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BEARBEITET VON
ZAR Schmitt
TEL
0800/8007-545-1
FAX
069/20971-584
Servicedesk@itzbund.de
DATUM
23. Oktober 2019
BETREFF ATLAS – Info 3484/19
GZ O 1930 Betrieb – IV
BEZUG
ANLAGEN
A 3 – 3484/2019 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS/ AES-Gesamt:
Eintreten eines ungeregelten Brexits („No Deal & Versandübereinkommen“)
Im Fall eines ungeregelten Brexits des Vereinigten Königreichs gelten für den Warenverkehr
zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ab dem 1. November 2019, 00:00 Uhr
(CET) ohne Übergangsfrist die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer un
ter Berücksichtigung des Versandübereinkommens.
Wartungsfenster „Brexit“
-
Für die aufgrund des Brexits erforderlichen Wartungsarbeiten sind folgende Ausfallzeiten ge
plant:
Freitag, 1. November 2019 um 00:00 Uhr bis voraussichtlich 09:00 Uhr (CET)
-
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Während dieser Wartungsarbeiten ist der Nachrichtenverkehr im IT-Verfahren ATLAS Ein-
fuhr, EAS, Versand und ATLAS Ausfuhr (AES) nicht möglich.
Ferner stehen die Internetanwendungen
•
EZT-online Auskunft,
•
Internet Eingangs-/Ausgangs-SumA (IIA)
•
Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA)
•
Internet-Versandanmeldung (IVA)
•
Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus)
•
Internetantrag-AEO (IAEO)
•
Internet-Statusauskunft (ISA)
•
Internetantrag Aufschub-BIN (IA-ABIN)
für die Dauer der Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.
EORI-Nummern
Mit Wirksamkeit des Brexits werden am 1. November 2019, 00:00 Uhr (CET) alle im Verei-
nigten Königreich Großbritannien und Nordirland (GB) erteilten EORI-Nummern beendet. Bri-
tische Wirtschaftsbeteiligte können bereits im Vorfeld eine EORI-Nummer in einem Mitglied-
staat ihrer Wahl beantragen. In Deutschland beantragte EORI-Nummern werden erst nach
Vollziehen des Brexits am 1. November 2019 aktiviert und an die zentrale Datenbank in
Brüssel hochgeladen.
Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass dort das zentrale System vom 30. Oktober
bis 3. November 2019 nicht zur Verfügung stehen wird. Aus diesem Grund können Anträge
auf Erteilung einer EORI-Nummer oder Änderungen zu bestehenden EORI-Nummern nur bis
spätestens 28. Oktober und nach dem 5. November 2019 durch die Generalzolldirektion
- Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement bearbeitet werden.
Bewilligungen britischer Wirtschaftsbeteiligter
Mit Wirksamkeit des Brexits werden sämtliche Bewilligungen britischer Wirtschaftsbeteiligter
beendet.
EAS
Für die Abgabe einer ESumA bzw. ASumA in ATLAS EAS wird in diesem Zusammenhang
darauf hingewiesen, dass der SumA-Verantwortliche zwingend im Besitz einer EORI-Num-
mer sein muss. Die Identifizierung des Wirtschaftsbeteiligten durch Angabe des Namens/der
Firmenbezeichnung und der Adressdaten ist nicht möglich.
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ATLAS SumA
Vorzeitige SumA, die ab Wirksamkeit des Brexits beendete, britische EORI-Nummern enthal-
ten, können nicht mehr bestätigt werden. Es müssen bei Bedarf neue SumA übermittelt wer-
den.
ATLAS Einfuhr
Zollanmeldungen vor Gestellung, die ab Wirksamkeit des Brexits beendete, britische EORI-
Nummern zum Anmelder, Vertreter oder Für Rechnung enthalten, können nicht mehr bestä-
tigt werden. Es müssen bei Bedarf neue Zollanmeldungen übermittelt werden.
Zollanmeldungen nach Gestellung, für die noch keine Annahme ausgesprochen wurde und
die ab Wirksamkeit des Brexits beendete, britische EORI-Nummern zum Anmelder, Vertreter
oder Für Rechnung enthalten, können nicht mehr angenommen werden. Es müssen bei Be-
darf neue Zollanmeldungen übermittelt werden.
ATLAS Versand
Das Vereinigte Königreich hat fristgerecht eine Beitrittserklärung zum Gemeinsamen Ver-
sandübereinkommen hinterlegt. Dieser Beitritt zum Versandübereinkommen wird erst dann
wirksam, wenn der Brexit eintreten sollte. Dadurch ist eine lückenlose Fortführung bereits
laufender Versandverfahren gewährleistet.
Bei einem Beitritt von GB zum Versandübereinkommen besteht die Möglichkeit, dass GB als
ausgeschlossenes Land in den bestehenden Bewilligungen erfasst werden kann. Hierzu ist
eine entsprechende Erklärung des Bürgen (bei GE-Bewilligungen) bzw. des Bewilligungsin-
habers (bei BE-Bewilligungen) erforderlich.
Etwaige Änderungen an bestehenden GE- und BE-Bewilligungen können erst ab dem 1. No-
vember 2019 von den zuständigen HZÄ vorgenommen werden, um nicht bei einer kurzfristi-
gen Verschiebung des Brexits einen nicht rechtskonformen Stand der GE- oder BE-Bewilli-
gungen herbeizuführen.
ATLAS Ausfuhr
Mit Wirksamkeit des Brexits wird das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
(GB) am 1. November 2019, 00:00 Uhr (CET) dem Versandübereinkommen beitreten. Ab
diesem Zeitpunkt ist bei Ausfuhrvorgängen mit Bestimmungsland „GB“ als Art der Anmel-
dung (Ausfuhr) „EU“ anzugeben.
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TARIC/EZT
Bei der Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr
aus dem Vereinigten Königreich oder
von den britischen Kanalinseln Jersey, Guernsey und Alderney oder
aus den britischen Überseegebieten Anguilla (AI), Bermuda (BM), Falklandinseln
(FK), Südgeorgien und die südlichen Sandwichinseln (GS), Britisches Territorium im
Indischen Ozean (IO), Kaimaninseln (KY), Montserrat (MS), Pitcairn-Inseln (PN), Briti
sche Jungferninseln (VG), St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha (SH) sowie
Turks- und Caicosinseln (TC)
werden ab 1. November 2019 die Drittlandszollsätze angewendet. Das Vereinigte Königreich
wird wie jedes andere Drittland behandelt, mit dem die EU keine präferenziellen Handelsbe-
ziehungen unterhält oder ein Zoll- oder sonstiges Abkommen oder entsprechende Vereinba-
rungen hat. Dies gilt auch für die überseeischen Länder und Gebiete, die besondere Bezie-
hungen mit dem Vereinigten Königreich unterhalten. Des Weiteren sind bei der Ein- oder
Ausfuhr die Anmelde- und Vorlagepflichten für Dokumente nach dem Außenwirtschaftsrecht,
Marktordnungsrecht sowie für Verbote und Beschränkungen gemäß TARIC/EZT anzuwen-
den.
Verschiebung, Absage des Brexits oder Annahme eines Deals
Im Fall einer Verschiebung, einer kurzfristigen Absage des Brexits oder der Annahme eines
Brexit-Deals kann das dafür vorgesehene Wartungsfenster entfallen.
Weitere Informationen zum Brexit
Weitere Informationen zum Brexit finden Sie hier:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/brexit_node.html
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.