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DATUM 14. November 2018
BETREFF ATLAS – Info 4857/18
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 4857/2018 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Einfuhr:
Zolllager; Änderungsverfahren unter Zolllager Typ CWP (LC)
Aufgrund im Ticketsystem vereinzelt mitgeteilter Unsicherheiten bzgl. der Nutzung des sog.
„Änderungsverfahrens“ unter dem neuen Zolllager Typ CWP (LC) erfolgt nachfolgende Klar-
stellung:
Da mit dem Wegfall der Lagertypen D und E auch die Nachricht EGZ-ZL (ECWPED,
AT/G/40) ersatzlos entfällt, entfallen mit ihr auch die speziellen, nur auf die EGZ-ZL ausge-
richteten Funktionalitäten wie z.B. die Möglichkeit, Änderungen am Zugang BA (SCWPED,
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AT/H/71) in die zugehörigen Abgänge EGZ-ZL zu übernehmen und im Rahmen der EGZ-ZL
den entsprechenden Änderungsbescheid zu erstellen.
Das neue Zolllager CWP (LC) entspricht in seinen Abläufen dem bisherigen Zolllager Typ C,
d.h. es sind stets die zum Zeitpunkt der Überführung in den freien Verkehr geltenden Be-
messungsgrundlagen maßgeblich. Damit gelten für das neue Zolllager auch die Modalitäten
des vom Zolllager Typ C bekannten Änderungsverfahrens:
1. Änderungen an den Lagerzugängen
Lagerzugänge BA (SCWPED, AT/H/71) sind bis zum Erreichen ihres technischen Endzu-
standes mit Änderungsnachrichten BA (Nachrichtenfunktion ‚36‘) durch den Teilnehmer än-
derbar. Hierbei ist zu beachten, dass mit einer Änderungsnachricht BA lediglich der Lager-
zugang BA selbst geändert wird. Eine Übernahme der Änderungen in die zugehörigen La-
gerabgänge EGZ-FV (CFCPED, AT/F/40) kann nicht erfolgen.
Die Korrektur der Lagerabgänge EGZ-FV ist vom Teilnehmer zwingend separat mittels
Änderungsnachrichten EGZ-FV (Nachrichtenfunktion ,36‘) vorzunehmen.
2. Änderungen an den Lagerabgängen
Die Überführung in den freien Verkehr im Anschreibeverfahren erfolgt durch Anschrei-
bungsmitteilungen AZ-FV (CFCREC, AT/E/40), die bis zum 10. Tag des Folgemonats durch
eine ergänzende Zollanmeldung EGZ-FV (CFCPED, AT/F/40) zu ergänzen sind. Anschlie-
ßend erfolgt die Bescheiderstellung.
Wird die EGZ-FV (CFCPED, AT/F/40) nicht abschließend festgesetzt (BAZ 60), da z.B. eine
Probe genommen oder Unterlagen angefordert wurden, können noch bis zur Erstellung des
abschließenden Bescheides Änderungen mittels Änderungsnachrichten an der EGZ-FV
(CFCPED, AT/F/40) durchgeführt werden.
Sobald die EGZ-FV abschließend festgesetzt wurde (BAZ 63/64), sind Änderungen nur noch
auf schriftlichen Antrag beim HZA im Rahmen des Fachverfahrens NEE möglich.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.