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Systemüberblick EAS (ASumA) 8.9
In dem folgendem Überblick werden die Nachrichtenflüsse, welche sich
bei der Abgabe und Verarbeitung einer Ausgangs-SumA ergeben,
beispielhaft dargestellt und die Verfahrensbeteiligten definiert.
Die Verfahrensbeteiligten
Der ASumA-Verantwortliche
Die Person, die zur Abgabe einer Ausgangs-SumA verpflichtet ist. Hierbei handelt es sich
grundsätzlich um den Verbringer der Waren aus dem Zollgebiet der Union. Der Verbringer
kann die Verpflichtung der Abgabe einer Ausgangs-SumA auf eine andere Person
übertragen.
Der Gestellungsbestätiger
Die Person, die eine ASumA, die vor Gestellung registriert wurde (Wert „J“ im Feld
„Vorzeitige Eingabe“), nach der Gestellung mit einer Nachricht „Bestätigung einer vorzeitigen
ASumA“ (E_EXS_CON)“ bestätigt. Der Gestellungsbestätiger muss mit dem in der
vorzeitigen ASumA angemeldeten ASumA-Verantwortlichen oder mit dem
Änderungsbevollmächtigten übereinstimmen.
Der Spediteur
Die Person, die den körperlichen Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Union in ihrem
tatsächlichen Umfang mit der Nachricht „Ausgangsbestätigung der ASumA“ (E_EXS_NOT)
bestätigt.
Angemeldete Ausgangszollstelle
In der Ausgangs-SumA angemeldete Ausgangszollstelle, welche von einem
Beförderungsmittel im Zuge eines Transports angefahren wird und bei der auf dem
Beförderungsmittel geladene Waren das Zollgebiet der Union verlassen sollen.
Nachrichtentyp
Im Rahmen des Fachverfahrens EAS (Verfahrensteil ASumA) werden E-Nachrichten
versandt.
Die Abkürzung „E“ vor den Nachrichtentypen stammt aus dem Projekt AES/ECS (Automated
Export System / Export Control System) der Europäischen Kommission und verweist auf den
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Einsatzbereich des Nachrichtentyps. Dabei steht „E“ für „External Domain“ (der
Nachrichtenaustausch findet zwischen der nationalen Verwaltung und dem Teilnehmer statt).
Übersicht
Europäische Nachrichten
Kürzel
englische Bezeichnung
deutsche Bezeichnung
IE615
E_EXS_DAT
Exit Summary Declaration
Ausgangs-SumA
ASumA des ASumA-Verantwortlichen an die Ausgangszollstelle
IE628
E_EXS_ACK
Exit Summary Declaration
Acknowledgement
Empfangsbestätigung der
Ausgangs-SumA
Antwort der Ausgangszollstelle an den Teilnehmer über den Erhalt und
die Einarbeitung der ASumA (IE615)
Nationale Nachrichten
Nachricht
Bezeichnung / Funktion
Fachlicher
Name
Bestätigung einer vorzeitigen
Ausgangs-SumA
Bestätigung einer vorzeitigen ASumA
durch den Gestellungsbestätiger an
die Ausgangszollstelle
E_EXS_CON
Empfangsbestätigung der
Bestätigung einer vorzeitigen
Ausgangs-SumA
Antwort der Ausgangszollstelle an den
Teilnehmer über den Erhalt und die
Einarbeitung der Bestätigung einer
vorzeitigen Ausgangs-SumA
(E_EXS_CON)
E_EXS_CAC
Kontrollmitteilung
Nachricht der Ausgangszollstelle an
den Teilnehmer, dass für die Ware
eine Maßnahme vorgesehen ist.
E_EXS_CTL
Ausgangsbestätigung
Bestätigung des körperlichen
Ausgangs der Waren aus dem
Zollgebiet der Union in ihrem
tatsächlichen Umfang durch den
Spediteur an die Ausgangszollstelle
E_EXS_NOT
Empfangsbestätigung der
Ausgangsbestätigung
Antwort der Ausgangszollstelle an den
Teilnehmer über den Erhalt und die
Einarbeitung der Ausgangsbestätigung
(E_EXS_NOT)
E_EXS_NAC
Antrag auf
Ungültigkeitserklärung/Stornierung
der ASumA
Antrag des ASumA-Verantwortlichen
auf Ungültigkeitserklärung/Stornierung
der Ausgangs-SumA
E_EXS_CAN
Empfangsbestätigung des Antrags
auf
Ungültigkeitserklärung/Stornierung
der ASumA
Antwort der Ausgangszollstelle an den
Teilnehmer über den Erhalt und die
Einarbeitung der des Antrags auf
Ungültigkeitserklärung/Stornierung der
Ausgangs-SumA (E_EXS_CAN)
E_EXS_CAA
Statusmeldung zum Ausgang
Nachricht der Ausgangszollstelle an
den Teilnehmer über einen relevanten
Statuswechsel (Überlassung,
E_EXS_STA
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Ausgangsuntersagung,
Ungültigkeitserklärung/Stornierung,
Erledigung mit Abschluss des
Ausgangs)
Fehlernachricht
Antwort auf strukturelle oder inhaltliche
Fehler (in DE zusammengefasst)
E_ERR_NCK
(XML)
E_ERR_NCK: Fachliche Fehlermeldung, die der Mitteilung von strukturellen oder fachlichen
Verarbeitungsfehlern der eingehenden Nachricht dient. Die Übermittlung der fachlichen
Fehlermeldung geht mit einer Nichtentgegennahme der Bezugsnachricht des Teilnehmers
einher. Da das Übermittlungsformat „EDIFACT“ ab ATLAS 8.9 vollständig durch „XML“
abgelöst wird, wird die Nachricht „E_FEHLER“ nicht mehr verwendet.
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Darstellung der Nachrichtenflüsse
Behandlung einer Ausgangs-SumA
(1) Der ASumA-Verantwortliche gibt die Ausgangs-SumA bei der Ausgangszollstelle ab
(IE615 E_EXS_DAT). Wird die Ausgangs-SumA vor der Gestellung abgegeben, ist im
Feld „Vorzeitige Eingabe“ der Wert „J“ anzugeben.
(2) Enthält die Ausgangs-SumA (IE615 E_EXS_DAT) strukturelle oder inhaltliche Fehler,
so erhält der ASumA-Verantwortliche eine Ablehnung (E_ERR_NCK).
(3) Der ASumA-Verantwortliche erhält alternativ zur Ablehnung die Registriernummer
MRN (IE628 E_EXS_ACK).
(4) Wird die Ausgangs-SumA (IE615 E_EXS_DAT) noch vor der Gestellung an die
Ausgangszollstelle übermittelt (Wert „J“ im Feld „Vorzeitige Eingabe“), ist die ASumA
unmittelbar nach der Gestellung durch den Gestellungsbestätiger mit einer Nachricht
„Bestätigung einer vorzeitigen ASumA“ (E_EXS_CON) zu bestätigen. Der
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Gestellungsbestätiger muss mit dem in der vorzeitigen ASumA angemeldeten
ASumA-Verantwortlichen oder mit dem Änderungsbevollmächtigten übereinstimmen.
(5) Enthält die „Bestätigung einer vorzeitigen ASumA“ (E_EXS_CON) strukturelle oder
inhaltliche Fehler, so erhält der Sender der Nachricht eine Ablehnung (E_ERR_NCK).
(6) Die Ausgangszollstelle bestätigt dem Sender der Nachricht „Bestätigung einer
vorzeitigen ASumA“ (E_EXS_CON) den Erhalt und die Einarbeitung mit einer
Nachricht „Empfangsbestätigung der Bestätigung einer vorzeitigen Ausgangs-SumA“
(E_EXS_CAC).
(7) Nach erfolgter Risikoanalyse kann der ASumA-Verantwortliche eine
„Kontrollmitteilung“ (E_EXS_CTL) von der Ausgangszollstelle erhalten. Diese
Nachricht wird bei jeder Anordnung einer neuen Kontrollmaßnahme oder bei
Änderung einer bestehenden Maßnahme erneut gesendet und kann daher mehrfach
durch den Teilnehmer empfangen werden.
Hinweis: Bei Vorliegen einer vorzeitigen ASumA erhält der Teilnehmer die
„Kontrollmitteilung“ (E_EXS_CTL) grundsätzlich erst nach Senden der Nachricht
„Bestätigung einer vorzeitigen ASumA“ (E_EXS_CON). Besitzt der ASumA-
Verantwortliche eine AEO S- oder F-Bewilligung, kann die Zollstelle die
„Kontrollmitteilung“ (E_EXS_CTL) nach eigenem Ermessen aber auch bereits vor
Bestätigung der vorzeitigen ASumA an den Teilnehmer übermitteln.
(8) Dem ASumA-Verantwortlichen wird die „Statusmeldung zum Ausgang“ (E_EXS_STA)
(Überlassung oder Untersagung des Ausgangs) von der Ausgangszollstelle
übermittelt. Eine Überlassung/Ausgangsuntersagung kann auf Kopf- und
Positionsebene erfolgen. Erfolgt die Überlassung/Ausgangsuntersagung nicht auf
Kopfebene bzw. für alle Positionen gleichzeitig, kann die „Statusmeldung zum
Ausgangs“ (E_EXS_STA) auch mehrfach an den Teilnehmer übermittelt werden.
Im Falle einer Überlassung erhält der Verwahrer (und ggf. Verfügungsberechtigte) der
referenzierten Summarischen Anmeldung eine Nachricht „Statusmeldung
Verladeerlaubnis“ (CUSSTA). Die CUSSTA hat die rechtliche Relevanz einer
Verladeerlaubnis zur Wiederausfuhr.
(9) Nach erfolgtem Verbringen aus dem Zollgebiet der Union ist der körperliche Ausgang
der Waren in ihrem tatsächlichen Umfang durch den Spediteur zu bestätigen (auch
möglich für einzelne Packstücke). Dies erfolgt mittels Teilnehmernachricht
„Ausgangsbestätigung der ASumA“ (E_EXS_NOT). Da der Ausgang aller in einer
Ausgangs-SumA angemeldeten Waren nicht zwingend gleichzeitig erfolgt, kann die
Nachricht „Ausgangsbestätigung der ASumA“ (E_EXS_NOT) mehrfach gesendet
werden. Sofern keine weitere Ausgangsbestätigung übermittelt werden soll, ist in der
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letzten Nachricht „Ausgangsbestätigung der ASumA“ (E_EXS_NOT) im Feld
„Abschluss“ der Wert „J“ anzugeben. Dies ist auch zulässig, wenn nicht alle
ursprünglich in der Ausgangs-SumA angemeldeten Waren aus dem Zollgebiet der
Union verbracht werden sollen.
(10)
Enthält die „Ausgangsbestätigung der ASumA“ (E_EXS_NOT) strukturelle oder
inhaltliche Fehler, so erhält der Sender der Nachricht eine Ablehnung (E_ERR_NCK).
(11)
Die Ausgangszollstelle bestätigt dem Sender der Nachricht „Ausgangsbestätigung
der ASumA“ (E_EXS_NOT) den Erhalt und die Einarbeitung mit einer Nachricht
„Empfangsbestätigung der Ausgangsbestätigung“ (E_EXS_NAC).
Mit erfolgreicher Ausgangsbestätigung erfolgt eine automatisierte (Teil-)Erledigung
der referenzierten SumA-Position. Dies wird dem Verwahrer (und ggf.
Verfügungsberechtigten) mit einer Nachricht „Erledigungsinformation SumA“
(CUSFIN) mitgeteilt.
(12)
Nach Abschluss des Ausgangs (Wert „J“ im Feld „Abschluss“) erhält der Sender der
ASumA eine „Statusmeldung zum Ausgang“ (E_EXS_STA) von der
Ausgangszollstelle.
Wurde zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ausgangs der Ausgang mindestens eines
aber nicht aller in der Ausgangs-SumA angemeldeten Packstücke bestätigt, wird für
die Packstücke, deren Ausgang nicht bestätigt wurde, die vorläufige Erledigung in der
referenzierten Summarischen Anmeldung aufgehoben. Der Verwahrer (und ggf.
Verfügungsberechtigte) der referenzierten Summarischen Anmeldung erhält für diese
Packstücke eine Nachricht „Statusmeldung Verladeerlaubnis“ (CUSSTA) als Widerruf
der Verladeerlaubnis.
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Ungültigkeitserklärung/Stornierung einer Ausgangs-SumA
(1) Der ASumA-Verantwortliche übermittelt einen „Antrag auf
Ungültigkeitserklärung/Stornierung der ASumA“ (E_EXS_CAN). Hinweis: Eine
Ungültigkeitserklärung/Stornierung ist nur für die vollständige Ausgangs-SumA und
damit nicht auf Positionsebene möglich. Sie kann auch nach Überlassung erfolgen,
sofern nicht schon der Ausgang mindestens eines Packstückes bestätigt wurde.
Wurde bereits der Ausgang mindestens eines Packstückes bestätigt und sollen keine
weiteren Packstücke aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, ist der
Abschluss des Ausgangs durch Angabe des Wertes „J“ im Feld „Abschluss“ in der
Nachricht „Ausgangsbestätigung“ (E_EXS_NOT) kenntlich zu machen.
(2) Enthält der „Antrag auf Ungültigkeitserklärung/Stornierung der ASumA“
(E_EXS_CAN) strukturelle oder inhaltliche Fehler, so erhält der Sender der Nachricht
eine Ablehnung (E_ERR_NCK).
(3) Die Ausgangszollstelle bestätigt dem Sender der Nachricht „Antrag auf
Ungültigkeitserklärung/Stornierung der ASumA“ (E_EXS_CAN) den Erhalt und die
Einarbeitung mit einer Nachricht „Empfangsbestätigung des Antrags auf
Ungültigkeitserklärung/Stornierung der ASumA“ (E_EXS_CAA).
(4) Nach Ungültigkeitserklärung/Stornierung der Ausgangs-SumA erhält der Sender der
ASumA eine „Statusmeldung zum Ausgang“ (E_EXS_STA) von der
Ausgangszollstelle. Diese Nachricht wird auch dann an den Sender der ASumA
übermittelt, wenn die Ausgangs-SumA ohne vorherigen Antrag von Amts wegen für
ungültig erklärt wird.
Der Verwahrer (und ggf. Verfügungsberechtigte) der referenzierten Summarischen
Anmeldung erhält eine Nachricht „Statusmeldung Verladeerlaubnis“ (CUSSTA) als
Widerruf der Verladeerlaubnis.
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Hinweis zur Summarischen Anmeldung
Soll die Ausgangs-SumA für Waren abgegeben werden, die sich in der vorübergehenden
Verwahrung befinden, sind spätestens mit Senden der Nachricht „Bestätigung einer
vorzeitigen ASumA“ (E_EXS_CON) die Beendigungsinformationen zu einer referenzierten
Summarischen Anmeldung („BE-Anteil (SumA)“) anzumelden.
Zu ATLAS 8.9 wird die Nachricht „Statusmeldung Verladeerlaubnis“ (CUSSTA) umgesetzt.
Diese Nachricht dient der Übermittlung der Information an den Verwahrer (und ggf.
Verfügungsberechtigten) der referenzierten Summarischen Anmeldung, dass für eine (Teil-
)Sendung im Fachverfahren EAS (ASumA) eine Überlassung ausgesprochen wurde. Die
CUSSTA hat die rechtliche Relevanz einer Verladeerlaubnis zur Wiederausfuhr. Zusätzlich
dient die CUSSTA im Falle der Ungültigkeitserklärung eines ASumA-Vorgangs nach
Überlassung zur Wiederausfuhr oder wenn der ASumA-Vorgang abgeschlossen wird, ohne
dass die in der CUSSTA aufgeführten Packstücke ausgangsbestätigt worden sind, der
Bekanntgabe des Widerrufs der Verladeerlaubnis (siehe Hinweis).
Die (Teil-)Erledigung einer SumA-Position bzw. Beendigung der vorübergehenden
Verwahrung wird mittels CUSFIN nach im Fachverfahren EAS erfolgter Bestätigung des
Ausgangs mitgeteilt. Die (Teil-)Erledigung erfolgt für diese Vorgänge ab ATLAS 8.9 insofern
nicht mehr durch Senden der Nachricht „Wiederausfuhr/Versand 199/200 UZK-DA“
(REXDIS).
Hinweis: Wird eine Summarische Anmeldung durch Referenzierung aus einer Ausgangs-
SumA vorläufig (teil-)erledigt, kann dieser Teil der Summarischen Anmeldung nicht durch ein
weiteres Zielverfahren erledigt werden. Sollen die Waren, für die eine Ausgangs-SumA
abgegeben wurde, in ein anderes Zielverfahren überführt werden, ist zunächst ein „Antrag
auf Ungültigkeitserklärung/Stornierung der ASumA“ zu stellen. Wurde bereits der Ausgang
mindestens eines Packstückes der Ausgangs-SumA bestätigt und sollen nicht alle in der
Ausgangs-SumA angemeldeten Packstücke aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden,
ist eine „Ausgangsbestätigung“ (E_EXS_NOT) mit dem Wert „J“ im Feld „Abschluss“ an die
Ausgangszollstelle zu übermitteln. Für die Packstücke, deren Ausgang noch nicht bestätigt
wurde, wird hierdurch die vorläufige Erledigung in der Summarischen Anmeldung
aufgehoben.