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DATUM 04. November 2019

BETREFF ATLAS – Info 3535/19

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 3535/2019 (bei Antwort bitte angeben)

Derzeit ist die automatisierte Anwendung sowohl eines beantragten Zollkontingents als auch

eines Lizenzkontingents in ATLAS nicht möglich. Grund hierfür ist die systemseitige Priorisie

rung von Lizenzkontingenten gegenüber Zollkontingenten: Bei gleichzeitiger Beantragung

beider Kontingentarten wird systemseitig stets nur das Lizenzkontingent angewandt.

-

Um dennoch die Anwendung eines Zollkontingents und die anschließende Anwendung eines

Lizenzkontingents auf die ggf. nicht auf das Zollkontingent angerechnete Warenmenge zu

erreichen, muss wie folgt vorgegangen werden:

ATLAS-Einfuhr:

Gleichzeitige Beantragung eines Zoll- und eines Lizenzkontingents

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1. Das Zollkontingent muss wie üblich beantragt sein und wird durch ATLAS wie üblich bei

Vorliegen aller Voraussetzungen angewandt.

2. Als beantragtes Kontingent darf jedoch nur die Ordnungsnummer des Zollkontingents an

geben sein.

-

3. Darüber hinaus müssen die erforderlichen Unterlagen für die Anwendung des Lizenzkon

tingents (insbesondere die Codierungen L001 und Y100 für die Einfuhrlizenz sowie ggf.

erforderliche Zusatzdokumente) angemeldet sein.

-

4. Als Nummer der Codierung Y100 ist die Ordnungsnummer des Lizenzkontingents anzu

geben.

-

Im Falle der nicht vollständigen Anrechnung der Warenmenge auf das beantrage Zollkontin-

gent, ergreift das örtlich zuständige Hauptzollamt die erforderlichen Maßnahmen, um das Li-

zenzkontingent auf die nicht angerechnete Menge anzuwenden und fordert die dazu notwen-

digen Unterlagen (insbesondere die Einfuhrlizenz sowie ggf. erforderliche Zusatzdokumente)

beim Anmelder an.

Im Falle der Wiedereröffnung des Zollkontingents kann unter Vorlage der abgeschriebenen

Einfuhrlizenz ggf. ein Antrag auf Erstattung der Einfuhrabgaben bei dem örtlich zuständigen

Hauptzollamt gestellt werden; eine Erstattung von Amts wegen erfolgt nicht. Wird die Ein-

fuhrlizenz nicht vorgelegt, kann ein Erstattungsantrag keine Wirksamkeit entfalten.

Die weiteren Einzelheiten können bei dem örtlich zuständigen Hauptzollamt erfragt werden.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.