www.itzbund.de
POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn
An alle
Clearing Center
per E-Mail
HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt
BEARBEITET VON ZAR Schmitt
TEL 0800/8007-545-1
FAX 069/20971-584
E-MAIL Servicedesk@itzbund.de
DATUM 05. September 2017
BETREFF ATLAS – Info 3457/17
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 3457/2017 (bei Antwort bitte angeben)
EORI: Einführung einer Kennzeichnung der Ansässigkeit im Zollgebiet der Union für
Personen mit Sitz in einem Drittland
Gemäß Artikel 3 UZK-DA erheben und speichern die Zollbehörden bei der Registrierung ei-
ner Person die in Anhang 12-01 festgelegten Daten (EORI-Stammdaten). Im Vergleich zum
bisherigen Anhang 38d Zollkodex-DVO wurde als neues Datenelement aufgenommen, dass
bei Personen mit Hauptniederlassung in einem Drittland in den Stammdaten zu vermerken
ist, ob diese im Zollgebiet der Union ansässig sind oder nicht. Dies soll insbesondere die
Prüfung, ob eine Person als Anmelder auftreten darf (Artikel 170 Abs. 2 UZK), erleichtern.
Eine juristische Person oder eine Personenvereinigung mit Hauptniederlassung in einem
Drittland gilt als eine im Zollgebiet der Union ansässige Person, wenn sie über eine ständige
Niederlassung im Zollgebiet der Union verfügt (Artikel 5 Nr. 32 UZK). Voraussetzung ist,
www.itzbund.de
Seite 2
dass die Niederlassung über die erforderlichen Personal- und Sachmittel dauerhaft verfügt
und die zollrelevanten Vorgänge vollständig oder teilweise abwickelt (Artikel 5 Nr. 33 UZK).
Drittländische Unternehmen, die über eine ständige Niederlassung im Zollgebiet der Union
verfügen, werden gebeten, bis zum 1. November 2017 beim für die ständige Niederlassung
örtlich zuständigen Hauptzollamt das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen des Artikels 5 Nr.
33 UZK zu erklären und eine Aufnahme dieser Information in die EORI-Stammdaten zu be-
antragen. Hierfür ist neben der EORI-Nummer auch eine ggf. vergebene Niederlassungs-
nummer der Ansässigkeit begründenden Niederlassung mitzuteilen.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.