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DATUM 22. November 2019
BETREFF ATLAS – Info 3711/19
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 3711/2019 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Einfuhr:
a) Aufhebung der Teilnehmerinfo 3706/19
b) TARIC/EZT – Warenverkehr mit Singapur (Neufassung)
c) ATLAS-IMPOST: Neue Fachanwendung für die Importabfertigung von Post- und
Kuriersendungen geplant
Aufhebung der Teilnehmerinfo 3706/19
Die Teilnehmerinfo 3706/19 wird hiermit aufgrund eines redaktionellen Fehlers bezüglich der
Codierung der Unterlage „Derogation — Annex B(a) of Protocol Concerning the definition of
the concept of ‘originating products’ and methods of administrative cooperation of the EU-
Singapore FTA“ aufgehoben und durch folgende ersetzt.
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TARIC/EZT – Warenverkehr mit Singapur (Neufassung)
Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass das Freihandelsabkommen zwischen der
Republik Singapur (SG) einerseits und der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaa-
ten andererseits ab dem 21.11.2019 anwendbar ist (veröffentlicht im Amtsblatt der EU, Nr. L
294/3 vom 14. November 2019).
Für Waren mit Ursprung in Singapur werden bei beantragtem Begünstigungscode 3XX er
mäßigte Abgabensätze gewährt, wenn der folgende Ursprungsnachweis angemeldet ist:
-
•
Erklärung auf der Rechnung (TARIC-Unterlagencodierung N864)
Der Nachweis der Direktbeförderung ist nicht notwendig (Unterlagencodierung 7HHF).
Im Rahmen des Freihandelsabkommens sind Abweichungen von den Ursprungsregeln zu
lässig (Anwendung des Anhangs B(a) Zusatz zum Anhang B).
-
Für die betreffenden Erzeugnisse werden ermäßigte Abgabensätze im Rahmen von Zollkon
tingenten auf Antrag gewährt.
-
Im IT-Verfahren ATLAS können die betreffenden Zollkontingente mit einem entsprechenden
Begünstigungscode und TARIC-Unterlagencodierungen wie folgt angemeldet werden:
•
Derogation — Annex B(a) of Protocol Concerning the definition of the concept of
‘originating products’ and methods of administrative cooperation of the EU-Singapore
FTA
(TARIC-Unterlagencodierung U177)
Des Weiteren sind im o.g. Abkommen die Gewährung von ermäßigten Abgabensätzen im
Post- und Reiseverkehr vorgesehen. Die Unterlagencodierung „4EEP“ ist daher anwendbar.
ATLAS-IMPOST: Neue Fachanwendung für die Importabfertigung von Post- und Kuri
ersendungen geplant
-
Im Rahmen der Umsetzung des Mehrwertsteuerdigitalpakets wird zum 1. Januar 2021 unter
anderem die derzeit vorgesehene Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendun-
gen mit einem Wert bis 22 Euro, wie sie insbesondere im E-Commerce vorkommen, entfal-
len. Gleichzeitig treten umfangreiche Änderungen des europäischen Zollrechts in Kraft. Dies
hat zur Folge, dass anders als bisher im E-Commerce üblich, grundsätzlich elektronische
Zollanmeldungen erforderlich werden.
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Für eine effiziente zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung von geringwertigen
Sendungen bis zu 150 Euro soll zu diesem genannten Termin die neue Fachanwendung AT
LAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) entwickelt werden.
-
Erste Informationen für die geplante neue Fachanwendung ATLAS-IMPOST stehen jetzt auf
www.zoll.de zur Verfügung:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-IMPOST/atlas-impost_node.html
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.