Darstellung des Niederlassungskonzepts PDF, 854 KB, Datei ist nicht barrierefrei

BFD Nord

1

ATLAS 8.4

ATLAS 8.4.5

.5

Darstellung des Niederlassungskonzepts

BFD Nord

2

• I.

EORI - Grundlagen

• II. Niederlassungskonzept

• III. Umstellungsverfahren

Übersicht

BFD Nord

3

EORI - Fachlicher Hintergrund

• Europaweites Identifikationssystem

(EORI = Economic Operators‘ Registration and

Identification system)

• Nur eine EORI-Nummer je Wirtschaftsbeteiligtem

(=> Art. 4 Nr. 1 ZK, rechtsfähige Person)

• Keine separate Registrierung von nicht rechtsfähigen

Unternehmenseinheiten

(=> seitens der EU nicht vorgesehen)

I. EORI – Grundlagen

BFD Nord

4

Umsetzung heute in ATLAS 8.4 und AES 2.1

• EORI-Nummer => zwingende Voraussetzung für die Nutzung von

ATLAS

• Keine Nutzung von Bewilligungen und Konten für den

Zahlungsaufschub ohne EORI-Nummer

• Keine Unterscheidung zwischen Wirtschaftsbeteiligten sowie

nicht rechtsfähigen Unternehmenseinheiten – beide verfügen

über eine eigene EORI-Nummer

I. EORI – Grundlagen

BFD Nord

5

• Zuordnung nicht rechtsfähiger Unternehmenseinheiten

zum Hauptsitz

• Einführung eines weiteren Identifikationsmerkmals in Form

der Niederlassungsnummer

• Wirtschaftsbeteiligte (Hauptsitz): 0000

• Niederlassungen:

0001-9999

• Registrierung und Identifikation des Beteiligten in ATLAS über

EORI-Nummer des Hauptsitzes + Niederlassungsnummer

• Wirtschaftsbeteiligte (Hauptsitz):

<<EORI-Nummer + Niederlassungsnummer >>

• nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten:

<<EORI-Nummer des Hauptsitzes + Niederlassungsnummer >>

Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5

II. Niederlassungskonzept

BFD Nord

6

• Rechtlicher Adressat von Verwaltungsakten ist nur der

Wirtschaftsbeteiligte (Hauptsitz)

• Bewilligungsinhaber und Aufschubnehmer ist der Hauptsitz

II. Niederlassungskonzept

Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 - Konsequenzen für den Hauptsitz

BFD Nord

7

• Eigenständige Abwicklung von Post- und Nachrichtenverkehr

(Niederlassungsnummer als Adressierungsinformation)

• Beantragung von Bewilligungen sowie Verwaltung dieser unter

der EORI-Nummer des Hauptsitzes

• Beantragung und Inanspruchnahme von Konten für den

Zahlungsaufschub unter der EORI-Nummer des Hauptsitzes

• Teilnahme an ATLAS

• Zuständigkeit des HZA für die Niederlassung bleibt erhalten

II. Niederlassungskonzept

Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 - Konsequenzen für die Niederlassung

BFD Nord

8

Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 – niederlassungsbezogene Umstellung

• Erfassung der Daten einer Niederlassung unter dem Datensatz der

EORI-Nummer des Hauptsitzes.

• Vergabe einer Niederlassungsnummer (0000-9999)

• Eigene EORI-Nummer wird als „ehemalige EORI-Nummer“ bei der

EORI-Nummer des Hauptsitzes gespeichert

• Bei der eigenen EORI-Nummer wird die „neue EORI-Nummer“

und „Niederlassungsnummer“ gespeichert

• Zollnummer wird zunächst als „ehemalige Zollnummer“ bei der

eigenen, dann bei der neuen EORI-Nummer gespeichert

• Mehrfachvergabe der selben Niederlassungsnummer unter einer EORI-

Nummer nicht möglich

II. Niederlassungskonzept

BFD Nord

9

Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 – niederlassungsbezogene Umstellung

II. Niederlassungskonzept

• Die „eigene“ EORI-Nummer der Niederlassung bleibt

zunächst während des Umstellungsprozesses erhalten

• Nach Abschluss sämtlicher Umstellungen – Beendigung der

„eigenen“ EORI-Nummer an einem vereinbarten Stichtag

BFD Nord

10

Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 - Vereinfachungen /Bewilligungen

II. Niederlassungskonzept

• Vereinfachungen/ Bewilligungen können immer nur einer

EORI-Nummer zugeordnet werden

• Umstellung sämtlicher Vereinfachungen/ Bewilligungen unter

der EORI-Nummer des Hauptsitzes erfolgt sukzessive

• Weiterhin darf nur eine ZE, ZV bzw. ZT- Bewilligung unter

einer EORI-Nummer gegeben sein

• Keine Inanspruchnahme der Bewilligungen/Vereinfachungen

möglich, wenn diese unter der eigenen EORI-Nummer

anhängig sind und der Beteiligte die Anmeldungen unter

Angabe der neuen EORI-Nummer seines Hauptsitzes

übermittelt.

BFD Nord

11

• Teilnahme an ATLAS

• Erteilung einer neuen BIN für die neue EORI-Nummer +

Niederlassungsnummer erforderlich

• Zahlungsaufschub

• Umstellung der Aufschubkonten für jedes umgestellte Aufschubkonto

bedeutet eine schriftliche Beantragung einer neuen Aufschub-BIN

II. Niederlassungskonzept

Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 – BIN

BFD Nord

12

II. Niederlassungskonzept

• Angabe von EORI-Nummer + Niederlassungsnummer bei der

Zollabfertigung mit ATLAS

• NL-Nummer im technischen Nachrichtenteil => Pflichtangabe

• NL-Nummer im fachlichen Nachrichtenteil => optionale Angabe

• Nichtangabe Niederlassungsnummer im fachlichen

Nachrichtenteil => systemseitige Zuordnung zum Hauptsitz

Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 – Nachrichtenübermittlung

BFD Nord

13

Soll-Stand ab ATLAS 8.4.5 – Nachrichtenübermittlung

II. Niederlassungskonzept

Referenzierung auf bereits vor 8.4.5 übermittelte Vorgänge/

Anmeldungen möglich

Prüfungen bei geforderter Personenidentität

Prüfung erfolgt nur dann systemseitig wenn die übermittelte EORI-

Nummer nicht mit der im vorab gesandten Vorgang übereinstimmt

Verknüpfung zwischen übermittelter EORI-Nummer, ehemaliger

EORI-Nummer, neuer EORI-Nummer, ehemaliger Zollnummer

Keine Einarbeitung von Teilnehmernachrichten bereits beendeter

EORI-Nummern, auch dann nicht, wenn eine gültige neue EORI-

Nummer vorliegt

BFD Nord

14

Beispiele

II. Niederlassungskonzept

Fallbeispiel 1: EGZ

Unternehmen 1 hat eine vZA/AZ abgegeben

Unternehmen 1 wird als Niederlassung unter Hauptsitz 2 angelegt.

Übermittlung der EGZ erfolgt mit der neuen EORI-Nummer +

Niederlassungsnummer

Systemseitig wird erkannt, dass die eigene EORI-Nummer von

Unternehmen 1 als „ehemalige EORI-Nummer“ unter der neuen

EORI-Nummer erfasst ist

Bei Netzanbindung unter neuer EORI-Nummer +

Niederlassungsnummer erfolgt Nachricht an Beteiligten

Keine Netzanbindung unter neuer EORI-Nummer +

Niederlassungsnummer = Papierverfahren

BFD Nord

15

Beispiele

II. Niederlassungskonzept

Fallbeispiel 2: Änderungsnachricht mit abweichender EORI-

Nummer

Übermittlung für eine EGZ mit eigener EORI-Nummer durch eine

Niederlassung

Angabe der neuen EORI-Nummer

Beteiligter wird systemseitig als personenidentisch (und damit

änderungsberechtigt) erkannt

Prüfung: eigene EORI-Nummer = „ehemalige EORI-Nummer“ unter

der neuen EORI-Nummer erfasst

Weiterbearbeitung des Vorgangs unter der eigenen EORI-Nummer

BFD Nord

16

Beispiele

II. Niederlassungskonzept

Beispiel 3: Änderungsnachricht mit abweichender EORI-Nummer

Übermittlung für eine EGZ mit Zollnummer durch eine Niederlassung

Angabe der neuen EORI-Nummer + Niederlassungsnummer in der

Änderungsnachricht

Beteiligter wird systemseitig als personenidentisch (und damit

änderungsberechtigt) erkannt

Prüfung:

• neue EORI-Nummer (+ Niederlassungsnummer) enthält „ehemalige

Zollnummer“ oder

• neue EORI-Nummer (+ Niederlassungsnummer) enthält „ehemalige

EORI-Nummer“ =>

• „ehemalige EORI-Nummer“ = eigene EORI-Nummer der

Niederlassung =>

• eigene EORI-Nummer enthält die Zollnummer als „ehemalige

Zollnummer“

BFD Nord

17

Anforderungen an die Teilnehmersoftware

II. Niederlassungskonzept

ggf. Anpassung der Stammdaten der TN-Software

in den Stammdaten der TN-Software muss es möglich sein, entweder

zu einem Beteiligten zwei (bzw. mehrere) EORI-Nummern zu

hinterlegen oder diesen unter unterschiedlichen EORI-Nummern

(doppelt) zu erfassen

die TN-Software muss denselben Beteiligten mit unterschiedlichen

EORI-Nummern übermitteln können (Beispiel: Übermittlung der

vZA/AZ mit EORI-1, Übermittlung der EGZ/BA mit EORI-2)

die TN-Software muss Nachrichten, die an denselben Beteiligten aber

mit unterschiedlichen EORI-Nummern gerichtet werden, zuordnen

können

BFD Nord

18

• Vergabe von Niederlassungsnummern ab Echtbetrieb

ATLAS 8.4.5

• Umstellung von EORI-Nummern, die für die Übergangszeit an

Niederlassungen vergeben wurden, ab Echtbetrieb ATLAS 8.4.5

III. Umstellungsverfahren

Zeitliche Planung

BFD Nord

19

EORI-Nummer. DE1234567

neue EORI-Nummer: DE2345678

neue NL-Nummer: 0001

EORI-Nummer: DE2345678

NL-Nummer: 0001

ehem.EORI-Nummer: DE1234567

Aufschub-

konto

ATLAS-

Bewilli-

gung

Netzan-

bindung

BIN 1

A-BIN 1

Netzan-

bindung

ATLAS-

Bewilli-

gung

Aufschub-

konto

A-BIN 2

BIN 2

HZA hängt Bewilligung über

Gesamtrechtsnachfolge um an

EORI-Nummer DE2345678 und NL 0001

Für die EORI-Nummer DE2345678 und NL 0001 wird auf Antrag

eine BIN mit einer Gültigkeit ab Umstellungszeitpunkt vergeben.

26.05.2013 (z.B.)

01.07.2013

BIN wird

vom System

automatisiert

erzeugt

A-BIN wird

vom System

automatisiert

erzeugt

IWM erfasst Aufschubkonto

bei EORI-Nummer

DE2345678 und NL 0000

mit Gültigkeitsbeginn

01.07.2013 nach Übersendung

A-BIN-Antrag durch HZA

15.07.2013

EORI-Nummer DE1234567 und

EORI-Nummer DE2345678 + NL-Nummer 0001 sind parallel gültig

IWM beendet

EORI-Nummer

DE1234567

IWM legt EORI-Nummer DE234567 und NL-Nummer 0001 an.

Vorhandene Teilnehmereigenschaften werden mit Ausnahme

der BIN übertragen (kopiert).

mit Wirtschaftsbeteiligtem

abgestimmter Stichtag,

ab dem EORI-Nummer

DE2345678 + NL-Nummer 0001

genutzt wird

1

2

3

4

5

Umsetzung des Niederlassungskonzepts

BFD Nord

20

Fragen oder Anmerkungen?