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DATUM 22. November 2016
BETREFF ATLAS – Info 4458/16
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – V A 2 – 4458/2016 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr (AES):
Änderung der VO (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-use-VO) durch die Delegierte Verord
nung (EU) 2016/1969
-
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1969 wurden die Anhänge I, IIa bis IIg und IV der
EG-Dual-use-VO geändert. Die Delegierte Verordnung trat am 16. November 2016 in Kraft.
Die Rechtsänderung hat Auswirkung auf die elektronische Abschreibung genehmigungs-
pflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS bei der Anmeldung von Ausfuhrgenehmigun-
gen, die vor dieser Rechtsänderung erteilt wurden und die Ausfuhr von Gütern folgender Gü-
terlistennummern (bisherige Bezeichnung) gestattet:
Bisherige Bezeichnung
Bezeichnung seit dem 16. November 2016
5A002a2
5A004a
5A002a4
5A003b
5A002a5
5A002e
5A002a6
5A002d
5A002a8
5A003a
5A002a9
5A002c
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verzichtet bei bereits erteilten
Genehmigungen auf eine Anpassung an die neue Rechtslage. Ausfuhrgenehmigungen, die
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Güter der vorgenannten Güterlistennummern des Anhangs I enthalten, behalten ihre Gültig
keit.
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Um eine reibungslose Anmeldung der Ausfuhrgenehmigung und Ausfuhrabfertigung zu ge
währleisten, wird folgende Übergangsregelung getroffen:
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Zur Anmeldung und Abschreibung einer nach alter Rechtslage erteilten Ausfuhrgenehmi-
gung in ATLAS-Ausfuhr ist es erforderlich, im Feld „Detail“ die alte, bis zur Rechtsänderung
geltende Güterlistennummer einzutragen und im Feld „Zusatz“ die ab der Rechtsänderung
geltende neue Güterlistennummer anzugeben. Diese Regelung gilt nur für in der Ausfuhrge-
nehmigung genannte Güter, die inhaltlich unverändert nunmehr unter einer anderen Güterlis-
tennummer erfasst sind.
Güter, die im Zuge der Rechtsänderung neu in den Anhang I der EG-Dual-use-VO aufge
nommen wurden, unterliegen ab Inkrafttreten der Verordnung einer Genehmigungspflicht.
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Anfragen zu dieser Thematik können an die Generalzolldirektion - Direktion VI - per E-
Mail (DVIA3.gzd@zoll.bund.de) oder Sammelrufnummer 0911 / 376-3535 bzw. an die im
Merkblatt zu den Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Anmeldung/ Ab-
schreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr ge-
nannten Auskunftspersonen gerichtet werden.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.