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ZAR Schmitt

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DATUM

23. Oktober 2019

BETREFF ATLAS – Info 3484/19

GZ O 1930 Betrieb – IV

BEZUG

ANLAGEN

A 3 – 3484/2019 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS/ AES-Gesamt:

Eintreten eines ungeregelten Brexits („No Deal & Versandübereinkommen“)

Im Fall eines ungeregelten Brexits des Vereinigten Königreichs gelten für den Warenverkehr

zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ab dem 1. November 2019, 00:00 Uhr

(CET) ohne Übergangsfrist die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer un

ter Berücksichtigung des Versandübereinkommens.

Wartungsfenster „Brexit“

-

Für die aufgrund des Brexits erforderlichen Wartungsarbeiten sind folgende Ausfallzeiten ge

plant:

Freitag, 1. November 2019 um 00:00 Uhr bis voraussichtlich 09:00 Uhr (CET)

-

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Während dieser Wartungsarbeiten ist der Nachrichtenverkehr im IT-Verfahren ATLAS Ein-

fuhr, EAS, Versand und ATLAS Ausfuhr (AES) nicht möglich.

Ferner stehen die Internetanwendungen

EZT-online Auskunft,

Internet Eingangs-/Ausgangs-SumA (IIA)

Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA)

Internet-Versandanmeldung (IVA)

Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus)

Internetantrag-AEO (IAEO)

Internet-Statusauskunft (ISA)

Internetantrag Aufschub-BIN (IA-ABIN)

für die Dauer der Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.

EORI-Nummern

Mit Wirksamkeit des Brexits werden am 1. November 2019, 00:00 Uhr (CET) alle im Verei-

nigten Königreich Großbritannien und Nordirland (GB) erteilten EORI-Nummern beendet. Bri-

tische Wirtschaftsbeteiligte können bereits im Vorfeld eine EORI-Nummer in einem Mitglied-

staat ihrer Wahl beantragen. In Deutschland beantragte EORI-Nummern werden erst nach

Vollziehen des Brexits am 1. November 2019 aktiviert und an die zentrale Datenbank in

Brüssel hochgeladen.

Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass dort das zentrale System vom 30. Oktober

bis 3. November 2019 nicht zur Verfügung stehen wird. Aus diesem Grund können Anträge

auf Erteilung einer EORI-Nummer oder Änderungen zu bestehenden EORI-Nummern nur bis

spätestens 28. Oktober und nach dem 5. November 2019 durch die Generalzolldirektion

- Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement bearbeitet werden.

Bewilligungen britischer Wirtschaftsbeteiligter

Mit Wirksamkeit des Brexits werden sämtliche Bewilligungen britischer Wirtschaftsbeteiligter

beendet.

EAS

Für die Abgabe einer ESumA bzw. ASumA in ATLAS EAS wird in diesem Zusammenhang

darauf hingewiesen, dass der SumA-Verantwortliche zwingend im Besitz einer EORI-Num-

mer sein muss. Die Identifizierung des Wirtschaftsbeteiligten durch Angabe des Namens/der

Firmenbezeichnung und der Adressdaten ist nicht möglich.

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ATLAS SumA

Vorzeitige SumA, die ab Wirksamkeit des Brexits beendete, britische EORI-Nummern enthal-

ten, können nicht mehr bestätigt werden. Es müssen bei Bedarf neue SumA übermittelt wer-

den.

ATLAS Einfuhr

Zollanmeldungen vor Gestellung, die ab Wirksamkeit des Brexits beendete, britische EORI-

Nummern zum Anmelder, Vertreter oder Für Rechnung enthalten, können nicht mehr bestä-

tigt werden. Es müssen bei Bedarf neue Zollanmeldungen übermittelt werden.

Zollanmeldungen nach Gestellung, für die noch keine Annahme ausgesprochen wurde und

die ab Wirksamkeit des Brexits beendete, britische EORI-Nummern zum Anmelder, Vertreter

oder Für Rechnung enthalten, können nicht mehr angenommen werden. Es müssen bei Be-

darf neue Zollanmeldungen übermittelt werden.

ATLAS Versand

Das Vereinigte Königreich hat fristgerecht eine Beitrittserklärung zum Gemeinsamen Ver-

sandübereinkommen hinterlegt. Dieser Beitritt zum Versandübereinkommen wird erst dann

wirksam, wenn der Brexit eintreten sollte. Dadurch ist eine lückenlose Fortführung bereits

laufender Versandverfahren gewährleistet.

Bei einem Beitritt von GB zum Versandübereinkommen besteht die Möglichkeit, dass GB als

ausgeschlossenes Land in den bestehenden Bewilligungen erfasst werden kann. Hierzu ist

eine entsprechende Erklärung des Bürgen (bei GE-Bewilligungen) bzw. des Bewilligungsin-

habers (bei BE-Bewilligungen) erforderlich.

Etwaige Änderungen an bestehenden GE- und BE-Bewilligungen können erst ab dem 1. No-

vember 2019 von den zuständigen HZÄ vorgenommen werden, um nicht bei einer kurzfristi-

gen Verschiebung des Brexits einen nicht rechtskonformen Stand der GE- oder BE-Bewilli-

gungen herbeizuführen.

ATLAS Ausfuhr

Mit Wirksamkeit des Brexits wird das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

(GB) am 1. November 2019, 00:00 Uhr (CET) dem Versandübereinkommen beitreten. Ab

diesem Zeitpunkt ist bei Ausfuhrvorgängen mit Bestimmungsland „GB“ als Art der Anmel-

dung (Ausfuhr) „EU“ anzugeben.

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TARIC/EZT

Bei der Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr

aus dem Vereinigten Königreich oder

von den britischen Kanalinseln Jersey, Guernsey und Alderney oder

aus den britischen Überseegebieten Anguilla (AI), Bermuda (BM), Falklandinseln

(FK), Südgeorgien und die südlichen Sandwichinseln (GS), Britisches Territorium im

Indischen Ozean (IO), Kaimaninseln (KY), Montserrat (MS), Pitcairn-Inseln (PN), Briti

sche Jungferninseln (VG), St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha (SH) sowie

Turks- und Caicosinseln (TC)

werden ab 1. November 2019 die Drittlandszollsätze angewendet. Das Vereinigte Königreich

wird wie jedes andere Drittland behandelt, mit dem die EU keine präferenziellen Handelsbe-

ziehungen unterhält oder ein Zoll- oder sonstiges Abkommen oder entsprechende Vereinba-

rungen hat. Dies gilt auch für die überseeischen Länder und Gebiete, die besondere Bezie-

hungen mit dem Vereinigten Königreich unterhalten. Des Weiteren sind bei der Ein- oder

Ausfuhr die Anmelde- und Vorlagepflichten für Dokumente nach dem Außenwirtschaftsrecht,

Marktordnungsrecht sowie für Verbote und Beschränkungen gemäß TARIC/EZT anzuwen-

den.

Verschiebung, Absage des Brexits oder Annahme eines Deals

Im Fall einer Verschiebung, einer kurzfristigen Absage des Brexits oder der Annahme eines

Brexit-Deals kann das dafür vorgesehene Wartungsfenster entfallen.

Weitere Informationen zum Brexit

Weitere Informationen zum Brexit finden Sie hier:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/brexit_node.html

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.