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DATUM 25. September 2017
BETREFF ATLAS – Info 3670/17
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 3670/2017 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Bewilligungen:
Inbetriebnahme des EU-Trader Portal (EU-TP) ab dem 2. Oktober 2017
Gemäß Artikel 6 Unionszollkodex erfolgt der erforderliche Austausch von Informationen zwi-
-
schen den Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden (z.B. Anträge auf Erteilung zollrecht
licher Bewilligungen oder Bekanntgabe von Entscheidungen) mit Mitteln der elektronischen
Datenverarbeitung.
Um zu ermöglichen, dass künftig Anträge auf Bewilligungen in elektronischer Form gestellt
und Entscheidungen (z.B. Bewilligungen) in elektronischer Form mitgeteilt werden können,
stellt die Europäische Kommission auf ihrer Internetseite ab dem 2. Oktober 2017 ein EU-
Trader Portal (EU-TP) zur Verfügung. In Deutschland ist die Nutzung des EU-TP ab o.g.
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Zeitpunkt ausschließlich für Anträge auf mitgliedstaatenübergreifende Bewilligungen zuge-
lassen.
Um Anträge über das EU-TP stellen zur können, ist neben einer gültigen EORI-Nummer
auch ein EU-Nutzerkonto (EU-Login) erforderlich. Die Einrichtung eines solchen Nutzerkon-
tos ist mit dem Antragsformular 05700 (http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Einzige-
Bewilligung/Antrag-Bewilligung/antrag-bewilligung_node.html) bei der GZD, Direktion II,
Team Stammdatenmanagement -DO Dresden- zu beantragen.
Über das EU-TP sind ausschließlich Anträge auf Erteilung zollrechtlicher Bewilligungen zu
stellen, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind (z.B. ehemalige Einzige Be-
willigungen). Eine papiermäßige Antragstellung ist in diesen Fällen nicht mehr zulässig und
führt zur Nichtannahme des Antrags. Änderungen von bereits am 2. Oktober 2017 beste-
henden mitgliedstaatenübergreifenden Bewilligungen sind nicht über das EU-TP zu beantra-
gen. Ausgenommen sind auch Anträge auf Erteilung einer AEO-Bewilligung, die weiterhin
papiermäßig mit dem Antragsformular 0390 bzw. unter Verwendung der Internetantrags
(IAEO) zu stellen sind.
Zollrechtliche Bewilligungen, die ausschließlich in Deutschland abgewickelt werden, d.h. an
denen kein anderer Mitgliedstaat beteiligt ist, sind weiterhin papiermäßig mit den im Formu-
lar-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung bzw. auf www.zoll.de bereitge-
stellten Formularen direkt beim zuständigen Hauptzollamt zu beantragen. Die Antragstellung
über das EU-TP ist nicht zulässig und führt zur Nichtannahme des Antrags.
Hinweis:
Anträge auf Erteilung nachstehender Bewilligungen/Zulassungen sind immer in elektroni-
scher Form über das EU-TP zu stellen. Eine papiermäßige Antragstellung ist ab dem 2. Ok-
tober 2017 nicht mehr möglich.
Bewilligung zur vereinfachten Zollwertermittlung (CVA)
Zulassung zur Einrichtung eines Linienverkehrs (RSS)
Bewilligung für die Erstellung der Wiegenachweise für Bananen (AWB)
Im Problem- und Fehlerfall des EU-TP findet Kapitel 8.1 der aktuellen VA ATLAS Anwen-
dung. Die VA ATLAS wird zu gegebener Zeit entsprechend ergänzt.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.