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DATUM

16. August 2017

BETREFF ATLAS – Info 3210/17

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 3210/2017 (bei Antwort bitte angeben)

Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-Release 8.8 gegenüber 8.7

Zum 16.09.2017 wird das ATLAS-Release 8.8 in den Echtbetrieb überführt.

Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer betreffenden

wesentlichen fachlichen Änderungen, die bisher noch nicht in gesonderten ATLAS-Infos ver-

öffentlicht wurden.

Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der Änderungsliste

zum EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 8.8 (Kapitel 2.6.4 des Vorworts)

entnommen werden.

Teilnehmer und Softwarehersteller haben bis zum Ende der weichen Migration am

15.07.2018 Zeit, den Releasewechsel zu vollziehen und für den Einsatz einer für das AT-

LAS-Release 8.8 zertifizierten Teilnehmersoftware sowie die Umstellung ihrer Teilnehmer-

stammdaten auf das Release 8.8 Sorge zu tragen.

Im Übergangszeitraum können die Änderungen zu Nachrichtenstrukturen nur von Teilneh-

mern genutzt werden, die bereits eine für das ATLAS-Release 8.8 zertifizierte Teilnehmer-

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software einsetzen und deren Teilnehmerstammdaten auf das neue Release umgestellt wor-

den sind.

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N) betrof-

fen

Übergreifend

Übermittlungs-

format XML für

Teilnehmer-

nachrichten

Im Hinblick auf die schrittweise Umstellung der Teilnehmernachrichten

vom Nachrichtenformat EDIFACT auf das Nachrichtenformat XML ist

es nun möglich, Nachrichten im Format XML mit der Zollstelle auszu-

tauschen.

Teilnehmer haben übergangsweise noch die Möglichkeit, für den

Nachrichtenaustausch in ATLAS zwischen den beiden Übermittlungs-

formaten zu wählen. Eine Festlegung des Übermittlungsformats erfolgt

je Nachrichtengruppe mittels „BIN-Antrag“ (Formular 0872) in den Be-

teiligtenstammdaten und kann jederzeit geändert werden. Das Senden

und Empfangen von Nachrichten ist ausschließlich im gewählten

Übermittlungsformat zulässig. Eine Überprüfung des Übermittlungs-

formats wird bei jedem Eingang von Teilnehmernachrichten vorge-

nommen und mit dem in den Beteiligtenstammdaten hinterlegten

Übermittlungsformat abgeglichen.

Zur Übermittlung von Fehlern im Übermittlungsformat XML wurde die

Nachricht E_ERR_NCK (ERRor Negative aCKnowledge) neu aufge-

nommen. In den Bereichen Versand und EAS hat die E_ERR_NCK

die Bedeutung einer fachlichen als auch technischen Fehlermeldung.

In den übrigen Bereichen ist die E_ERR_NCK eine rein technische

Fehlermeldung (analog der E_EDI_NCK beim Übermittlungsformat

EDIFACT).

Nähere Informationen hierzu sind dem „Merkblatt für Teilnehmer zum

ATLAS-Release

8.8/AES-Release

2.4“

sowie

dem

„EDI-

Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 8.8“ zu entnehmen.

N

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Umstellung auf

den Zeichen-

satz Unicode

Mit dem ATLAS-Release 8.8 erfolgt eine Umstellung aller Anwendun-

gen und Datenbanken sowie der Kommunikation des IT-Verfahrens

ATLAS auf den Unicode-Zeichensatz. Dieser Zeichensatz umfasst alle

bekannten Schriftzeichen der Welt, das sind derzeit ca. 90.000 Zei-

chen (der bisher verwendete Zeichensatz ISO/IEC 8859-1 umfasste

lediglich

191

westeuropäische

Zeichen).

Die Übermittlung von Unicode-Zeichen (Originalzeichensatz) erfolgt

grundsätzlich nur in Datenfeldern mit alphanumerischem Feldformat,

die frei beschreibbar sind und für die kein technischer Aufbau vorge-

geben ist. Einschränkungen der Zeichen in derartigen Feldern sind je-

doch möglich. Bei allen anderen Datenfeldern, z.B. mit Codelisten o-

der mit numerischem Format, ist der Zeichensatz auf ASCII be-

schränkt.

Die Umstellung auf Unicode setzt das XML-Format bei den Nachrich-

ten voraus. Es ist aber, wie oben beschrieben, übergangsweise wei-

terhin das Nachrichtenformat EDIFACT möglich. Dabei werden die

von Teilnehmern an ATLAS gesendeten EDIFACT-Nachrichten sys-

temseitig in ihr Unicode-Äquivalent gewandelt. An diese Teilnehmer

ausgehende Nachrichten werden wieder in die Codierung ISO/IEC

8859-1 gewandelt. Hierbei kann es in Freitextfeldern vorkommen,

dass bestimmte Unicode-Zeichen nicht in der Codierung ISO/IEC

8859-1 dargestellt werden können. Diese Zeichen erscheinen dann

als Aushilfszeichen (Fragezeichen).

Nähere

Informationen

hierzu

sind

dem

„EDI-

Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 8.8“ zu entnehmen.

A / N

Gültigkeits-

ende alter Auf-

schub-BIN zur

Nutzung der

Konten für den

laufenden Zah-

lungs-aufschub

Mit den ATLAS-Infos 1272/16, 1298/16 und 2947/16 wurde darüber in-

formiert, dass zum Echtbetriebsbeginn des ATLAS-Release 8.8 die

Aufschub-BINs, die vor dem 10.03.2012 vergeben wurden, ihre Gül-

tigkeit verlieren.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Aufschubkonto-Inhabern,

denen nach dem 10.03.2012 keine neue Aufschub-BIN mitgeteilt wur-

de, die Inanspruchnahme des laufenden Zahlungsaufschubs zum

Echtbetriebsbeginn des ATLAS-Release 8.8 (16.09.2017) nicht mehr

möglich sein wird.

Betroffene Beteiligte sollten daher unverzüglich einen Antrag auf

Vergabe der neuen Aufschub-BIN mit dem Vordruck 0873 (mit Code A

im Feld 7 – Neuvergabe) oder online unter https://www.internetantrag-

abin.zoll.de/iab/content.do stellen.

A

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Seite 4

Format der

Bewilligungs-

nummer

Aufgrund der Vorgabe einer zukünftig EU-einheitlichen Struktur für die

Bewilligungsnummer wurden in diversen Nachrichten der Bereiche

Einfuhr und Versand die Datenfelder zu den Bewilligungsnummern

hinsichtlich ihres Feldformates von 12 auf bis zu 35 Zeichen erweitert.

Trotz dieser Erweiterung sind in den betroffenen Nachrichten während

des ATLAS-Release 8.8 zunächst weiterhin ausschließlich Bewilli-

gungsnummern in der bisherigen Struktur anzugeben.

N

Summarische Anmeldung (SumA)

Frist-

verlängerungs-

anträge

Wie bereits mit ATLAS-Teilnehmerinfo 3664/2016 vom 04.10.2016

mitgeteilt, ist es seit dem 08.10.2016 nicht mehr möglich, Fristverlän-

gerungsanträge in ATLAS zu stellen. Aus diesem Grund wurden nun

auch die Nachrichten REQNTL (Antrag auf Fristverlängerung) und

RETILI (Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag) endgültig

entfernt.

A / N

Einfuhr

Bewilligung

Endver-

wendung

Bei der Überführung von Waren zur Endverwendung ist nun die ent-

sprechende Bewilligungsnummer der förmlichen Bewilligung anzu-

melden. Dies gilt für alle Zollanmeldungen der Typen EZA-FV,

vZA/AZ-FV, EGZ-FV, ZiA-FV sowie EGZ-ZL. Zusätzlich muss nach

wie vor eine der Unterlagen „C990“, „N990“ oder „D019“ angemeldet

werden.

Existiert eine angemeldete Bewilligung nicht bzw. ist ungültig, wird die

Zollanmeldung nicht entgegengenommen und mit einer entsprechen-

den Fehlermeldung abgewiesen. Gleiches gilt für sonstige Unstim-

migkeiten z.B. beim Abgleich mit den in der Bewilligung erfassten Wa-

rennummern.

Nähere

Informationen

hierzu

sind

dem

„EDI-

Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 8.8“ zu entnehmen.

A / N

Angaben zum

Empfänger in

vereinfachten

Zoll-

anmeldungen

Gemäß Anhang B UZK-DA sind in Vereinfachten Zollanmeldungen zu

einem Einfuhrverfahren Daten zum Empfänger anzumelden.

Aus diesem Grund wurde in den Nachrichten CFCREC (vZA/AZ-FV),

SCWREC (vZA/AZ-ZL) und SCIREC (vZA/AZ-AV/UV) die neue Da-

tengruppe „Angaben zum Empfänger“ auf Kopfebene aufgenommen.

N

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Seite 5

Umstellung

von der unmit-

telbaren buch-

mäßigen Erfas-

sung auf die

unverzügliche

Mitteilung der

Zollschuld

Die Regelung über die unmittelbare buchmäßige Erfassung (der Zoll-

schuld anstatt einer Sicherheitsleistung) nach Art. 248 ZK-DVO geht

auf in der seit dem 01. Mai 2016 geltenden Regelung über die unver-

zügliche Mitteilung der Zollschuld (anstatt einer Sicherheitsleistung)

gemäß Art. 244 UZK-IA.

Dementsprechend wurde die Bedeutung des Codes „Z“ für das Feld

„Zahlungsart“ geändert in „Zahlungsaufschub und unverzügliche Mit-

teilung der Zollschuld anstatt einer Sicherheitsleistung gemäß Art. 244

UZK-IA“.

A / N

Neue Zah-

lungsart im Zu-

sammen-hang

mit der unver-

züglichen Mit-

teilung der

Zollschuld

Bislang konnte die unverzügliche Mitteilung der Zollschuld gemäß Art.

244 UZK-IA (ehemals „unmittelbare buchmäßige Erfassung“) nur in

Verbindung mit einem Zahlungsaufschub beantragt werden (Feld

„Zahlungsart“, Code „Z“).

Um jedoch auch Barzahlern die Beantragung der unverzüglichen Mit-

teilung der Zollschuld zu ermöglichen, wurde die neue Zahlungsart „Y“

(„Barzahlung und unverzügliche Mitteilung der Zollschuld anstatt einer

Sicherheitsleistung gemäß Art. 244 UZK-IA“) geschaffen.

A / N

Unverzügliche

Mitteilung der

Zollschuld im

Rahmen der

Einfuhrpreis-

regelung für

Obst und Ge-

müse

Im Rahmen der Einfuhrpreisregelung für Obst und Gemüse ist nun

kein Nachweis des zugrunde gelegten Einfuhrpreises (Zollwert) mehr

zu erbringen und keine Sicherheit mehr zu leisten, wenn der Zollwert

der Erzeugnisse gemäß Art. 75 Abs. 2 VO (EU) 2017/891 unter An-

wendung der Transaktionswert-Methode ermittelt wird und die unver-

zügliche Mitteilung der Zollschuld gemäß Art. 244 UZK-IA (ehemals

„unmittelbare buchmäßige Erfassung“ nach Art. 248 ZK-DVO) bean-

tragt wird.

In diesem Fall wird die Zollschuld auf Grundlage des Pauschalen Ein-

fuhrwertes berechnet, solange der angemeldete Zollwert nicht freiwillig

nachgewiesen wird.

A / N

Versand

Pflicht zur An-

gabe einer

Durchgangs-

zollstelle

Die Angabe einer Durchgangszollstelle (mit Länderkennung und

Dienststellennummer) ist nun auch erforderlich, wenn bei dem Feld

„Art der Anmeldung“ der Wert „T2“ auf Kopfebene oder in mindestens

einer Position angegeben wird.

A

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Seite 6

EZT-Online

Anpassung der

Kapitel 98 und

99

Im EZT-Online wurden die Kapitel 98 und 99 der Struktur der Kapitel

1-97 angepasst, um die TARIC-Daten darstellen zu können.

Die ehemaligen Links „Vorbemerkungen“ unter den Kapiteln 98 und

99 wurden durch die Links „Anmerkungen“ ersetzt, enthalten aber

auch weiterhin die bis zum 31.12.2016 gültigen „Vorbemerkungen“,

jetzt in Form von Anmerkungen.

Daneben wurden unter den Kapiteln 98 und 99 auch die Links „Erläu-

terungen“ entsprechend den Kapiteln 1-97 aufgenommen.

A

Entfernung

Menüpunkt

„Liste M“

Im EZT-Online Einfuhr wurde unter der Menüfunktion „Recherche“ der

Menüpunkt „Liste M“ und damit auch die gleichnamige Seite entfernt,

da seit dem 01.02.2015 keine Agrarzölle mehr erhoben werden. Die

Inhalte der Liste M können nun als Textdokument unter „Texte“ über

den dortigen Link „Liste M“ aufgerufen werden.

A

Abkürzungsverzeichnis:

ATLAS

Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System

BIN

Beteiligten-Identifikations-Nummer

EDIFACT

Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport (internatio-

naler Standard für den elektronischen Austausch von Handelsnachrichten)

EZA-FV

Einzelzollanmeldung Freier Verkehr

EGZ-FV

Ergänzende Zollanmeldung - Freier Verkehr

EGZ-ZL

Ergänzende Zollanmeldung - Zolllager

EU

Europäische Union

EZT

Elektronischer Zolltarif

TARIC

Tarif douanier integré des Communautés Europeénnes (Integrierter Tarif der Europä-

ischen Gemeinschaften)

UZK-DA

Unionszollkodex – Delegated Act (Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2015/2446)

UZK-IA

Unionszollkodex – Implementing Act (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447)

vZA/AZ-FV

vereinfachte Zollanmeldung / Anschreibungsmitteilung (Zoll)- Freier Verkehr

vZA/AZ-ZL

vereinfachte Zollanmeldung / Anschreibungsmitteilung (Zoll)- Zolllager

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Seite 7

vZA/AZ-

AV/UV

vereinfachte Zollanmeldung / Anschreibungsmitteilung (Zoll)- aktive Veredelung/

Umwandlungsverfahren

XML

Extensible Markup Language (Auszeichnungssprache zur Darstellung hierarchisch

strukturierter Daten in Form von Textdaten)

ZiA-FV

Zollanmeldung mit informellen Anteilen - Freier Verkehr

ZK-DVO

Zollkodex Durchführungsverordnung

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.