Fällen können aus technischen Gründen Ladeverbot oder Statusnachricht auch
bereits VOR der Empfangsbestätigung (Punkt (4)) versandt werden.
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(7) Die Zollstelle kann bis zur Ankunft der Ware mit einer IE351 (E_AIV_NOT) den Sender
der ESumA über eine Kontrolle an der ersten Eingangszollstelle oder über eine Kontrolle
bei Gestellung informieren, sofern der SumA-Verantwortliche Inhaber eines AEOS- oder
AEOF-Zertifikates ist, d.h. einen AEOS- oder AEOF-Status hat. (optional)
(8) Ggf. nachfolgenden Eingangszollstellen wird das Ergebnis der Risikoprüfung übermittelt
(IE319)
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Umleitung einer Eingangs-SumA
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ESumA-
Änderungs-
Bevollmächtigter
Verbringer
erste
Eingangszollstelle
(angemeldet)
erste
Eingangszollstelle
(tatsächlich)
abweichende
angemeldete erste
Eingangszollstelle
nachfolgende
Eingangszollstelle
(tatsächlich)
(1) Umleitungsanzeige
(IE323 E_DIV_REQ)
(3) Umleitung
eingearbeitet
(IE325 E_DIV_ACK)
(2) Ablehnung
(E_FEHLER / E_ERR_NCK)
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alternativ als
Übermittler der
Umleitungsanzeige
(4) Risikomitteilung
(IE303 C_ENS_RSP)
(1) Der Übermittler der Umleitung sendet eine Umleitungsanzeige an die angemeldete erste
Eingangszollstelle (IE323)
(2) Der Übermittler der Umleitung erhält im Falle struktureller oder inhaltlicher Fehler eine
Mitteilung über die Ablehnung der Umleitungsanzeige (E_FEHLER / E_ERR_NCK)
(3) Der Übermittler der Umleitung erhält alternativ eine Mitteilung über die Einarbeitung der
Umleitungsanzeige (IE325)
(4) Die Ergebnisse der Risikoanalyse werden an die abweichende angemeldete erste
Eingangszollstelle weitergeleitet (IE303)
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Abgabe einer Ankunftsanzeige
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Eingangs-SumA
Verantwortlicher
Verbringer
erste
Eingangszollstelle
(angemeldet)
erste
Eingangszollstelle
(tatsächlich)
nachfolgende
Eingangszollstelle
(angemeldet)
nachfolgende
Eingangszollstelle
(tatsächlich)
(1) Abgabe einer Ankunftsanzeige
(IE347 E_ARN_ENT)
(2) Ablehnung
(E_FEHLER / E_ERR_NCK)
(4)
(5) ESumA-Anfrage
(IE302 C_IMP_REQ)
(6) Antwort auf
ESumA-Anfrage
(IE303 C_ENS_RSP)
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(7) Ablehnung der
Ankunftsanzeige
(IE349 E_ARI_REJ) oder
Statusnachricht
(E_ENS_STA)
(3) Gültigkeit der Ankunftsanzeige
(IE348 E_ARN_VAL)
(1) Der Verbringer gibt eine Ankunftsanzeige bei der tatsächlichen ersten Eingangszollstelle
ab (IE347)
(2) Der Verbringer erhält im Falle struktureller oder inhaltlicher Fehler eine Mitteilung über
die Ablehnung der Ankunftsanzeige (E_FEHLER / E_ERR_NCK)
(3) Dem Verbringer wird die Gültigkeit der Ankunftsanzeige und die MRN mitgeteilt (IE348)
(4) Stimmen die angemeldete und die tatsächliche Eingangszollstelle überein, liegen die
Daten der Eingangs-SumA vor
(5) Weicht der Adressat der Ankunftsanzeige von der angemeldeten ersten
Eingangszollstelle ab, wird an diese eine ESumA-Anfrage gesendet (IE302)
(6) Die angemeldete erste Eingangszollstelle übermittelt als Antwort auf die ESumA-Anfrage
die relevanten Daten (IE303)
(7) Dem Verbringer wird die Ablehnung der Ankunftsanzeige (IE349) oder die
Statusnachricht (E_ENS_STA) übermittelt.
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Abgabe einer Gestellungsmitteilung (SumA), die auf eine Eingangs-
SumA referenziert
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ESumA-
Verantwortlicher
Verbringer
erste
Eingangszollstelle
(angemeldet)
erste
Eingangszollstelle
(tatsächlich)
nachfolgende
Eingangszollstelle
(angemeldet)
nachfolgende
Eingangszollstelle
(tatsächlich)
(1) Abgabe einer Gestellungsmitteilung
(CUSPRL)
(3)
(4) ESumA-Anfrage
(IE302 C_IMP_REQ)
(5) Antwort auf
ESumA-Anfrage
(IE303 C_ENS_RSP)
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(6) Mitteilung der Registrierung
(CUSTST bzw. CUSFST)
alternativ als
gestellungspflichtiger
Sender der
CUSPRL
(2) Übermittlung der Verarbeitungsmitteilung
(CUSREC)
VERWAHRUNGSBETEILIGTE(R)
(7) Bekanntgabe einer Maßnahme
(CUSSTP)
(8) Bekanntgabe einer Maßnahme
(CUSSTP)
(1) Der Gestellungspflichtige gibt eine auf eine Eingangs-SumA referenzierte SumA bei der
tatsächlichen ersten Eingangszollstelle ab (CUSPRL)
(2) Die Verarbeitungsmitteilung wird übermittelt (CUSREC)
(3) Stimmen die angemeldete und die tatsächliche nachfolgende Eingangszollstelle überein,
liegen die Daten der Eingangs-SumA vor
(4) Liegen die ESumA-Daten nicht im deutschen EAS-System vor, wird an die angemeldete
erste Eingangszollstelle eine ESumA-Anfrage (IE302) gesendet.
(5) Die angemeldete erste Eingangszollstelle übermittelt als Antwort auf die ESumA-Anfrage
die relevanten Daten (IE303)
(6) Den Verwahrungsbeteiligten wird die Registrierung der SumA mitgeteilt (CUSTST bzw.
CUSFST)
(7) Wird eine SumA (CUSPRL) abgegeben, die auf eine ESumA-Position mit vorliegendem
EAS-Risiko referenziert, wird stets eine CUSSTP zu den betroffenen SumA-Positionen
versendet. Die betroffenen Positionen unterliegen einem Bewegungsverbot.
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(8) Wurde ein Bewegungsverbot durch die Zollstelle erteilt, wird – bei Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen – den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten der
Gestellungsmitteilung bzw. der summarischen Anmeldung zur vorübergehenden
Verwahrung automatisiert mitgeteilt, dass die EAS-Kontrollmaßnahme zu der gestellten
Ware abgeschlossen wurde, es keine Beanstandungen gab und die Waren somit nicht
mehr dem diesbezüglich erteilten Bewegungsverbot unterliegen.