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BEARBEITET VON ZAR Schmitt
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E-MAIL Servicedesk@itzbund.de
DATUM 04. September 2018
BETREFF ATLAS – Info 3362/18
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 3362/2018 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Einfuhr- Zollager:
Wegfall des Lagerübergangs; zukünftige Verwendung der Nachricht LÜGZ
(CUSWAT) als Servicenachricht für Umbuchungen
Bisher ist die Nachricht CUSWAT (AT/T/71) von dem Bewilligungsinhaber des Bestim-
mungszolllagers dazu verwendet worden, bei der Beförderung von Waren von einem Inhaber
zum anderen ohne Beendigung des Zolllagerverfahrens nach Art. 111 ZK i.V.m. Art. 513 und
Anhang 68 ZK-DVO seinem überwachenden HZA die im Bestimmungszolllager angeschrie-
benen Zugänge mitzuteilen (Lagerübergangsmeldung). Ein dem Anhang 68 entsprechendes
Verfahren ist nach UZK-Recht nicht mehr vorgesehen.
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Zukünftig kann die Nachricht dazu genutzt werden, Umbuchungen von Zolllagerbeständen
(z.B. bei der Übertragung von Zolllagerbewilligungen an ein anderes HZA oder bei der Um-
buchung von Beständen eines widerrufenen Zolllagers Typ D/E auf das neue Zolllager Typ
CWP (LC)) zu ermöglichen. Die Nachricht CUSWAT bleibt daher in Form einer Servicenach-
richt erhalten. Enthält die CUSWAT mindestens eine Zolllagerbewilligung im neuen Format
(z.B. CWP (LC)), so stellt sie keine Lagerübergangsmeldung mehr dar, sondern besitzt den
Charakter einer Servicenachricht (vgl. EDI-IHB zur Nachricht CUSWAT).
Es ist geplant, die CUSWAT sukzessive an ihre neue Funktion anzupassen. Solange die
Nachricht jedoch von einigen Beteiligten auch noch für ihren ursprünglichen Zweck verwen-
det wird, kann noch keine Anpassung der Plausibilitäten erfolgen. Diese kann erst vorge-
nommen werden, wenn die CUSWAT in keinem Fall mehr für die Abbildung eines Lager-
übergangs benötigt wird.
Im Ergebnis ändert sich somit lediglich der rechtliche Status der Nachricht. Vorerst
bleiben sämtliche bisherigen Abläufe und Anforderungen unverändert bestehen, z.B.
das Erfordernis eines bewilligten Anschreibeverfahrens im Zugang für das Bestim
mungszolllager,
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die Registriernummer AT/T/71,
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der in der CUSWAT stets zu verwendende Verfahrenscode 7171,
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die Möglichkeit der Anmeldung von Unterlagen.
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Alle Informationen zum Ablauf und den technischen Anforderungen können auch den beste
henden Dokumentationen zu der Nachricht CUSWAT entnommen werden.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.
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