BFD Nord
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ATLAS 8.4
ATLAS 8.4.5
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Darstellung des Niederlassungskonzepts
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• I.
EORI - Grundlagen
• II. Niederlassungskonzept
• III. Umstellungsverfahren
Übersicht
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EORI - Fachlicher Hintergrund
• Europaweites Identifikationssystem
(EORI = Economic Operators‘ Registration and
Identification system)
• Nur eine EORI-Nummer je Wirtschaftsbeteiligtem
(=> Art. 4 Nr. 1 ZK, rechtsfähige Person)
• Keine separate Registrierung von nicht rechtsfähigen
Unternehmenseinheiten
(=> seitens der EU nicht vorgesehen)
I. EORI – Grundlagen
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Umsetzung heute in ATLAS 8.4 und AES 2.1
• EORI-Nummer => zwingende Voraussetzung für die Nutzung von
ATLAS
• Keine Nutzung von Bewilligungen und Konten für den
Zahlungsaufschub ohne EORI-Nummer
• Keine Unterscheidung zwischen Wirtschaftsbeteiligten sowie
nicht rechtsfähigen Unternehmenseinheiten – beide verfügen
über eine eigene EORI-Nummer
I. EORI – Grundlagen
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• Zuordnung nicht rechtsfähiger Unternehmenseinheiten
zum Hauptsitz
• Einführung eines weiteren Identifikationsmerkmals in Form
der Niederlassungsnummer
• Wirtschaftsbeteiligte (Hauptsitz): 0000
• Niederlassungen:
0001-9999
• Registrierung und Identifikation des Beteiligten in ATLAS über
EORI-Nummer des Hauptsitzes + Niederlassungsnummer
• Wirtschaftsbeteiligte (Hauptsitz):
<<EORI-Nummer + Niederlassungsnummer >>
• nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten:
<<EORI-Nummer des Hauptsitzes + Niederlassungsnummer >>
Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5
II. Niederlassungskonzept
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• Rechtlicher Adressat von Verwaltungsakten ist nur der
Wirtschaftsbeteiligte (Hauptsitz)
• Bewilligungsinhaber und Aufschubnehmer ist der Hauptsitz
II. Niederlassungskonzept
Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 - Konsequenzen für den Hauptsitz
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• Eigenständige Abwicklung von Post- und Nachrichtenverkehr
(Niederlassungsnummer als Adressierungsinformation)
• Beantragung von Bewilligungen sowie Verwaltung dieser unter
der EORI-Nummer des Hauptsitzes
• Beantragung und Inanspruchnahme von Konten für den
Zahlungsaufschub unter der EORI-Nummer des Hauptsitzes
• Teilnahme an ATLAS
• Zuständigkeit des HZA für die Niederlassung bleibt erhalten
II. Niederlassungskonzept
Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 - Konsequenzen für die Niederlassung
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Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 – niederlassungsbezogene Umstellung
• Erfassung der Daten einer Niederlassung unter dem Datensatz der
EORI-Nummer des Hauptsitzes.
• Vergabe einer Niederlassungsnummer (0000-9999)
• Eigene EORI-Nummer wird als „ehemalige EORI-Nummer“ bei der
EORI-Nummer des Hauptsitzes gespeichert
• Bei der eigenen EORI-Nummer wird die „neue EORI-Nummer“
und „Niederlassungsnummer“ gespeichert
• Zollnummer wird zunächst als „ehemalige Zollnummer“ bei der
eigenen, dann bei der neuen EORI-Nummer gespeichert
• Mehrfachvergabe der selben Niederlassungsnummer unter einer EORI-
Nummer nicht möglich
II. Niederlassungskonzept
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Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 – niederlassungsbezogene Umstellung
II. Niederlassungskonzept
• Die „eigene“ EORI-Nummer der Niederlassung bleibt
zunächst während des Umstellungsprozesses erhalten
• Nach Abschluss sämtlicher Umstellungen – Beendigung der
„eigenen“ EORI-Nummer an einem vereinbarten Stichtag
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Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 - Vereinfachungen /Bewilligungen
II. Niederlassungskonzept
• Vereinfachungen/ Bewilligungen können immer nur einer
EORI-Nummer zugeordnet werden
• Umstellung sämtlicher Vereinfachungen/ Bewilligungen unter
der EORI-Nummer des Hauptsitzes erfolgt sukzessive
• Weiterhin darf nur eine ZE, ZV bzw. ZT- Bewilligung unter
einer EORI-Nummer gegeben sein
• Keine Inanspruchnahme der Bewilligungen/Vereinfachungen
möglich, wenn diese unter der eigenen EORI-Nummer
anhängig sind und der Beteiligte die Anmeldungen unter
Angabe der neuen EORI-Nummer seines Hauptsitzes
übermittelt.
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• Teilnahme an ATLAS
• Erteilung einer neuen BIN für die neue EORI-Nummer +
Niederlassungsnummer erforderlich
• Zahlungsaufschub
• Umstellung der Aufschubkonten für jedes umgestellte Aufschubkonto
bedeutet eine schriftliche Beantragung einer neuen Aufschub-BIN
II. Niederlassungskonzept
Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 – BIN
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II. Niederlassungskonzept
• Angabe von EORI-Nummer + Niederlassungsnummer bei der
Zollabfertigung mit ATLAS
• NL-Nummer im technischen Nachrichtenteil => Pflichtangabe
• NL-Nummer im fachlichen Nachrichtenteil => optionale Angabe
• Nichtangabe Niederlassungsnummer im fachlichen
Nachrichtenteil => systemseitige Zuordnung zum Hauptsitz
Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 – Nachrichtenübermittlung
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Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 – Nachrichtenübermittlung
II. Niederlassungskonzept
•
Referenzierung auf bereits vor 8.4.5 übermittelte Vorgänge/
Anmeldungen möglich
•
Prüfungen bei geforderter Personenidentität
•
Prüfung erfolgt nur dann systemseitig wenn die übermittelte EORI-
Nummer nicht mit der im vorab gesandten Vorgang übereinstimmt
•
Verknüpfung zwischen übermittelter EORI-Nummer, ehemaliger
EORI-Nummer, neuer EORI-Nummer, ehemaliger Zollnummer
•
Keine Einarbeitung von Teilnehmernachrichten bereits beendeter
EORI-Nummern, auch dann nicht, wenn eine gültige neue EORI-
Nummer vorliegt
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Beispiele
II. Niederlassungskonzept
•
Fallbeispiel 1: EGZ
•
Unternehmen 1 hat eine vZA/AZ abgegeben
•
Unternehmen 1 wird als Niederlassung unter Hauptsitz 2 angelegt.
•
Übermittlung der EGZ erfolgt mit der neuen EORI-Nummer +
Niederlassungsnummer
•
Systemseitig wird erkannt, dass die eigene EORI-Nummer von
Unternehmen 1 als „ehemalige EORI-Nummer“ unter der neuen
EORI-Nummer erfasst ist
•
Bei Netzanbindung unter neuer EORI-Nummer +
Niederlassungsnummer erfolgt Nachricht an Beteiligten
•
Keine Netzanbindung unter neuer EORI-Nummer +
Niederlassungsnummer = Papierverfahren
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Beispiele
II. Niederlassungskonzept
•
Fallbeispiel 2: Änderungsnachricht mit abweichender EORI-
Nummer
•
Übermittlung für eine EGZ mit eigener EORI-Nummer durch eine
Niederlassung
•
Angabe der neuen EORI-Nummer
•
Beteiligter wird systemseitig als personenidentisch (und damit
änderungsberechtigt) erkannt
•
Prüfung: eigene EORI-Nummer = „ehemalige EORI-Nummer“ unter
der neuen EORI-Nummer erfasst
•
Weiterbearbeitung des Vorgangs unter der eigenen EORI-Nummer
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Beispiele
II. Niederlassungskonzept
•
Beispiel 3: Änderungsnachricht mit abweichender EORI-Nummer
•
Übermittlung für eine EGZ mit Zollnummer durch eine Niederlassung
•
Angabe der neuen EORI-Nummer + Niederlassungsnummer in der
Änderungsnachricht
•
Beteiligter wird systemseitig als personenidentisch (und damit
änderungsberechtigt) erkannt
•
Prüfung:
• neue EORI-Nummer (+ Niederlassungsnummer) enthält „ehemalige
Zollnummer“ oder
• neue EORI-Nummer (+ Niederlassungsnummer) enthält „ehemalige
EORI-Nummer“ =>
• „ehemalige EORI-Nummer“ = eigene EORI-Nummer der
Niederlassung =>
• eigene EORI-Nummer enthält die Zollnummer als „ehemalige
Zollnummer“
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Anforderungen an die Teilnehmersoftware
II. Niederlassungskonzept
•
ggf. Anpassung der Stammdaten der TN-Software
•
in den Stammdaten der TN-Software muss es möglich sein, entweder
zu einem Beteiligten zwei (bzw. mehrere) EORI-Nummern zu
hinterlegen oder diesen unter unterschiedlichen EORI-Nummern
(doppelt) zu erfassen
•
die TN-Software muss denselben Beteiligten mit unterschiedlichen
EORI-Nummern übermitteln können (Beispiel: Übermittlung der
vZA/AZ mit EORI-1, Übermittlung der EGZ/BA mit EORI-2)
•
die TN-Software muss Nachrichten, die an denselben Beteiligten aber
mit unterschiedlichen EORI-Nummern gerichtet werden, zuordnen
können
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• Vergabe von Niederlassungsnummern ab Echtbetrieb
ATLAS 8.4.5
• Umstellung von EORI-Nummern, die für die Übergangszeit an
Niederlassungen vergeben wurden, ab Echtbetrieb ATLAS 8.4.5
III. Umstellungsverfahren
Zeitliche Planung
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EORI-Nummer. DE1234567
neue EORI-Nummer: DE2345678
neue NL-Nummer: 0001
EORI-Nummer: DE2345678
NL-Nummer: 0001
ehem.EORI-Nummer: DE1234567
Aufschub-
konto
ATLAS-
Bewilli-
gung
Netzan-
bindung
BIN 1
A-BIN 1
Netzan-
bindung
ATLAS-
Bewilli-
gung
Aufschub-
konto
A-BIN 2
BIN 2
HZA hängt Bewilligung über
Gesamtrechtsnachfolge um an
EORI-Nummer DE2345678 und NL 0001
Für die EORI-Nummer DE2345678 und NL 0001 wird auf Antrag
eine BIN mit einer Gültigkeit ab Umstellungszeitpunkt vergeben.
26.05.2013 (z.B.)
01.07.2013
BIN wird
vom System
automatisiert
erzeugt
A-BIN wird
vom System
automatisiert
erzeugt
IWM erfasst Aufschubkonto
bei EORI-Nummer
DE2345678 und NL 0000
mit Gültigkeitsbeginn
01.07.2013 nach Übersendung
A-BIN-Antrag durch HZA
15.07.2013
EORI-Nummer DE1234567 und
EORI-Nummer DE2345678 + NL-Nummer 0001 sind parallel gültig
IWM beendet
EORI-Nummer
DE1234567
IWM legt EORI-Nummer DE234567 und NL-Nummer 0001 an.
Vorhandene Teilnehmereigenschaften werden mit Ausnahme
der BIN übertragen (kopiert).
mit Wirtschaftsbeteiligtem
abgestimmter Stichtag,
ab dem EORI-Nummer
DE2345678 + NL-Nummer 0001
genutzt wird
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Umsetzung des Niederlassungskonzepts
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