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DATUM 29. September 2017

BETREFF ATLAS – Info 3751/17

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 3751/2017 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Bewilligungen:

Inbetriebnahme des EU-Trader Portals (EU-TP) und des UZK-

Zollentscheidungssystems (CDMS) ab dem 2. Oktober 2017

Ergänzende Informationen und Korrektur der ATLAS-Info Nr. 3670/17 vom 25.

September 2017 in Bezug auf Bewilligungen zur vereinfachten Zollwertermitt-

lung (CVA)

1.Anträge auf Bewilligungen zur vereinfachten Zollwertermittlung (CVA)

Anträge auf Erteilung einer Bewilligung zur vereinfachten Zollwertermittlung (CVA) sind nur

dann über das EU-Trader Portal (EU-TP) zu stellen, wenn der Wirtschaftsbeteiligte auch tat

sächlich eine Ausweitung der Gültigkeit auf zwei oder mehrere Mitgliedstaaten beantragt. In

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diesen Fällen ist der geografische Geltungsbereich im EU-TP entsprechend auf weitere Mit

gliedstaaten auszuweiten.

-

Sofern die CVA-Bewilligung ausschließlich in Deutschland in Anspruch genommen werden

soll, ist der Antrag -wie bisher- in Papierform direkt beim zuständigen HZA zu stellen.

2. Neubewertung/Neuerteilung von mitgliedstaatübergreifenden Bestandsbewilligun

gen

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Alle Tätigkeiten im Rahmen der Neubewertung/Neuerteilung werden außerhalb des EU-

TP/CDMS abgewickelt. Dies gilt auch für Anträge auf Neuerteilung befristeter Bewilligungen.

Die Nacherfassung im CDMS erfolgt auf Veranlassung des zuständigen Hauptzollamts.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.