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DATUM 29. September 2017
BETREFF ATLAS – Info 3751/17
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 3751/2017 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Bewilligungen:
Inbetriebnahme des EU-Trader Portals (EU-TP) und des UZK-
Zollentscheidungssystems (CDMS) ab dem 2. Oktober 2017
Ergänzende Informationen und Korrektur der ATLAS-Info Nr. 3670/17 vom 25.
September 2017 in Bezug auf Bewilligungen zur vereinfachten Zollwertermitt-
lung (CVA)
1.Anträge auf Bewilligungen zur vereinfachten Zollwertermittlung (CVA)
Anträge auf Erteilung einer Bewilligung zur vereinfachten Zollwertermittlung (CVA) sind nur
dann über das EU-Trader Portal (EU-TP) zu stellen, wenn der Wirtschaftsbeteiligte auch tat
sächlich eine Ausweitung der Gültigkeit auf zwei oder mehrere Mitgliedstaaten beantragt. In
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diesen Fällen ist der geografische Geltungsbereich im EU-TP entsprechend auf weitere Mit
gliedstaaten auszuweiten.
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Sofern die CVA-Bewilligung ausschließlich in Deutschland in Anspruch genommen werden
soll, ist der Antrag -wie bisher- in Papierform direkt beim zuständigen HZA zu stellen.
2. Neubewertung/Neuerteilung von mitgliedstaatübergreifenden Bestandsbewilligun
gen
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Alle Tätigkeiten im Rahmen der Neubewertung/Neuerteilung werden außerhalb des EU-
TP/CDMS abgewickelt. Dies gilt auch für Anträge auf Neuerteilung befristeter Bewilligungen.
Die Nacherfassung im CDMS erfolgt auf Veranlassung des zuständigen Hauptzollamts.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.