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DATUM 12. Dezember 2018

BETREFF ATLAS – Info 5383/18

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 5383/2018 (bei Antwort bitte angeben)

Übergreifend:

Zusammenlegung der Hauptzollämter Hamburg-Hafen und Hamburg-Stadt

Zum 1. Januar 2019 werden die Hauptzollämter Hamburg-Hafen und Hamburg-Stadt aufge-

löst und es wird das Hauptzollamt Hamburg errichtet. Aus den Zollämtern Hafencity, Oberel-

be und Waltershof wird gleichzeitig das Zollamt Hamburg gebildet.

Damit sich die Wirtschaftsbeteiligten organisatorisch und technisch auf die neuen Strukturen

der Zollverwaltung in Hamburg einstellen können, wird es ab dem 1. Januar 2019 eine Über-

gangsphase (weiche Migration) bis zum 30. September 2019 geben. Während der Über-

gangsphase ab dem 1. Januar 2019 bleiben alle Bewilligungen, Erlaubnisse und Zulassun-

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gen sowie die bekannten Dienststellenschlüsselnummern (DSSN) unverändert gültig. An der

technischen Kommunikation mit den Fachverfahren ATLAS und EMCS ändert sich zunächst

nichts.

Auch die von den beiden Hauptzollämtern Hamburg-Hafen und Hamburg-Stadt bisher be-

kannten Ansprechpartner, Adressen und Erreichbarkeiten bleiben zunächst erhalten. Dies

gilt auch für die bekannten Standorte und Amtsplätze der bisherigen Hauptzollämter und

Zollämter.

Weitere Informationen zu rechtlichen, technischen und organisatorischen Aspekten der Zu-

sammenlegung, insbesondere auch während der Übergangsphase, finden Sie ab heute auf

www.zoll.de.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.