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DATUM 29. Dezember 2017

BETREFF ATLAS – Info 4814/17

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 4814/2017 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Einfuhr

Ablösen der Branntweinsteuer durch die Alkoholsteuer

Zum 1. Januar 2018 lösen das Alkoholsteuergesetz und die Alkoholsteuerverordnung die

bisherigen branntweinsteuerrechtlichen Vorschriften ab. Neben den Änderungen der

Rechtsgrundlagen und weiteren fachlichen Änderungen erfolgt in diesem Zusammenhang

beispielsweise die Änderung der bisher verwendeten Begriffe „Branntwein“ in „Alkohol“,

„Erzeugnisse“ in „Alkoholerzeugnisse“ oder „Trinkbranntwein“ in „Alkohol zu Trinkzwecken“.

Die neuen Steuergegenstände und die zugehörigen Steuersätze sind im EZT-online unter

Einfuhr > Verbrauchsteuern mit maßgebendem Zeitpunkt ab 01.01.2018 zu finden.

In einem Übergangszeitraum verwendet das IT-Verfahren ATLAS noch die Angaben der

„Branntweinsteuer“. Die notwendigen Anpassungen hinsichtlich der Alkoholsteuer sind

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eingeleitet und werden voraussichtlich mit dem nächsten Wartungsfenster am 27. Januar

2018 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind etwaige Angaben zur Alkoholsteuer unter der

bisherigen Abgabenart „Branntwein“ kenntlich zu machen.

Die Erhebung der Alkoholsteuer wird zukünftig unter demselben Buchungsschlüssel, unter

dem auch die Branntweinsteuer erhoben wird, gebucht.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.