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Systemüberblick EAS (ASumA) 8.9

In dem folgendem Überblick werden die Nachrichtenflüsse, welche sich

bei der Abgabe und Verarbeitung einer Ausgangs-SumA ergeben,

beispielhaft dargestellt und die Verfahrensbeteiligten definiert.

Die Verfahrensbeteiligten

Der ASumA-Verantwortliche

Die Person, die zur Abgabe einer Ausgangs-SumA verpflichtet ist. Hierbei handelt es sich

grundsätzlich um den Verbringer der Waren aus dem Zollgebiet der Union. Der Verbringer

kann die Verpflichtung der Abgabe einer Ausgangs-SumA auf eine andere Person

übertragen.

Der Gestellungsbestätiger

Die Person, die eine ASumA, die vor Gestellung registriert wurde (Wert „J“ im Feld

„Vorzeitige Eingabe“), nach der Gestellung mit einer Nachricht „Bestätigung einer vorzeitigen

ASumA“ (E_EXS_CON)“ bestätigt. Der Gestellungsbestätiger muss mit dem in der

vorzeitigen ASumA angemeldeten ASumA-Verantwortlichen oder mit dem

Änderungsbevollmächtigten übereinstimmen.

Der Spediteur

Die Person, die den körperlichen Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Union in ihrem

tatsächlichen Umfang mit der Nachricht „Ausgangsbestätigung der ASumA“ (E_EXS_NOT)

bestätigt.

Angemeldete Ausgangszollstelle

In der Ausgangs-SumA angemeldete Ausgangszollstelle, welche von einem

Beförderungsmittel im Zuge eines Transports angefahren wird und bei der auf dem

Beförderungsmittel geladene Waren das Zollgebiet der Union verlassen sollen.

Nachrichtentyp

Im Rahmen des Fachverfahrens EAS (Verfahrensteil ASumA) werden E-Nachrichten

versandt.

Die Abkürzung „E“ vor den Nachrichtentypen stammt aus dem Projekt AES/ECS (Automated

Export System / Export Control System) der Europäischen Kommission und verweist auf den

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Einsatzbereich des Nachrichtentyps. Dabei steht „E“ für „External Domain“ (der

Nachrichtenaustausch findet zwischen der nationalen Verwaltung und dem Teilnehmer statt).

Übersicht

Europäische Nachrichten

Kürzel

englische Bezeichnung

deutsche Bezeichnung

IE615

E_EXS_DAT

Exit Summary Declaration

Ausgangs-SumA

ASumA des ASumA-Verantwortlichen an die Ausgangszollstelle

IE628

E_EXS_ACK

Exit Summary Declaration

Acknowledgement

Empfangsbestätigung der

Ausgangs-SumA

Antwort der Ausgangszollstelle an den Teilnehmer über den Erhalt und

die Einarbeitung der ASumA (IE615)

Nationale Nachrichten

Nachricht

Bezeichnung / Funktion

Fachlicher

Name

Bestätigung einer vorzeitigen

Ausgangs-SumA

Bestätigung einer vorzeitigen ASumA

durch den Gestellungsbestätiger an

die Ausgangszollstelle

E_EXS_CON

Empfangsbestätigung der

Bestätigung einer vorzeitigen

Ausgangs-SumA

Antwort der Ausgangszollstelle an den

Teilnehmer über den Erhalt und die

Einarbeitung der Bestätigung einer

vorzeitigen Ausgangs-SumA

(E_EXS_CON)

E_EXS_CAC

Kontrollmitteilung

Nachricht der Ausgangszollstelle an

den Teilnehmer, dass für die Ware

eine Maßnahme vorgesehen ist.

E_EXS_CTL

Ausgangsbestätigung

Bestätigung des körperlichen

Ausgangs der Waren aus dem

Zollgebiet der Union in ihrem

tatsächlichen Umfang durch den

Spediteur an die Ausgangszollstelle

E_EXS_NOT

Empfangsbestätigung der

Ausgangsbestätigung

Antwort der Ausgangszollstelle an den

Teilnehmer über den Erhalt und die

Einarbeitung der Ausgangsbestätigung

(E_EXS_NOT)

E_EXS_NAC

Antrag auf

Ungültigkeitserklärung/Stornierung

der ASumA

Antrag des ASumA-Verantwortlichen

auf Ungültigkeitserklärung/Stornierung

der Ausgangs-SumA

E_EXS_CAN

Empfangsbestätigung des Antrags

auf

Ungültigkeitserklärung/Stornierung

der ASumA

Antwort der Ausgangszollstelle an den

Teilnehmer über den Erhalt und die

Einarbeitung der des Antrags auf

Ungültigkeitserklärung/Stornierung der

Ausgangs-SumA (E_EXS_CAN)

E_EXS_CAA

Statusmeldung zum Ausgang

Nachricht der Ausgangszollstelle an

den Teilnehmer über einen relevanten

Statuswechsel (Überlassung,

E_EXS_STA

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Ausgangsuntersagung,

Ungültigkeitserklärung/Stornierung,

Erledigung mit Abschluss des

Ausgangs)

Fehlernachricht

Antwort auf strukturelle oder inhaltliche

Fehler (in DE zusammengefasst)

E_ERR_NCK

(XML)

E_ERR_NCK: Fachliche Fehlermeldung, die der Mitteilung von strukturellen oder fachlichen

Verarbeitungsfehlern der eingehenden Nachricht dient. Die Übermittlung der fachlichen

Fehlermeldung geht mit einer Nichtentgegennahme der Bezugsnachricht des Teilnehmers

einher. Da das Übermittlungsformat „EDIFACT“ ab ATLAS 8.9 vollständig durch „XML“

abgelöst wird, wird die Nachricht „E_FEHLER“ nicht mehr verwendet.

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Darstellung der Nachrichtenflüsse

Behandlung einer Ausgangs-SumA

(1) Der ASumA-Verantwortliche gibt die Ausgangs-SumA bei der Ausgangszollstelle ab

(IE615 E_EXS_DAT). Wird die Ausgangs-SumA vor der Gestellung abgegeben, ist im

Feld „Vorzeitige Eingabe“ der Wert „J“ anzugeben.

(2) Enthält die Ausgangs-SumA (IE615 E_EXS_DAT) strukturelle oder inhaltliche Fehler,

so erhält der ASumA-Verantwortliche eine Ablehnung (E_ERR_NCK).

(3) Der ASumA-Verantwortliche erhält alternativ zur Ablehnung die Registriernummer

MRN (IE628 E_EXS_ACK).

(4) Wird die Ausgangs-SumA (IE615 E_EXS_DAT) noch vor der Gestellung an die

Ausgangszollstelle übermittelt (Wert „J“ im Feld „Vorzeitige Eingabe“), ist die ASumA

unmittelbar nach der Gestellung durch den Gestellungsbestätiger mit einer Nachricht

„Bestätigung einer vorzeitigen ASumA“ (E_EXS_CON) zu bestätigen. Der

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Gestellungsbestätiger muss mit dem in der vorzeitigen ASumA angemeldeten

ASumA-Verantwortlichen oder mit dem Änderungsbevollmächtigten übereinstimmen.

(5) Enthält die „Bestätigung einer vorzeitigen ASumA“ (E_EXS_CON) strukturelle oder

inhaltliche Fehler, so erhält der Sender der Nachricht eine Ablehnung (E_ERR_NCK).

(6) Die Ausgangszollstelle bestätigt dem Sender der Nachricht „Bestätigung einer

vorzeitigen ASumA“ (E_EXS_CON) den Erhalt und die Einarbeitung mit einer

Nachricht „Empfangsbestätigung der Bestätigung einer vorzeitigen Ausgangs-SumA“

(E_EXS_CAC).

(7) Nach erfolgter Risikoanalyse kann der ASumA-Verantwortliche eine

„Kontrollmitteilung“ (E_EXS_CTL) von der Ausgangszollstelle erhalten. Diese

Nachricht wird bei jeder Anordnung einer neuen Kontrollmaßnahme oder bei

Änderung einer bestehenden Maßnahme erneut gesendet und kann daher mehrfach

durch den Teilnehmer empfangen werden.

Hinweis: Bei Vorliegen einer vorzeitigen ASumA erhält der Teilnehmer die

„Kontrollmitteilung“ (E_EXS_CTL) grundsätzlich erst nach Senden der Nachricht

„Bestätigung einer vorzeitigen ASumA“ (E_EXS_CON). Besitzt der ASumA-

Verantwortliche eine AEO S- oder F-Bewilligung, kann die Zollstelle die

„Kontrollmitteilung“ (E_EXS_CTL) nach eigenem Ermessen aber auch bereits vor

Bestätigung der vorzeitigen ASumA an den Teilnehmer übermitteln.

(8) Dem ASumA-Verantwortlichen wird die „Statusmeldung zum Ausgang“ (E_EXS_STA)

(Überlassung oder Untersagung des Ausgangs) von der Ausgangszollstelle

übermittelt. Eine Überlassung/Ausgangsuntersagung kann auf Kopf- und

Positionsebene erfolgen. Erfolgt die Überlassung/Ausgangsuntersagung nicht auf

Kopfebene bzw. für alle Positionen gleichzeitig, kann die „Statusmeldung zum

Ausgangs“ (E_EXS_STA) auch mehrfach an den Teilnehmer übermittelt werden.

Im Falle einer Überlassung erhält der Verwahrer (und ggf. Verfügungsberechtigte) der

referenzierten Summarischen Anmeldung eine Nachricht „Statusmeldung

Verladeerlaubnis“ (CUSSTA). Die CUSSTA hat die rechtliche Relevanz einer

Verladeerlaubnis zur Wiederausfuhr.

(9) Nach erfolgtem Verbringen aus dem Zollgebiet der Union ist der körperliche Ausgang

der Waren in ihrem tatsächlichen Umfang durch den Spediteur zu bestätigen (auch

möglich für einzelne Packstücke). Dies erfolgt mittels Teilnehmernachricht

„Ausgangsbestätigung der ASumA“ (E_EXS_NOT). Da der Ausgang aller in einer

Ausgangs-SumA angemeldeten Waren nicht zwingend gleichzeitig erfolgt, kann die

Nachricht „Ausgangsbestätigung der ASumA“ (E_EXS_NOT) mehrfach gesendet

werden. Sofern keine weitere Ausgangsbestätigung übermittelt werden soll, ist in der

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letzten Nachricht „Ausgangsbestätigung der ASumA“ (E_EXS_NOT) im Feld

„Abschluss“ der Wert „J“ anzugeben. Dies ist auch zulässig, wenn nicht alle

ursprünglich in der Ausgangs-SumA angemeldeten Waren aus dem Zollgebiet der

Union verbracht werden sollen.

(10)

Enthält die „Ausgangsbestätigung der ASumA“ (E_EXS_NOT) strukturelle oder

inhaltliche Fehler, so erhält der Sender der Nachricht eine Ablehnung (E_ERR_NCK).

(11)

Die Ausgangszollstelle bestätigt dem Sender der Nachricht „Ausgangsbestätigung

der ASumA“ (E_EXS_NOT) den Erhalt und die Einarbeitung mit einer Nachricht

„Empfangsbestätigung der Ausgangsbestätigung“ (E_EXS_NAC).

Mit erfolgreicher Ausgangsbestätigung erfolgt eine automatisierte (Teil-)Erledigung

der referenzierten SumA-Position. Dies wird dem Verwahrer (und ggf.

Verfügungsberechtigten) mit einer Nachricht „Erledigungsinformation SumA“

(CUSFIN) mitgeteilt.

(12)

Nach Abschluss des Ausgangs (Wert „J“ im Feld „Abschluss“) erhält der Sender der

ASumA eine „Statusmeldung zum Ausgang“ (E_EXS_STA) von der

Ausgangszollstelle.

Wurde zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ausgangs der Ausgang mindestens eines

aber nicht aller in der Ausgangs-SumA angemeldeten Packstücke bestätigt, wird für

die Packstücke, deren Ausgang nicht bestätigt wurde, die vorläufige Erledigung in der

referenzierten Summarischen Anmeldung aufgehoben. Der Verwahrer (und ggf.

Verfügungsberechtigte) der referenzierten Summarischen Anmeldung erhält für diese

Packstücke eine Nachricht „Statusmeldung Verladeerlaubnis“ (CUSSTA) als Widerruf

der Verladeerlaubnis.

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Ungültigkeitserklärung/Stornierung einer Ausgangs-SumA

(1) Der ASumA-Verantwortliche übermittelt einen „Antrag auf

Ungültigkeitserklärung/Stornierung der ASumA“ (E_EXS_CAN). Hinweis: Eine

Ungültigkeitserklärung/Stornierung ist nur für die vollständige Ausgangs-SumA und

damit nicht auf Positionsebene möglich. Sie kann auch nach Überlassung erfolgen,

sofern nicht schon der Ausgang mindestens eines Packstückes bestätigt wurde.

Wurde bereits der Ausgang mindestens eines Packstückes bestätigt und sollen keine

weiteren Packstücke aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, ist der

Abschluss des Ausgangs durch Angabe des Wertes „J“ im Feld „Abschluss“ in der

Nachricht „Ausgangsbestätigung“ (E_EXS_NOT) kenntlich zu machen.

(2) Enthält der „Antrag auf Ungültigkeitserklärung/Stornierung der ASumA“

(E_EXS_CAN) strukturelle oder inhaltliche Fehler, so erhält der Sender der Nachricht

eine Ablehnung (E_ERR_NCK).

(3) Die Ausgangszollstelle bestätigt dem Sender der Nachricht „Antrag auf

Ungültigkeitserklärung/Stornierung der ASumA“ (E_EXS_CAN) den Erhalt und die

Einarbeitung mit einer Nachricht „Empfangsbestätigung des Antrags auf

Ungültigkeitserklärung/Stornierung der ASumA“ (E_EXS_CAA).

(4) Nach Ungültigkeitserklärung/Stornierung der Ausgangs-SumA erhält der Sender der

ASumA eine „Statusmeldung zum Ausgang“ (E_EXS_STA) von der

Ausgangszollstelle. Diese Nachricht wird auch dann an den Sender der ASumA

übermittelt, wenn die Ausgangs-SumA ohne vorherigen Antrag von Amts wegen für

ungültig erklärt wird.

Der Verwahrer (und ggf. Verfügungsberechtigte) der referenzierten Summarischen

Anmeldung erhält eine Nachricht „Statusmeldung Verladeerlaubnis“ (CUSSTA) als

Widerruf der Verladeerlaubnis.

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Hinweis zur Summarischen Anmeldung

Soll die Ausgangs-SumA für Waren abgegeben werden, die sich in der vorübergehenden

Verwahrung befinden, sind spätestens mit Senden der Nachricht „Bestätigung einer

vorzeitigen ASumA“ (E_EXS_CON) die Beendigungsinformationen zu einer referenzierten

Summarischen Anmeldung („BE-Anteil (SumA)“) anzumelden.

Zu ATLAS 8.9 wird die Nachricht „Statusmeldung Verladeerlaubnis“ (CUSSTA) umgesetzt.

Diese Nachricht dient der Übermittlung der Information an den Verwahrer (und ggf.

Verfügungsberechtigten) der referenzierten Summarischen Anmeldung, dass für eine (Teil-

)Sendung im Fachverfahren EAS (ASumA) eine Überlassung ausgesprochen wurde. Die

CUSSTA hat die rechtliche Relevanz einer Verladeerlaubnis zur Wiederausfuhr. Zusätzlich

dient die CUSSTA im Falle der Ungültigkeitserklärung eines ASumA-Vorgangs nach

Überlassung zur Wiederausfuhr oder wenn der ASumA-Vorgang abgeschlossen wird, ohne

dass die in der CUSSTA aufgeführten Packstücke ausgangsbestätigt worden sind, der

Bekanntgabe des Widerrufs der Verladeerlaubnis (siehe Hinweis).

Die (Teil-)Erledigung einer SumA-Position bzw. Beendigung der vorübergehenden

Verwahrung wird mittels CUSFIN nach im Fachverfahren EAS erfolgter Bestätigung des

Ausgangs mitgeteilt. Die (Teil-)Erledigung erfolgt für diese Vorgänge ab ATLAS 8.9 insofern

nicht mehr durch Senden der Nachricht „Wiederausfuhr/Versand 199/200 UZK-DA“

(REXDIS).

Hinweis: Wird eine Summarische Anmeldung durch Referenzierung aus einer Ausgangs-

SumA vorläufig (teil-)erledigt, kann dieser Teil der Summarischen Anmeldung nicht durch ein

weiteres Zielverfahren erledigt werden. Sollen die Waren, für die eine Ausgangs-SumA

abgegeben wurde, in ein anderes Zielverfahren überführt werden, ist zunächst ein „Antrag

auf Ungültigkeitserklärung/Stornierung der ASumA“ zu stellen. Wurde bereits der Ausgang

mindestens eines Packstückes der Ausgangs-SumA bestätigt und sollen nicht alle in der

Ausgangs-SumA angemeldeten Packstücke aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden,

ist eine „Ausgangsbestätigung“ (E_EXS_NOT) mit dem Wert „J“ im Feld „Abschluss“ an die

Ausgangszollstelle zu übermitteln. Für die Packstücke, deren Ausgang noch nicht bestätigt

wurde, wird hierdurch die vorläufige Erledigung in der Summarischen Anmeldung

aufgehoben.