Merkblatt Systemüberblick EAS (ESumA) 8.8 PDF, 71 KB

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Systemüberblick EAS (ESumA) 8.8

Die nachfolgenden Diagramme bilden exemplarisch die Einfuhr-Prozesse

und Nachrichtenflüsse innerhalb der Fachanwendung EAS (Eingangs-

SumA) ab und definieren die Verfahrensbeteiligten.

Die Verfahrensbeteiligten (Teilnehmer)

In der Regel werden der ESumA-Verantwortliche, der Änderungsbevollmächtigte und der

Verbringer personengleich sein.

Die Personenbezeichnungen werden jedoch separat dargestellt, da die Nachrichtenflüsse im

Falle von Vertretungen oder Bevollmächtigungen differieren.

Der ESumA-Verantwortliche

Die Person, die zur Abgabe einer Eingangs-SumA verpflichtet ist. Hierbei handelt es sich

grundsätzlich um den Verbringer der Waren in das Gebiet der Gemeinschaft. Der Verbringer

kann diese Verpflichtung auf eine andere Person übertragen. Der ESumA-Verantwortliche ist

zugleich änderungsbevollmächtigt.

Der ESumA-Änderungsbevollmächtigte

Die Person, welche – nach Absprache mit dem ESumA-Verantwortlichen – eine

Änderungsnachricht übermitteln darf. Der ESumA Änderungsbevollmächtigte ist in der Regel

mit dem ESumA-Verantwortlichen personengleich, kann jedoch auch die vom ESumA-

Verantwortlichen bevollmächtigte Person sein (Vertreter).

Der Verbringer

Die Person, die Waren aus einem Drittland in das Gebiet der Gemeinschaft verbringt oder

verbringen lässt (grundsätzlich ESumA-Verantwortlicher). In der Regel gibt der Verbringer

die Ankunftsanzeige ab.

Der Übermittler der Umleitung

Die Person, die Waren aus einem Drittland in das Gebiet der Gemeinschaft verbringt oder

verbringen lässt. Grundsätzlich handelt es sich um den ESumA-Verantwortlichen. Jedoch

kann jede andere Person die Umleitung des gesamten Beförderungsmittels veranlassen.

Die Verfahrensbeteiligten (Dienststellen)

Im Regelfall wird die angemeldete erste Eingangszollstelle mit der tatsächlichen ersten

Eingangszollstelle und die angemeldete nachfolgende Eingangszollstelle mit der

tatsächlichen nachfolgenden Eingangszollstelle übereinstimmen. Da jedoch die tatsächliche

erste Eingangszollstelle und die tatsächliche nachfolgende Eingangszollstelle von den

angemeldeten Eingangszollstellen abweichen können, wurde deren separate Darstellung

gewählt.

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Angemeldete erste Eingangszollstelle

In der Eingangs-SumA angemeldete Eingangszollstelle, welche als erste von einem

Beförderungsmittel im Zuge eines Transports angefahren wird und bei der auf dem

Beförderungsmittel geladene Waren in die Gemeinschaft eingeführt werden sollen.

Tatsächliche erste Eingangszollstelle

Die erste von einem Beförderungsmittel im Zuge eines Transports angefahrene

Eingangszollstelle, bei der auf dem Beförderungsmittel geladene Waren in die Gemeinschaft

eingeführt werden.

Angemeldete nachfolgende Eingangszollstelle

Jede Eingangszollstelle der Gemeinschaft, die nach der ersten Eingangszollstelle in die

Gemeinschaft von einem Beförderungsmittel im Zuge eines Transports voraussichtlich

angefahren wird und bei der auf dem Beförderungsmittel geladene Waren in die

Gemeinschaft eingeführt werden sollen.

Tatsächliche nachfolgende Eingangszollstelle

Jede Eingangszollstelle der Gemeinschaft, die nach der ersten Eingangszollstelle in die

Gemeinschaft tatsächlich von einem Beförderungsmittel im Zuge eines Transports

angefahren wird und bei der auf dem Beförderungsmittel geladene Waren in die

Gemeinschaft eingeführt werden.

Nachrichtentypen

Im Rahmen des Fachverfahrens EAS werden zwei Klassen von Nachrichtentypen

unterschieden: E-Nachrichten und C-Nachrichten.

Die Abkürzungen „E“ und „C“ vor den Nachrichtentypen stammen aus dem Projekt

AES/ECS (Automated Export System / Export Control System) der Europäischen

Kommission und verweisen auf den Einsatzbereich des Nachrichtentyps.

Dabei steht

- „E“ für „External Domain“ (der Nachrichtenaustausch findet zwischen der nationalen

Verwaltung und dem Teilnehmer statt) und

- „C“ für „Common Domain“ (der Nachrichtenaustausch findet zwischen den

nationalen Verwaltungen über den gemeinsamen Bereich statt).

Relevant für die Teilnehmer sind ausschließlich die E-Nachrichten. Die C-Nachrichten

werden hier nur beispielhaft zum Verständnis des gesamten Verfahrensablaufs

genannt.

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Übersicht

Europäische Nachrichten

Kürzel

englische Bezeichnung

deutsche Bezeichnung

IE302

C_IMP_REQ

Declaration Request Import

EingangsSumA-Anfrage

Anfrage der tatsächlichen ersten Eingangszollstelle an die angemeldete erste

Eingangszollstelle nach den Daten der ESumA.

IE303

C_ENS_RSP

Entry Summary Declaration Response

Antwort

Antwort der angemeldeten ersten Eingangszollstelle an die tatsächliche erste

Eingangszollstelle mit den Daten der ESumA und den Ergebnissen der

Risikoanalyse oder Weiterleitung von Risikodaten nach einer Umleitungsanzeige

IE304

E_ENS_AAC

Entry Summary Declaration Amendment

Acceptance

Annahmebestätigung der geänderten

ESumA

Antwort der ersten angemeldeten Eingangszollstelle an den Teilnehmer über den

Erhalt und die Einarbeitung der Änderung der ESumA (IE313)

IE313

E_ENS_AMD

Entry Summary Declaration Amendment

Änderung der ESumA

Nachricht des Teilnehmers an die erste angemeldete Eingangszollstelle über die

Änderung der ESumA.

IE315

E_ENS_DAT

Entry Summary Declaration

Eingangs-SumA

ESumA des ESumA-Verantwortlichen an die erste Eingangszollstelle

IE319

C_ENS_SUB

Transmission to subsequent office of

entry

Übermittlung der Daten an die

nachfolgende Eingangszollstelle

Nachricht mit der die Daten der ESumA von der ersten angemeldeten

Eingangszollstelle an die nachfolgenden Eingangszollstellen weitergeleitet

werden.

IE323

E_DIV_REQ

Diversion Request Import

Umleitungsanzeige

Nachricht mit der der Teilnehmer die Umleitung des Beförderungsmittels an eine

nicht angemeldete Eingangszollstelle anzeigt.

IE325

E_DIV_ACK

Diversion Request Acknowledgement

Empfangsbestätigung der

Umleitungsanzeige

Antwort der ersten angemeldeten Eingangszollstelle an den Teilnehmer über den

Erhalt und die Einarbeitung der Umleitungsanzeige (IE323).

IE328

E_ENS_ACK

Entry Summary Declaration

Acknowledgement

Empfangsbestätigung der ESumA

Antwort der ersten angemeldeten Eingangszollstelle an den Teilnehmer über den

Erhalt und die Einarbeitung der ESumA (IE315)

IE347

E_ARN_ENT

Arrival Notification

Ankunftsanzeige

Nachricht mit der der Teilnehmer der tatsächlichen ersten Eingangszollstelle die

Ankunft der auf dem Beförderungsmittel befindlichen Waren mitteilt.

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IE348

E_ARN_VAL

Arrival Notification Validation

Empfangsbestätigung der

Ankunftsanzeige

Nachricht der tatsächlichen ersten Eingangszollstelle, dass die Ankunftsanzeige

(E_ARN_ENT) erhalten wurde und eingearbeitet werden konnte.

IE349

E_ARI_REJ

Arrival Item Rejection

Ablehnung einer angekommenen

Position

Nachricht der tatsächlichen ersten Eingangszollstelle an den Teilnehmer, wenn

die in der Ankunftsanzeige (IE347) angegebene MRN im System nicht vorhanden

ist oder in einem unzulässigen Status vorliegt.

IE351

E_AIV_NOT

Advanced Intervention Notification

Vorzeitige Bekanntgabe einer

Maßnahme

Nachricht der angemeldeten ersten Eingangszollstelle an den Teilnehmer, dass

für die Ware eine Maßnahme vorgesehen ist.

Nationale Nachrichten

Nachricht

Bezeichnung / Funktion

Fachlicher Name

Statusnachricht

Nachricht der angemeldeten ersten Eingangszollstelle an den

Teilnehmer, dass für die Ware kein Ladeverbot verhängt

worden ist und

Nachricht der tatsächlichen ersten Eingangszollstelle an den

Teilnehmer, wenn die in der Ankunftsanzeige (IE347)

angegebene MRN im System vorhanden ist und in einem

zulässigen Status vorliegt.

E_ENS_STA

IE305, IE316,

IE324

Antwort auf strukturelle oder inhaltliche Fehler (in DE

zusammengefasst)

E_FEHLER

(EDIFACT) /

E_ERR_NCK

(XML)

E_FEHLER / E_ERR_NCK: Fachliche Fehlermeldung, die der Mitteilung von strukturellen

oder fachlichen Verarbeitungsfehlern der eingehenden Nachricht dient. Die Übermittlung der

fachlichen Fehlermeldung geht mit einer Nichtentgegennahme der Bezugsnachricht des

Teilnehmers einher. Bei der Fehlernachricht wird zwischen der Nachricht „E_FEHLER“ und

„E_ERR_NCK“ unterschieden. Die „E_FEHLER“ wird bei dem Übermittlungsformat

„EDIFACT“, die „E_ERR_NCK“ bei dem Übermittlungsformat „XML“ verwendet.

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Diagramme

Abgabe einer Eingangs-SumA

E

I

N

A

R

B

E

I

T

U

N

G

ESumA-

Verantwortlicher

Verbringer

erste

Eingangszollstelle

(angemeldet)

erste

Eingangszollstelle

(tatsächlich)

nachfolgende

Eingangszollstelle

(angemeldet)

nachfolgende

Eingangszollstelle

(tatsächlich)

(1) Abgabe einer ESumA

(IE315 E_ENS_DAT)

(4) Registrierung

(IE328 E_ENS_ACK)

(3) Registrierung

(IE328 E_ENS_ACK)

(6) Ladeverbot

(IE351 E_AIV_NOT)

oder

Statusnachricht

(E_ENS_STA)

(5) Ladeverbot

(IE351 E_AIV_NOT)

oder

Statusnachricht

(E_ENS_STA)

(2) Ablehnung

(E_FEHLER / E_ERR_NCK)

(8) Risikomitteilung

(IE319 C_ENS_SUB)

V

E

R

A

R

B

E

I

T

U

N

G

(7) vorzeitige

Bekanntgabe einer

Maßnahme per

IE351 E_AIV_NOT

(1) Der ESumA-Verantwortliche gibt die Eingangs-SumA bei der angemeldeten ersten

Eingangszollstelle ab (IE315)

(2) Der ESumA-Verantwortliche erhält im Falle struktureller oder inhaltlicher Fehler eine

Ablehnung (E_FEHLER / E_ERR_NCK)

(3) Der ESumA-Verantwortliche erhält alternativ die Registriernummer MRN (IE328)

(4) Im Falle der Registrierung erhält auch der Verbringer, sofern er vom ESumA-

Verantwortlichen abweicht, die Registriernummer MRN (IE328)

(5) Dem ESumA-Verantwortlichen wird nach der Risikoanalyse entweder ein Ladeverbot mit

einer IE351 (E_AIV_NOT) oder eine Statusnachricht (E_ENS_STA) übermittelt. In

seltenen Fällen können aus technischen Gründen Ladeverbot oder Statusnachricht auch

bereits VOR der Empfangsbestätigung (Punkt (3)) versandt werden.

(6) Dem Verbringer wird nach der Risikoanalyse entweder ein Ladeverbot mit einer IE351

(E_AIV_NOT) oder eine Statusnachricht (E_ENS_STA) übermittelt. In seltenen Fällen

können aus technischen Gründen Ladeverbot oder Statusnachricht auch bereits VOR

der Empfangsbestätigung (Punkt (4)) versandt werden.

(7) Die Zollstelle kann bis zur Ankunft der Ware mit einer IE351 (E_AIV_NOT) den Sender

der ESumA über eine Kontrolle an der ersten Eingangszollstelle oder über eine Kontrolle

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bei Gestellung informieren, sofern der SumA-Verantwortliche Inhaber eines AEOS- oder

AEOF-Zertifikates ist, d.h. einen AEOS- oder AEOF-Status hat. (optional)

(8) Die Ergebnisse der Risikoanalyse werden an die angemeldeten nachfolgenden

Eingangszollstellen weitergeleitet (IE319)

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Änderung einer Eingangs-SumA

E

I

N

A

R

B

E

I

T

U

N

G

ESumA-

Änderungs-

Bevollmächtigter

Verbringer

erste

Eingangszollstelle

(angemeldet)

erste

Eingangszollstelle

(tatsächlich)

nachfolgende

Eingangszollstelle

(angemeldet)

nachfolgende

Eingangszollstelle

(tatsächlich)

(1) Änderung einer ESumA

(IE313 E_ENS_AMD)

(3) Annahme der Änderungsanzeige

(IE304 E_ENS_AAC)

(5) Ladeverbot

(IE351 E_AIV_NOT)

oder

Statusnachricht

(E_ENS_STA)

(2) Ablehnung

(E_FEHLER / E_ERR_NCK)

(8) Risikomitteilung

(IE319 C_ENS_SUB)

V

E

R

A

R

B

E

I

T

U

N

G

(4) Annahme der

Änderungsanzeige

(IE304 E_ENS_AAC)

(6) Ladeverbot

(IE351 E_AIV_NOT)

oder

Statusnachricht

(E_ENS_STA)

(7) vorzeitige

Bekanntgabe einer

Maßnahme per

IE351 E_AIV_NOT

(1) Der Änderungsbevollmächtigte (ESumA-Verantwortlicher oder ein Bevollmächtigter)

sendet eine Änderungsanzeige an die angemeldete erste Eingangszollstelle (IE313)

(2) Der Änderungsbevollmächtigte erhält im Falle struktureller oder inhaltlicher Fehler eine

Mitteilung über die Ablehnung der Änderungsanzeige (E_FEHLER / E_ERR_NCK)

(3) Der Änderungsbevollmächtigte erhält alternativ eine Mitteilung über die Annahme der

Änderungsanzeige (IE304)

(4) Sofern der Verbringer vom Änderungsbevollmächtigten abweicht und in der

Änderungsanzeige benannt ist, erhält auch er eine Mitteilung über die Annahme der

Änderungsanzeige (IE304)

(5) Dem Änderungsbevollmächtigten wird nach der Risikoanalyse entweder ein Ladeverbot

mit einer IE351 (E_AIV_NOT) oder eine Statusnachricht (E_ENS_STA) übermittelt. In

seltenen Fällen können aus technischen Gründen Ladeverbot oder Statusnachricht auch

bereits VOR der Empfangsbestätigung (Punkt (3)) versandt werden.

(6) Sofern der Verbringer vom Änderungsbevollmächtigten abweicht und in der

Änderungsanzeige benannt ist, erhält auch er nach der Risikoanalyse entweder ein

Ladeverbot mit einer IE351 (E_AIV_NOT) oder eine Statusnachricht (E_ENS_STA). In

seltenen Fällen können aus technischen Gründen Ladeverbot oder Statusnachricht auch

bereits VOR der Empfangsbestätigung (Punkt (4)) versandt werden.

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(7) Die Zollstelle kann bis zur Ankunft der Ware mit einer IE351 (E_AIV_NOT) den Sender

der ESumA über eine Kontrolle an der ersten Eingangszollstelle oder über eine Kontrolle

bei Gestellung informieren, sofern der SumA-Verantwortliche Inhaber eines AEOS- oder

AEOF-Zertifikates ist, d.h. einen AEOS- oder AEOF-Status hat. (optional)

(8) Ggf. nachfolgenden Eingangszollstellen wird das Ergebnis der Risikoprüfung übermittelt

(IE319)

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Umleitung einer Eingangs-SumA

E

I

N

A

R

B

E

I

T

U

N

G

ESumA-

Änderungs-

Bevollmächtigter

Verbringer

erste

Eingangszollstelle

(angemeldet)

erste

Eingangszollstelle

(tatsächlich)

abweichende

angemeldete erste

Eingangszollstelle

nachfolgende

Eingangszollstelle

(tatsächlich)

(1) Umleitungsanzeige

(IE323 E_DIV_REQ)

(3) Umleitung

eingearbeitet

(IE325 E_DIV_ACK)

(2) Ablehnung

(E_FEHLER / E_ERR_NCK)

V

E

R

A

R

B

E

I

T

U

N

G

alternativ als

Übermittler der

Umleitungsanzeige

(4) Risikomitteilung

(IE303 C_ENS_RSP)

(1) Der Übermittler der Umleitung sendet eine Umleitungsanzeige an die angemeldete erste

Eingangszollstelle (IE323)

(2) Der Übermittler der Umleitung erhält im Falle struktureller oder inhaltlicher Fehler eine

Mitteilung über die Ablehnung der Umleitungsanzeige (E_FEHLER / E_ERR_NCK)

(3) Der Übermittler der Umleitung erhält alternativ eine Mitteilung über die Einarbeitung der

Umleitungsanzeige (IE325)

(4) Die Ergebnisse der Risikoanalyse werden an die abweichende angemeldete erste

Eingangszollstelle weitergeleitet (IE303)

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Abgabe einer Ankunftsanzeige

E

I

N

A

R

B

E

I

T

U

N

G

Eingangs-SumA

Verantwortlicher

Verbringer

erste

Eingangszollstelle

(angemeldet)

erste

Eingangszollstelle

(tatsächlich)

nachfolgende

Eingangszollstelle

(angemeldet)

nachfolgende

Eingangszollstelle

(tatsächlich)

(1) Abgabe einer Ankunftsanzeige

(IE347 E_ARN_ENT)

(2) Ablehnung

(E_FEHLER / E_ERR_NCK)

(4)

(5) ESumA-Anfrage

(IE302 C_IMP_REQ)

(6) Antwort auf

ESumA-Anfrage

(IE303 C_ENS_RSP)

V

E

R

A

R

B

E

I

T

U

N

G

(7) Ablehnung der

Ankunftsanzeige

(IE349 E_ARI_REJ) oder

Statusnachricht

(E_ENS_STA)

(3) Gültigkeit der Ankunftsanzeige

(IE348 E_ARN_VAL)

(1) Der Verbringer gibt eine Ankunftsanzeige bei der tatsächlichen ersten Eingangszollstelle

ab (IE347)

(2) Der Verbringer erhält im Falle struktureller oder inhaltlicher Fehler eine Mitteilung über

die Ablehnung der Ankunftsanzeige (E_FEHLER / E_ERR_NCK)

(3) Dem Verbringer wird die Gültigkeit der Ankunftsanzeige und die MRN mitgeteilt (IE348)

(4) Stimmen die angemeldete und die tatsächliche Eingangszollstelle überein, liegen die

Daten der Eingangs-SumA vor

(5) Weicht der Adressat der Ankunftsanzeige von der angemeldeten ersten

Eingangszollstelle ab, wird an diese eine ESumA-Anfrage gesendet (IE302)

(6) Die angemeldete erste Eingangszollstelle übermittelt als Antwort auf die ESumA-Anfrage

die relevanten Daten (IE303)

(7) Dem Verbringer wird die Ablehnung der Ankunftsanzeige (IE349) oder die

Statusnachricht (E_ENS_STA) übermittelt.

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Abgabe einer Gestellungsmitteilung (SumA), die auf eine Eingangs-

SumA referenziert

E

I

N

A

R

B

E

I

T

U

N

G

ESumA-

Verantwortlicher

Verbringer

erste

Eingangszollstelle

(angemeldet)

erste

Eingangszollstelle

(tatsächlich)

nachfolgende

Eingangszollstelle

(angemeldet)

nachfolgende

Eingangszollstelle

(tatsächlich)

(1) Abgabe einer Gestellungsmitteilung

(CUSPRL)

(3)

(4) ESumA-Anfrage

(IE302 C_IMP_REQ)

(5) Antwort auf

ESumA-Anfrage

(IE303 C_ENS_RSP)

V

E

R

A

R

B

E

I

T

U

N

G

(6) Mitteilung der Registrierung

(CUSTST bzw. CUSFST)

alternativ als

gestellungspflichtiger

Sender der

CUSPRL

(2) Übermittlung der Verarbeitungsmitteilung

(CUSREC)

VERWAHRUNGSBETEILIGTE(R)

(7) Bekanntgabe einer Maßnahme

(CUSSTP)

(8) Bekanntgabe einer Maßnahme

(CUSSTP)

(1) Der Gestellungspflichtige gibt eine auf eine Eingangs-SumA referenzierte SumA bei der

tatsächlichen ersten Eingangszollstelle ab (CUSPRL)

(2) Die Verarbeitungsmitteilung wird übermittelt (CUSREC)

(3) Stimmen die angemeldete und die tatsächliche nachfolgende Eingangszollstelle überein,

liegen die Daten der Eingangs-SumA vor

(4) Liegen die ESumA-Daten nicht im deutschen EAS-System vor, wird an die angemeldete

erste Eingangszollstelle eine ESumA-Anfrage (IE302) gesendet.

(5) Die angemeldete erste Eingangszollstelle übermittelt als Antwort auf die ESumA-Anfrage

die relevanten Daten (IE303)

(6) Den Verwahrungsbeteiligten wird die Registrierung der SumA mitgeteilt (CUSTST bzw.

CUSFST)

(7) Wird eine SumA (CUSPRL) abgegeben, die auf eine ESumA-Position mit vorliegendem

EAS-Risiko referenziert, wird stets eine CUSSTP zu den betroffenen SumA-Positionen

versendet. Die betroffenen Positionen unterliegen einem Bewegungsverbot.

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(8) Wurde ein Bewegungsverbot durch die Zollstelle erteilt, wird – bei Vorliegen der

entsprechenden Voraussetzungen – den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten der

Gestellungsmitteilung bzw. der summarischen Anmeldung zur vorübergehenden

Verwahrung automatisiert mitgeteilt, dass die EAS-Kontrollmaßnahme zu der gestellten

Ware abgeschlossen wurde, es keine Beanstandungen gab und die Waren somit nicht

mehr dem diesbezüglich erteilten Bewegungsverbot unterliegen.