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DATUM 22. November 2016

BETREFF ATLAS – Info 4458/16

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – V A 2 – 4458/2016 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr (AES):

Änderung der VO (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-use-VO) durch die Delegierte Verord

nung (EU) 2016/1969

-

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1969 wurden die Anhänge I, IIa bis IIg und IV der

EG-Dual-use-VO geändert. Die Delegierte Verordnung trat am 16. November 2016 in Kraft.

Die Rechtsänderung hat Auswirkung auf die elektronische Abschreibung genehmigungs-

pflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS bei der Anmeldung von Ausfuhrgenehmigun-

gen, die vor dieser Rechtsänderung erteilt wurden und die Ausfuhr von Gütern folgender Gü-

terlistennummern (bisherige Bezeichnung) gestattet:

Bisherige Bezeichnung

Bezeichnung seit dem 16. November 2016

5A002a2

5A004a

5A002a4

5A003b

5A002a5

5A002e

5A002a6

5A002d

5A002a8

5A003a

5A002a9

5A002c

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verzichtet bei bereits erteilten

Genehmigungen auf eine Anpassung an die neue Rechtslage. Ausfuhrgenehmigungen, die

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Güter der vorgenannten Güterlistennummern des Anhangs I enthalten, behalten ihre Gültig

keit.

-

Um eine reibungslose Anmeldung der Ausfuhrgenehmigung und Ausfuhrabfertigung zu ge

währleisten, wird folgende Übergangsregelung getroffen:

-

Zur Anmeldung und Abschreibung einer nach alter Rechtslage erteilten Ausfuhrgenehmi-

gung in ATLAS-Ausfuhr ist es erforderlich, im Feld „Detail“ die alte, bis zur Rechtsänderung

geltende Güterlistennummer einzutragen und im Feld „Zusatz“ die ab der Rechtsänderung

geltende neue Güterlistennummer anzugeben. Diese Regelung gilt nur für in der Ausfuhrge-

nehmigung genannte Güter, die inhaltlich unverändert nunmehr unter einer anderen Güterlis-

tennummer erfasst sind.

Güter, die im Zuge der Rechtsänderung neu in den Anhang I der EG-Dual-use-VO aufge

nommen wurden, unterliegen ab Inkrafttreten der Verordnung einer Genehmigungspflicht.

-

Anfragen zu dieser Thematik können an die Generalzolldirektion - Direktion VI - per E-

Mail (DVIA3.gzd@zoll.bund.de) oder Sammelrufnummer 0911 / 376-3535 bzw. an die im

Merkblatt zu den Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Anmeldung/ Ab-

schreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr ge-

nannten Auskunftspersonen gerichtet werden.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.