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DATUM 29. Dezember 2017
BETREFF ATLAS – Info 4814/17
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 4814/2017 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Einfuhr
Ablösen der Branntweinsteuer durch die Alkoholsteuer
Zum 1. Januar 2018 lösen das Alkoholsteuergesetz und die Alkoholsteuerverordnung die
bisherigen branntweinsteuerrechtlichen Vorschriften ab. Neben den Änderungen der
Rechtsgrundlagen und weiteren fachlichen Änderungen erfolgt in diesem Zusammenhang
beispielsweise die Änderung der bisher verwendeten Begriffe „Branntwein“ in „Alkohol“,
„Erzeugnisse“ in „Alkoholerzeugnisse“ oder „Trinkbranntwein“ in „Alkohol zu Trinkzwecken“.
Die neuen Steuergegenstände und die zugehörigen Steuersätze sind im EZT-online unter
Einfuhr > Verbrauchsteuern mit maßgebendem Zeitpunkt ab 01.01.2018 zu finden.
In einem Übergangszeitraum verwendet das IT-Verfahren ATLAS noch die Angaben der
„Branntweinsteuer“. Die notwendigen Anpassungen hinsichtlich der Alkoholsteuer sind
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eingeleitet und werden voraussichtlich mit dem nächsten Wartungsfenster am 27. Januar
2018 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind etwaige Angaben zur Alkoholsteuer unter der
bisherigen Abgabenart „Branntwein“ kenntlich zu machen.
Die Erhebung der Alkoholsteuer wird zukünftig unter demselben Buchungsschlüssel, unter
dem auch die Branntweinsteuer erhoben wird, gebucht.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.